Brief - 26.11.91

von:  RA Grötzinger
an:   Thomas Alteck

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns Ihre Ehefrau mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Eine auf uns lautende Vollmacht haben wir beigefügt.

Ihre Ehefrau berichtete uns über die in Ihrer Ehe bestehenden Schwierigkeiten und beauftragte uns, die Scheidung vorzubereiten.

Mit diesem Schreiben möchten wir nicht auf die Gründe eingehen, die zum Scheidungsentschluß führten. Dieses Schreiben dient vielmehr dem Versuch abzuklären, ob die Möglichkeit einer einverständlichen Scheidung besteht. Sollten Sie hieran interessiert sein, so bitten wir Sie, zur Erörterung sämtlicher mit der Scheidung zusammenhängender Fragen, zu- sainmen mit Ihrer Ehefrau einen Ihnen genehmen Besprechungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren.

Ihre Ehefrau läßt durch uns ausdrücklich erklären, dass sie trotz der bestehenden Zerrüttung der Ehe nicht daran interessiert ist, im Streit auseinander zu gehen. Vielmehr strebt sie in sämtlichen Punkten eine einverständliche Regelung an.

Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, sich selbst anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Für diesen Fall veranlassen Sie Ihren Verfahrensbevollmächtigten bitte, sich alsbald mit uns in Verbindung zu setzen.

Sollten wir bis zum 2. Dezember 1991 nichts von Ihnen gehört haben, so gehen wir davon aus, dass Sie an einer ein-vernehmlichen Regelung nicht interessiert sind. Das Scheidungsverfahren müßte sodann den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend vorbereitet werden.

Sollten Sie an einem Besprechungstermin interessiert sein, so dürfen wir Sie bitten, Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate mitzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt





 

 

Brief - 16.12.91

                                        Thomas Alteck

Ute Alteck
Strasse
Plz - Ort

                                            16.12.91

Ute,

ich möchte Dich auf diesem ungewöhnlichen Weg wissen lassen, dass ich die einseitig von Dir beschlossene Beschneidung des Umgangsrechts nicht hinnehmen werde. Ich hoffe sehr, dass Du das nicht weiter verfolgen und mit mir, wie seit 3 Wochen von mir gewünscht, in einen Dialog eintreten wirst.

Ich beabsichtige die Kinder am 2. Weihnachsfeiertag um 10:00 Uhr morgens abzuholen und um 18:00 Uhr zurückzubringen. Es ist schlimm, dass ich inzwischen in dieser Weise mit Dir kommunizieren muß. Bitte laß es nicht noch schlimmer kommen. Nur eine schriftliche Zusage bis zum Ende dieser Woche kann noch verhindern, dass ich eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts beantragen werde.

Irgendwann wirst Du unseren Kindern Dein für mich unverständliches Verhalten erklären müssen. Denkst Du an diesen Tag?





 

 

Telefax - 18.12.91

von: RA DR: Raiser
an:  RA Schägerle

 

Sehr geehrte Frau Kollegin Schwägerle,

in obiger Angelegenheit zeigen wir an, dass Herr Thomas Alteck nunmehr durch uns vertreten wird.

In der Sache geht es kurz um folgendes:

(1)Den Informationen unseres Mandanten entnehmen wir, dass Ihre Mandantin nicht bereit ist, dem Kindesvater ein Umgangsrecht mit den drei ehelichen Kindern zu gewähren. Es dürfte unstreitig sein, dass unser Mandant solches Umgangsrecht besit2t:.

(2)Wir schlagen vor, dass Ihre Mandantin unserem Mandanten zweimal monatlich, und zwar jeweils am zweiten und vierten Wochenende jeden Monats, ein Umgangsrecht mit seinen Kindern einräumt und zwar jeweils von Samstag morgen 9.00 Uhr bis Sonntag abend 18.00 Uhr.

Des weiteren besteht mein Mandant darauf, die Kinder über die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage zumindest für einen Tag zu sich zu nehmen.

(3) Für den Fall, dass wir eine Zustimmung Ihrerseits zu vorgenanntem Vorschlag bis spätestens Dienstag, den 07. Januar 1992 nicht in Händen haben, und da~ unserem Mandanten zustehende Besuchsrecht durch Ihre Mandantin weiter biokkiert wird, haben wir Auftrag, kurzfristig eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

 

Mit kollegialer Hochachtung
(Dr. Raiser)
Rechtsanwalt





 

 

Brief - 18.12.91

Sehr geehrte Frau Kollegin Schwägerle,

in dieser Angelegenheit vertreten wir - wie Sie wissen - nunmehr die Interessen von Herrn Thomas Alteck. Zu Ihrem Schreiben vom 26.11.1991, das uns unser Mandant vorgelegt hat, dürfen wir mitteilen, dass Herr Alteck grundsätzlich ebenfalls an einer gütlichen Bereinigung der ehelichen Folgesachen interessiert ist. Zu einem Gespräch stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Allerdings halten wir solche Zusammenkunft erst dann für sinnvoll und erfolgversprechend, wenn die Grundlagen der Besprechung klar sind. Im übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass für unseren Mandanten momentan die Frage des Umgangsrechts allererste Priorität besitzt.

Mit kollegialer Hochachtung
(Dr. Raiser)
Rechtsanwalt





 

 

Brief - 23.12.91

Von: RA Grötzinger
An:  Anwalt des Vaters

                                                    23.12.91

 

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

nachdem für Ihren Mandanten das Umgangsrecht allererste Priorität besitzt, wollen wir auf diesen Punkt zuerst eingehen.

Offensichtlich wurden Sie von Ihrem Mandanten in diesem Punkt falsch informiert. Unsere Mandantin hat berechtigten Anlaß zu der Annahme, dass die gemeinsame Tochter Anna von ihrem Mandanten sexuell missbraucht wurde. Seit einem Kuraufenthalt unserer Mandantin im März 1991 - Ihr Mandant war in dieser Zeit mit den Kindern alleine - zeigt das Kind Auffälligkeiten, die auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten. Dies zeigt sich beispielhaft darin, dass das Kind bettnäßt, destruktive Anfälle hat und sich von der Frauenärztin nicht untersuchen lassen wollte. Zudem hat das Kind extreme Angst vor dem Vater. Es äußert gegenüber der Mutter: "Der Papa hat es getan, wenn Du nicht da warst!"

Unsere Mandantin hat sich mittlerweile mit der KOBRA in Verbindung gesetzt. Am 19.12.91 fand dort ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Mandanten statt. Das Kind wird sich im neuen Jahr einer Therapie unterziehen müssen, in deren Verlauf möglicherweise näheres über das Geschehen herauskommen wird. Von Mitarbeitern dieser Stelle wurde geäußert, dass das Kind mit Sicherheit sexuell missbraucht wurde.

Unter diesen Umständen ist unsere Mandantin nicht bereit, Ihrem Mandanten ein Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern zu gewähren. Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass Ihr Mandant bis zur Klärung der Angelegenheit auf ein Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern verzichtet.

Sollte ihr Mandant allerdings gerichtliche Schritte einleiten wollen, dürfen wir Sie bitten uns als Zustellungsberechtigte zu benennen. Im Hinblick auf das Wohl der Kinder sowie im Hinblick auf die strafrechtliche Komponente der Angelegenheit appellieren wir jedoch namens unserer Mandantin an Ihren Mandanten auf eine gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts zu verzichten.

Bezüglich der Scheidungsvoraussetzungen gehen wir davon aus, dass eine Härtescheidung bei sexuellem Missbrauch der Tochter Anna durchgehen wird. Unsere Mandantin will jedoch derzeit von einem Härtescheidungsantrag absehen. Wir hielten es für wünschenswert, wenn man sich auf einen gemeinsamen Trennungszeitpunkt verständigen könnte [...]

gez. Grötzinger 
Rechtsanwalt
23. Dezember 1991





 

 

Brief - 06.01.92

                                    Thomas Alteck
An den
Kindergarten
D-Plz - Ort                     6.1.92


Einladungen, Informationen etc.

 

Sehr geehrte Kindergärtnerin,

bedauerlicherweise versucht meine Frau nach unserer Trennung mein bestehendes Sorge- und Umgangsrecht für unsere gemeinsamen Kinder zu beschneiden.

Ich bitte Sie daher, mir alle für den Kindergarten und meine Töchter Yvonne und Maria relevanten Informationen zukommen zu lassen. Bitte schicken Sie diese an die oben genannte Adresse.

Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe,  
mit freundlichem Gruß

Thomas Alteck





 

 

Notiz - 18.01.92

Von: Thomas Alteck
An: RA Raiser

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

es ist bitter, zu lesen, was meine Frau behauptet, aber ich bin dankbar, dass es nun endlich schriftlich fixiert ist und ich die Möglichkeit habe darauf zu reagieren. Die Tage um Weihnachten und Neujahr habe ich dazu benutzt mich zu erholen und einen neuen Lebensplan zu entwerfen. Da ich mir beim besten Willen nicht mehr vorstellen kann das meine Frau die Kinder erzieht, möchte ich das Sorgerecht für mich. Ich beabsichtige die Erziehung selbst zu übernehmen.

Um den daraus resultierenden Anforderungen gerecht werden zu können, werde ich im ersten Schritt meine berufliche Tätigkeit auf 20 Std/Woche reduzieren und nach Hause verlegen. Diesbezügliche Gespräche in der Firma sind bereits angelaufen und mein Management hat mir die volle Unterstützung zugesagt. Ich gehe davon aus, dass bis zu dem entsprechenden Gerichtstermin die schriftliche Zusage der IBM vorliegt, sodass kein Zweifel an der Machbarkeit meiner Entscheidung bestehen kann.

Die jetzt schriftlich vorliegenden Behauptungen sollten es möglich machen meinerseits nicht allein das Umgangsrecht regeln zu lassen, sondern auch das Sorgerecht sofort zu beantragen. Mein dringlichster Wunsch dabei ist eine schnelle Regelung, da der augenblickliche Zustand die Kinder gefährdet und mich in einem bislang nicht gekannten Maß belastet.

Erlauben Sie mir, dass ich zunächst zu dem Vortrag der Gegenpartei Stellung nehme.

Wie sie wissen, hatte ich mit meiner Frau einen gemeinsamen Termin bei KOBRA am 19. Dezember. Ich mußte dort erfahren, dass Anna ein destruktives Verhalten zeigt. Sie bekrakelt und zerreißt ihre selbstgemalten Bilder. Zudem zieht sie jeden Tag wenn sie aus der Schule kommt ihr Karnevalskostüm "Prinzessinkleid" an und ist nicht davon abzubringen. Ferner schreit sie meine Frau an, hört nicht auf sie, beschimpft sie als blöd. Meine Frau hat sich hilfesuchend an unsere ehemalige Eheberaterin gewandt, da sie der Situation nicht mehr zu begegnen wußte. Zu der Behauptung ich hätte Anna sexuell missbraucht hat sich meine Frau nur mit dem im vorliegenden Schreiben zitierten Satz "Der Papa hat es getan wenn Du nicht da warst" geäußert. Unaufgefordert entschuldigte sie sich dafür nicht mehr zu sagen. Als Begründung gab sie an, sie wolle Anna nicht in Gefahr bringen.

KOBRA geht ganz sicher davon aus, dass Anna missbraucht worden ist. Obwohl ich mich seit dem 19. Dezember bemühe ist bislang kein Termin mit KOBRA und mir zustande gekommen. Ich hoffe zu erfahren ob es noch weitere Hinweise gibt, oder ob die Psychologin nur deshalb so sicher ist weil meine Frau die feste Überzeugung vertritt. Letztlich kann ich natürlich nicht ausschließen, dass meine Tochter sexuell missbraucht worden ist. Ich kann nur sagen, dass ich solches nie gemacht habe.

Einen Tag später, am 20.12. war ich bei Prof. Klosinski in Tübingen. Meine Frau hat einen gemeinsamen Besuch dort leider abgelehnt. Er sagte mir, dass jede der genannten Auffälligkeiten: Bettnässen, destruktives Verhalten, in eine Rolle schlüpfen usw. Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch sein kann, aber nicht sein muß. Zunächst zeigt es sicher, dass Anna in seelischer Not ist. Nur das Zusammentreffen einer Reihe bestimmter Auffälligkeiten erlaubt nach seiner Auffassung den Rückschluß auf die Ursache. Er sieht die Gefahr, dass ein Kind, von dem fälschlicherweise angenommen wird das es missbraucht wurde, in einer Organisation wie KOBRA (die er für wichtig und richtig hält) durch Suggestivfragen an das Thema Sexualität in schädlicher Weise herangeführt wird.

Zu meinem Erstaunen fragte er mich sehr bald in unserem Gespräch nach sexuellen Problemen meiner Frau. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe gibt es Hinweise dafür. Meine Frau hat im Mai letzten Jahres von ihrer Mutter erfahren, das diese als Kind missbraucht wurde. Ferner hat sie das Wort Scheidung zum ersten mal vor mehr als eineinhalb Jahren in einer Auseinandersetzung benutzt, die nach einem Vortrag über Sexualerziehung stattfand. Ich nehme an, dass meine Schwiegermutter aufgrund der eigenen Erfahrung nicht in der Lage war meiner Frau eine normale Sexualerziehung zu geben. Prof. Klosinski erklärte mir, dass es sehr häufig vorkommt, dass Frauen ihre Probleme in diesem Bereich auf die Töchter projizieren.

Zu den Behauptungen im einzelnen:

Das Bettnässen von Anna begann im September oder Oktober letzten Jahres. Die Ursache kann in den damals zunehmenden Spannungen zwischen meiner Frau und mir liegen. Die beschriebenen Verhaltensweisen gab es vor meinem Auszug nicht. Ich interpretiere sie daher als Verzweiflungsreaktion auf mein Fortgehen. In der Zeit der Kur hat Anna unbemerkt eine große Menge Tabletten gegessen. Es handelte sich dabei ausschließlich um homöopathische Medikamente, die zu mehr als 99,9% Traubenzuckerkügelchen sind. Ich sehe darin ein völlig normales Naschgebaren, das allerdings durch die unsachgemäße Aufbewahrung nicht ungefährlich war.

Im weiteren wird angeführt, dass sich Anna nicht von einer Frauenärztin untersuchen lassen wollte oder will. Daß meine Frau mit ihr zu einer Frauenärztin will kann nur bedeuten, dass sie mir offenbar sogar zutraut meine Tochter penetriert zu haben. Ich kann Ihnen nicht darstellen wie ich mich damit fühle. Aber es ist ein weiteres Indiz für ihre Wahnvorstellung und eine Annahme, die sich sehr einfach widerlegen läßt.

Schwer getroffen hat mich auch die Behauptung Anna habe extreme Angst vor mir. Anna hat keine Angst vor mir. Diese Behauptung resultiert daraus, dass Anna an dem Abend nach unserer Trennungsentscheidung nicht wollte, dass meine Frau wie sonst Montag abends üblich, nach Tübingen fährt. Sowohl Anna, als auch Maria haben an diesem Abend auf ganz niedliche Weise versucht uns Eltern zusammen zu führen. Meine Frau interpretiert die Aussage der Kinder, die wohl sinngemäß hieß: "wir wollen nicht allein mit dem Papa sein" als Angst vor dem Vater. Das ist sehr sehr schlimm.

Zum Glück war ich bei den letzten beiden Zusammenkünften mit Anna nicht allein. Beim ersten mal habe ich sie bei einer Freundin meiner Frau getroffen. Das war als meine Frau mit Yvonne in der Kinderklinik war. Das nächste mal habe ich sie zwei Tage später in der Schule vor dem Unterricht getroffen. Da waren auch andere Eltern anwesend. Diese werden ebenso wie die Freundin bezeugen können, dass Anna keine Angst vor mir hat. Vielleicht wird auch irgendwann relevant, dass für die Zeit der Kur von Montag bis Donnerstag jeweils 8:00-18:00 Uhr eine Familienpflegerin die Kinder betreute. Das sind pädagogisch ausgebildete Frauen der Charitas, die von der Krankenkasse bezahlt werden.

Meine Situation ist augenblicklich folgende:

Meine Frau verwehrt mir den Umgang mit den Kindern. Aufgrund der Erfahrung aus Yvonnes Krankenhausaufenthalt, der die gefährlichen Folgen des Konfliktes für die Kinder zeigt, halte ich mich derzeit zurück. Dieses ist auch der Rat von Prof. Klosinski. Jedes Zusammentreffen mit den Kindern, das von der Mutter nicht gewünscht ist würde die Kinder in neue Konflikte stürzen. Die Selbstdisziplin, die das von mir verlangt hat leider ihre Grenzen. Am vergangenen Mittwoch bin ich daher in Unbenannt gewesen, aber meine Frau hat mich die Kinder nicht sehen lassen.

Die Situation wird für mich täglich unerträglicher und ich bin dabei die Nerven zu verlieren. Der Gedanke an die Kinder läßt mich immer wieder spontan in Tränen ausbrechen. Bitte helfen Sie mir mit allen erdenklichen Mitteln diesen Zustand bald zu ändern. Ich habe erlebt wie und was meine Frau alles auf mich projiziert hat. Jetzt, da ich weg bin, kann sie nur noch auf die Kinder projizieren. Solange Anna destruktiv ist und tobt ist sie nach Aussage der Psychologen nicht in Gefahr, da sie ihren Konflikt auslebt. Meine große Sorge gilt Maria, von der ich z.Z. gar nichts weiß. Sie frißt es in sich hinein. Yvonne hat nicht nur in jüngster Vergangenheit, sondern immer wieder gezeigt, dass sie der psychische Druck krank macht.

Sie war noch mehr als die anderen beiden krank. Insgesamt waren alle Kinder auffällig viel krank. Insbesondere eitrige Mittelohrentzündung trat immer wieder auf. Meine Frau ist dem mit einem übertriebenen Hang zur Homöopathie begegnet. Es ist vermutlich krankhaft von ihr ständig irgendein homöopathisches Mittel für oder gegen alles mögliche zu verabreichen. Das ist auch der Grund warum wir so viel davon im Haus haben. Die Kinder sind es gewöhnt beinahe jeden Tag irgendwelche Kügelchen nehmen zu müssen.

Zur Klärung der im weiteren erforderlichen Schritte und der Frage ob ich meinerseits jetzt eine Härtescheidung beantrage, schlage ich ein baldiges Treffen vor und verbleibe, in großer Sorge

mit bestem Gruß





 

 

Brief - 18.01.92

Von: Thomas Alteck
An : RA Raiser

 

Antrag auf Zuerkennung des elterlichen Sorgerechts.
Begründung: Gefährdung der Kinder
Beweis: Einzuholende Gutachten

 

Vortrag:

1. Utes Wahnvorstellungen

2.Aussage der Fachleute

3.Die Gefährdung der Kinder

4.Stellungnahme zum Vortrag der Gegenpartei

5.Die augenblickliche Situation

6.Auszüge aus meinem Tagebuch

 

 

 

TEIL 1: Utes Wahnvorstellungen

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Vom dem Moment an dem ich mit meiner Frau zusammengezogen bin gibt es Spannungen zwischen ihr und meinen Eltern, woran meine Eltern nicht unschuldig sind. Die Entfernung von 450km erlaubte in den letzten 5 Jahren nur wenige Kontakte. Vor 2.5 Jahren haben wir den Kontakt zu meinen Eltern nach einem Streit ganz abgebrochen. Danach haben wir sie noch einmal 10 Minuten gesehen; das war vor 1.5 Jahren. Vor etwa einem Jahr hatte ich allein ein Treffen mit meiner Mutter.

Trotz der beinahe nicht existierenden Beziehung sind meine Eltern für meine Frau immer wieder ein Thema. Sie sagt, dass sie sich durch mich von meinen Eltern bedroht fühlt.

Ich habe mich mit 17 Jahren geistig und mit 19 Jahren auch physisch von meinen Eltern getrennt. Sie haben seither keinerlei Einfluß mehr auf mich. Bei der Bedrohung handelt es sich um eine Einbildung.

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Der Wecker klingelt am Morgen - wir werden wach. Meine Frau erwidert meinen Gruß zum guten Morgen nicht. Sie begegnet mir mit Distanz und Ablehnung. Nach einer Viertelstunde stelle ich sie diesbezüglich zur Rede, da ich mir ihr Verhalten nicht erklären kann.

