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2001 | | |
16. Feb. | | Nachdem nunmehr 5 Monaten vergangen sind, liegt das Gutachten vor. |
08. Mai | | In einer 6,5 stündigen Verhandlung versucht das OLG die Parteien zu einem Kompromiß in Richtung betreuter Umganskontakte zu bewegen. Um 20:3o Uhr wird die Verhandlung vertagt. Der Eindruck des Vaters ist, dass die Richter völlig unvorbereitet in den Termin gekommen sind. |
15. Mai | | Die Verhandlung wird fortgesetzt. Über das Gutachten will man nicht reden. Der Vater wird gescholten, weil er betreute Kontakte ablehnt. Nach 4,5 Stunden gibt es kein Ergebnis. Der Vater läßt sich auf keine Kompromisse ein, da sich die Mutter in der Vergangenheit an keine Vereinbahrung und keinen Beschluß gehalten hat. Der vorsitzende Richter erklärt das Gutachten für irrelevant, er will darüber nicht reden. |
08. Aug. | | Es ergeht Beschluß des OLG in der Sorgerechtsfrage und bzgl. des Umgangsrechts. Da der Richter das Gutachten vermutlich überhaupt nicht verstanden hat ist das Ergebnis entsprechend. |