für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: OLG Karlsruhe
An: RA Stoll

 

Familienrechtsstreit Thomas Alteck ./. Ute Alteck

wegen Regelung der elterlichen Sorge

 

Termin zur Anhörung der Eltern durch den von dem Senat beauftragten Richter wird bestimmt auf
Freitag, den 15.09.1995, 14.00 Uhr Zi. 211, Salzstraße 28

Das persönliche Erscheinen der Eltern Frau Ute Alteck und Herr Thomas Alteck wird angeordnet (§ 50 a FGG).

Die Parteien werden angesichts der bedauerlichen Entwicklung auf folgendes hingewiesen:

Nach den vorliegenden im Vorverfahren erhobenen Gutachten und den Befragungen der Kinder dürfte angesichts der weiteren Entwicklung, insbesondere der Tatsache, dass sich die Kinder seither bei der Mutter aufhalten und von ihr betreut werden, die Beschwerde des Antragstellers derzeit kaum Aussicht auf Erfolg haben. Darauf wurden die Parteien bereits im letzten Termin vor dem beauftragten Richter hingewiesen.

Es steht zudem zu befürchten, dass eine weitere bestehende Unsicherheit und Auseinandersetzung der Eltern zu weiteren Schäden bei den Kindern führen wird. Dagegen bestehen gegen ein vernünftiges Umgangsrecht des Vaters keine Bedenken.

Der Antragsteller sollte deshalb erwägen, ob es nicht sachgerechter wäre, auf diesem Feld den Ausgleich der Parteien zu versuchen, anstatt die Frage der elterlichen Sorge weiter aufzuwerfen. Möglicherweise läßt sich nach Beendigung des Streits um die elterliche Sorge unter Zuhilfenahme der bereits während dieses Verfahrens eingeschalteten Hilfen eine vernünftige Regelung erreichen. Der verfahrensrechtliche Weg wäre durch eine Rücknahme der Beschwerde - bei ev. gegenseitiger Aufhebung der außergerichtlichen Kosten der Parteien - und einer Fortsetzung des Umgangsrechtsverfahrens zu erreichen.


Der beauftragte Richter
Dr. Jagmann




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