Von: RA Stoll
An: OLG Karlsruhe
In der Elternrechtssache Alteck ./. Alteck
ergibt sich aus einem Schriftsatz der Prozeßbevollmächtigten der Mutter an das Familiengericht Freiburg vom 18.09.1995, der in Kopie für den Senat als Anlage vorgelegt wird, dass sich die Mutter weiterhin gegen ein Umgangsrecht des Vaters ausgesprochen hat.
Aus diesseitiger Sicht mangelt es an der entsprechenden Erziehungsfähigkeit der Mutter, wenn sie nicht auf die Kinder dementsprechend einwirkt, dass sie ein Umgangsrecht mit dem Vater bereit sind zu akzeptieren.
Rechtsanwalt
gez. RA Stoll
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