Sie erklärt mir, dass sie geträumt hat, ich hätte sie mit ihrer Freundin Sonja betrogen.

Ihr Verhalten war ausschließlich durch ihr Empfinden gesteuert. Es gab weder in meinem Verhalten noch aus der Vergangenheit Anlässe, die ihr Grund für eine solche Reaktion hätten geben können. Meine Frau ist nicht in der Lage ihre Gefühle (in der Regel Angst) mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Einklang zu bringen; heißt mit dem Verstand zu überprüfen und mit der Realität abzustimmen.

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Freitag den 15. November sage ich meiner Frau, dass ich am Abend mit Eberhart Tennis spielen werde. (Ich weiß, dass das eine Provokation ist, denn ca. 3 Wochen zuvor hat meine Frau mir in einem Gespräch über unsere Situation völlig unerwartet erklärt:

"... im weiteren will ich nicht, dass du in Zukunft mit Eberhart Tennis spielst. Eberhart ist ein Arschloch." (Ich zähle diesen Ex-Nachbarn nicht zu meinem engeren Freundeskreis, aber ich gehe gern 1-2 mal im Monat mit ihm Tennis spielen, da er etwa gleich stark spielt). Meine Frau erwiderte: "Dann brauche ich heute wohl nicht mit dir zu rechnen."

Als ich nach Hause komme ist Ute noch wach und macht mir ad hoc eine Szene: "Du hast es wohl gar nicht nötig zu fragen, ob ich einverstanden bin das du mit Eberhart spielst. Was soll das mit Arschloch-Eberhart? Ich denke man kann sich mit ihm nicht über ernsthafte Themen unterhalten. Was hast du dann mit ihm so lange zu reden"

Ute sieht eine Bedrohung in meinem gelegentlichen Kontakt zu Eberhart. Es ist zu vermuten, dass der Grund in seiner Scheidung liegt. Sie fürchtet Einfluß auf mich.

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Seit Mitte Dezember 1990 ist unsere Ehe in Frage gestellt. Bis zu der Entscheidung zum Auszug am Sonntag, den 17. November 1991 habe ich mich mit meiner Frau überwiegend in sachlichem Dialog auseinandergesetzt. Am Samstag den 16.11.91 hat mir meine Frau vorgeschlagen, dass sie mit den Kindern bis Sonntag abend zu Freunden gehen wolle, damit wir beide Zeit hätten unsere Situation noch einmal zu überdenken. Kaum zurück sagt sie:

"Thomas - ich meine du solltest ausziehen." Da ich selbst zu der gleichen Überzeugung gelangt war, war meine Antwort: "Ich sehe das wie du - ich werde ausziehen und solange ich noch keine Bleibe habe in das Gästezimmer im Keller gehen."

Danach bricht meine Frau den Dialog spontan ab.

Dieser einvernehmliche Entschluß ist eine Basis auf der wir beide nun konstruktiv miteinander hätten reden können was es im weiteren zu regeln gibt. Nach einem Jahr Diskussion ist endlich ein Schritt getan. Die Tatsache, dass meine Frau hier den Dialog abgebrochen hat, läßt die Vermutung zu, dass sie die Trennung nicht wollte. Das steht im Widerspruch zu ihrem Reden und Tun.

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Einen Tag später äußert meine Frau gegenüber Dritten den Verdacht ich hätte die älteste Tochter im Frühjahr, während meine Frau auf Kur war, sexuell missbraucht. Zu dieser Zeit wohne ich noch in der gemeinsamen Wohnung. Zwei Tage später ist Buß- und Bettag. Ich bin den ganzen Tag zu Hause und spiele mit den Kindern. Meine Frau läßt mich trotz ihres Verdachtes mit den beiden älteren Kindern allein um sich mit der jüngsten zum Mittagsschlaf hinzulegen.

Trotz ihres schlimmen Verdachts läßt sie sich nichts anmerken und das Familienleben normal weiter laufen.

Dieses Verhalten meiner Frau ist nicht verständlich.

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Meine Frau äußert sich am Telefon gegenüber einer Freundin: "Thomas hat Anna sexuell missbraucht." Definitiv, ohne wenn und aber. Bis heute ist es mir nicht gelungen zu erfahren worauf sie diesen Verdacht begründet. Nach wie vor hat sich meine Frau nicht geäußert worauf der Satz von Anna: "Der Papa hat es getan wenn du nicht da warst." beziehen soll. Meine Frau hat sich bislang nach meinem Wissen niemandem gegenüber dahingehend geäußert was ich getan haben soll. Da mich meine Kinder zwar nackt, aber niemals mit steifem Glied etc. gesehen haben, gibt es keine Grauzone die hier ein Mißverständnis erklären könnte.

Meine mehrfache Beteuerung, dass ich Anna nicht missbraucht habe wird von meiner Frau völlig ignoriert. Sie hat auch keine Zweifel an ihrer Überzeugung als ich ihr erkläre, dass ich das Gericht anrufen werde damit sie ihren Verdacht aktenkundig machen muß. Sie erklärt in meinem Beisein bei KOBRA, dass sie kein Strafinteresse hat, sondern nur möchte, dass die Kinder in Behandlung kommen und mir eines Tages verzeihen.

Unter Punkt 5 dieses Dokuments sind die vorgetragenen Indizien entkräftet. Es gibt keinen Hinweis der ihren Verdacht bekräftigt.

Es handelt sich um eine für die Kinder gefährliche Wahnvorstellung, die sich vermutlich aus der Vergangenheit meiner Frau erklären läßt (siehe Abschnitt 2).

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Meine Frau möchte mit Anna zum Frauenarzt.

Anna verweigert sich.

Ein siebenjähriges Mädchen hat bei normaler Entwicklung noch kein Bewußtsein für ihre Geschlechtsorgane. Das einzige was sie hat ist Schamgefühl. Es ist daher normal, dass sie sich weigert. (Wo nichts ist kann man nichts untersuchen).

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Am Freitag den 22. Nov. ruft mich ein Freund in der Firma an und erzählt mir Utes Behauptung. Darauf bin ich spontan für ein paar Tage zu Freunden gefahren. Mittwoch den 27.11. kam ich zurück und habe binnen einer Stunde meine Sachen gepackt und bin ausgezogen.

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Donnerstag den 28. November erfahre ich, dass Anna am Tag zuvor und auch in der Woche zuvor erbrochen hat. Zudem hat sie eine Mittelohrentzündung.

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Am Samstag den 7.12. wird Yvonne krank. Sie erbricht und bekommt Durchfall. Von Freunden weiß ich, dass sie in der vorangegangenen Woche immer wieder nach mir gefragt hat. Sie ißt und trinkt nichts, wodurch es zu einem starken Flüssigkeitsverlust kommt. Sie wird apathisch und der konsultierte Kinderarzt weist sie zum stationären Aufenthalt in die Kinderklinik ein. Dort bekommt sie Infusionen. Weil ich mehrfach vergeblich versuche meine Frau zu erreichen, fahre ich am 12.12 nach Unbenannt, wo ich per Zufall Anna und Maria bei Freunden im Garten sehe. Sie kommen beide freudig auf mich zugestürmt und umarmen mich. Monika, die Freundin miner Frau erzählt, dass Yvonne mit Ute im Krankenhaus ist. Ich fahre sofort hin.

Bei meinem Erscheinen schaut mich meine Frau haßerfüllt an und ihre ersten Worte sind: "Von wem weißt du das wir hier sind?" Ich frage sie warum sie mich nicht informiert hat und bekomme zur Antwort: "Warum sollte ich?"

Die Tatsache, dass die jüngste Tochter nach mir fragt und meine Frau mir die Kindern verweigert ist an sich bedenklich. Daß sie es selbst als Yvonne bereits am Tropf hängt nicht für nötig hält mich zu unterrichten, ist in lebensgefährlichem Maße verantwortungslos. Daß meine Frau sich in diesem Punkt keiner Schuld bewußt ist, läßt den Schluß zu, dass sie nicht mehr in der Lage ist die Realitäten zu erkennen.

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Ich bin am gleichen Abend zurück nach Unbenannt, um die beiden anderen Kinder bei der Freundin noch zu sehen bevor sie ins Bett gehen. Anna und Maria machten auf mich einen guten Eindruck. Sie haben sich ganz offensichtlich gefreut mich zu sehen. Maria zeigte mir sofort ihren neuen Bären, den sie auf der Weihnachtsfeier bekommen hat. Anna erzählte von der Post, die sie dort geschenkt bekam. Sie haben mich aber auch nicht überwichtig genommen und mit den Söhnen der Freundin getobt. Ich habe die Kinder nichts gefragt und sie hatten keine Fragen an mich. Nur wo ich jetzt wohne wollten sie wissen. Ich habe sie ins Bett gebracht und wir haben es alle genossen.

Am nächsten Morgen hat mich Ute in der Kinderklinik angefahren. Sie hatte mit ihrer Freundin telefoniert. Sie bezeichnete mein Handeln als Riesensauerei, dass ich hinter ihrem Rücken die Kinder besuche. Wörtlich weiter: "Ich will nicht, dass du die Kinder siehst."

Da sie mit Monika gesprochen hatte mußte sie auch wissen wie das Treffen mit den Kindern abgelaufen ist. Ihre Reaktion ist daher nicht erklärbar.

 

 

 

 

TEIL 2: Aussagen der Fachleute

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Zu unserem engsten Freundeskreis gehört seit mehr als 3 Jahren ein Therapeut (Privatdozent Dr. Christian Weisbach). Meine Frau meidet seit August letzten Jahres das Gespräch mit ihm, da er ihr damals zu einer Therapie geraten hat. Er sieht bei Ute ein gespaltenes Bewußtsein. Nach seiner Aussage setzt sie sich mit der Realität verzerrt auseinander und hat sich eine eigene Realität "gezimmert". Sie nimmt nur die Informationen auf, die zu ihrer Meinung passen. Im weiteren ist ihm (und nicht nur ihm) aufgefallen, dass bei allen Gesprächen über unsere Ehe, die Probleme, die Situation mit den Kindern etc. meine Frau noch nie geweint hat. Er hat nur Aggression, aber noch nie Leid an ihr beobachtet.

Anfang Dezember habe ich unseren Hausarzt konsultiert und ihm von Utes Behauptung und Christians Stellungnahme erzählt. Er nickte und sagte, dass er Ute nur aus zwei Kontakten mit den Kindern her kenne. Trotzdem könne er sich das vorstellen, da er sie als sehr ängstlich im Umgang mit den Kindern und als extrem einseitig denkend in Erinnerung habe.

Prof. Klosinski (Leiter der Kinder- und Jugendpsychatrie an der Universität Tübingen) äußerte sich auf meinen Vortrag dahingehend, dass es sehr häufig vorkomme, dass Frauen ihre sexuellen Probleme auf die Kinder projizieren. Ute weiß seit Mai letzten Jahres, dass ihre Mutter als Kind missbraucht worden ist. Es ist zu vermuten, dass ihre Mutter nicht in der Lage war Ute eine normale Sexualerziehung zu geben. Ein weiterer Hinweis ist, dass Ute das Wort Scheidung zum ersten mal vor mehr als 1.5 Jahren in einer nächtlichen Auseinandersetzung benutzte, welche für mich völlig überraschend kam. Sie kam an diesem Abend von einem Vortrag: Herr Dr. Furian über das Thema Liebes-/Sexualerziehung von Kindern.

 

 

TEIL 3: Die Gefährdung der Kinder

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In diesem Zusammenhang ist zu sagen, dass Yvonne, die jüngste Tochter für ihr Alter außergewöhnlich klein ist. Ihre Sprachentwicklung ist vermutlich normal, aber ihr Sprechverhalten und ihr sonstiges Verhalten ist auffällig. Sie ist in Ihrer Entwicklung hinter anderen gleichaltrigen Kindern zurückgeblieben. Ihr Haarwuchs ist so gering, dass ihre Haare bislang noch nie geschnitten werden mußten. Darauf angesprochen zitiert meine Frau völlig unreflektiert gerne folgenden Satz, den eine Freundin vor mehr als 2 Jahren geprägt hat: "Die hälst Du Dir bewußt klein da es die letzte ist, nicht wahr?"

Diese Entwicklungsstörungen sollten umgehend gutachterlich untersucht und der Anteil meiner Frau daran festgestellt werden.

Anna hat seit ihrem 14. Lebensmonat Neurodermitis. Das deckt sich ungefähr mit der Zeit, als die zweite Schwangerschaft für meine Frau beschwerlich wurde. Seit der Trennung fällt ihr destruktives Verhalten auf. Sie hatte seither mehrfach Erbrechen, eine Mittelohrentzündung und mußte wegen einer Blutvergiftung in die Kinderklinik.

Im Vortrag der Gegenpartei steht, dass sie in eine Therapie muß.

Von wem kommt die Aussage, dass sie muß? Ist das Utes Wunsch?

Ist das KOBRA's Aussage? - und wenn ja, auf wessen Veranlassung? Professor Klosinski hat mich auf die Gefahr hingewiesen, dass es für ein Kind das nicht missbraucht wurde schädlich ist, wenn es auf diese Weise an das Thema Sexualität herangeführt wird. Wenn sie von jemandem sexuell missbraucht worden ist, ist sie neurotisch. Wenn nicht, wird sie es nach der Therapie sein.

Maria ist im Moment nicht auffällig. Sie frißt offenbar ihr Leid in sich hinein, was Grund zur Sorge gibt.

Alle Kinder waren in der Vergangenheit überdurchschnittlich häufig und/oder lange krank. Von den normalen Kinderkrankheiten abgesehen fällt auf, dass es immer wieder Krankheiten sind, die eine psychische Ursache vermuten lassen. Yvonnes starkes Fieber vor dem Umzug in das Haus. Bei allen Kindern immer wieder eitrige Mittelohrentzündung, z.T. wochenlang.

Nach Aussage von Herrn Dr. Weisbach ein Signal der Form: Ich kann es nicht mehr hören bzw. ich will es nicht hören. Annas Neurodermitis ist wie der Name bereits sagt in erheblichem Maße durch die Psyche gesteuert.

 

 

TEIL 4: Stellungnahme zum Vortrag der Gegenpartei

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Das Bettnässen von Anna begann im Herbst letzten Jahres zwei oder drei Wochen nach ihrer Einschulung. Die Schulanforderungen sind mit Sicherheit nicht der Auslöser. Vermutlich ist es die Auseinandersetzung mit den z.T. sehr raudihaften Jungen der Klasse. Einer der Schüler mußte mittlerweile die Schule wieder verlassen.

In der Zeit der Kur hat Anna unbemerkt eine große Menge verschiedener Medikamente gegessen. Es handelte sich dabei ausschließlich um homöopathische Medizin. Das sind kleine Kügelchen, die zu mehr als 99,9% aus Milchzucker bestehen. Ich sehe darin ein völlig normales Naschgebaren. In diesem Zusammenhang von einer Vergiftung zu sprechen ist definitiv falsch, da homöopathische Medizin in keiner Dosis schädliche Wirkungen zeigt.

Im weiteren wird angeführt, dass sich Anna nicht von einer Frauenärztin untersuchen lassen wollte oder will. Dazu habe ich weiter oben bereits Stellung genommen.

Ihr destruktives Verhalten zeigte sich erst nach meinem Fortgehen und steht mit diesem in Zusammenhang. Zum einen vermißt sie mich, zum anderen muß sie das Gefühl haben von mir im Stich gelassen worden zu sein.

Die Behauptung Anna habe extreme Angst vor mir ist falsch. Sie begegnet mir mit Freude, unbefangen und offen (siehe Tagebuch). Für die letzen beiden Zusammenkünfte gibt es zudem Zeugen. Im ersten Fall Monika Friedrich, die Freundin meiner Frau. In der Schule Fr. Prandl (die Mutter eines Schülers) und Fr. Dorster, die Klassenlehrerin.

 

 

TEIL 5: Die augenblickliche Situation

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Meine Frau verwehrt mir den Umgang mit den Kindern. Aufgrund der Erfahrung aus Yvonnes Krankenhausaufenthalt, der die gefährlichen Folgen des Konfliktes für die Kinder zeigt, halte ich mich derzeit zurück. Dieses ist auch der Rat von Prof. Klosinski. Jedes Zusammentreffen mit den Kindern, das von der Mutter nicht gewünscht ist würde die Kinder in neue Konflikte stürzen. Die Selbstdisziplin, die das von mir verlangt, hat leider ihre Gren-zen. Am vergangenen Mittwoch bin ich daher in Unbenannt gewesen, aber meine Frau hat mich die Kinder nicht sehen lassen (siehe Tagebuch)

Ich habe erlebt wie und was meine Frau alles auf mich projiziert hat. Jetzt, da ich weg bin, kann sie nur noch auf die Kinder projizieren. Solange Anna destruktiv ist und tobt ist sie nach Aussage der Psychologen nicht in Gefahr, da sie ihren Konflikt auslebt. Meine große Sorge gilt Maria, von der ich z.Z. gar nichts weiß. Sie frißt es in sich hinein. Yvonne hat nicht nur in jüngster Vergangenheit, sondern immer wieder gezeigt, dass sie der psychische Druck krank macht.

Für mich selbst muß ich damit fertig werden, dass ich lange Jahre an der Seite meiner Frau gelebt habe ohne zu erkennen, dass sie krank ist. Dabei war ich soweit an mir selbst zu zweifeln. Erst meine aktiven Bemühungen mehr soziale Kompetenz zu erlangen und die emotionale Lösung von Ute haben mich weiter gebracht. Die Ehetherapie hat mich dann erkennen lassen wie selektiv Ute wahrnimmt. Um für mich selbst schneller damit fertig zu werden und um den Kindern ein unbelasteter Vater sein zu können, habe ich mich im Dezember in die Behandlung von Herrn Dr. Schlich (einem Analytiker in Echterdingen) begeben. Ich bin selbstverständlich bereit ihn von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, wenn Zweifel an meiner persönlichen Integrität bestehen.

 

 

TEIL 6: Auszüge aus meinem Tagebuch

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Freitag, 13.12.91

Auf meinen Wunsch habe ich ein Gespräch mit dem Stationsarzt unter vier Augen. Ich erzähle ihm die ganze Geschichte und bitte ihn, Yvonne und Ute diesen Tag noch festzuhalten, weil ich versuchen will mit den anderen beiden nach Tübingen zu Prof. Klosinski zu fahren. Er willigt nach Rücksprache mit seinem Chef ein. Weiter informiert er mich und dann auch Ute, dass er ihren Vorwurf an das Jugendamt melden muß.

Jetzt weiß Ute, dass ich von ihrer Behauptung weiß. Ich bin noch einmal bei Yvonne. Ute fordert mich ununterbrochen auf zu gehen. Sie wird immer lauter. Yvonne schaut mich so hilflos an. Ich würde ihr gerne Mut machen. Sie schaut so hilflos. Ihre Augen sagen so viel. Nie werde ich diesen Blick vergessen. Ute schreit mich im Beisein einer weiteren Mutter und deren Baby an. "Wer hat dir was gesagt? War es Christian?" Ich nicke. "Mit dem habe ich auch noch ein paar Takte zu reden wenn ich ihm wieder begegne. Weißt du was darauf steht?"

Ich gehe unter Tränen und fahre zum Jugendamt. Als ich endlich die zuständige Frau Danner gefunden habe, gibt sie mir eine Viertelstunde Zeit. Es wird beinahe eine halbe daraus. Ich begreife, dass sie erst helfen kann wenn gerichtliche Dinge vorliegen. Wir verbleiben, dass ich versuchen werde ab dem 7.1. einen gemeinsamen Termin mit Ute bei ihr zu machen.

Donnerstag, 19.12.91 Heute morgen war ich bei der Kopra-Beratungsstelle, wo ich mich mit Ute bei Herrn Eckert (Therapeut) getroffen habe. Im Folgenden versuche ich ein Gedächnisprotokoll der wichtigsten Punkte. Ich habe mir auch ein paar Notizen gemacht.

Kobra ist eine Organisation, die sexuell missbrauchten Kindern therapeutisch hilft. Träger sind die ev. Kirche und die Stadt.

