In der Fainiliensache
Alteck / Alteck
wurde dein Vater auch im Monat Oktober das Besuchsrecht von der Mutter aktiv beschnitten.
Mit Telegramm mit der laufenden Nummer F594 vom 15.10.1993 hat der Vater die Mutter von seinem Kommen unterrichtet. Am 16.10.1993 waren die Antragsgegnerin und die Kinder nicht anzutreffen. Nach Aussage eines Hausmitbewohners war sie eine halbe Stunde zuvor zum Wandern weggefahren.
Anläßlich eines Termins vom 26.10.1993 in einer Unterhaltssache vor dem Fainiliengericht in Böblingen hat die Mutter erklärt, sie würde dein Vater die Kinder auf keinen Fall zur Ausübung eines
Umgangsrechts überlassen.
Da die Antragsgegnerin nachhaltig gegen die Verpflichtung verstößt, bitte ich
nunmehr dringend, ein empfindliches Zwangsgeld festzusetzen.
Rechtsanwalt
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