für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Von: RA Stoll
An:  Thomas Alteck

 

Einspruch gegen Einstellung des Strafverfahren wg. Sexuellen Missbrauchs

 

Lieber Herr Alteck,

es hat zwar etwas lange gedauert, ich kann Ihnen aber mitteilen, dass nach verschiedenen Anläufen bei der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe es mir gelungen ist, ohne erneute Akteneinsicht in Erfahrung zu bringen, dass der Antrag der Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber & Kollegen auf gerichtliche Entscheidung gegen die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg bereits mit Beschluß vom 13.07. diesen Jahres mit dem Aktenzeichen 2 Ws 175/00 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Obwohl es Sie sicher in den Fingern juckt, Frau Alteck wegen falscher Verdächtigungen vor ein Strafgericht zu zitieren, meine ich, man sollte, das habe ich Ihnen bei anderer Gelegenheit wiederholt erklärt, die Konflikte beim Oberlandesgericht lassen. Mir fehlt übrigens die Abschlußentscheidung, mit der die Staatsanwaltschaft Ihre Strafanzeige gegen Frau Alteck zum Abschluß brachte. Haben Sie diese Unterlagen zufällig noch vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Stoll
Rechtsanwalt




Seiten-Anfang