von: RA Grötzinger
an: Thomas Alteck
Sehr geehrter Herr Alteck,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Eine auf uns lautende Vollmacht haben wir beigefügt.
Ihre Ehefrau berichtete uns über die in Ihrer Ehe bestehenden Schwierigkeiten und beauftragte uns, die Scheidung vorzubereiten.
Mit diesem Schreiben möchten wir nicht auf die Gründe eingehen, die zum Scheidungsentschluß führten. Dieses Schreiben dient vielmehr dem Versuch abzuklären, ob die Möglichkeit einer einverständlichen Scheidung besteht. Sollten Sie hieran interessiert sein, so bitten wir Sie, zur Erörterung sämtlicher mit der Scheidung zusammenhängender Fragen, zu- sainmen mit Ihrer Ehefrau einen Ihnen genehmen
Besprechungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren.
Ihre Ehefrau läßt durch uns ausdrücklich erklären, dass sie trotz der bestehenden Zerrüttung der Ehe nicht daran interessiert ist, im Streit auseinander zu gehen. Vielmehr strebt sie in sämtlichen Punkten eine
einverständliche Regelung an.
Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, sich selbst anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Für diesen Fall veranlassen Sie Ihren Verfahrensbevollmächtigten bitte, sich alsbald mit
uns in Verbindung zu setzen.
Sollten wir bis zum 2. Dezember 1991 nichts von Ihnen gehört haben, so gehen wir davon aus, dass Sie an einer ein-vernehmlichen Regelung nicht interessiert sind. Das
Scheidungsverfahren müßte sodann den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend vorbereitet werden.
Sollten Sie an einem Besprechungstermin interessiert sein, so dürfen wir Sie bitten, Ihre Gehaltsbescheinigungen der
letzten zwölf Monate mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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