Von: Thomas Alteck
An: Oberstaatsanwalt
Sehr geehrter Herr Nusser,
ich erlaube mir noch einmal diesen Fall an Sie heranzutragen
und ich bitte Sie ihn sorgfältig zu prüfen. Allzuleicht
entsteht der Eindruck, dass sich hier zwei erwachsene Menschen
auf allen Instanzen bekriegen, weil sie offenbar nicht in der
Lage sind ihre Streitigkeiten selbst auszumachen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass im Falle der
Entziehungsungeeignetheit eines Elternteils der andere
den 'Vorteil' hat bei den Kindern zu sein und ich will auch gar
nicht abstreiten, dass ich mir die Kinder bei mir wünsche,
trotzdem ist mein Motiv ein anderes. Ich muß erleben, daß
unsere Kinder seit (zu) vielen Monaten seelisch mißhandelt
werden und ich rufe als natürlicher Stellvertreter der Kinder
den staatlichen Wächter um Hilfe an.
Seit nunmehr 15 Monaten versuche ich vergeblich dieser
schrecklichen Mißhandlung ein Ende zu bereiten. Ich habe dabei
als äußerstes Mittel, und zum Schutz eines höheren
Rechtsguts, selbst eine Straftat (Kindesentzug) begangen - alles
ohne Erfolg. Die staatlichen Organe haben bislang versagt.
Mein größter Vorwurf richtet sich dabei gegen das Jugendamt,
dass durch den falschen Vorwurf meiner Frau ich hätte unsere
älteste Tochter sexuell missbraucht vollkommen paralysiert
war. So haben sie nicht nur eine rasche Aufklärung verhindert
sondern die Sache auch noch verschlimmert, dadurch dass sie meine
Frau aktiv unterstützt haben den Kontakt zwischen Kindern und
Vater zu unterbinden. Sie sind meinem Wunsch die falschen
Aussagen meiner Frau zu überprüfen immer mit dem Hinweis
begegnet, dass dieses nicht zu ihren Aufgaben gehöre.
Daneben habe ich ein Familiengericht erlebt, dass sich vermutlich
überfordert sah den Sachverhalt zu klären und ebenso wie das
Jugendamt auf die Anhörung Dritter, ja selbst auf die Anhörung
der Kinder verzichtet hat.
Das Bundesverfassungsgericht sagt:
Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschwürde und dem Recht
auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne des Art. 1 Abs.
1 und 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Eine Verfassung, die die
Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertesystems
stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen
grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen
einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die
Menschenwürde des anderen respektieren.
Das Intersse des Kindes ist auf eine kindheitslange unauflösliche Eltern-Kind Beziehung gerichtet.
Es entspricht den Erkenntnissen in allen kinderkundlichen
wissenschaftsbereichen, dass die Dauerhaftigkeit familiärer
Sozialbeziehungen heute als entscheidende Grundlage für eine
stabile und gesunde psychozoziale Entwicklung des
heranwachsenden Menschen gesehen wird.
Für die Eltern ergibt sich damit die Verpflichtung: - die regelmäßig mit der Trennung verbundene Schädigung nach
Möglichkeit zu mildern und eine vernünftige, den Interessen des
Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung
sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu ihnen zu
finden.
Jetzt ist es an Ihnen, Herr Nusser festzustellen, ob der auf den folgenden Seiten dargestellte Sachverhalt richtig ist und eine
Straftat gegenüber den Kindern darstellt. Ich kann abschließend
nur bemerken, dass ich dem Ganzen nach wie vor absolut fassungslos
gegenüber stehe und glaubte, dass die so agierende Mutter
psychisch krank sein muß. Ein entsprechendes Gutachten hat das
nicht bestätigt, weshalb ich nunmehr davon ausgehen muß, daß
sie dies alles vorsätzlich und mit dem einen Ziel tut, den
Kindern den Kontakt zu ihrem Vater zu untersagen.
Ich verbleibe in großer Sorge,
mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck
Am 16. November 1991 ist unsere Ehe bereits seit vielen Monaten in Frage gestellt. An diesem Tag ist die Beschuldigte bei
Freunden, wo sie das Buch 'Väter als Täter' von 'yyy' zur Hand
nimmt. Sie klappt es zu mit den Worten: "Das ist es!"
Zeuge: Robert Friedrch
Noch am gleichen Abend fordert sie mich auf auszuziehen. Einen Tag später behauptet sie gegenüber Dritten zum ersten Mal ich
hätte unsere Tochter sexuell missbraucht.