Ute ist bei Frau Iskenius gewesen. Diese sagt, dass die Fakten darauf hindeuten, dass Anna missbraucht worden ist. Ute äußert Anna habe ihr gegenüber gesagt: "Der Papa hat es immer getan wenn du nicht da warst." Was ich getan haben soll verschweigt sie. Ein Termin, den Anna genannt haben soll, ist Utes Kur gewesen. Eckert erklärt: Der Verdacht steht im Raum. Von der Statistik ist mit größter Wahrscheinlichkeit der Vater der Täter. Die Symptome + Äußerungen deuten darauf hin, dass etwas vorgefallen ist. Es ist Utes Wunsch, dass ich die Kinder während der Zeit der Therapie nicht sehe.

Ich erkläre das für unakzeptabel und zeige meinen Weg auf. Anrufung des Familiengerichts. Eckert erkennt, dass dies auch nur dazu führt, dass ich die Kinder vermutlich eine Weile nicht sehen werde, allerdings unter Einschaltung der Behörden. Ute erklärt, dass ich die Kinder am zweiten Weihnachtsfeiertag nicht zu sehen bekomme. Ich sage zu, dass ich mich fernhalten und ausschließlich den gerichtlichen Weg gehen werde. Den Termin bei Prof. Klosinski mit mir zusammen wahrzunehmen lehnt Ute ab.

Offenbar hat sich Anna verändert. Sie bekrakelt ihre Bilder, sagt Mama du bist blöd usw. Laut Ute hilft unsere frühere Therapeutin Edith ihr was den Umgang mit Anna angeht. Sie hat ihr geraten auch gegenüber Anna offen einzugestehen wenn sie nicht mehr weiter weiß. Anna zieht wohl sofort wenn sie aus der Schule kommt ihr Prinzessinkleid an - täglich. Sie malt auch ständig Prinzessin. Anna tobt wohl auch beim Malen und schreit:

"Ich kann das nicht." Solches hat sie bislang nicht gemacht.

Herr Eckert sagt, das zeigt, dass das Kind in einer großen Notlage ist. Ja, so hat er es gesagt. Das glaube ich wohl und es muß wahrscheinlich nicht bedeuten, dass ein sexueller Missbrauch vorliegt.

Seit dem Gespräch heute früh geht mir durch den Kopf, dass es ja sexuellen Missbrauch von irgendeiner Seite gegeben haben könnte. Ich fände das schlimm, aber ich kann es auch nicht ausschließen. Bislang ist mir auch noch kein möglicher Täter in den Sinn gekommen. Ich wäre ruhiger, wenn Annas Notlage ausschließlich mit der derzeitigen Situation zu erklären wäre. Ich habe einfach das Gefühl, das es mir zuviel wird, wenn in meiner augenblicklichen Verfassung auch noch dazu kommt, dass Anna missbraucht worden ist.

Zunächst versuche ich ihr Verhalten mit der Situation zu erklären. Ich frage mich inwiefern die Kinder sehen, dass Ute mich aus dem Haus getrieben hat. Ich habe mehr als 3 Jahre gebraucht aus ihren Fängen zu entkommen. Die Kinder sind dem ausgeliefert und sehen das auch zum ersten mal. Kein Wunder wenn sie extrem reagieren.

Ich bin verbittert, dass ich die Kinder nicht sehen soll. Es ist Alles einfach unbegreiflich.

Ute erklärt noch, dass es ihr Anliegen ist, dass die Kinder mir eines Tages verzeihen, sie habe kein Strafinteresse sondern wünscht, dass ich in eine Therapie gehe und sie wolle mir die Chance geben. Meinen unvorsichtiger Kommentar, dass ich die Kinder bei ihr nicht gut aufgehoben sehe, findet sie >>albern<<.

Ich komme in immer größere Sorge. Ute hat heute morgen erzählt, dass sie auch mit Anna inzwischen im Krankenhaus war, weil sie eine Blutvergiftung hatte. Hoffentlich passiert den Kindern nichts. Ich werde mir mein Leben lang Vorwürfe machen, dass ich nicht Selbstjustiz geübt und sie einfach fortgeschafft habe. Kurz nach der Trennung soll sie eine Mittelohrentzündung gehabt haben. Ich muß mit Dr. Friese sprechen. Nach Yvonne und Maria jetzt auch Anna. Wenn Christian Recht hat heißt das 'ich kann es nicht mehr hören bzw. ich will nichts mehr hören'.

Samstag, 21.12.91

Gestern abend hatte ich meinen Termin bei Prof. Klosinski. Wir haben eine Stunde miteinander gesprochen. Er konnte mich insofern beruhigen, als dass er mir erklärte, dass jedes dieser Symptome wie Bilder bekrakeln, Bettnässen, das ganze selbstzerstörerische Gehabe natürlich auf einen Missbrauch hindeuten kann, aber nicht muß. Es zeigt, dass Anna in seelischer Not ist. Ich denke jetzt, dass Kobra nur deshalb so fest von Missbrauch überzeugt ist, weil Ute es ihnen sagt.

Anna ist sicher in Not weil sie, die Kinder, jetzt allein mit Ute sind. Klosinski sagt, dass ich auf dem richtigen Weg bin. Falls das Gericht kein Gutachten will, kann auch der Anwalt ein solches beantragen. Es gibt keine definitive Aussage, die da heißt es gab keinen Missbrauch. Es gibt eine etwa 95%ige Wahrscheinlichkeit mit der man es bestimmen kann. Es ist die Frage nach der Kumulation spezifischer Symptome. Er riet mir bei Kobra zu hinterfragen welche Symptome sie sehen und welche Äußerungen es gegeben hat.

Im weiteren habe ich verstanden, dass er Kobra zwar für eine sinnvolle Einrichtung hält, aber die Gefahr sieht, dass wenn ein Kind nicht missbraucht wurde, dieses Thema erst durch Suggestivfragen an das Kind herangetragen wird, was er für sehr problematisch hält. Im weiteren war ich erstaunt, dass er mich nach sehr kurzer Zeit, vielleicht 15 Minuten fragte, ob mir sexuelle Probleme von Ute aus unserer Ehe bekannt sind. Daraufhin habe ich ihm vom Missbrauch der Schwiegermutter erzählt. Er sagte, dass solche Projektionen häufig sind. Eine Frage, die ich ihm nicht beantworten konnte ist die, ob Ute in ihrer Ausbildung Sexualkunde-Unterricht gegeben hat.

 

Mittwoch, 8.1.92

Anschließend bin ich noch einmal zum Haus gefahren. Diesmal war es hell erleuchte, aber es war niemand zu sehen. Ich konnte nicht anhalten. Ich hatte in dem Moment nicht die Kraft. Zwei Häuser weiter habe ich gestoppt und schließlich gewendet. Ich konnte einfach nicht weiter fahren. Dann habe ich gegenüber der Einfahrt angehalten und den Motor abgestellt. Anna kam die Treppe herunter. Sie war dabei ihren Bademantel anzuziehen und hat mich nicht gesehen. Schließlich bin ich ausgestiegen und langsam zum Haus gegangen. Jetzt hatte ich die Kraft.

Schnell nach dem Klingeln wurde der Riegel gesichert und Ute machte die Tür einen Spalt auf. Sie schien nicht über die Maßen überrascht. Ich hatte mich an das Geländer gelehnt um nicht zu dicht an der Türe zu stehen. Sie ließ die Tür auf und ich sagte ich wolle die Kinder sehen. Ihre Antwort: "Ich lasse Dich nicht in die Wohnung." Sie habe gerade Besuch und sie wisse, dass es schwer für mich schwer sei und ... Ich war mit den Gedanken beim Besuch. Ich hörte eine Frauenstimme im Hintergrund und fragte mich, ob es Edith sei. Ich bin mir auch jetzt nicht sicher - vielleicht war sie es - aber es gab kein Auto - wahrscheinlich war sie es nicht. Eines der Kinder kam und wollte schauen wer da ist. Ich denke es war Maria. Ute hat sich vor sie gestellt und sie mit einem Arm wieder in den Flur geschoben ohne etwas zu sagen. Ich wollte etwas sagen, aber ich konnte nicht. Ich fing an zu zittern und mir wurden die Knie weich. Weinend stand ich da. Ute sagte nichts. Ich habe den Kopf abgewand und sie hat die Tür zu gemacht.

Ich hatte keine Kraft mehr. Was hatte ich erwartet? Weinend ging ich langsam zum Auto. Ich dachte ich schaffe es nicht so weich waren mir die Knie. Ich hatte Mühe es aufzuschließen. Ich zitterte und kriegte den Schlüssel nicht ins Schloß. Als ich saß viel mein Kopf auf das Lenkrad. Mein Gedanke war ich kann hier nicht so stehen bleiben weil die Kinder mich sehen und ich kann nicht wegfahren, weil ich in dem Zustand nicht fahren kann. Ich hob den Kopf und schaute zum Haus. Jemand hatte das Licht im Flur ausgemacht. Offenbar damit ich nicht sehe wer auf der Treppe ist. Da war aber niemand mehr. Aus dem Wohnzimmer kam noch genug Licht um zu sehen, dass Ute in der Ecke neben dem Lichtschalter stand und um die Ecke schaute was jetzt passiert. Jemand kam von oben die Treppe herunter. Es war eines der Kinder. Es wurde sofort wieder nach oben geschickt. Ich habe nur die Beine gesehen und Ute, die hervortrat und mit den Armen gestikulierte.





 

 

Brief - 18.01.92

Im Folgenden will ich die derzeitige Situation aus meiner Sicht darstellen. Dabei habe ich mir zum Ziel gesetzt die Dinge wie folgt zu gliedern:

1.Was ist passiert

2.Wie sehe ich das heute

3.Die augenblickliche Situation

4.Wie kann es weiter gehen

 

Ich sehe, dass Ute und ich zu Beginn unserer Ehe zwei unbeschwerte Jahre in Blankenstein hatten. Mit dem Umzug nach Ehnin-en hat sich das geändert. Seitdem ist Ute immer unzufriedener geworden. Mir selbst ist im Frühjahr 1987 zum ersten mal bewußt geworden, dass ich ein eklatantes Defizit im Bereich Sozialkompetenz habe. Seit dieser Zeit arbeite ich daran dieses Defizit abzubauen. Zu diesem Zweck habe ich bislang eine ganze Reihe von Büchern studiert und insgesamt 35 Tage Kommunikationskurse etc. besucht.

Ich kann nicht sagen, ob sich Utes Art mit mir umzugehen in dieser Zeit geändert hat, oder ob ich nur sensibler geworden bin. Jedenfalls wurde der Dialog schwieriger. Vor etwa einem Jahr habe ich mich in eine andere Frau verliebt. Unsere harmlose Liebelei dauerte etwa 8 Wochen, dann ging sie nach Berlin, wo wir uns einen Monat später noch einmal fünf Tage sahen. In diesen letzten Tagen ist mir klar geworden, dass ich meine Familie und kein anderes Leben will. Zurück aus Berlin habe ich Ute erzählt was passiert ist und sie gebeten mir zu helfen, dass ich emotional wieder zu ihr finde.

In der Folgezeit hatten wir ausgiebige Gespräche. Im weiteren haben wir eine Ehetherapie begonnen und etwa fünf Monate fortgeführt. Leider sind wir an eine sehr unerfahrene Therapeutin geraten, weswegen wir es schließlich haben sein lassen. Einen zweiten Anlauf mit einem Therapeuten haben wir nach zwei Vorgesprächen im Sand verlaufen lassen. Jetzt und mit dem was ich heute weiß mache ich mir zum Vorwurf in dieser Situation nicht die Initiative ergriffen zu haben. Ich habe das damals nicht so gesehen.

In den letzten Wochen wurde die Situation immer unerträglicher. Ute hat mich nur noch mit Vorwürfen überschüttet. Auch das Wort "Arschloch", das ich zunächst wegen ihrer Verletztheit akzeptiert habe, viel immer häufiger. Ich bin schließlich ausgezogen, da ich es nicht mehr aushielt und auch den Kindern nicht länger zumuten wollte.

Soviel zur Situation. Wie sehe ich das nun heute?

Zunächst zu mir, denn da muß ich nicht spekulieren. Ich habe an mir gearbeitet und ich sehe Erfolge. Meine Sensibilität ist sehr viel größer als vor dreieinhalb Jahren. Dabei habe ich in der kurzen Zeit mit Petra einen großen Sprung getan, da ich mit ihr eine Art der Kommunikation erlebt habe, wie ich sie bislang nicht kannte. Im weiteren war es die erste emotionale Ablösung von Ute. Bekanntlich macht Liebe blind, weshalb habe ich vorher die Dinge nicht gesehen habe oder nicht sehen wollen, die mir heute, da ich völlig ohne emotionale Bindung zu Ute bin, bewußt sind und die mich erschrecken.

Heute meine ich zu sehen, dass sich Ute der Wirklichkeit nicht stellt. Ute lebt in einer Traumwelt, in der es keine Zwänge von außen gibt. Keine Überweisungen, keine Korrespondenz mit dem BAFÖG-Amt, keine Autos, die in Reparatur müssen und keine Tomaten und Blumen, die bei Frost hineingeholt werden müssen. Dafür ein Leben mit Dienstmädchen und Bügelfrau, mit stundenlangem Frühstück bei Freunden, mit vielen sozialen Kontakten ohne Zeitdruck. Dieses Leben hat sie beinahe eineinhalb Jahre gehabt - in Blankenstein.

Sie hatte noch kein Kind und ging nicht arbeiten. Im Haus war eine alte Frau zum Plaudern, eine Freundin gleich zwei Häuser weiter, ein Garten, den wir nicht zu pflegen hatten und die ehemals beste Schulfreundin nur 20 km entfernt. Auch mit dem ersten Kind war das noch "Dolce Vita".

Dann ist das Zweite unterwegs und als es so weit ist, dass die Schwangerschaft beschwerlich wird bekommt das erste Kind Neurodermitis. (Appell: Seht her, was ich alles mitmachen muß, ich habe es ja viel schwerer als andere Frauen) Dann kommt der totale Schock: Geburt des zweiten Kindes und Umzug. Ihr geht es schlecht, sie beginnt sich zu beklagen.

Ich nehme sie nicht an die Hand um sie in ihr verlorenes Paradies zurückzuführen, daher höre ich von ihr immer wieder (bis heute) den gleichen Vorwurf: "Du verstehst mich nicht. Du hast mich nie verstanden." Es gab zunehmend mehr paradoxe Appelle an mich. Egal was ich tat, ich machte es falsch. Ihre Unzufriedenheit wuchs und sie wurde im Laufe der Jahre immer ungeduldiger gegenüber den Kindern.

Zwei weitere Punkte sind mir aufgefallen. Ihre selektive Wahrnehmung und ihre Unfähigkeit ihre Emotionen mit dem Verstand zu überprüfen. Letzteres führt zu einem gewaltigen Realitätsverlust. Zum ersten Punkt: Im nachhinein sehe ich, dass wir uns im letzten Jahr in den gemeinsamen Gesprächen ausschließlich über mich unterhalten haben. In der Therapie hat sie nicht wahrgenommen, dass auch sie häufig angesprochen war. Auch heute erlebe ich leider, dass sie sich selbst nicht in Frage stellt. Sie projiziert alles auf andere; meist auf mich.

Die meiste Angst macht mir ihr Realitätsverlust. Sie ist sehr emotional und handelt nach ihren Emotionen. Leider gibt es aber immer wieder Emotionen, die mit den tatsächlichen Gegebenheiten nicht zu erklären sind. Ein vergleichsweise harmloses Beispiel (aus der Zeit vor Petra) ist, dass sie mir nicht Guten Morgen wünschte, da sie geträumt hatte ich hätte sie mit einer Freundin betrogen.

Ganz extrem ist ihre Angst gegenüber meiner Mutter. Ich habe keinen Grund meine Mutter in Schutz zu nehmen, sie ist mit ihrer subtilen Art gefährlich, weshalb ich seit meinem siebzehnten Lebensjahr geistig unabhängig von meinen Eltern lebe. Mit zwanzig bin ich daheim ausgezogen. Seitdem sind mir meine Eltern egal; ich habe sie lediglich aus Höflichkeit dann und wann besucht. Ich denke oft monatelang nicht an sie. Ute aber bringt sie wieder und wieder ins Gespräch. Sie fühlt sich durch mich von meinen Eltern bedroht und sagt mir das auch so. Ich halte diese Reaktion für nicht mehr normal.

Banal ausgedrückt würde ich sagen Ute sieht (fühlt) Gespenster. Aber es ist nicht mehr banal. Es hat eine Dimension, die das Zusammenleben mit ihr unmöglich macht. Niemand kann auf Dauer ertragen ständig für Dinge herzuhalten, die es nicht gibt.

Wo stehen wir heute?

Als ich mich für die Trennung entschied und auszog, habe ich das nicht getan weil ich mir ein Single-Leben wünschte. Ich wollte und will Familie. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht, da ich mir nach wie vor ein Leben ohne meine Kinder nicht vorstellen kann. Das bedeutet nicht, dass die Kinder ohne ihre Mutter leben sollen. Die Kinder brauchen uns beide und ich wünsche mir einen Weg, der ihnen beide Eltern läßt; auch ohne unsere Ehe.

Unmittelbar nach der Trennungsentscheidung hat Ute jeden Dialog mit mir abgebrochen. Das ist mir unverständlich, da wir doch gerade jetzt so viel zu regeln hätten und der Wunsch nach Trennung auch ihr Wunsch war. Zudem ist es ein Schritt nach vorn. Heraus aus der Diskussion, die sich mittlerweile im Kreis drehte.

Wenige Tage später habe ich durch einen Freund davon erfahren, dass Ute mich bereits einen Tag später beschuldigte Anna sexuell missbraucht zu haben. Dieser Vorwurf ist zunächst vollkommen an mir vorbei gegangen. Es hat mich nicht getroffen für etwas beschuldigt zu werden das ich nicht getan habe. Ich glaubte zunächst, dass es ein mieser Trick ist, um mir das Sorge- und Umgangsrecht zu nehmen. Rache aus tiefer Verletztheit. Furchtbar getroffen hat mich hingegen die Nachricht, dass Ute diesen Verdacht im Beisein der Kinder am Telefon diskutiert. Bis zu diesem Augenblick war ich davon überzeugt, dass Ute und ich das gemeinsame Verständnis haben die Kinder so wenig wie möglich zu belasten. Statt dessen mußte ich nun hören, dass sie sie psychisch gefährdet.

Die Kinder sind auf jeden Fall die Leidtragenden. Daher möchte ich alles vermeiden was sie zusätzlich belastet. Ich will sie z.B. nicht ausfragen. Um mich hier kundig zu machen, habe ich bereits vor 2 Wochen einen Termin mit Prof. Klosinsky, Direktor am Institut für Kinder- und Jugendpsychatrie in Tübingen, gemacht. Dieser Termin hat noch nicht stattgefunden.

Stunden später, auf der Autobahn, hat mich ihr Vorwurf dann doch noch eingeholt. Die Ungeheuerlichkeit, die sie mir zutraut ist so unendlich schmutzig. Ich bin noch nie in meinem Leben so mit Dreck beworfen worden. Seitdem trage ich meinen Ehering nicht mehr. In der Folgezeit habe ich versucht möglichst viele kompetente Gesprächspartner zu finden. Da ich nach dieser Erfahrung Angst um die psychische Integrität der Kinder habe, wollte ich Ute unter keinen Umständen zusätzlich unter Druck setzen, um nicht noch mehr destruktives Potential freizusetzen.

Aus diesem Grund habe nicht ich die Scheidung eingereicht. Aus diesem Grund war ich beim Vermieter des Hauses, dem es ganz und gar nicht recht ist, dass Ute allein mit den drei Kindern da wohnt, und habe ihn gebeten augenblicklich die Dinge so weiter laufen zu lassen wie bislang..

Ich glaube, dass Ute dringend therapeutische Hilfe benötigt und ich weiß nicht wie sie dazu finden soll, da sie sich selbst nicht in Frage stellt. Ich bin in großer Sorge um die Kinder. Ich habe Angst, wirklich Angst. Ob diese berechtigt ist weiß ich nicht, aber ich fürchte, dass Ute den Kindern etwas antun könnte wenn sie merkt, dass ihre Rechnung nicht aufgeht. Dabei glaubte ich die Kinder so lange sicher, so lange Ute nicht weiter unter Druck kommt. Aus diesem Grund bin ich auch darauf eingegangen die Kinder nicht zu sehen, bis das wir ein gemeinsames Gespräch beim Kindertherapeuten haben.

