Von: Thomas Alteck
An: Familiengericht Freiburg
In der Familiensache Thomas Alteck ./. Ute Alteck
wegen:
Umgangsregelung mit den gemeinsamen Kindern
beantrage ich, für Recht zu erkennen:
- Das Umgangsrecht des Antragstellers mit den gemeinsamen Kindern
Anna (geb. 1.11.84),
Maria (geb. 14.3.86) und
Yvonne (geb. 12.4.88)
wird wie folgt geregelt:
Der Antragsteller kann die Kinder an jedem 2. Wochenende eines Monats von Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr zu sich nehmen. Die Ordnungszahl des
Wochenendes richtet sich danach, ob der Sonntag bereits zum jeweiligen Monat
gehört.
Der Antragsteller kann außerdem 3 Wochen der Sommerferien mit den Kindern verbringen. Hier ist eine Abstimmung mit den unterschiedlichen Schulferien der Bundesländer erforderlich.
Er kann die Kinder zudem vom 2. Weihnachtsfeiertag 11:00 Uhr eine Woche lang zu sich nehmen.
2) Der Antragsteller hat bei allen offiziellen Stellen, wie Schulen, Ärzten etc. das gleiche Auskunftsrecht wie die sorgeberechtigte Mutter.
Ersatzweise - sofern die Mutter sich weiter weigert, einem solchen Beschluss zuzustimmen und ihn mitzutragen - beantrage ich fur Recht zu erkennen:
Die elterliche Sorge für die drei genannten Kinder obliegt dem Antragsteller. Zur Begründung trage ich vor:
Nach dem letzten Gerichtsvorschlag (Az 106/94) sollte zunächst ein betreutes Umgangsrecht erfolgen. Dieses hat ein Jahr funktioniert. Es war schön und unproblematisch. Der Umgang mit den Kindern Maria und Yvonne ist völlig unbelastet. Anna habe ich mehrfach in dieser Zeit gesehen. Sie war bei den Übergaben dabei, wir haben miteinander gesprochen, sie konnte sich aber nicht entschließen, an den Terminen teilzunehmen.
Zeugin: die Betreuerin,Frau Ute Haack, Im Lerchenfelde 17, Staufen
Seit einem Jahr gibt es neue Probleme. Die Mutter weigert sich, ihre Hälfte der Betreuungskosten zu tragen. Da ich die Kosten nicht allein tragen kann, finden derzeit fast kein Kontakte statt. Die Kindesmutter ist zu einem unbetreuten Umgang nicht bereit. Das hat sie mehrfach betont; zuletzt am 12. Januar diesen Jahres vor dem OLG (Dr. Lange), wo es um Ehegattenunterhalt geht.
Sie ist bereit, selbst dabei zu sein, worauf ich - aus verständlichen Gründen
- keinen Wert lege.
Einen solchen Termin hat es allerdings vor 3 Wochen gegeben. Wir waren einen Tag im Schwarzwald Skifahren. Die Betreuerin, Frau Haack war überraschend krank geworden. Auch Anna hat an diesem Termin teilgenommen. Obwohl wir uns schon so viele Monate nicht gesehen hatten, war das Verhältnis zu den Kindern völlig unbelastet, wie wenn wir uns zwei Tage zuvor zuletzt gesehen hätten. Auch Anna nahm mich spontan in ihre Arme.
Zum Beweis für das "innige" Verhältnis ist in Kopie ein Brief von Maria beigefügt.
Es ist allerhöchste Zeit, eine normale Umgangsregelung zu vereinbaren, und ich bitte darum, da die Kinder mittlerweile alt genug sind, auch diese vor Gericht zu hören.
3) Beantrage ich Prozeßkostenhilfe, da ich nicht in der Lage bin, die Kosten des Verfahrens selbst zu bestreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Alteck
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