Thomas Alteck
Amtsgericht Freiburg
- Familiengericht -
79095 FREIBURG
13.6.94
Familiensache Alteck%Alteck
42 F 65/94
Sehr geehrte Frau Merk,
ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass der Gutachter in der mdl. Stellungnahme vor dem OLG Stuttgart betonte, dass er im vorliegenden Fall §1666 für gegeben hält.
Daher bitte ich dringend um die Terminierung, weil mittlerweile wieder 1/3 Jahr vergangen ist, was der psychischen Gesundheit der Kinder abträglich ist und eine weitere Entfremdung vom Vater bedeutet.
Mit freundlichem Gruß
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