Von: RA Kellermann-Körber
An: Familiengericht
In Sachen
Alteck / Alteck
bat die Unterzeichnerin mit Schriftsatz vom 03.11.1995 um Verlegung des Termins, da sie einen bereits seit 25.08.1995 anberaumten Termin vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart wahrzunehmen hatte.
Der Antrag auf Umgangsrecht wurde ursprünglich vom Antragsteller persönlich gestellt. Die Unterzeichnerin hatte daher zunächst die Hoffnung, dass eine Anhörung ohne die Anwälte stattfinden könnte.
Nachdem aber das parallel beim Oberlandesgericht anhängige Sorgerechtsverfahren nicht einverständlich geregelt werden konnte, war die Antragsgegnerin nicht mehr bereit, das Verfahren ohne anwaltliche Hilfe vor dem Familiengericht durchzuführen. Aus diesem Grund kam es zu dem relativ kurzfristigen Verlegungsgesuch.
Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber
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