Thomas Alteck
An die
Anwaltskanzlei Dr. Müller
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 Fellbach
Betr. Alteck/Alteck
28.10.92
Sehr geehrter Herr Stoll,
ich beziehe mich auf das Schreiben der Gegenseite und bitte Sie
der dort aufgestellten Behauptung entgegenzutreten und das
Gericht wie folgt informieren:
Ich habe auch gegenüber dem Jugendamt nicht behauptet mein
Schwiegervater habe meine Tochter sexuell missbraucht. Ich habe
das Jugendamt informiert, dass es Hinweise darauf gibt, dass meine
Frau möglicherweise Inzestopfer ist und ich beunruhigt bin, weil
mein Schwiegervater seit dem 24. August überwiegend mit dem Rest
meiner Familie in Unbenannt wohnt.
Das halte ich für meine Pflicht als sorgeberechtigter Elternteil, ebenso wie ich das Jugendamt informiert habe, dass Anna
mittlerweile stielt. Eine weitere Verhaltensauffälligkeit, die
die seelische Not des Kindes deutlich macht.
Im weiteren bitte ich Sie noch einmal sich wegen meiner Sachen,
deren Herausgabe meine Frau nach wie vor verweigert, an das
Gericht zu wenden und bei dieser Gelegenheit auch die defekte
Scheibe in der Garage und die Steuererklärungen einzufordern.
Diese habe ich beim Familiengericht in Ihrem Beisein am 20.August
mit Termin 14 Tage übergeben.
Mit bestem Gruß
T. Alteck
P.S. Wegen meiner Meldeauflage ist es wahrscheinlich sinnvoll dem
Gericht mitzuteilen, dass ich noch bis Ende November
krankgeschrieben bin.
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