Thomas Alteck
An die
Rechtsanwälte
Dr. Müller und Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 FELLBACH
22.03.93
Sorgerecht / Alteck
Sehr geehrter Herr Stoll,
anbei sende ich die Stellungnahme des Babysitters und ein paar
eigene Ideen zur augenblicklichen Situation.
Am vergangenen Samstag war ich in Freiburg-Bollschweil, um meine Kinder zu holen. Ute ist 2 Tage zuvor mit unbekanntem Ziel verzogen. Eine Nachfrage bei der Schule ergab, dass die Kinder in Bollschweil nicht zur Schule gegangen sind.
Mit bestem Gruß
T. Alteck
Gedanken zum Sorgerechtsantrag beim OLG
- Krankheit ist tabu - VORSATZ ist das Thema
- wir haben eine Zeugin: Frau Elke Deuschle, die bestätigt, daß
sich Ute ein halbes Jahr vor der Behauptung mit der Frage
beschäftigte, dass sie selbst mglw. Missbrauchsopfer ist. Daher
erzählt sie z.B. gegenüber KOBRA ihre eigenen Erinnerungen und
stellt sie als Annas Worte dar. Gegenüber Elke hat sie auch im
Dez. 91 gesagt: "Der Thomas wird die Kinder nie wieder sehen."
- wir haben den Zeugen Robert Friedrich, der angibt, dass sie
einen Tag vor dem Missbrauchsvorwurf das Buch "Väter als Täter"
zur Hand genommen hat. Da hat sie wohl die Idee geboren und mich
noch am gleichen Tag aufgefordert auszuziehen.
- ich halte es für angebracht dem Gericht den Passus des BVG über
das Kindesinteresse (siehe Nusser) mitzuteilen
- Ute ist unzweifelhaft erziehungsfähig, aber nicht
erziehungswillig. Das geht aus Nicoles Aussagen hervor. Das zeigtihre Mißachtung aller gerichtlichen Beschlüsse und vor allem -
und das sollte in den Antrag - das Gutachten von Täschner.
Dieser sagt, dass sie ihre Rolle als subaltern und ungerecht
empfindet. Täschner sagt, dass sich an dieser negativen
Einstellung auch für die Zukunft nichts ändern wird.
- zu fragen ist, warum gibt ein Familiengericht einer Mutter die
Kinder, die ihre Rolle als Hausfrau und Mutter nicht mag, wenn eseinen Vater gibt, der diese Rolle gern ausfüllen möchte?
- Widerspruch im Urteil: Das Gericht hat zum Wohle der Kinder zu
entscheiden. Es gab drei Beschlüsse: Wöchentliches Besuchsrecht
ab Juni, gesetzliche Schulpflicht achten, einseitiger
Schulwechsel untersagt. Es gab seit Juni nur 8 Kontakte, Maria
hatte Mitte Januar bereits 33 Fehltage. Davon eine Woche vor den
Weihnachtsferien und 1,5 Wochen danach (ohne Absprache mit der
Schule) - sodann schrftliche Entschuldigung die Kinder seien
krank, obwohl Ute mit ihnen in Bollschweil ist.
Entweder die Beschlüsse waren nicht zum Wohl der Kinder
getroffen, oder die Zuwiderhandlung ist nicht zum Wohl derKinder!
- Taxis weiß, dass sie das Haus nicht einfach aufgegeben hat. Er
hat die 40 Briefe gesehen, darum ist die Darstellung im Urteilfalsch. Ute tut nichts im Haushalt - siehe Nicole.
- Die Begründung im Urteil ist auch falsch. Lempp hat nicht
gesagt, dass die Bindung der Kinder an die Mutter größer ist. Er
stellt fest, dass Annas Bindung an die Mutter größer ist und
Marias an den Vater. Von Yvonne weiß er es nicht. Lempp hat
lediglich gesagt, dass (und das war im April '92) aus seiner Sicht
nichts dagegen spricht die Situation so zu belassen.
Zu diesem Zeitpunkt wußte niemand, dass Ute den Kontakt
zwischen Kindern und Vater weiterhin - auch gegen Lempps
ausdrücklichen Rat - unterbinden würde und dass sie den Vater
symbolisch verbrennen würde. Taxis meint im Urteil, dies sei
Behandlungsmethode von KOBRA - niemals! - das ist Utes Idee
und das muß das Gericht gegebenenfalls überprüfen.
Nur wenn sich endlich jemand die Mühe macht in einem Mammutprozeß
(viele Zeugen) die Aussagen von Ute zu überprüfen, werden wir
den Prozeß gewinnen. Glaubt man ihr, haben wir keine Chance.
Letztlich ist noch einmal darzustellen, dass nicht die Kinder
Angst hatten in die Schule zu gehen oder im Haus zu wohnen, daß
beweist der Anrufbeantworter.
Es ist nicht zum Wohle der Kinder,
- dass sie ihren Vater nicht sehe dürfen.
- dass sie gegen ihren Willen von der Schule ferngehalten
wurden
- dass sie gegen ihren Willen aus der gewohnten Umgebung
gerissen wurden
- dass sie nun schon wieder umgezogen sind
- dass ihre sozialen Kontakte für Ute keine Rolle spielen
Es gibt für die Kinder keinen Kontakt mehr zum Vater, zu
Freunden, Klassenkameraden, Großeltern, Paten etc.
In einem Prozeß sollten meiner Meinung nach neben den
Gutachtern auch Herr Friedrich, Frau Deuschle, Frau Schaten und
Herr Dr. Weisbach gehört werden.
Zudem ist noch einmal auf Lempp zu verweisen. Da das Gericht bestätigt, dass es keinen Missbrauch gab, muß man fragen, wie denn die Auffälligkeiten der Kinder dann zu erklären sind. Lempp schreibt Anna sei ängstlich, bedrückt und fühle sich wohl auch bedroht; Maria habe eine depressive Grundnote und Yvonne sei partiell mutistisch.
Dies alles erklärt sich doch aus dem Verhalten der Mutter. Die Gespensterverbrennung hatte
damals ja bereits stattgefunden, was nur niemand wußte.
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