Thomas Alteck
Oberlandesgericht Karlsruhe
Zivilsenate in Freiburg
z.Hd. Dr. Knaup
Salzstr. 28
79095 Freiburg
03.04.2000
18 UF 242/99
Familiensache Alteck gegen Alteck
wg. Regelung des Umgangs mit den Kindern
Sehr geehrter Herr Dr. Knaup,
mit Schreiben vom 24.3.2000 teilt mir die Staatsanwaltschaft Freiburg mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde. Ich hatte heute Gelegenheit mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt Frank zu reden.
Sie hatten geschrieben, dass das OLG das Ergebnis des Glaubwürdigkeitsgutachtens abwarten wolle. Ein solches wird es leider nicht geben. Herr Frank erklärte dazu, dass er -nach Herbeiziehung der Akten aus den Familiengerichtsprozessen- die Gutachterin vorab um eine Stellungnahme gebeten habe. Diese habe ihm erklärt, dass es nach so langer Zeit nicht möglich sei, zu einer sinnvollen Aussage zu kommen. Aus diesem Grund habe er kein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag gegeben.
Ich selbst bin im Moment unendlich wütend, weil Herr Frank mir zudem erklärte, dass damals (vor 7 Jahren), als ich ein solches Gutachten durch Selbstanzeige erzwingen wollte, die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart dieses hätte machen können. Mir wurde seinerzeit erklärt, dass es nicht möglich sei. Solange die Mutter keine Strafanzeige erstatte, werde es kein Ermittlungsverfahren geben.
Ich bitte Sie dringend, um eine kurzfristige Entscheidung. Diese sollte auch beinhalten, dass ich endlich mit Lehrern und Ärzten sprechen darf. Die Mutter verweigert jede Auskunft über die Kinder und die Lehrer berufen sich auf die Rechtsposition.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck
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