Dabei habe ich eine Gefahr übersehen. Yvonne, die immer am schnellsten psychosomatisch reagiert, ist krank geworden. Ich weiß, dass sie in den Tagen zuvor nach mir gefragt hat. Sie versteht am aller wenigsten warum sie mich nicht sieht. Das ist der Grund für ihre Krankheit und ich bin nach wie vor entsetzt, dass Ute es nicht einmal dann für nötig hielt mich zu benachrichtigen, als Yvonne bereits Infusionen brauchte. Ute begegnet meinem Vorwurf der Unverantwortlichkeit mit Unverständnis.

Ich habe Angst. Ich weiß nicht, welches der beste Weg ist die Kinder zu schützen. Ich bin nicht der einzige der Ute für krank hält. Ein erfahrener Therapeut aus unserem Freundeskreis hat bereits im Sommer versucht in der Weise auf sie einzuwirken, dass sie in eine Einzeltherapie geht. Leider ohne Erfolg. Seitdem geht sie ihm aus dem Weg.

Ich möchte, dass die Kinder so schnell wie möglich untersucht werden und ich hoffe, dass es mir gelingen wird die Kinder nach Tübingen an die Uni-Klinik zu bekommen. Dort wird man feststellen, dass Yvonne in ihrer Entwicklung inzwischen weit hinter ihrem Alter zurück ist und man wird sicherlich nach den Ursache suchen. Ich sehe, dass sie zurückgeblieben ist, dass sie für ihr Alter auffällig klein ist, ihre Haare so wenig wachsen, dass sie noch nie geschnitten werden mußten und die Art und Weise wie sie spricht ihrem Alter nicht angemessen ist. Ich erlebe, dass Ute ihr nach wie vor beim Anziehen hilft, obwohl sie es alleine kann und ich erlebe, dass Ute darauf angesprochen vollkommen unreflektiert, ja freudig erzählt, was ihr eine Freundin bereits vor mehr als zwei Jahren gesagt hat: "Gell, die hälst Du Dir bewußt klein, weil es die letzte ist?"

Vermutlich habe auch ich Anteil daran, das Yvonne zurückgeblieben ist. Ich hoffe nur, dass es möglichst bald festgestellt und geklärt wird. Das ist in meinen Augen im Moment der einzige Weg Ute an eine Therapie heranzuführen.

Ich kann nicht länger eine passive Rolle einnehmen. Aus diesem Grund sehe ich derzeit die Möglichkeit Ute durch den Anruf des Familiengerichts zu zwingen ihren Vorwurf aktenkundig zu machen. Dann werden die Kinder untersucht werden. Leider - leider sehe ich niemanden, der heute Einfluß auf Ute nehmen könnte um uns diesen schlimmen Weg zu ersparen.





 

 

Antrag - 27.01.92

Sorgerechtsantrag

 

 

Namens und in Vollmacht des Antragstellers stellen wir die

A N T R Ä G E,

(1)Die elterliche Sorge über die drei ehelichen Kinder der Parteien, nämlich

Anna, geb. am 01.11.1984
Maria, geb. am 14.03.1986
Yvonne, geb. am 12.04.1988

wird auf den Antragsteller übertragen.

(2)Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Zur

B e g r ü n d u n g

der gestellten Anträge tragen wir vor:

Die Parteien des gegenständlichen Verfahrens sind verheiratete Eheleute. Die Eheschließung [...]

Zwischenzeitlich leben die Parteien getrennt. Der Antragsteller ist am 27.11.1991 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, die von der Antragsgegnerin mit den drei Kindern nach wie vor bewohnt wird.

Die Ehe der Parteien war von Anfang an durch das schlechte Verhältnis der Antragsgegnerin zu den Eltern des Antragstellers belastet. Obwohl der Antragsteller den Kontakt zu seinen Eltern bereits vor Jahren praktisch abgebrochen hat, fühlt sich die Antragsgegnerin von ihren Schwiegereltern bedroht. Die Ehe als solche hat die Antragsgegnerin im Sommer 1990 erstmals in Frage gestellt. Seit Dezember 1990 wird sie von beiden Eheleuten in Frage gestellt. Nach einer konstruktiven Phase mit Hilfe einer Eheberaterin begann die Loslösung im Juli letzten Jahres damit, dass die Antragsgegnerin den Antragsteller eine Woche vor dem gemeinsamen Familienurlaub ausschloß mit der Bemerkung:

    "Ich möchte nicht, dass du mit uns in Urlaub fährst!"

und gipfelte am 17.11. letzten Jahres in der Aufforderung:

    "Thomas, ich meine du solltest ausziehen!"

Dem hat der Antragsteller zugestimmt. Seither hat die Antragsgegnerin den Dialog mit ihm abgebrochen und seither verweigert die Antragsgegnerin dem Antragsteller auch jegliches Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern. Der Unterzeichner hat die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 18.12.91 aufgefordert, dem Antragsteller ein Verkehrsrecht mit seinen Kindern zu gewähren. Diese Forderung des Antragstellers haben die Bevollmächtigten der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 23.12.91 abgelehnt.

In diesem Schreiben heißt es auf Seite 2:

    "[...] ist unsere Mandantin nicht bereit, ihrem Mandanten ein Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern zu gewähren [...]"

Liegen die Voraussetzungen zur Regelung der elterlichen Sorge über eheliche Kinder vor - wie dies vorliegend mit dieser Antragstellung zu bejahen ist, da die Parteien getrennt leben und das Getrenntleben in ein Scheidungsverfahren einmünden soll -, so hat das Gericht eine Regelung der elterlichen Sorge mit dem Inhalt zu treffen, dass dem Wohle der Kinder am besten entsprochen wird. Im vorliegenden Fall erfordert das Wohl aller Kinder der Parteien, dass die elterliche Sorge allein auf den Antragsteller übertragen wird, weil die Antragsgegnerin zur Ausübung der elterlichen Gewalt über die Kinder und unter Berücksichtigung des Kindeswohles nicht befähigt ist.

Der Antragsteller geht, nach eingehender Beratung mit Fachleuten, davon aus, dass die Antragsgegnerin ernsthaft erkrankt ist. Sie hat ein gespaltenes Bewußtsein. Ihr Verhalten wird ausschließlich durch ihr Empfinden gesteuert; dabei ist sie nicht in der Lage ihr Empfinden mit der Realität abzugleichen. Die Antragsgegnerin setzt sich mit der Realität nur verzerrt auseinander bzw. hat sich ihre eigene Realität zurechtgebaut. Sie nimmt nur die Informationen auf, die sich mit ihrer Meinung decken. Dies alles führt bei ihr zu Wahnvorstellungen.

    Beweis: Einholung eines medizinischen Gutachtens

Es liegt auf der Hand, dass die Antragsgegnerin unter Berücksichtigung vorgeschilderten Krankheitsbildes nicht in der Lage ist, die elterliche Sorge über ihre Kinder auszuüben. Die Folgen sind bereits heute mit den Händen zu greifen. Im einzelnen:

Die älteste Tochter Anna leidet seit ihrem 14. Lebensmonat an einer Neurodermitis. Seit dem Auszug des Antragstellers zeigt Anna ein absolut destruktives Verhalten und eine auffällige Neigung zum Erbrechen. All diese Symptome zeigen mit Deutlichkeit, dass sich diese Tochter in einer ausgesprochen gefährlichen seelischen Notsituation befindet.

Tochter Maria, die Zweitälteste, ist von allen Kindern am stärksten auf den Antragsteller fixiert. Sie ist seit seinem Auszug auffällig introvertiert.

Am schlechtesten ist der Gesundheits- und Allgemeinzustand der jüngsten Tochter Yvonne. Sie ist ein außergewöhnlich kleines Kind. Obwohl bald 4 Jahre alt, ist ihr Haarwuchs so spärlich, dass die Haare noch nie geschnitten werden mußten. Auch in Ihrer sonstigen Entwicklung ist sie deutlich hinter gleichaltrigen Kindern zurückgeblieben. Sie ist extrem introvertiert und mittlerweile verhaltensauffällig, was sich z.B. in ihrem Sprachverhalten deutlich zeigt.

    Beweis: Einholung medizinischer Sachverständigengutachten

Vorbeschriebene Auffälligkeiten wurden bislang von der Antragsgegnerin ebensowenig wahrgenommen, wie die Tatsache, dass alle Kinder in der Vergangenheit außergewöhnlich häufig krank waren. Dieser Umstand hat seit dem Auszug des Antragstellers in bedrohlicher Weise zugenommen. Soweit dem Antragsteller überhaupt bekannt, haben die Töchter Anna und Yvonne beide mehrfach erbrochen. Anna hatte eine Mittelohrentzündung, beide Kinder mußten zwischenzeitlich in die Kinderklinik. Yvonne näßt tagsüber wieder ein. Nach Angaben der Antragsgegnerin tobt Anna zuhause und schreit diese etwa an wie folgt:

    "Mama, Du bist blöd!"

Vorstehend geschilderte Schädigungen und Fehlentwicklungen der gemeinsamen Kinder können nur dann medizinisch gelindert oder geheilt werden, wenn die elterliche Sorge über sämtliche Kinder ausschließlich auf den Antragsteller übertragen wird. Geschieht dies nicht, so ist eine weitere Gefährdung und Schädigung der Kinder mehr als wahrscheinlich. Die Wahnvorstellungen der Antragsgegnerin gehen nämlich bereits soweit - und dies war der unmittelbare Anlaß zum Auszug des Antragstellers aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung -, dass diese jetzt die Behauptung aufgestellt hat, der Antragsteller habe seine älteste Tochter Anna sexuell missbraucht.

Von diesem ungeheuren und falschen Vorwurf, den die Antragsgegnerin gegenüber außenstehenden Dritten mehrfach geäußert hat und der auch aus dem vorgelegten Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin hervorgeht, hat der Antragsteller am 22.11.1991 telefonisch von einem Freund erfahren. Zu diesem Zeitpunkt wohnte er noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Er ist daraufhin nur noch einmal, und zwar am 27.11.1991 in die eheliche Wohnung zurückgekehrt, um seine Koffer zu packen. Am diesem Tag war ihm durch den Austausch aller Schlösser bereits der Zugang zur Wohnung versperrt.

Die Antragsgegnerin behauptet, sie habe am 18.11.1991 (einen Tag nach der Trennungsentscheidung) von dem Missbrauch des Kindes durch Angaben der Tochter Anna erfahren. Bislang hat sie ihre Behauptung weder begründet noch präzisiert. Angeblich hat Tochter Anna der Antragsgegnerin gegenüber eine Äußerung folgenden Inhalts abgegeben:

    "Der Papa hat es getan, wenn Du nicht da warst."

Hieraus zieht die Antragsgegnerin offensichtlich - und insbesondere aufgrund der Tatsache ihres verzerrten Realitätsbildes - den falschen und ungeheuerlichen Schluß eines sexuellen Missbrauchs durch den Antragsteller. Da die Antragsgegnerin offenbar hundertprozentig von solchem Missbrauch des Kindes durch den Antragsteller überzeugt ist, hat sich diese zwischenzeitlich mit KOBRA, einer dem Unterzeichner nicht näher bekannten Organisation in Verbindung gesetzt, um dort für das gemeinsame Kind der Parteien Hilfe zu finden. Auch KOBRA ist offensichtlich davon überzeugt, dass Tochter Anna vom Vater sexuell missbraucht worden ist; diese Überzeugung rührt nach Auffassung des Antragstellers aber ausschließlich daher, dass die Antragsgegnerin die diesbezügliche Behauptung auch KOBRA gegenüber immer wieder aufstellt.

Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass es für die Psyche eines Kindes - welches sexuell nicht missbraucht wurde - außerordentlich schädlich ist, wenn es im Zusammenhang einer Diskussion über sexuellen Missbrauch an das Thema Sexualität herangeführt wird. Aus diesem Grund muß eine überflüssige "Behandlung" von Tochter Anna durch KOBRA unbedingt verhindert werden, damit eine weitere Schädigung und Gefährdung des Kindes ausgeschlossen ist.

    Beweis: Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachten

Die Tatsache, dass die Antragsgegnerin ihrem Ehemann offensichtlich aufgrund ihrer Wahnvorstellungen und aufgrund eines verzerrten Realitätsbildes die gemeinsamen Kinder voll entziehen will, dokumentiert sich nicht nur darin, dass sie dem Kindesvater jegliches Verkehrsrecht mit den Kindern verwehrt. Auch als Tochter Anna im vergangenen Monat wegen einer Blutvergiftung im Krankenhaus war und als Tocher Yvonne in der Kinderklinik künstlich ernährt werden mußte und in Lebensgefahr schwebte, hat die Antragsgegnerin den Antragsteller hiervon nicht unterrichtet. Die Äußerungen der Antragsgegnerin gipfeln immer wieder in dem Satz:

    "Ich will nicht, dass Du die Kinder siehst."

Berücksichtigt man vorstehenden unstreitigen Sachverhalt, der jederzeit durch die Einholung medizinischer Gutachten untermauert werden kann, so wird deutlich, dass die Ausübung der elterlichen Sorge über die gemeinsamen Kinder durch die Antragsgegnerin dem Kindeswohl außerordentlich abträglich ist und man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muß, dass die bei allen Kindern vorhandenen psychischen und körperlichen Schäden kurzfristig eine weitere Vertiefung erfahren werden. Aus diesem Grund ist dem gestellten Antrag, die elterliche Sorge auf den Antragsteller zu übertragen, baldmöglichst stattzugeben.

Der Antragsteller ist schließlich auch in der Lage, die elterliche Sorge über die gemeinsamen Kinder auszuüben. Bereits während des Zusammenlebens der Parteien hat sich der Antragsteller um sämtliche seiner Kinder in liebevoller Weise gekümmert, so dass diese heute den Vater vermissen. Zum zweiten hat der Antragsteller auch was den zeitlichen Aufwand angeht, bereits entsprechend vorgesorgt; d.h., der Antragsteller hat bei seinem Arbeitgeber, der IBM Deutschland GmbH, beantragt, ihm eine sogenannte "Pflegepause für Familienangehörige" zu gewähren. Im Rahmen dieser mehrjährigen "Pflegepause", die die Firma IBM ihren Mitarbeitern anbietet, besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, seine wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche zu reduzieren und von einem durch die IBM eingerichteten Arbeitsplatz in der Wohnung des Antragstellers auszuüben.

Im Interesse des Kindeswohles bitten wir um kurzfristige Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung; andernfalls müßte der Antragsteller sich überlegen, sein Anliegen auch durch Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zu verfolgen.

gez. Dr. Raiser
Rechtsanwalt
27. Januar 1992





 

 

Antrag - 03.02.92

Von: Kellermann-Körber
An: Familiengericht Böblingen

In Sachen
Alteck/Alteck

beantragen wir namens der Antragsgegnerin:

1. Der Antragsgegnerin wird Prozeßkostenhilfe bewilligt, ihr wird die unterzeichnende Rechtsanwältin beigeordnet.

2. Die elterliche Sorge für die drei ehelichen Kinder der Parteien,
Anna, geb. 1.11.1984,
Maria, geb. 14. 3.1986,
Yvonne, geb. 12. 4.1988,
wird auf die Antragsgegnerin übertragen.

Begründung:

1) Die Antragsgegnerin ist aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten dieses Verfahrens selbst zu tragen. Dies ergibt beiliegende Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

2) Zunächst soll auf die Ausführungen des Antragstellers im einzelnen eingegangen werden:

Richtig ist, dass das Verhältnis der Antragsgegnerin zu den Eltern des Antragstellers seit jeher problematisch war. Die Antragsgegnerin hatte immer den Eindruck, dass die Eltern diese Beziehung zwischen ihr und ihrem Ehemann nicht wünschten und intrigierten. Bedrohlich empfand die Antragsgegnerin die Eltern des Antragstellers daher nich in bezug auf ihre Ehe. Das gespannte und schwierige Verhältnis beruhte nicht zuletzt auch auf den Erzählungen des Antragstellers [...].

Richtig ist, dass die Antragsgegnerin erstmals im Sommer 1990 zum Ausdruck bringen konnte, dass sie nicht mehr bereit sei, die eheliche Lebensgemeinschaft auf der bisherigen Basis fortzusetzen. Über die Jahre hinweg handelte es sich um einen schleichenden Prozeß, der wohl dazu führte, dass sich die Parteien nicht mehr verstanden, dass auch die empfundenen Belastungen der Antragsgegnerin zunahmen, ohne dass die Antragsgegnerin aber konkret sagen konnte, worauf diese Belastungen beruhten. Der Urlaub im Sommer 1990 war bereits sehr problematisch. Das Verhältnis zwischen den Parteien war sehr kühl. Nach dem Urlaub kam es dann zu einem Gespräch zwischen den Parteien, im Rahmen dessen die Antragsgegnerin dem Antragsteller erklärte, dass sie auf dieser Basis nicht weitermachen wolle.

Richtig ist, dass die Parteien dann zu Beginn des Jahres 1991 eine gemeinsame Beratung beim Caritas-Verband in Böblingen mit der Eheberaterin Bartel-Hampf durchführten. Während dieser Beratung brachte der Antragsteller mehrfach zum Ausdruck, dass er eine andere Frau namens Petra liebe, und dass er auch die Beziehung aufrecht erhalten wolle. Dies veranlaßte die Antragsgegnerin dann, den Antragsteller zu bitten, nicht mit ihr und den Kindern zusammen in Urlaub zu fahren. Tags darauf stornierte der Antragsteller bei seinem Arbeitgeber seinen Urlaub.

Am Sonntag vor Buß- und Bettag 1991 kamen die Parteien überein, dass der Antragsteller die eheliche Wohnung verlassen sollte. Damals war noch nicht bekannt, wann der Antragsteller letztendlich ausziehen konnte und insbesondere, wann er eine andere Wohnung finden würde.

Tags darauf, am Montag, 18.11.1991, hatte die Antragsgegnerin geplant, einen Termin in Tübingen wahrzunehmen. Diese Termine nahm die Antragsgegnerin regelmäßig wöchentlich montags wahr. Während der Zeit wurden die Kinder vom Antragsteller beaufsichtigt. Als die Antragsgegnerin die Wohnung verlassen wollte, bat sie Anna unter Tränen [soll wohl heißen: bat Anna sie unter Tränen], sie möge zu Hause bleiben, sie wolle nicht mit dem Vater alleine sein. Sie habe Angst vor dem Vater.

Die Antragsgegnerin nahm diese Äußerung ernst und blieb zu Hause. Anna wollte dann mit der Mutter in ihrem Zimmer alleine sein. Sie legte sich auf ihr Bett, die Antragsgegnerin setzte sich neben sie. Anna äußerte wörtlich etwa folgendes:

"Ich hatte auch schon Streit mit dem Papa. Das fing an, als Du zur Kur warst."

Die Antragsgegnerin fragte dann, ob Anna Unfug gemacht habe und der Papa deshalb mit ihr geschimpft habe. Anna äußerte:

"Nein, der ist einfach gekommen. Mama, er hat's dreimal getan, einmal am Abend und zweimal am Tage. Er hat es immer dann getan, wenn Du nicht da warst, dass Du es nicht mitbekommst."

Die Antragsgegnerin versuchte dann durch Fragen weitere Einzelheiten zu erfahren, jedoch ohne Erfolg. Anna äußerte nur noch, dass der Vater zu ihr so komische Worte gesagt habe, die sie gar nicht alle kenne.

Die Antragsgegnerin setzte sich daraufhin mit der Eheberaterin in Verbindung. Frau Bartel-Hampf gab ihr die Adresse einer Beratungsstelle in Stuttgart. Dort nahm die Antragsgegnerin inzwischen mit den Kindern mehrere Termine wahr. Anna hat sich bisher auch bei der dortigen Therapeutin nicht weiter geäußert. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Therapeutin durch die Gespräche das tatsächliche Geschehen von Anna erfährt. Wichtig ist, dass Anna nicht zusätzlich durch äußere Einflüsse belastet oder gar eingeschüchtert wird.

Anna ist Bettnässerin. Auch dies deutet darauf hin, dass Probleme - gleich welcher Art - im Umgang der Tochter mit dem Vater vorliegen.