Zeuge: Dr. Bärbel Weisbach
Ich erfahre am 22. November durch Herrn Dr. Weisbach von der Verleumdung. Ich bin einige Tage abwesend. Meine Frau benutzt
die Zeit, um alle Schlösser am gemieteten Haus auszutauschen -
ich bin ausgesperrt. Im weiteren verweigert sie den Kindern
den Umgang mit mir. Im Beisein der Kinder werde ich ständig
verunglimpft, was meine Frau abstreitet. Ferner spricht
sie ständig und im Beisein der Kinder davon, dass Anna, die
älteste und eventuell Yvonne , die jüngste von mir sexuell
missbraucht worden seien.
Zeuge: Veronika Müller
Die Kinder vermissen mich und wissen auch, dass ihre Mutter die Unwahrheit sagt. Sie wehren sich durch Toben und Schreien,
verweigern der Mutter den Gehorsam und sind ständig krank
(Erbrechen, Durchfall, Mittelohrentzündung - also
psychosomatische Reaktionen). Die Jüngste verweigert schließlich
die Nahrungsaufnahme und muß in der Kinderklinik Böblingen
künstlich ernährt werden. Nur durch Zufall erfahre ich davon und
kann sie besuchen.
Ich wende mich an den Stationsarzt. Er bietet Ute an die Tochter durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen - sie
lehnt es ab. Ich wende mich an das Kreisjugendamt und bekomme
gesagt, dass es deren Aufgabe sei den Vater von der Tochter
fernzuhalten. Sie stellen sich hinter meine Frau und lehnen ein
kinderpsychologisches Gutachten ab, da es nach Aussage meiner
Frau eine zusätzliche Belastung für die Kinder wäre. Meine Frau
verweigert auch einen gemeinsamen Termin bei Prof. Klosinski
(Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uni Tübingen).
Mittlerweile ist es Ende Dezember. Meine Frau äußert gegenüber
einer Freundin, dass ich die Kinder niemals wieder sehen werde.
Zeugin: Elke Deuschle
In der Tat läßt sie keinen Kontakt zu. Die Kinder dürfen auch
nicht mit mir telefonieren oder mich am Fenster sehen. Die
Mutter bricht mit allen Freunden, die noch Kontakt zu mir
haben und nimmt damit auch den Kindern ihre Spielkameraden. Weil
diese so rücksichtslose Agitation in meinen Augen nicht 'normal'
ist, stelle ich einen Sorgerechtsantrag, da meine Frau
offensichtlich unter Wahnvorstellungen leidet.
Anstatt die Tochter von einer seriösen Stelle (s.o.) begutachten zu lassen wendet sich die Mutter der KOBRA in Stuttgart zu. Dort
wird ihr geglaubt. Ihre Schilderungen zusammen mit dem Gebahren
des Kindes ist in Augen der dortigen Frau Iskenius ein
hinreichender Beweis für sexuellen Missbrauch. Es gehört zu den
Maximen dieses Vereins uneingeschränkt zu glauben was man an sie
heranträgt.
Die Kinder schlafen nachts nicht mehr durch, wachen häufig auf und schreien - eine Folge der Agitation der Mutter. Eine
Spätfolge sexuellen Missbrauchs wie die Mutter jedem erzählt.
Seltsamerweise aber haben die Kinder bis zu meinem Auszug in
aller Regel ruhig geschlafen. Niemand will mich hören oder mir
glauben. Jeder identifiziert sich mit dem vermeintlichen Opfer
und stempelt mich als Täter ab. Der Standardspruch, den ich
fortan zu hören bekomme ist: "Niemald behauptet so etwas ohne
Grund!"
In der Verhandlung vor dem Familiengericht im Februar 1992 fordert der Richter meine Frau auf bis zur
gutachterlichen Klärung nicht mehr zu behaupten ich hätte die Tochter sexuell
missbraucht. Eine Woche später gibt sie ein Radiointerview mit
eben diesem Inhalt.
Die Mutter erzählt offenbar, dass Anna immer von Gespenstern
träumt. Ende April oder Anfang Mai '92 inszeniert die Mutter
folgendes:
Während die Tochter Anna mit einer Freundin auf der Treppe sitzt, tritt die Mutter an den Kleiderschrank der Tochter heran
und fängt an laut zu reden: "Kommst du jetzt 'raus du Gespenst."
Sie holt aus dem Schrank die Zeichnung eines Gespenstes - angeblich von der Tochter gemalt - behauptet dies sei der Vater,
steckt das Bild in eine Tüte und alles zusammen wird mit
zeremoniellem Aufwand auf der Terasse verbrannt. Die Tochter
kann daraufhin die halbe Nacht nicht schlafen.
