von: RA Stoll
an: Thomas Alteck
Sehr geehrter Herr Alteck,
in der Zwangsgeldsache wegen des Umgangsrechts scheint es in Staufen kein Familiengericht zu geben. Ich erhielt vom Amtsgericht Staufen mit Datum vom 12.08.1993 den Hinweis, dass die Sache zur zuständigen Behandlung an das Familiengericht in Freiburg weitergeleitet worden ist.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
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