Es ist unrichtig, dass die Antragsgegnerin den Kontakt zwischen Vater und Kindern unterbindet. Tatsache ist, dass die Antragsgegnerin bereit war den Kontakt herbeizuführen, allerdings entweder in ihrem Beisein oder im Beisein einer dritten Person, z.B. durch das betreute Besuchsrecht, das vom Kinderschutzbund in Böblingen angeboten wird.

Seitens der Therapeutin wurde allerdings angeregt, dass in den nächsten Wochen ein Umgangsrecht zwischen den Kindern und dem Vater der Therapie nicht förderlich wäre. Für die Kinder, insbesondere für Anna ist es sehr wichtig, über die Geschehnisse zu reden. Sie erleichtert damit ihr Gewissen und kommt psychisch zur Ruhe. Wenn sich Anna nicht äußern kann - gleich in welcher Form - wird sie dadurch weiter belastet sein und möglicherweise schwere seelische Schäden davontragen. Es sei ausdrücklich bemerkt, dass die Antragsgegnerin insbesondere im Interesse der Kinder noch immer die Hoffnung hat, dass die Angaben von Anna gegenüber der Therapeutin und das von Anna erlebte, keine schweren Missbrauchserfahrungen sind.

Nachdem sich der Antragsteller vor Weihnachten bei der Antragsgegnerin gemeldet hatte und den Umgang mit den Kindern wünschte, fand ein gemeinsames Gespräch der Parteien bei Herrn Eckardt, von der Beratungsstelle KOBRA in Stuttgart statt. Bei diesem Gespräch konfrontierte die Antragsgegnerin sowie der Therapeut den Antragsteller erstmals mit dem Verdacht eines sexuellen Missbrauchs der Kinder. Der Antragsteller wurde eindringlich auch vom Therapeuten gebeten, die Therapie nicht zu beeinträchtigen und den Kontakt zu den Kindern für einige Zeit zu vermeiden und auf das Recht zum Umgang mit den Kindern zu verzichten. Dem Antragsteller wurde auch angeboten, dass Gespräche mit ihm geführt werden könnten, was dieser aber ablehnte. Das Gespräch endete so, dass der Antragsteller ankündigte, gerichtliche Schritte in den Weg zu leiten.

Die Antragsgegnerin ist eine völlig normale und psychisch gesunde Frau. Sie hat weder Wahnvorstellungen noch ein gespaltenes Bewußtsein.

B e w e i s: Zeugnis der Frau Bartel-Hampf

Zeugnis des Herrn Eckardt

Anna leidet nicht erst seit dem 14. Lebensmonat sondern bereits seit dem 6. Lebensmonat an einer Neurodermitis. Es handelt sich hier um eine Allergie, die bei Kindern immer häufiger vorkommt. Sachverständige bringen heute sogar bereits zum Ausdruck, dass kein Kind mehr ohne allergische Reaktionen lebt.

Es ist sehr erfreulich, dass auch der Antragsteller die schwierige seelische Situation des Kindes erkennt. Um so unverständlicher ist es, dass er in dieser seelischen Situation dem Kind keine Ruhe gönnt sondern gerichtliche Anträge einreicht, die zwangsläufig dazu führen müssen, dass Anna einem kinderpsychologischen Gutachten zugeführt wird.

Die Antragsgegnerin macht hiermit ausdrücklich nochmals den Vorschlag, dass in aller Ruhe weitere Gespräche bei KOBRA in Stuttgart stattfinden können, er in dieser Zeit auf ein Umgangsrecht mit den Kindern verzichtet und nach Abschluß der Gespräche versucht wird, eine einverständliche Regelung der Kontakte zwischen Vater und Töchtern herbeizuführen.

Mitte Dezember 1991 mußte Yvonne, die jüngste Tochter, ins Krankenhaus eingeliefert werden. Das Kind litt an einem schweren Brechdurchfall und trocknete vollständig aus, so dass es an den Tropf mußte. Yvonne wurde in die Kinderklinik nach Böblingen eingeliefert. Auch dort bemerkten die Ärzte, dass das Kind psychisch sehr stark belastet sein mußte. Die Antragsgegnerin sprach mit den Ärzten und erzählte auch die Vorfälle, die ihr Anna geschildert hatte. Sie erzählte auch, dass sie mit den Kindern Gespräche bei KOBRA führe. Der Antragsgegnerin wurde seitens der Ärzte Hilfe durch einen Kindergynäkologen angeboten, der zur Zeit in Böblingen tätig sei.

Yvonne stabilisierte sich wieder etwas, als die Mutter im Krankenhaus in ihrem Bett lag und begann, ihr Märchen zu erzählen. Am selben Tag erschien abends der Antragsteller, um Yvonne zu besuchen. Yvonne fiel wieder vollständig in sich zusammen. Der Antragsteller begann Yvonne vorzulesen. Nach etwa 15 Minuten bat Yvonne den Vater, er möge weggehen. Tags darauf erschien der Antragsteller morgens bereits wieder im Krankenhaus, und zwar bewvor die Antragsgegnerin gefrühstückt hatte. Sie bat den Antragsteller wegzugehen, woraufhin dieser sie als geistesgestört bezeichnete und im Zimmer des Kindes blieb. Es kam dann noch zu einem Gespräch des Antragstellers mit den Ärzten, woraufhin diese sich entschlossen, das Jugendamt zu informieren.

Es ist nicht richtig, une es wäre eigentlich gar nicht so furchtbar, wenn Anna rufen würde: "Mama, Du bist blöd." Leider ruft sie: "Mama, ich bin blöd." Sowohl derartige Äußerungen als auch diese destruktiven Verhaltensweisen deuten leider darauf hin, dass Anna Missbrauchserfahrungen hatte.

Unrichtig ist auch, dass die Antragsgegnerin nach dem Weggang des Antragstellers sämtliche Schlösser ausgebaut oder zusätzliche Schlösser angebracht habe. Die Antragsgegnerin wechselte das Türschloß aus, weil der Antragsteller nicht bereit war, ihr den Wohnungsschlüssel zu geben. Die übrigen Schlösser in der Wohnung waren aber vom Antragsteller bereits im Sommer 1991 angebracht worden. Damals wunderte sich die Antragsgegnerin, weshalb der Antragsteller dies tat. Sie erhielt aber keine plausible Erklärung.

Unrichtig ist auch, dass Anna im vergangenen Monat wegen einer Blutvergiftung im Krankenhaus war. Tatsache ist, dass Anna sich abends eine Warze aufgekrazt hatte, woraufhin sich eine Rötung am Arm ergab. Die Antragsgegnerin suchte die Ambulanz im Krankenhaus auf, erhielt Antibiotika und konnte die Tochter mit nach Hause nehmen.

3) Nachdem sich der Antragsteller sowohl persönlich, als auch schriftlich mit den Kindergärtnerinnen in Verbindung gesetzt hatte, baten diese die Antragsgegnerin, die Kinder vorläufig nicht mehr in den Kindergarten zu bringen. Sie äußerten, dass sie die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleisten könnten.

Die Kindergärtnerinnen sehen sich erst dann wieder in der Lage die Kinder aufzunehmen, wenn eine klare gerichtliche Regelung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegt und sie gegenüber dem Vater berechtigterweise die Herausgabe der Kinder verweigern können.

gez. Dr. Kellermann-Körber
Rechtsanwältin
3. Februar 1992





 

 

Brief - 12.02.92

Von: Thomas Alteck
an:  RA Dr. Raiser,


anbei meine Stellungnahme zum Antrag
'Aufenthaltsbestimmungsrecht' der Gegenseite.

 

Nach Aussage eines Bekannten, der die Anwältin Kellermann-Körber als gegnerische Partei in seinem Scheidungsprozeß erlebt hat, ist die Dame sehr streitfreudig und ihr Deutsch in den Schriftsätzen häufig problematisch. Es wird dieser Antrag also nicht die letzte Überraschung sein.

Zunächst die Form: Im 2. Absatz wird von "verschiedenen Vorfällen" gesprochen, ein Vortrag unterbleibt allerdings. Im weiteren ist aus dem Satzbau nicht zu erkennen ob es gegen den Willen meiner Frau oder gegen den Willen der Kinder wäre.

Wie Sie wissen, habe ich mich bei unserer ersten Begegnung nach der rechtlichen Situation einer "Kindesentführung" erkundigt. Die Idee kam übrigens von Herrn Dr. Schlich. Sie werden sich auch erinnern, dass ich den Gedanken nicht verfolge, da ich den Kindern den Umgang mit der Mutter nicht verwehren will. Ute ist ihre Mutter, und auch wenn sie krank ist, so kann und will ich den Kindern ihre Mutter nicht vorenthalten. Dann müssen wir alle lernen damit zu leben.

Ausschließen mochte ich den Gedanken damals nicht, da ich es als letzte Möglichkeit zur Abwendung von Lebensgefahr für die Kinder sah. Es gab und gibt von meiner Seite keine Bestrebungen die Kinder anders als auf dem gerichtlichen Wege aus Utes Umfeld herauszulösen.

Die Kinder sind in meinem Paß eingetragen. Sie selbst haben eine

Kopie.In den Niederlanden kennt man keine Kinderausweise, daher wurden die Kinder in meinem Paß eingetragen, als ich meinem Konsulat die Geburt der Kinder anzeigte. Dazu brauchte ich seinerzeit auch die deutschen Geburtsurkunden und eine Einverständniserklärung meiner Frau.

Meinen Impfpaß habe ich nicht vor wenigen Tagen verlangt, sondern kurz vor dem 18. Dezember letzten Jahres. Wegen meiner Sorge um das Wohl der Kinder hatte ich am 18.12.91 um 16:20 Uhr einen Termin beim Kinderarzt Dr. Bruchhaus in Holzgerlingen. Er hatte in der Woche zuvor Yvonne in die Kinderklinik eingewiesen und ich habe ihn nach seinem Eindruck gefragt, den er von Yvonne bei der Untersuchung hatte.

Meinen Impfpaß wollte ich haben, da Herr Dr. Bruchhaus eine Tätanusimpfung nachzutragen hat. Im Frühjahr war ich mit den Kindern zur Schutzimpfung bei ihm und habe ihn gebeten auch mich zu impfen, da genau 10 Jahre (der vorgeschriebene Turnus) seit meiner letzten Tätanusimpfung vergangen waren. Damals hatte ich meinen Impfpaß nicht dabei.

Meine Frau hat mir gegenüber am Telefon gesagt sie könne ihn nicht finden. Den von mir verlangten Krankenschein in der gleichen Schublade hat sie gefunden und mir zugesandt.

Richtig in dem Vortrag ist, dass ich mir gut vorstellen kann in Holland zu leben. Diese Neigung teilt meine Frau. Richtig ist auch, dass wir seit Jahren dort Urlaub machen. Meine Frau mit den Kindern mehrmals sogar 6 Wochen, wohingegen ich nur 4 Wochen bleiben konnte. Auch im letzten Sommer, als sie alleine fuhr, ist sie nach Texel gefahren.

Richtig ist ferner, dass ich vom Abend des 23.11. bis zum Morgen des 26.11.91 in Holland war. Nachdem ich von Utes Behauptung erfuhr, habe ich sofort einen Termin mit einem niederländischen Rechtsanwalt gemacht. Am Montag, den 25.11 hatte ich den Termin bei Meester De Weyer in Osterend/Texel. Ich habe mit ihm die Frage erörtert, ob ich (als holländischer Staatsbürger) mich nach holländischem Recht scheiden lassen kann und wenn, was das bedeutet.

Auf Einladung unserer Freunde bin ich am 23.12. wieder nach Texel gefahren. Da mir Ute die Kinder vorenthielt, wollte ich dem sentimentalen Weihnachtsfest entfliehen. Texel hat mir dabei geholfen, da Weihnachten in Holland keine große Bedeutung hat. Ich habe die Zeit bis zum 1.1.92 für lange Strandspaziergänge (zum Sortieren meiner Gedanken) genutzt und den Freunden beim Umbau ihres Hauses geholfen.

Auf den Seychellen möchte wahrscheinlich jeder gerne leben, der einmal dort gewesen ist - leider gibt es den Job des "IBM Country Manager Seychelles" nicht. Ich würde mich gerne bewerben.

Abschließend möchte ich bemerken, dass ich die ersten 3 Wochen von Annas Sommerferien (4.-26. Juli) mit den Kindern nach Texel möchte. Ich habe das Haus bereits Ende November gebucht. Ute weiß noch nichts davon.

Soweit mein Input. Ich bin erstaunt über den Vortrag meiner Frau. Ich hatte erwartet, dass sie etwas Behauptet, das Anna gesagt haben soll. Offenbar wird Anna aber wahrheitsgemäß zitiert. Darüber hinaus frage ich mich, ob ihr Kollege Grötzinger sein Mandat möglicherweise niedergelegt hat, weil er selbst Zweifel an der psychischen Integrität meiner Frau hat. Was tut ein Anwalt in diesem Fall.

Der Wechsel kann aber auch von meiner Frau angestoßen sein. Eine Ex-Hausnachbarin und Freundin ist durch "Trippel K" vertreten worden.





 

 

Brief - 20.02.92

Von: Thomas Alteck
An: RA Raiser

 

Sehr geehrter Dr. Raiser,

ich war heute bei Frau Danner im Jugendamt Böblingen. Meine Frau war auch dort. Als Ergebnis unseres Gespräches ist festzuhalten, dass Frau Danner mir gesagt hat, dass Ute keinen gestörten Eindruck auf sie macht. Die Behauptung ich habe Anna sexuell missbraucht nimmt sie ernster als meinen Vortrag. Und das, obwohl sie selbst sagt, dass Ute bislang in der Sache nichts vorgetragen hat. Sie fragt sich einzig was Ute so sicher macht.

Ich nehme diese Reaktion auf unser gemeinsames Gespräch sehr ernst, weil ich denke, dass die Reaktion des Richters am 27.2. ähnlich sein könnte. Das wäre eine Katastrophe, denn das Fazit von Frau Danner war zunächst: Bitte keinen Kontakt zu den Kindern, um den Therapieprozeß nicht zu stören. Dieses kann vielleicht ein halbes Jahr dauern, dann werden die Kinder ihre Probleme, was auch immer das sein mag, wohl weitestgehend verarbeitet haben.

Ferner bat sie mich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf Kinderpsychatrische Gutachten zu bestehen, um die Kinder nicht weiterem Druck auszusetzen. Zunächst könnte ja ein Gutachten über Ute (und mich, da Ute angekündigt hat, dass sie ein Gegengutachten verlangen wird) erstellt werden.

Ich halte es aufgrund dieser Erfahrung für unerläßlich noch einmal die Position zu beleuchten. Es gibt zwei Vorträge: Missbrauch und Geisteskrankheit.

 

1.Betrachtung: Die Mutter hat Recht

Der Vater hat das Kind sexuell missbraucht. Wann? Als die Mutter zur Kur war. Einmal abends und 2 mal tagsüber. Wo? Im eigenen Haus. Wie? Kein Hinweis. Warum? Kein Hinweis. Wer sagt das? Die Mutter. Von der Tochter gibt es keinen Hinweis. Welche Beweise gibt es? Die Tochter ist auffällig. Sind die Symptome eindeutig? Nein, sie zeigen nur, dass das Kind in seelischer Not ist. Könnten die Symptome andere Ursachen haben? Ja, sie lassen sich anderen Ereignissen zuordnen.

Warum ist die Mutter sich sicher? Kein Hinweis. Was hat die Mutter zur Klärung getan? Mit dem Vater gesprochen? Nein, sie hat sich an KOBRA gewand. Warum hat sie nicht mit dem Vater gesprochen? Kein Hinweis. Gibt es von KOBRA einen Hinweis? Bislang hat das Kind nichts gesagt, dass auf einen sexuellen Missbrauch hindeutet (Aussage von Fr. Danner, die mit KOBRA gesprochen hat). Die Mutter sagt, dass sich KOBRA sicher ist, dass das Kind missbraucht wurde. Wieso kann KOBRA zu Beginn einer Untersuchung das Ergebnis feststellen? Hier ist ein Knackpunkt. Entweder Ute sagt nicht die Wahrheit, oder KOBRA ist als Therapiezentrum nicht geeignet.

==> Frau Iskenius von KOBRA als Zeugin laden.

Sagt sie, dass das Kind mit Sicherheit missbraucht wurde, muß KOBRA der Umgang mit dem Kind verboten werden. Im anderen Fall ist Utes Aussage falsch. Wenn sie falsch ist stellen sich zwei Fragen. Sind andere Aussagen auch falsch? Wenn ja, warum macht sie falsche Aussagen?

Gab es überhaupt sexuellen Missbrauch? Nur die Mutter behauptet das. Vom Kind gibt es keinen Hinweis. Der Vater sagt 'unschuldig' - es gibt nicht einmal Ereignisse, die falsch interpretiert werden könnten. Die Symptome lassen sich anders erklären.

Mögliche Erklärung. Die Mutter behauptet mit Absicht etwas Falsches. Wieso? Wer profitiert davon? Das Kind? Nein, dieses nimmt Schaden. Die Mutter? Das Sorgerecht bekommt sie nach augenblicklicher Rechtslage auch ohne eine solche Behauptung. Die Mutter bekommt Macht und moralische Überlegenheit. Sie kann den Vater unter Druck setzen. Gibt es einen Grund solches zu tun? Ja, einen Tag bevor sie ihre Behauptung aufstellte, hat sie den letzten Einfluß auf den Vater verloren.

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Das bestätigt Christian. Er meint, dass sie die Trennung nicht wirklich wollte. Ihre Aussage: "Thomas - ich meine du solltest ausziehen" war ihr letztes Druckmittel. Wenn sie die Trennung gewollt hätte, hätte sie nach meiner Zustimmung nicht den Dialog abgebrochen. Schließlich standen wir im ständigen Gespräch und die Trennungsentscheidung brach endlich den Kreis auf, in dem wir uns seit einiger Zeit drehten. Gerade jetzt wäre viel zu regeln gewesen.

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Was passiert im weiteren? Die Mutter verschafft sich Hilfe (Verbündete). Sie ruft z.B. Weisbach an. Sagt definitiv, der Vater hat die Tochter sexuell missbraucht. Fragt, ob Weisbach ihr einen Kindertherapeuten nennen können. Sie will mit der Tochter dort hin. Ferner will sie zur Frauenärztin. Den Vater will sie anzeigen und von der Polizei aus dem Haus holen lassen. Alles das spricht sie im Beisein der Kinder.

==> Zeugin: Dr. Bärbel Weisbach, Adresse

Sie geht zu einem Anwaltsbüro, um die Scheidung zu beantragen. Die Anwälte machen die Mutter darauf aufmerksam, dass sie ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn die Behauptung falsch ist. Was jetzt? Sie kann nicht mehr zurück. Zu diesem Zeitpunkt wissen es zumindest Bärbel und ihre Eltern. Erst einmal dem Vater nichts sagen. Keine Anzeige. KOBRA ist die Lösung. Sie bietet dem Vater 'großzügig' an, auf den Strafanspruch zu verzichten, daher habe sie sich an KOBRA gewand.

Die Ereignisse beginnen ihr aus der Hand zu gleiten. Der Vater erzählt seinerseits, dass die Frau behauptet er habe die Tochter missbraucht. Eine Art Selbstanzeige. So z.B. gegenüber dem Stationsarzt in der Kinderklinik Böblingen. Der bietet der Mutter Hilfe durch einen Kindergynäkologen an. Nimmt sie die Hilfe an? Kein Hinweis? War sie mit Anna bei ihrer Frauenärztin? Kein Hinweis. Der Vater will mit der Mutter zu Prof. Klosinski. Auch das birgt die Gefahr, dass man einer Aufklärung näher kommt. Daher lehnt die Mutter ab. Der Vater verlangt ein Umgangsrecht. Jetzt muß die Behauptung schriftlich fixiert werden. Damit wendet sich der Vater an das Gericht.

Jetzt gibt es nur noch die Möglichkeit zu Behaupten, dass auch andere, in diesem Fall KOBRA, sicher sind, dass die Tochter sexuell missbraucht wurde.

Die Sicht des Vaters:

Der Vater erfährt kurz nach der Trennungsentscheidung von der Behauptung er habe die Tochter sexuell missbraucht.