In diese Zeit fällt ein Kinderpsychologisches Gutachten zur Frage
der Bindung der Kinder von Prof. Lempp. Lempp wird von der Mutter
genauso schamlos belogen wie das Jugendamt. Auch hier behauptet
sie die Kinder hätten Angst vor mir, ich würde mit Angst und
Druck erziehen, sie hätte mich nie verunglimpft und im übrigen
hätte ich mich in der Vergangenheit überhaupt nicht um die
Kinder gekümmert. Auch das ist eine infame Lüge, wie z.B. Dr.
Weisbach als Pädagoge bestätigen wird.
Niemand ist bereit diese Aussagen zu überprüfen. Immer und immer
wieder fordere ich das Jugendamt dazu auf - Ablehnung. "Wir
haben keinen Grund die Aussagen ihrer Frau zu bezweifeln. Wir
hören niemals Dritte." Auch Lempp ist nicht bereit die Kinder mit
mir zusammenzuführen und die Aussage der Mutter zu überprüfen.
"Sie sollte sich wieder um einen Kontakt mit ihren Kindern bemühen", ist seine Aussage. Er stellt fest, dass die Kinder,
insbesondere Anna Angst haben, hinterfragt aber diese Angst
nicht.
Trotz der dringenden Ermahnung von Lempp, den Kindern und insbesondere Maria den Kontakt mit mir zu erlauben, stellt sich
die Mutter bei einer zufälligen Begegnung im Beisein von
Zeugen zwischen Tochter und mich und schreit: "Wenn du nicht
sofort verschwindest rufe ich die Polizei."
Zeuge: Robert Friedrich
Und weiter: "Der Richter hat dir den Kontakt zu den Kindern verboten." Letzteres erzählt sie überall herum. Daß dem nicht so
ist hat der Richter bereits in der Verhandlung Mitte Juni
bestätigt.
Zeuge: Richter Taxis
Mitte Juni, 6 Wochen nach dem Gutachten haben die Kinder trotz gutachterlichen Rats ihren Vater noch nicht gesehen. Das Gericht
kommt der Mutter entgegen und beschließt ein betreutes
Besuchsrecht beim Kinderschutzbund in Böblingen, wöchentlich 2
Stunden. Die Mutter erklärt später dies gelte nur für die
mittlere Tochter, die anderen hätten Angst vor dem Vater und
darüberhinaus fahre sie jetzt erst einmal in Urlaub, so dass vor
August nichts geschehen werde.
In meiner Verzweiflung habe ich die Kinder mit List an mich genommen, um mit ihnen zu Klosinski oder Lempp zu fahren. Wer,
wenn nicht der andere sorgeberechtigte Elternteil soll die
Interessen der Kinder vertreten wenn ein Elternteil derart
versagt? Beide sind in Urlaub. Daraufhin besuche ich mit den
Kindern einen Kinderpsychologen in Köln. Dieser kann keinerlei
Angst oder Distanzreaktion feststellen. Mittlerweile haben mir
die Kinder von der Gespensterverbrennung erzählt. Immer und
immer wieder fragen sie mich, ob ich als Gespenst in Annas
Schrank gesessen habe. Nach Rücksprache mit dem Psychologen,
Herrn Dr. Wirtz beschließe ich die Kinder nicht sofort
zurückzubringen sondern fahre in die Niederlande und nehme
Kontakt mit dem Jugendamt auf. Ich schlage vor, dass das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zunächst an das Jugendamt geht und
die Kinder vorübergehend bei Freunden untergebracht werden.
Da sich die Mutter einer Unterbringung bei Freunden verschließt
einige ich mich mit dem KJA schließlich 'schweren Herzens' auf
eine Fremdunterbringung im Kinderdorf Ellwangen. Dort schicken
sich die Kinder nicht. Ohne Rücksprache mit mir gibt das KJA sie
der Mutter zurück. Ich muß erleben, dass sie meine Frau wegen der
symbolischen Verbrennung des Vaters nicht einmal zur Rede
gestellt haben - sie glauben mir nicht.
Vor dem Familiengericht - Mitte August - streitet die Mutter die Tat ab. Als ich mein Diktiergerät mit den Aussagen der Kinder
vorspiele gibt sie den Sachverhalt zu und erklärt, die sei in
Absprache mit der KOBRA geschehen. Ich halte von KOBRA
nichts. Dies sind 'Therapeuten von selbsternannten Gnaden'.
