Sehr geehrte Frau Kollegin Schwägerle,
in dieser Angelegenheit vertreten wir - wie Sie wissen - nunmehr die Interessen von Herrn
Thomas Alteck. Zu Ihrem Schreiben vom 26.11.1991, das uns unser Mandant vorgelegt hat,
dürfen wir mitteilen, dass Herr Alteck grundsätzlich ebenfalls an einer
gütlichen Bereinigung der ehelichen Folgesachen interessiert ist. Zu einem
Gespräch stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Allerdings halten wir solche Zusammenkunft erst dann für sinnvoll und erfolgversprechend,
wenn die Grundlagen der Besprechung klar sind. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen,
dass für unseren Mandanten momentan die Frage des Umgangsrechts allererste
Priorität besitzt.
Mit kollegialer Hochachtung
(Dr. Raiser)
Rechtsanwalt
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