1.Fall: Er hat es getan. Was tun? Die Mutter will eine Therapie, die wird den Verdacht erhärten. Leugnen? Er würde Zeit gewinnen. Zeit wofür? Er muß die Klärung verhindern. Wie? Die Mutter verunglimpfen. KOBRA die Qualifikation absprechen. Das Kind unter Druck setzen. Verunglimpft er die Mutter? Ja, er bezeichnet sie als geisteskrank. Spricht er KOBRA die Qualifikation ab? Ja, allerdings tauscht er eine Therapie bei KOBRA gegen eine gutachterliche Untersuchung. Das widerspricht dem Ziel. Setzt er die Tochter unter Druck? Nein, er hält sich von ihr fern.

2.Fall: Er ist unschuldig. Was tun? Er muß die Unschuld beweisen. Wie? Das Kind muß untersucht werden. Tut KOBRA das nicht? Ja, aber sie können kein Gutachten abgeben. Wozu Gutachten? Es erlaubt dem Vater eine Härtescheidung und befreit ihn von Unterhaltszahlungen für die Mutter. Was kann der Vater tun? Seine Frau hat ihn nicht angezeigt. Er muß eine Anzeige provozieren. Wenn er die Kinder ständig gegen den Willen der Mutter aufsucht muß sie um ihren Weg gehen zu können sein Umgangsrecht gerichtlich beschneiden und ihre Behauptung aktenkundig machen. Warum tut er das nicht? Als er erfährt, dass seine Frau im Beisein der Kinder schlecht von ihm spricht

Zeugin: Veronika Müller - Afresse

geht er zu Prof. Klosinski, um von ihm zu erfahren, welche Auswirkungen das auf die Kinder haben kann und was man tunlichst vermeiden sollte. Klosinski weist auf den schweren Konflikt hin, den die Kinder bei jedem von der Mutter nicht gewollten Kontakt erleiden. Daher beauftragt der Vater seinen Anwalt mit dem Erstreiten des Umgangsrechts. Spätestens bei Anruf des Gerichts muß die Mutter ihre Behauptung manifestieren oder ein Umgangsrecht einräumen.

Gibt es Risiken? Ja, niemand kann einen Missbrauch definitiv ausschließen. Ein Gutachten kann nur sagen, dass ein Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht missbraucht wurde. Daneben besteht das unkalkulierbare Risiko, dass das Kind von jemand anderem missbraucht wurde und das auf den Vater projiziert. Pech für den Vater - Staatsanwalt - Haft.

 

2.Betrachtung: Der Vater hat Recht

Die Mutter ist geisteskrank. Was kann zu dieser Aussage verleiten? Der Vater will die Behauptung der Frau entkräften. Eine Untersuchung der Tochter überflüssig machen. Gibt es ein Risiko? Ja, die rechtliche und moralische Position des Vaters ist katastrophal, wenn ein Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt. Das kann ihm im Gefängnis egal sein. Also Kamikatse-Taktik. Was führt er für Beweise an? Einen Zeugen. (Herr Dr. Weisbach ist bereit seine Aussage vor Gericht zu wiederholen)

==> Zeuge: Dr. Weisbach, Adresse

Hat der Zeuge Grund zur Falschaussage? Tut er einem Freund einen Gefallen? Nein, er ist Therapeut und würde seine Karriere deshalb wohl kaum gefährden.

 

Wenn es nicht um eine Verunglimpfung der Mutter geht und es sich auch nicht um einen Racheakt handelt, dann stellt sich doch die Frage: warum kommt dieser Vortrag jetzt? Denn dem Vater kann doch nichts besseres passieren als zunächst seine Unschuld beweisen zu lassen. Dann eine Härtescheidung durchzuziehen. Als gegenüber der Mutter nicht Unterhaltspflichtiger daraus hervorzugehen. Danach kann er, sofern ihm am Sorgerecht gelegen ist, die Mutter als geistig gestört bezeichnen und das Sorgerecht erwirken.

Dagegen ist es doch wahrscheinlich, dass wenn jetzt bewiesen wird, dass seine Frau geistig gestört ist, er auch in Zukunft für sie Unterhalt bezahlen muß, da ihre Behauptung zwar vorsätzlich, sie selbst aber unzurechnungsfähig ist.

Der Grund ist der schlechte Zustand der Kinder. In ihrem Interesse muß sofort gehandelt werden. Niemand hat bislang bestritten, dass die Kinder in seelischer Not sind, leiden, psychischem Druck ausgesetzt sind. Wenn das keine Folge von sexuellem Missbrauch ist, dann muß es eine andere Ursache haben.

Fazit: Ich bin davon überzeugt, dass die Kinder schweren Schaden nehmen werden bzw. schon genommen haben. Nur eine gutachterliche Untersuchung kann klären wie krank Ute ist. Und nur eine gutachterliche Untersuchung der Kinder kann beweisen, dass Ute den Kindern schadet und daher das Sorgerecht nicht haben kann. Ich weiß wie sehr ich die Kinder dadurch belaste. Ich würde das niemals tun, wenn ich nicht davon überzeugt wäre damit noch größeren Schaden zu verhindern.

 

WIE KANN ES WEITER GEHEN?

Ich kann nicht akzeptieren, dass das Gericht dem Vorschlag von Frau Danner folgt, und zunächst die Behauptung 'sexueller Missbraucht' zu klären versucht. Das würde nach Aussage von KOBRA voraussichtlich ein halbes Jahr dauern.

Wie oben dargestellt verunglimpft mich Ute vor den Kindern. Die Kinder verstehen sich als etwas aus beiden Elternteilen. Die Verunglimpfung führt daher dazu, dass die Kinder einen Teil von sich verleugnen oder hassen müssen. Ferner dürfen sie ob der Trennung von mir nicht trauern (da man einem Verbrecher nicht nachweint). Das zeigt nur einen winzigen Aspekt des Schadens, den Ute z.Z. anrichtet.

Daneben bestehen alle Mechanismen, die bereits in der Vergangenheit den Kindern geschadet haben. Heute morgen war ich beim HNO-Arzt. Alle Kinder sind im Laufe des Januars bei ihm gewesen. Yvonne hatte wiederum eine eiterige Mittelohrentzündung (die vierte in 1,5 Jahren). Maria's Ohr eiterte nicht, aber es war wieder kritisch. Wir sollten das vielleicht mündlich noch weiter erörtern.

Fest steht: Das Gericht muß den Vortrag der akuten Gefährdung der Kinder ernst nehmen. Wenn die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich durch Utes Vortrag z.Z. ausgeschlossen ist und eine eidesstattliche Erklärung nicht hilft, dann ist die einzige Lösung eine Heimunterbringung.

Ich weine jedesmal bei dem Gedanken allein. Ich bin mir bewußt, dass das für die Kinder eine ungeheuere Härte bedeutet. Nachdem Ute ihnen seit 3 Monaten mich als Bezugsperson vorenthält, würde dies auch den Verlust der zweiten Bezugsperson bedeuten. Ich weiß keinen anderen Weg. Er ist im Ergebnis sicher weniger gefährlich, als die Kinder weiter bei Ute zu lassen. Eine Heimunterbringung bedeutet nach Aussage der Fachleute heute die Unterbringung in einer Wohngruppe. Darin würden die drei Kinder ein Drittel der Mannschaft stellen.

Da es drei sind werden sie es leichter schaffen können und der Umgang mit weiteren Kindern kann sogar sehr förderlich sein. Darüber hinaus sieht Herr Dr. Weisbach diese Lösung positiv als Puffer für Ute. Sie wird dadurch bereits vor der Sorgerechtsentscheidung eine Weile ohne die Kinder leben müssen.

Abschließend möchte ich noch zwei Dinge erläutern. Den Zusammenhang des jetzigen Vortrags der Gegenpartei mit früheren Ereignissen und einen weiteren Hinweis auf falsche Behauptung.

Meine Eltern dürfen bereits seit 2,5 Jahren die Kinder nicht mehr sehen. Ute wollte es nicht mehr. Ute hat mir und anderen gegenüber behauptet Anna habe ihr erzählt, die Oma habe gesagt, sie habe sie ja viel mehr lieb, als die andere Oma etc. Damals habe ich meiner Frau geglaubt und das nicht hinterfragt, obwohl meine Eltern das immer bestritten haben. Ich sehe hier heute Parallelen.

Als ich am 23.11. auf Texel war, habe ich mit unseren Freunden dort die Situation besprochen. (Übrigens spricht die Gegenpartei in dem Antrag auf 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' davon, dass ich dort Bekannte habe - es handelt sich um gemeinsame Freunde. Ute hat, als sie im Sommer allein dort war, viele viele Stunden im Gespräch mit ihnen zugebracht). Als ich von Utes Behauptung erzählte, sagten Elze und Andrew mir, dass Ute bereits im Sommer in diese Richtung gedacht und eine vage Andeutung gemacht hat. Nach ihrer Darstellung waren Utes Worte etwa: "Er war, als ich in Kur war, allein mit den Kindern. Wer weiß, was er mit ihnen in der Zeit gemacht hat."

==> Zeugen: Elze + Andrew Albers, Adresse

In dieses Bild paßt auch, dass Ute mir im September oder Oktober letzten Jahres gesagt hat: "Wenn es zur Scheidung kommt, dann sollst du bluten."





 

 

Brief - 20.02.92

                                                    Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 STUTTGART 1

                                                        20.2.92

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

vielen Dank für die entsprechenden Gerichtsvorträge. Um mit den gleichen Voraussetzungen in unser Gespräch am kommenden Donnerstag zu gehen möchte ich zwei Dinge noch einmal beleuchten.

Krankheit meiner Frau:

Ich bin Herrn Dr. Schlich für seinen Hinweis dankbar. Wenn ich aber das Sorgerecht ohne eine gutachterliche Klärung nicht bekommen kann, müssen wir darauf bestehen. Nach wie vor ist die erste Priorität das Wohl der Kinder. Es ist daher unerläßlich, dass die Kinder so schnell wie möglich nicht mehr von meiner Frau betreut werden.

Prof. Klosinski:

Ich konnte dem Hinweis in Ihrem Anschreiben nicht folgen. Möglicherweise handelt es sich um ein Mißverständnis. Ich habe ihm erzählt das meine Frau nicht will, dass ich die Kinder sehe. Er wies mich eindringlich darauf hin, dass jedes Zusammentreffen mit den Kindern, das von meiner Frau nicht gewollt ist, die Kinder in neue, schwere Konflikte stürzt. Er riet mir deshalb, mich von den Kindern fern zu halten.

Ich denke das sollten wir vortragen, denn es zeigt, dass mir am Wohl der Kinder gelegen ist. Mit einer fünfminütigen Ausnahme bei Maria und Yvonne habe ich die Kinder seit 10 Wochen nicht gesehen. Schule und Kindergarten habe ich bewußt zu Zeiten aufgesucht zu denen die Kinder nicht dort waren. Die Ärzte und Erzieher habe ich getroffen, um überhaupt noch etwas von den Kindern zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen





 

 

Brief - 20.02.92

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

ich hatte in den letzen beiden Tagen Gelegenheit mit Dr. Schlich die bevorstehende Verhandlung zu diskutieren. Was ich daraus mitgenommen habe, ist im Folgenden dargestellt.

Schlichs Rat: Dr. Weisbach als Zeugen völlig außen vor zu lassen, da dieser kein Arzt ist. Schlich und Weisbach sind gut befreundet, daher stellt er die Aussage nicht in Zweifel. Eben darum rät er, Ute nicht als krank zu bezeichnen. Wenn sie wirklich Schizophren ist, dann wird die Scheidung schwierig oder unmöglich und ich muß zeitlebens für sie zahlen. Daher warnt er mich eindringlich davor ihr Verhalten zu pathologisieren.

Er will allein darauf abheben, dass sie nicht zum Wohle der Kinder handelt. (Entsprechend ist ja auch Ihr Antrag formuliert). Er hält es in diesem Zusammenhang für dringend geboten den Namen Klosinski ins Gespräch zu bringen, da Klosinski so eine Art Papst für das Familiengericht ist. Ich soll wahrheitsgetreu erklären, dass ich bei Prof. Klosinski war und Ute es abgelehnt hat mit mir dorthin zu gehen.

Zur Erläuterung:

Ich habe den Termin mit Prof. Klosinski am 6. Dezember, also eine Woche nach meinem Auszug gemacht, um mit ihm über die, nach der Trennung, nunmehr unvermeidbaren Folgen für die Kinder zu reden. Zudem wollte ich erfahren, was wir Eltern jetzt sinnvollerweise tun/unterlassen sollen, um die Kinder so wenig wie möglich zu belasten. Ich habe dann in einem Telefonat meine Frau gebeten mit mir zu Prof. Klosinski zu gehen, so wie ich eingewilligt habe, dass wir uns mit Herrn Eckard (<= korrekte Schreibweise) bei KOBRA treffen. Ihre Antwort war, dass sie es sich bis zu dem Termin bei KOBRA überlegen wolle. Bei KOBRA habe ich sie dann noch einmal gebeten mit mir anderntags nach Tübingen zu kommen. Das hat sie abgelehnt.

==> Zeuge Herr Eckard

Prof. Klosinski habe ich während unseres einstündigen Gesprächs gebeten meine Frau anzurufen und sie zu einem gemeinsamen Gespräch zu bitten. Das war für ihn sehr ungewöhnlich, weshalb er sich daran erinnern wird. Leider hat er sie nicht erreichen können.

==> Zeuge: Prof. Klosinski

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse habe ich mit ihm auch über Annas Symptome und über KOBRA gesprochen. Er wollte daraus keinen sexuellen Missbrauch ableiten, aber er wies mich darauf hin, das jedes der geschilderten Symptome (Bettnässen, Toben, Herumschreien, Bilder bekrakeln, Verkleiden) zeigt, dass das Kind in seelischer Not ist. Er war es, der mir geraten hat mich von den Kindern fern zu halten, da jeder Kontakt, der von der Mutter nicht gewünscht ist, die Kinder in neue Konflikte stürzt.

(Diesem Rat bin ich ja auch gefolgt. Anna habe ich seit dem 15. Dezember nicht mehr gesehen. Maria und Yvonne habe ich nach dem 15. Dezember noch einmal am Morgen des 5. Februar für ca. 5 Minuten gesehen. Da war ich wegen der Kindergartengeschichte auf dem Weg zum Rathaus. Meine Frau fuhr an mir vorbei. Sie brachte Anna zur Schule und hat mich nicht gesehen. Da habe ich eine Weile mit mir gerungen und es nicht mehr ausgehalten und bin in die Sonstwo-Str. gefahren. Ich ertrage es nur sehr schwer von meinen Kindern getrennt zu sein - zum ersten mal in meinem Leben habe ich Magenkrämpfe und nehme Medikamente dagegen.)

Dr. Schlich hebt ganz wesentlich darauf ab, dass Ute sich fragwürdige Hilfe sucht. Als sie mit Anna Probleme hat -> die unerfahrene Frau Bartel-Hampf und wegen ihres unbegründeten Verdachts -> KOBRA (Zitat Schlich: Mit Therapeuten von selbsternannten Gnaden). Prof. Klosinski war es auch, der mich auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat, die von KOBRA ausgeht, wenn sie ein Kind "therapieren", das nicht missbraucht wurde und dieses durch Suggestivfragen an das Thema Sexualität heranführen.

Dr. Schlich hält es nicht für erwähnenswert, dass Ute im Beisein der Kinder schlecht von mir spricht. (Zitat: Das tut jede Mutter in dieser Situation)

Ich sehe weitere Handlungen - nicht zum Wohle der Kinder. Diese zu diskutieren hatten wir leider die Zeit nicht mehr.

a)Ute enthält den Kindern die Großeltern vor: meine Eltern

b)Ute hält mich fern von den Kindern: Urlaub und zur Zeit.

Dabei vermissen die Kinder mich wirklich. Ich bin kein karrieregeiler Wochenendpapa gewesen. Ich bin in den 5,5 Jahren, die ich nunmehr für die IBM arbeite, ein einziges mal nach 20:00 Uhr und keine 10 mal nach 19:00 Uhr nach Hause gekommen. Darauf bin ich stolz, denn ich habe trotzt meiner klaren Priorität 'Familie' Karriere gemacht. Ich bin nie alleine in Urlaub gefahren und habe keine Hobbies, die mich von der Familie fernhalten.

c)Ute entfernt sich selbst von den Kindern: 4 Wochen Kur

d)Als Yvonne im Sommer '90 eine Mittelohrentzündung hat, bei der ihr wochenlang der Eiter aus dem Ohr läuft und der Kinderarzt dringend zu Antibiotika rät, behandelt Ute (allerdings auch unter ärztlicher Aufsicht) homöopathisch weiter.

Daneben ist es vielleicht sinnvoll einmal folgenden Aspekt zu beleuchten. Ich frage mich seit geraumer Zeit, ob meine Frau ihre Mutterrolle wirklich noch will. Ihren Äußerungen zufolge ist sie zunehmend unzufrieden. Mit wachsender Unzufriedenheit ist sie immer aggressiver geworden; sowohl gegenüber den Kindern, als auch mir gegenüber. (So aggressiv, ja überspannt, dass ich sie mittlerweile für verrückt halte).

Seit geraumer Zeit äußert sie sich etwa wie folgt: Deinetwegen habe ich meinen Beruf aufgegeben (als Vorwurf). Sie sagt, dass sie mich um meine sozialen Kontakte und die Anerkennung im Berufsleben beneidet und beklagt sich, dass sie den ganzen Tag nur die Kinder um sich hat. Im Sommer letzten Jahres habe ich ihr gesagt, dass ich bereit bin einer Halbtagsbeschäftigung nachzugehen oder auch Hausmann (eventuell mit selbständiger Tätigkeit nebenbei) zu sein, wenn das unsere Ehe rettet und sie gerne wieder arbeiten möchte. Es kam zu keiner Diskussion. Sie ist explodiert und hat das rundherum abgelehnt; ohne mir Gründe dafür zu nennen.

Sie hat in der Vergangenheit immer wieder davon gesprochen, dass sie gern als Ernährungs- und/oder Allergieberaterin selbständig arbeiten würde. Als Alternative könne sie sich gut vorstellen das Waldorfseminar in Stuttgart zu absolvieren und als Waldorflehrerin zu arbeiten. Auf keinen Fall wolle sie an eine staatliche Schule zurück - sie ist Lehrerin für Biologie und Chemie Sekundarstufe II. Sie hat sich ein wenig über die Möglichkeiten informiert, aber keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen, obwohl sie meine volle Unterstützung hatte.

Wenn sie wirklich in den Beruf zurück will, dann soll sie mir doch das Sorgerecht überlassen. Jetzt ist sie 35 Jahre alt. Bis die Kinder aus dem Haus sind wird sie mindestens 50 sein. Dann ist es zu spät. Allerdings gefällt sich meine Frau in der Märtyrerrolle. Ich bezweifel allerdings, dass das dem Wohl der Kinder förderlich wäre.

Darüberhinaus hat meine Frau oft genug geäußert, dass ihr die Arbeit (also im Wesentlichen die drei Kinder) häufig zu viel wird. Sie spricht auf Seite 3 Absatz 1 der Erwiderung davon, daß AUCH DIE EMPFUNDENEN BELASTUNGEN DER ANTRAGSGEGNERIN ZUNAHMEN, OHNE DAß DIE ANTRAGSGEGNERIN ABER KONKRET SAGEN KONNTE, WORAUF DIESE BELASTUNGEN BERUHTEN. Trotz 6-wöchiger Sommerurlaube fühlte sie sich immer im Schlafdefizit und an der Leistungsgrenze. Das war schließlich auch der Grund für ihre Müttergenesungskur.





