Thomas Alteck
Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald
-Kreisjugendamt-
z.Hd. der Amtsleitung
D-79o81 Freiburg
21.8.2001
Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit Datum vom 8. dieses Monats ergingen beim OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat in Freiburg zwei Beschlüsse, jeweils in den Verfahren 18 UF 242/99 und 18 UF 108/00.
In beiden Verfahren ist das Kreisjugendamt als Verfahrensbeteiligte genannt (siehe Anhang: Kopie der
Beschlüsse). Meines Wissens war das Jugendamt nicht beteiligt. Ich habe nie eine Stellungnahme Ihrerseits gelesen, noch ist das Jugendamt auf den Ladungen oder Schriftsätzen aufgetaucht und zum Termin gab es keinen Vertreter seitens des Jugendamtes.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir umgehend eine Stellungnahme zukommen lassen würden, und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck
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