Aber das die Bezeichnung des Gespenstes als Vater auf Initiative von Frau Iskenius geschehen sein soll glaube ich nie und nimmer.
Niemand überprüft die Sachlage. Ersatzweise dehne ich die Klage
wegen seelischer Kindesmißhandlung hier auf Frau Iskenius aus.
Im August stellt das Gericht zum ersten Mal fest, dass bislang nichts vorgetragen wurde, was auch nur den Verdacht des sexuellen
Missbrauchs erhärtet. Noch einmal wird die Mutter ermahnt das
Besuchsrecht einzuhalten. Im Gerichtsbeschluß wird die Mutter
ferner noch einmal auf die gesetzliche Schulpflicht hingewiesen,
da sie zu diesem Zeitpunkt Anna nicht in die Schule schickt und
Maria nicht eingeschult hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
das sie erhält, schließt den einseitigen Schulwechsel nach Willen
des Richters nicht ein, womit er das Unterlaufen des
Besuchsrechts durch den angekündigten Umzug unterbinden will.
Im Januar ziehe ich Bilanz. Von 25 möglichen Besuchsterminen sind nur 7 zustande gekommen. Obwohl mit dem Kinderschutzbund
vereinbart, dass die Kinder sich dort erklären ob sie ihren
Vater sehen wollen, ruft die Mutter einfach an und sagt: "Die
Kinder wollen nicht." Auch das eine Lüge, die weder das KJA noch
das Gericht zu überprüfen bereit ist. Der Babysitter gibt an, daß
die Kinder sich immer auf den Besuch gefreut haben und auch
danach ganz glücklich waren. Die Mutter behauptet, daß
die Kinder immer furchtbare Angst nach den Besuchskontakten
hatten.
Zeugin: Nicole Schaten (Babysitter)
Nach einem Gespräch mit den Lehrerinnen unserer Kinder, bei dem ich in der Schule war, behauptet die Mutter die Kinder hätten
Angst vor mir und deshalb nicht mehr in die Schule gewollt. Und
schließlich wollten sie auch nicht mehr im Haus wohnen sondern
hätten die Mutter gedrängt umzuziehen. Auch das sind Lügen.
Zeugin Frau Schaten.
Zudem ist auf dem Anrufbeantworter meiner Frau nachvollziehbar, dass die Kinder in die Schule wollten und die Mutter zudem bitten,
wieder nach Hause zu dürfen. Mitte Januar hat Maria in der
Schule bereits 33 Fehltage. Bereits eine Woche vor den
Weihnachtsferien fährt die Mutter ohne Abstimmung mit der Schule
in die Ferien und kommt erst eineinhalb Wochen nach Wiederbeginn
der Schule zurück. Dann gehen die Kinder drei Tage zur Schule,
danach wiederum nicht. Bei der Verhandlung im Februar gibt die
Mutter an sie wohne jetzt in Freiburg und die Kinder würden dort
auf eine staatliche Schule gehen.
Damit hat die Mutter gegen alle gerichtlichen Beschlüsse verstoßen. Das Gericht nimmt daran keinen Anstoß. Selbst als in
einem Gespräch zwischen KJA und Richter herauskommt, dass die
Mutter das KJA dahingehend belogen hat, der Richter habe die
besuchskontakte vorübergehend ausgesetzt, bleibt das ohne
Reaktion.
Der Umzug ist gegen den Willen der Kinder erfolgt, die damit um ihre Sozialkontakte gebracht wurden. Auch das Verbot die Schule
zu besuchen ist ausschließlich auf die Initiative der Mutter
zurückzuführen und keinesfalls der Wunsch der Kinder gewesen.
Gericht und Jugendamt schauen weg.
Bei der Verhandlung am 16. Februar '93 stellt der Richter fest, dass die Kinder ja überhaupt keine Angst vor mir haben, sondern
fröhlich auf mich zugehen und auch den Körperkontakt suchen.
Noch einmal stellt er klar, dass dem Gericht nichts vorliegt,
das auch nur den Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet
und er persönlich sich nach den soeben gemachten eigenen Beobachtungen so etwas nicht vorstellen kann. Obwohl die
Mutter angibt, dass sie auch in Zukunft kein Besuchsrecht für
den Vater will bekommt sie das Sorgerecht für die Kinder.
Vielleicht werden Sie jetzt sagen, dass es so etwas nicht gibt und
doch ist es so. In 15 Monaten ist nicht ein einziger Zeuge gefragt worden; nicht einmal die Töchter wurden gehört, obwohl sie zwischen 4 und 8 Jahre alt sind.
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