 

 

Bericht - 25.02.92

Jugendamt Böblingen/Sindelfingen

Zwischenbericht

 

Regelung der elterlichen Sorge;

hier: Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Zeit des Getrenntlebens für:

Anna Alteck, geb. 01.11.84
Maria Alteck, geb. 14.03.86
Yvonne Alteck, geb. 12.04.88

alle Kinder haben deutsche und niederländische Staatsangehörigkeit, wohnhaft bei der Mutter

Mutter: Ute Alteck, deutsche Staatsangehörigkeit

Vater: Thomas Alteck, niederländische Staatsangehörigkeit

 

Grundlage unserer Stellungnahme sind einige Telefongespräche und jeweils ein Einzelgespräch sowie ein gemeinsames Gespräch mit Herrn und Frau Alteck und ein Hausbesuch bei Frau Alteck und den Kindern. Grundsätzlich wurde in den Gesprächen die von den Elternteilen in den Anwaltsschreiben formulierten Aussagen gemacht, so dass sie hier im einzelnen nicht wiederholt werden.

Zu ihren persönlichen Verhältnissen geben die Eltern folgendes an:

Herr Alteck ist im November 1991 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen und wohnt derzeit bei einem Bekannten. Herr Alteck ist ganztags als Diplomingenieur bei der Firma IBM in Möhringen berufstätig.

Frau Alteck ist von Beruf Gymnasiallehrerin und nicht berufstätig. Sie bewohnt mit den Kindern weiterhin die eheliche Wohnung.

 

Situation und Sichtweise der Mutter:

Frau Alteck hatte erstmals im Frühjahr letzten Jahres den Verdacht des sexuellen Missbrauchs ihrer ältesten und evtl. der jüngsten Tocher durch den Vater. Aufgrund dieses Verdachts nahm Frau Alteck Kontakt zur Beratungsstelle KOBRA in Stuttgart auf.

Im Dezember letzten Jahres fand dort zunächst ein gemeinsames Beratungsgespräch der Eltern bei Herrn Eckardt statt. Seither macht Anna dort eine Spieltherapie und Frau Alteck erhält Beratung. Yvonne und Maria sind bei Frau Bareis vom Kinderschutzbund ebenfalls regelmäßig in Spieltherapie. Inzwischen ist Frau Alteck von dem Missbrauchsgeschehen durch mehrere Hinweise in Äußerungen und Verhaltensweisen der Kinder überzeugt. Solche Hinweise sind Äußerungen von Anna, wie sie im Anwaltsschreiben ausgeführt sind, in dem sie beispielsweise Angst äußert, mit dem Vater allein zu bleiben und sie die Mutter nicht gehen lassen möchte etc. Frau Alteck gegenüber habe auch eine Bestätigung seitens der Beratungsstelle KOBRA dahingehend stattgefunden, dass deutliche Hinweise auf sexuellen Missbrauch bestünden. Auch Frau Bareis habe ihr gegenüber von der Möglichkeit gesprochen, dass auch Yvonne von Missbrauchserfahrungen betroffen sein könnte. Konkrete Aussagen der Kinder über die Art der erfahrenen sexuellen Handlungen oder über die ausführende Person wurden der Mutter gegenüber noch nicht geäußert. Hierzu sind Kinder in diesem Alter ohnehin in den wenigsten Fällen ohne weiteres in der Lage.

In Bezug auf die Frage des Umgangsrechts zwischen dem Vater und den Kindern äußerte Frau Alteck von Anfang an die Vorstellung, dass längerfristig ein Kontakt zwischen den Kindern und dem Vater stattfinden soll, da die Kinder den Vater grundsätzlich gern haben und eine Form der weiterführenden Beziehung zwischen ihnen gefunden werden sollte. Frau Alteck machte den Vorschlag, zu gegebener Zeit zunächst ein betreutes Besuchsrecht in der Form einzurichten, dass einmal im Monat ein- bis zweistündiger Kontakt stattfinden könnte, bei dem sehr sorgfältig auf die Reaktion der Kinder, vor allem von Anna geachtet werden müßte. Im Augenblick möchte Frau Alteck aufgrund eindringlicher Warnung seitens der Beratungsstelle KOBRA nicht, dass damit begonnen wird.

Die Bedenken von Frau Alteck gründen darauf, dass Anna in ihrem Therapieprozeß noch nicht so weit ist, so dass ein Kontakt mit dem Vater den Therapieprozeß und -erfolg nachhaltig stören oder zunichte machen könnte. Frau Alteck stimmt Kontakten dann zu, wenn dies nach Meinung der Therapeuten für Anna und die anderen Kinder zu vertreten ist. Auch wäre ihr Wunsch, dass sich der Vater gleichzeitig einer Therapie unterzieht.

Im Hinblick auf das von Herrn Alteck beantragte Gutachten über ihre psychische Situation äußerte Frau Alteck im gemeinsamen Gespräch mit ihrem Mann, dass sie sich diesem auf richterliche Anordnung unter der Voraussetzung stellen werde, dass Herr Alteck der selben Begutachtung unterzogen werde. Die Bereitschaft von Frau Alteck, die dieses Ansinnen ihres Mannes in keiner Weise verstehen kann, gründet nicht zuletzt auf der Hoffnung, dass dadurch den Kindern eine kinderpsychologische Begutachtung erspart bleiben könnte oder zumindest nicht in nächster Zeit erfolgen müßte. Frau Alteck ist sich der Tragweite der möglichen negativen Auswirkungen kinderpsychologischer Gutachten und Glaubwürdigkeitsgutachten bei Kindern in dieser Situation bewußt und bedauert sehr, dass der Vater dies dennoch anstrebt, ohne ein Therapieergebnis bei KOBRA abwarten zu wollen.

In den verschiedenen Kontakten mit Frau Alteck, auch während des dreistündigen Hausbesuchs, zeigte sie ein völlig normales Verhalten als Frau und Mutter. Ihre Überlegungen und Planungen in Bezug auf ihre jetzige, künftige und auch vergangene Lebenssituation wurden als umsichtig, logisch, weitsichtig und realitätsgerecht erlebt. Frau Alteck betrachtet die vergangenen und derzeitigen Familienereignisse in einer differenzierten Weise. Positive Dinge aus ihrem Familienleben, die sowohl sie als Ehefrau, aber vor allem auch die Kinder in ihrer positiven emotionalen Bindung an den Vater betreffen, werden von Frau Alteck auch heute noch in dieser Weise gesehen und in weitere Überlegungen mit einbezogen. Sie finden u. a. darin Ausdruck, dass sie den Wunsch hat, dass den Kindern eine Beziehung zum Vater längerfristig erhalten bleibt. Frau Alteck setzt sich mit den Schwierigkeiten der Kinder auch unter Einbeziehung ihrer Person auseinander. Die Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, das Bettnässen von Anna und die gelegentlichen introvertierten Verhaltensweisen von Yvonne und Maria werden von Frau Alteck durchaus gesehen und ernst genommen. Für einen adäquaten Umgang mit diesen Problemen hat Frau Alteck dadurch gesorgt, dass sie Betreuung und Unterstützung für sich und die Kinder durch Fachkräfte eingeholt hat, wobei es bei der Beratung nicht allein um Missbrauchsproblematik, sondern auch um andere erzieherische Fragen und Probleme geht. Auch aus der Art, wie Frau Alteck ihre eigene Betroffenheit in bezug auf die derzeit belastenden Ereignisse angeht, lassen sich meinerseits keine Schlüsse auf psychische Auffälligkeiten krankhafter Art bei Frau Alteck ziehen. Im Umgang mit den Kindern zeigte Frau Alteck während meiner Anwesenheit sowohl liebevolle Zuwendung als auch erzieherische Klarheit und Durchsetzungsvermögen.

 

Situation der Kinder:

Mit den Kindern wurde gespielt und über allgemeine Themen, nicht jedoch über den Vater oder die Trennung der Eltern gesprochen. In Anbetracht der angespannten Situation und der im Erstgespräch noch nicht vertrauten Beziehung wurde von einem solchen Gespräch abgesehen. Anna besucht die erste Klasse der Waldorfschule und die beiden Jüngeren gehen in den Kindergarten. Der Kindergartenbesuch war eine Zeitlang unterbrochen, da die Verhaltensunsicherheit seitens der Erzieherin gegenüber dem Erscheinen des Vaters im Kindergarten diese Unterbrechung bewirkte. Nach einer zwischenzeitlichen Klärung ist nun ein Besuch der Kinder dort wieder möglich.

Im Spiel und Gespräch mit den Kindern waren keine bedenklich zu wertenden Verhaltensauffälligkeiten zu erkennen. Nach einer anfänglichen Zurückhaltung nahmen die Kinder Kontakt mit mir auf und bezogen mich in ein lebhaftes Spielverhalten mit ein. Die Kinder machten einen sehr aufgeweckten und aktiven Eindruck. Yvonne zeigte zunächst noch größere Zurückhaltung, beteiligte sich aber schließlich ebenfalls immer wieder am Geschehen.

Nach Berichten der Mutter haben sich die Auffälligkeiten bei Yvonne seit dem Auszug des Vaters verbessert, was sich besonders in ihrem Sprachverhalten zeigt. Alle Kinder zeigten während meines Hausbesuchs im Kontakt mit der Mutter kein auffälliges Verhalten, welches auf eine Beziehungsstörung zur Mutter hindeuten könnte. Es entstand der Eindruck, dass zwischen den Kindern und der Mutter eine gute Beziehung besteht. Grundsätzlich scheinen die Kinder neben ihrer Lebhaftigkeit auch eine hohe Sensibilität zu besitzen, aufgrund derer eine weitere vorsichtige Vorgehensweise in der momentanen Situation angezeigt erscheint.

 

Einschätzung aufgrund einer Rücksprache mit Frau Iskenius, Beratungsstelle KOBRA:

Insgesamt gesehen muß davon ausgegangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedrohliches erlebt hat. Sexueller Missbrauch ist aufgrund verschiedener Hinweise zu vermuten. Eine präzise Wiedergabe dieser Hinweise kann hier nicht erfolgen, da es sich um vertraulich weitergegebene Informationen handelt.

Im allgemeinen kann jedoch gesagt werden, dass Anna nach Einschätzung von Frau Iskenius unter einer großen seelischen Belastung und Bedrohung steht. Die Erlebnisse scheinen für Anna noch so bedrohlich zu sein, dass sie sie momentan noch nicht im einzelnen wiedergeben kann. In Anbetracht dessen braucht Anna Zeit, Abstand und Ruhe, um ihre Gefühle zu entwickeln und durchleben zu können. Dies ist im therapeutischen Prozeß, im Schonraum, langsam möglich. Präzise Aussagen zum Missbrauchsgeschehen setzen eine innere Ruhe und Bereitschaft voraus, die Anna noch nicht erreicht hat. Eine solche Bereitschaft erreicht ein Kind nach Aussage von Frau Iskenius nicht im Kontakt mit der Person, die dem Kind wehgetan hat. Auch ein äußerer Druck (ständiges Fragen etc.) behindert oder verhindert dieses Prozeß.

Aus diesem Grund darf das Kind während der ersten Therapiephase von keinem Elternteil bedrängt werden. Deshalb werden auch der Mutter keine Einzelheiten aus der Therapie mitgeteilt. Dies geschieht erst dann, wenn das Kind selbst dazu bereit ist. Für Anna ist es zur Verarbeitung der Erlebnisse daher äußerst wichtig, diesen Prozeß durchlaufen zu können. Von Seiten der Beratungsstelle wird daher ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater als absolut verfrüht und sogar gefährlich eingeschätzt. Der Therapieprozeß könnte dadurch gestoppt oder gestört werden und letztlich den Therapieerfolg gefährden oder zunichte machen. Dies aber würde bedeuten, dass Anna vielleicht gar nicht mehr über ihre Erlebnisse sprechen könnte, wodurch die Langzeitfolgen für die psychische Gesundheit des Kindes erheblich sein können. Auch vor einem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater wird von Frau Iskenius unter diesem Aspekt gewarnt. Eine indirekte Beeinflussung über die anderen Kinder könnte diesen ersten wichtigen Therapieprozeß ebenfalls stören. Zu diesen Störungen gehört nach Einschätzung der Beratungsstelle auch ein kinderpsychologisches Gutachten, das möglicherweise diese o.g. negativen Auswirkungen für Anna zur Folge hätte.

Frau Iskenius appelliert daher an den Vater, seiner Tochter diese notwendige Ruhe, Zeit und Möglichkeit noch zu gewähren und von Kontakten und gutachterlichen Untersuchungen abzusehen.

 

Situation und Sichtweise des Vaters:

Herr Alteck kann sich nicht erklären, wie es zu dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs gekommen ist und worauf er gründet. Herr Alteck erklärt, dass gegenüber den Kindern keinerlei Handlungen seinerseits erfolgt seien, die Anlaß zu einer solchen Vermutung oder Interpretation geben könnten. Vielmehr betrachtet Herr Alteck den Verdacht seiner Frau als Symptom einer psychischen Erkrankung, die mit einer verzerrten Sicht der Realität bei Frau Alteck einhergehe. Seine Frau sei tatsächlich überzeugt von ihrem Verdacht und lehne jegliche Möglichkeit einer anderen Betrachtungsweise der Problematik ab. Er selbst habe lange überlegt, ob er seine Erkenntnis über die psychische Situation seiner Frau offenlege, da dies auch für ihn einen gewaltigen Schritt bedeute. Jedoch mache er sich große Sorgen um die Kinder in der Obhut seiner Frau, so dass er sich dazu verpflichtet fühlte. Bisher habe er als Projektionsfigur für seine Frau gedient, so dass die Gefahr für die Kinder nicht so groß gewesen sei. Da er nun aus der Schußlinie sei, treffe es nun die Kinder verstärkt.

Er habe das Sorgerecht beantragt, da er die Kinder nicht in dieser Gefahr lassen könne. Herr Alteck stellt sogar die Überlegung an, ob die Kinder bis zur Klärung der Sorgerechtsfrage nicht vielleicht anderweitig untergebracht werden müßten. Als erschwerend kommt für ihn hinzu, dass er durch den fehlenden Kontakt sich nicht vom Wohlergehen der Kinder überzeugen kann. Aufgrund dieser Gefährdung, die er durch die psychische Erkrankung seiner Frau gegeben sieht, möchte er den Therapieprozeß von Anna nicht noch längere Zeit abwarten.

Grundsätzlich sieht sich Herr Alteck ohne weiteres in der Lage, das Sorgerecht für seine Kinder auszuüben. Über seine konkreten Vorstellungen in bezug auf den Alltag, die Versorgung und Erziehung der Kinder konnte mit Herrn Alteck bisher in der Kürze der Zeit nicht mehr im einzelnen gesprochen werden.

 

Stellungnahme:

Beide Elternteile sind jeweils mit schwerwiegenden Aussagen des anderen konfrontiert, aufgrund derer jeweils die Eignung des anderen zur Ausübung der elterlichen Sorge in Frage gestellt wird. Frau Alteck ist von dem sexuellen Missbrauch von Anna durch ihren Mann und Herr Alteck von einer psychischen Erkrankung seiner Frau überzeugt.

Weder das eine noch das andere kann meinerseits eindeutig beurteilt werden. Darüber hinaus besteht im jeweiligen Kontakt mit den Eltern nur im Hinblick auf extreme psychische Auffälligkeiten die Möglichkeit eines persönlichen Eindrucks, nicht aber im Hinblick auf sexuellen Missbrauch.

Zum persönlichen Eindruck im Hinblick auf die psychische Situation der Mutter kann gesagt werden, dass während der verschiedenen Kontakte mit Frau Alteck keinerlei psychische Auffälligkeiten, wie Wahnvorstellungen, Realitätsverzerrungen oder Bewußtseinsspaltung zu erkennen waren. Nach diesen Kontakten und meinem Eindruck kann meinerseits weder die Behauptung der psychischen Erkrankung noch ihre Begründung nachvollzogen werden. Dasselbe gilt auch im Hinblick auf eine Gefährdung der Kinder in der Obhut der Mutter.

In Bezug auf den vorliegen sexuellen Missbrauchsverdacht kann lediglich festgestellt werden, dass Kinder in diesem Alter und in dieser Situation in den wenigsten Fällen präzisere angaben machen. Aussagen, wie sie Anna gegenüber der Mutter gemacht hat, sind in der Regel nicht aus der Luft gegriffen sondern sehr deutliche Anzeichen für Missbrauchserfahrungen, die unbedingt ernst genommen werden müssen. Die Mutter tut genau dies, indem sie mit den Kindern fachliche Beratung bzw. Therapie bei KOBRA und dem Kinderschutzbund in Anspruch nimmt und so eine Klärung des Problems anstrebt. Dieses Vorgehen entspricht nach Auffassung des Jugendamtes einem verantwortlichen Handeln der Mutter zum Wohl der Kinder.

Auch wenn es keinen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Vater geben würde, könnte nach den bisherigen Feststellungen kein triftiger Grund gesehen werden, die Kontinuität in der Betreuungssituation der Kinder zu unterbrechen. Weder die Notwendigkeit eines Wechsels der Kinder zum Vater noch zu einer anderweitigen Unterbringung der Kinder kann derzeit gesehen werden. Dies wäre dagegen in Anbetracht dessen, das die Kinder ihr gesamtes vertrautes Lebensumfeld verlassen müßten eher als eine weitere psychische Belastung zu sehen.

Daher bestehen m.E. keine Bedenken dagegen, die jetzige Lebenssituation der Kinder vorerst dadurch abzusichern, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Getrenntlebens und bis zu einer endgültigen Klärung der Situation der Mutter übertragen wird.

Eine weitergehende differenzierte Beurteilung der jeweiligen psychischen Verfassung von Herrn und Frau Alteck liegt außerhalb meines Kompetenzbereichs.

Da in der Kürze der Zeit keine weiteren Kontakte zu den Kindern oder weitere Gespräche mit den Eltern möglich waren, kann zur Frage des Umgangsrechts nicht endgültig Stellung genommen werden. Jedoch wird von Expertenseite ausdrücklich und eindringlich vor einer Kontaktaufnahme zwischen dem Vater und den Kindern zum jetzigen Zeitpunkt gewarnt, was m.E. im Hinblick auf das Kindeswohl sehr ernst genommen werden muß. Bezugnehmend auf diese Experteneinschätzung sollten daher sowohl Kontakte als auch die Erstellung von kinderpsychologischen Gutachten vorerst nicht erfolgen, sondern ein Ergebnis der Therapie von Anna bei der Beratungsstelle KOBRA abgewartet werden.

Folgende Vereinbarungen wurden im gemeinsamen Gespräch zwischen den Eltern getroffen:

Die Eltern sind bereit, sich auf richterliche Anordnung einer psychologischen Begutachtung zu stellen, sofern sich dieses auf beide Eltern gleichermaßen erstreckt.

Bis zum vorliegen dieser Gutachten wird Herr Alteck keine Kontakte zu den Kindern suchen.

Informationen über das Wohlergehen der Kinder kann Herr Alteck über die Erzieherin der Kinder erhalten, die von der Mutter dazu ermächtigt wurde. Diese Informationen betreffen nur die Kinder selbst und die Eindrücke der Erzieherin im direkten Umgang mit den Kindern.


gez. Danner
25. Februar 1992





 

 

Brief - 15.03.92

                                                Thomas Alteck

Herrn
Prof. Dr. R. Lempp
Kappisweg 13
7000 Stuttgart 1
                                                       15.3.92

Sehr geehrter Herr Prof. Lempp,

Sie sind vermutlich erstaunt, dass ich mich in dieser Weise an Sie wende. Ich möchte einfach nichts unversucht lassen um die Sache zu beschleunigen. Dieser Fall ist kein juristischer, sondern ein medizinischer.

Bitte nehmen Sie Sich die Zeit das mitgeschickte Dokument zu lesen und helfen Sie uns allen indem sie Ihre Begutachtung früher möglich machen.

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß,
in großer Sorge
Thomas Alteck

 

P.S. Ich habe das Gericht angerufen weil es keinen anderen Weg mehr gibt um Schaden von den Kindern abzuwenden. Ich kann nicht beurteilen ob meine Frau krank ist. Ich kann nur sagen, dass sie sich in den letzten Jahren vollkommen verändert hat.

Es geht mir nicht um ihre ungeheuerliche Behauptung - und es ist auch nicht mein Wunsch meine Frau hier zu pathologisieren. Es geht ausschließlich um das Wohl der Kinder.

Was auch immer der Grund für ihre Veränderung sein mag, sicher ist, dass sie Hilfe braucht und sicher ist, dass sie mit ihrem Verhalten den Kindern Schaden zufügt. Darum habe ich das Sorgerecht für mich beantragt.





 

 

Brief - 19.03.92

Von: KOBRA
An: RA Kellermann-Körber

                                                    19. März 1992


Sehr geehrte Frau Kellermann-Körber!

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 13.3.1992, das ich leider erst gestern erhielt.

Anbei sende ich Ihnen unsere Behandlungskonzeption zu.

Leider kann ich Ihnen momentan keine detaillierten Informationen über den Therapieverlauf von Anna geben, da ich darüber mit Anna keine Absprache treffen konnte.

Bisher gab mir Anna nur einmal den Auftrag, eine andere erwachsene Person, in dem Fall die Mutter, über etwas zu informieren.

Eine eigenmächtige "Veröffentlichung" von Inhalten aus den Therapiestunden mit Anna meinerseits ohne Absprache mit Anna könnte das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und mir gefährden.

 

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich
gez. Ursula Iskenius
Diplom Psychologin





 

 

Schriftsatz - 20.03.92

In der Familiensache

Thomas Alteck
gegen
Ute Alteck

wegen: Regelung der elterlichen Sorge


wird ergänzend folgendes vorgetragen:


Der Antragsteller hat durch Zufall erfahren, dass die Antragsgegnerin sich für ein Interview im "Journal am Morgen" des Süddeutschen Rundfunks zur Verfügung gestellt hat. Sendetermin dieses Interviews war der 11.03.1992, vormittags 8.10 Uhr. Thema des Interviews war "Der WEISSE RING". In diesem Interview hat die Antragsgegnerin offensichtlich in sensationsdarstellerischer Art und Weise über ihren "Fall" berichtet. Die Darstellung war in einer für den Antragsteller verletzenden Art und Weise einseitig, so dass der schlimme Verdacht besteht, das die Antragsgegnerin den Antragsteller "fertigmachen" will und ihr hierzu offensichtlich jedes Mittel recht ist. Die Antragsgegnerin scheut offensichtlich auch nicht davor zurück, ihre "Geschichte" finanziell zu vermarkten. Ausweislich des erwähnten Interviews finanziert der WEISSE RING der Antragsgegnerin mit den Kindern einen Erholungsurlaub. Der Zusammenhang ist offensichtlich.

Tatsächlich befindet die Antragsgegnerin sich nach Kenntnis des Antragstellers seit dem 09.03.1992 mit allen drei Kindern im Urlaub. Der Urlaub soll bis einschließlich 23.03.1992 andauern. Die Antragsgegnerin hat diesen Urlaub - es dürfte sich um den Erholungsurlaub handeln, der vom WEISSEN RING finanziert wird - weder mit dem Antragsteller abgesprochen, noch diesen informiert.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die älteste Tochter der Parteien schulpflichtig ist, und dass in der Zeit vom 09.03.1992 - 23.03.1992 jeweils einschließlich keine Schulferien sind. D.h., die Antragsgegnerin hat die schulpflichtige Tochter aus der Schule genommen, um mit dieser und den beiden anderen Kindern in den Urlaub zu fahren. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass dieses Verhalten keinesfalls dem Wohl der schulpflichtigen Tochter entspricht.

Unter Berücksichtigung vorstehenden Sachverhalts halten wir eine kurzfristige Entscheidung über den gestellten Antrag für unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund bitten wir, das Verfahren zu beschleunigen und den Gutachter zu bitten, das in der Sache dringend benötigte Sachverständigengutachten früher als beabsichtigt zu erstellen. Wir halten die Beschleunigung des Verfahrens im Interesse und Wohl der Kinder für dringend geboten.

Gleichzeitig regen wir an, das Band über das Interview der Antragsgegnerin beim SDR anzufordern. Der Antragsteller hat dies selbst versucht, ihm wurde die Herausgabe jedoch verweigert; andererseits teilte Herr Dr. Herb, der Justitiar des SDR dem Antragsteller mit, der zuständige Richter in der Angelegenheit erhalte das Band. Wie bereits vorstehend ausgeführt, wurde das Interview am 11.03.1992, vormittags 8.10 Uhr im SDR 1 im Rahmen der Sendung "Journal am Morgen" gesendet. Der Sendeschlüssel lautet 26/0313.

gez. Dr. Raiser
Rechtsanwalt
20. März 1992





 

 

Brief - 02.04.92

Von: SDR
An: Familiengericht Böblingen

 

 

" Letztlich hat man auch das Ersuchen des Familiengerichts mit dem Hinweis auf Pressefreiheit und Quellenschutz abgelehnt. Darüber hinaus hat man behauptet, die Stimme der Mutter (das Bandinterview) sei elektronisch verfremdet gewesen. Dies war gelogen!"

 

 

Das Originaldokument musste entfernt werden, da der SWR seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. Mit Schreiben vom 28. Novermber 2002 wurde ich -unter Androhung gerichtlicher Schritte- zur Beseitigung des Dokumentes aufgefordert. Zuvor waren strafrechtliche Schritte gegen mich gescheitert.

"Some Pigs are more equal than others" heisst es in dem Buch "Animal Farm".

Meine Persönlichkeitsrechte zählten nicht, als der SWR der Kindesmutter die Plattform bot, ihre Verleumdung via Radio zu verbreiten.

Feige, meine Herren, feige und ... echt herb, was die Justiziare so tun !





 

 

Brief - 11.05.92

                                        Thomas Alteck

Ute Alteck
Strasse
Plz - Ort

                                            11.5.92

Ute,

ich habe heute mit Prof. Lempp gesprochen. Er hat mir erklärt, dass Maria mich gerne sehen möchte. Da er Dir das gleiche gesagt hat, nehme ich an, dass Du damit einverstanden bist und sie mir nicht länger vorenthalten wirst.

Ich schlage vor, dass ich sie am kommenden Samstag, den 16. Mai um 14:00 Uhr abhole und um 18:00 zurückbringe. Ersatzweise könnte das auch Sonntag geschehen.

Ich bitte Dich, mich bis Freitag Mittag wissen zu lassen, wie Du dazu stehst. Wenn Du zustimmst, genügt ein Anruf in der Firma. Solltest Du wider Erwarten nicht einverstanden sein, bitte ich Dich um eine schriftliche Stellungnahme.





 

 

Brief - 11.05.92

                                           Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 STUTTGART 1

 

Alteck/Alteck Stuttgart, den 11.5.92

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

im Folgenden habe ich die wichtigsten Äußerungen von Prof. Lempp noch einmal zusammengefaßt.

1) Ihre Frau ist nicht krank
2) Ich sehe auch keine Psychose
3) Maria möchte Sie gerne sehen
4) Anna ist unschlüssig - sie äußerte sich dahingehend, dass Sie Sie wenn, dann im Beisein von Frau Iskenius sehen will
5) Ich habe Ihrer Frau gesagt, dass Maria Sie sehen will und ihr geraten das zu unterstützen
6) Sie sollten Sich bemühen wieder einen Kontakt zu den Kindern herzustellen
7) Ihre Frau hat mir gesagt, dass sie Sie niemals im Beisein der Kinder verunglimpft hat
8) Zur Behauptung des sexuellen Missbrauchs kann ich nicht Stellung nehmen, dazu müßte ich wissen was Anna bei Kobra bislang gesagt hat
9) Anna ist etwas durcheinander - die Beziehung zu Ihnen ist irgendwie problembehaftet - vielleicht hat sie auch Schuldgefühle in dem Sinn, dass sie meint Schuld an der Trennung zu haben
10) Ihre Frau hat ein wesentlich positiveres Bild von Ihnen als Sie von ihr


Fazit: Sie hat Lempp verladen, so wie sie viele andere bislang verladen hat - auch mich. Ich habe ihr schließlich auch immer alles geglaubt, bis dass sie behauptete ich hätte Anna sexuell missbraucht. Nur allzu gut ist mir im Ohr, dass Herr Dr. Weisbach sagte: "Lange (viele Monate) habe ich nicht in Frage gestellt was Ute mir erzählt hat, bis dass Du mir mal erzähltest... Ich ärgere mich über mich selbst, dass mich als erfahrenen Therapeuten jemand derart in den Wald schicken konnte."

Wie auch immer. Lempp's Urteil steht, und außer ihm selbst kann das niemand in Deutschland revidieren. Selbst wenn ein Kollege zu einem anderen Ergebnis käme, würde er gegen Lempp nicht in den Ring steigen. Also muß ich es positiv sehen und das Beste daraus machen. Das heißt, meine Frau ist gesund und normal. Das bedeutet, dass sie unter Vorsatz agiert und den Kindern vorsätzlich Schaden zufügt.

Daher ist jede weitere Rücksichtnahme unsinnig. Ich möchte, dass Sie, Herr Dr. Raiser, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Sie vorgehen.

Nach wie vor ist die Sorgerechtsfrage die dringlichste. Meiner Meinung nach gilt es zu beweisen, dass meine Frau immer wieder die Unwahrheit sagt und um ihres Vorteils Willen einen Schaden der Kinder billigend in Kauf nimmt. Zu den Unwahrheiten, die wir im Prozeß ohne Gutachter klären können gehören:

In der Verhandlung am 27.2. hat meine Frau gesagt, dass sie mich nicht im Beisein der Kinder verunglimpft habe, sondern im Gegenteil sich um eine positive Einstellung gegenüber dem Vater bemüht (siehe Seite 4 des Protokolls). Gegenüber Prof. Lempp hat sie sich ebenso geäußert.

Gegenbeweis: Frau Dr. Weisbach
Frau Veronika Müller
Frau Rose Arndt

Seite 2 des Jugendamtsbericht sagt: Frau Alteck gegenüber habe auch eine Bestätigung seitens der Beratungsstelle KOBRA dahingehend stattgefunden, dass deutliche Hinweise auf sexuellen Missbrauch bestünden.

Ich möchte dazu Frau Iskenius hören. Wenn das so ist, hat die Therapeutin die Diagnose bereits im Dezember, d.h. vor der Untersuchung gestellt. Das würde KOBRA disqualifizieren, denn im Bericht von KOBRA steht richtigerweise auf Seite 11, dass die Symptomatik schwierig ist und es keine eindeutigen Hinweise gibt.

Wenn Frau Iskenius die Aussage nicht bestätigt, hat meine Frau das Jugendamt belogen. Daneben möchte ich wissen, was die ebenfalls im Jugendamtsbericht zitierte Frau Bareis vom Kinderschutzbund geäußert hat und Fr. Bareis sowie Fr. Iskenius mit der Darstellung meiner Frau konfrontieren.

Ich habe Grund zu der Annahme, dass meine Frau alle Parteien geschickt und ohne deren Wissen jeweils für sich in Anspruch nimmt. Gerade so, wie sie es mit dem Kindergarten getan hat.

Ich halte es für sinnvoll, vor Gericht den Fall "Kindergarten" auszuwalzen. Die Gegenpartei äußert sich im Schreiben vom 3.2.92 auf Seite 8 dahingehend, dass die Kindergärtnerinnen meine Frau gebeten hätten, die Kinder nicht mehr in den Kindergarten zu schicken, da sie die Sicherheit nicht gewährleisten können. Ferner sähen sich die Kindergärtnerinnen erst wieder in der Lage dazu, wenn eine klare gerichtliche Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vorläge. Das Gericht kennt bislang weder meinen Brief an den Kindergarten, noch die Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Unbenannt. Hilfreich wäre sicher auch die

Ladung der Zeugen:
Frau Schüfer (Kindergärtnerin)
Frau Kühn (ihre Vorgesetzte, Bürgermeisteramt Unbenannt)

Das Interview ist nicht nur eine Ohrfeige für mich, sondern auch für das Gericht gewesen, da es nach der Verhandlung gegeben wurde. Ich erinnere daran, dass Herr Taxis zum Schluß bat, dass Ute nicht mehr behaupten möge, ich habe die Kinder sexuell missbraucht. Diese Mißachtng des Gerichts sollten wir vielleicht doch zitieren, da meine Frau hier das beste Beispiel für ihre Rücksichtslosigkeit gegeben hat um für sich einen Vorteil zu erwirken.

Sie hat immerhin infolge des Interviews 2 Wochen Mittelmeerurlaub mit den Kindern gemacht. Vom weißen Ring finanziert. Das hat sie einer Freundin erzählt. Diese meint, Ute hätte Teneriffa gesagt, zumindest seien es die Kanaren oder die Balearen gewesen.

Zeugin: Frau Johanna Lenz
Christian-Gau-Str. 30
5 Köln 41

Gegenüber Lempp hat sie das Interview nicht bestritten. Sie sagt, dass sie keine Namen genannt habe. Der SDR hat die Stimme nicht verfremdet, sodass von Anonymisierung nicht die Rede sein kann.

Schließlich ist noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass meine Frau niemals ein betreutes Besuchsrecht (wie im Jugendamtsbericht erwähnt) vorgeschlagen oder in Aussicht gestellt hat. Und dass weder sie, noch KOBRA den Versuch gemacht haben, mich in den Prozeß mit einzubeziehen. Derart hat sie sich gegenüber Lempp geäußert. Im Gegenteil. Es gab vier telefonische Kontakte meinerseits, bis dass ein Gespräch mit Herrn Eckard am 27.1. stattfand. Frau Iskenius hat jeglichen Kontakt mit mir verweigert.

 

Zum weiteren Vorgehen:

(1)Wenn es noch möglich ist, bitte ich Sie den Scheidungsantrag als unbegründet zurückzuweisen.

(2)Ich bitte Sie einen Härtescheidungsantrag zu stellen, weil es für mich nicht zumutbar ist länger mit einer Frau verheiratet zu sein, die vorsätzlich behauptet ich hätte meine Tochter sexuell missbraucht.

(3)Ich bitte Sie ein Strafverfahren wegen Verleumdung in Gang zu setzen und Schadenersatz (Schmerzensgeld) zu fordern.

(4)Ich möchte eine Selbstanzeige, damit die Behauptung endgültig aus der Welt kommt.

(5)Ich möchte die finanziellen Zuwendungen gegenüber meiner Frau auf das absolut geringste Maß reduzieren. Alle Zahlungen unter Vorbehalt, da sie nach meiner Auffassung nach §1579 keinen Unterhaltsanspruch hat.

Darüber hinaus bitte ich Sie zu prüfen inwiefern ich meine Frau zur Rechenschaft ziehen kann, dass sie am 23. November letzten Jahres unseren Mercedes 230C gegen meinen Willen unter Preis verkauft und das Geld auf ihr Konto getan hat. Ferner möchte ich in das Haus um festzustellen, ob sie nicht weiteres gemeinsames Eigentum veräußert oder fortschafft.

Abschließend stellt sich die Frage der Betreuung der Kinder neu. Ich suche nach einem Weg, der mich wieder mit meinen Kindern zusammenbringt und Ute die Betreuung entzieht. Ich gehe davon aus, dass die Sorgerechtsfrage sobald nicht entschieden werden kann und weiß nicht, warum in dieser Zeit die Kinder bei meiner Frau sein sollen.

Diesen Punkt möchte ich mit Ihnen noch einmal mündlich erörtern.





 

 

Brief - 12.05.92

                                            Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 STUTTGART 1

Alteck/Alteck

                                                12.5.92

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

nachdem ich gestern Dr. Weisbach von dem Gespräch informiert habe, rief er mich heute morgen an. Er hatte sich zwischenzeitlich mit einem Psychiater der Oberbergklinik (Psychiatrische Klinik in/bei Singen) unterhalten und diesem seine eigenen Beobachtungen geschildert.

Dessen Urteil aufgrund des Gesagten ist psychotischer Wahn, eventuell Schizophrenie. Auf jeden Fall rät er meine Frau von einem 'Erwachsenen'-Psychiater richtig untersuchen zu lassen. Er hält einen Kinder- und Jugendpsychiater nicht für die richtige Adresse und was Lempp gemacht hat ist keine Untersuchung, sondern ein Gespräch.

Unbedingt seien die Kinder von meiner Frau zu trennen, da alles was sie tut (z.B. sich vollkommen zu isolieren, den Vater verunglimpfen) den Kindern schadet.

ICH ÜBERNEHME DIESE HALTUNG - EGAL OB VORSATZ ODER KRANKHEIT, - SIE SCHADET DEN KINDERN UND DARF SIE DAHER NICHT LÄNGER BETREUEN!

Vielleicht ist es gegenüber dem Gericht ein gangbarer Weg, dass man das Gericht selbst wählen läßt, entweder eine Zwangsuntersuchung anzuordnen, oder aber wegen Vorsatz mit den in meinem ersten Brief genannten Dingen konfrontiert zu werden.

AUF JEDEN FALL MÜSSEN DIE KINDER SOFORT VON MEINER FRAU WEG - BITTE LASSEN SIE SICH DAZU ETWAS EINFALLEN

Mit bestem Gruß
T. Alteck





 

 

Brief - 12.05.92

                                        Thomas Alteck

Herrn
Prof. Dr. R. Lempp
Kappisweg 13
7000 Stuttgart 1
                                            12.5.92

 

Sehr geehrter Herr Prof. Lempp,

ich hatte nunmehr einige Stunde Zeit mich mit Ihren Worten auseinanderzusetzen und ich habe das Bedürfnis, Ihnen das Ergebnis meiner Überlegungen darzulegen. Daß mich Ihre Sicht der Dinge überrascht hat wissen Sie bereits.

Dabei hätte ich nicht überrascht sein müssen. Bislang haben sich so viele Menschen von meiner Frau täuschen lassen - selbst ich. Auch ich habe meiner Frau immer geglaubt was sie mir erzählte.

Nur allzu gut ist mir im Ohr, dass Herr Dr. Weisbach mir im Dezember sagte: "Ich ärgere mich über mich selbst. Ich habe Ute lange Zeit (Monate) geglaubt was sie mir erzählte und gedacht der Thomas muß verrückt sein. Ich hätte nie gedacht, dass mich als erfahrenen Therapeuten jemand dermaßen in den Wald schicken kann."

In mindestens drei Punkten hat meine Frau sie belogen. Erstens indem sie behauptet sie hätte mich nie im Beisein der Kinder verunglimpft, zweitens indem sie behauptet ich hätte es abgelehnt in den Prozeß bei KOBRA mit eingebunden zu werden und drittens als sie Ihnen sagte ich sei Gesprächen mit ihr aus dem Weg gegangen.

Ich sehe eine Wiederholung der Ereignisse. Vor Jahren fing meine Frau an mir zu erzählen, dass Anna ihr gesagt habe meine Mutter hätte dies und jenes gesagt. Ich habe meiner Frau geglaubt. Ich habe Anna nicht gefragt ob das stimmt. Meine Eltern haben, von mir mit diesen Dingen konfrontiert, dies immer wieder bestritten.

Schließlich habe ich dem Wunsch meiner Frau folgend zugestimmt, dass meine Eltern die Kinder nicht mehr sehen. Heute mache ich mir schwere Vorwürfe darum. Seit sie sagt Anna habe ihr gesagt: Der Papa ... usw. ist mir klar, wie diese schmutzige Intrige funktioniert.

Ich habe bislang nicht für möglich gehalten, dass ein Mensch zwei Gesichter absolut überzeugend darstellen kann und von einem Moment auf den anderen zwischen diesen Rollen hin und her springen kann, ohne psychisch krank zu sein. Sie haben mir gestern gesagt, dass meine Frau weder krank ist, noch eine Psychose habe - sie sei normal.

Sie sind der Fachmann. Für mich bedeutet das, dass ihr Reden und Tun in neuem Licht erscheint. Wenn sie normal ist, dann ist ihren Behauptung vorsätzlich und bei allem was sie tut handelt sie mit Vorsatz und nimmt dabei Schaden für die Kinder billigend in Kauf.

Zum ersten mal spüre ich, dass ich sie umbringen möchte für das was sie mir antut. Es ist keine Frage, dass ich, sobald Ihr Gutachten vorliegt, den Weg der Selbstanzeige gehen werde. Zunächst habe ich das aus Unkenntnis nicht getan. Ich wußte nicht, dass eine Selbstanzeige auch möglich ist wenn man unschuldig ist. Dann habe ich wegen der Belastung für die Kinder darauf verzichtet.

Herr Professor Lempp ich mache keinen Hehl daraus, dass ich entsetzt bin darüber, wie Sie die Situation der Kinder sehen. Aber auch hier ist es nur eine Fortsetzung der Betrachtungsweise, die Fr. Danner vom Jugendamt bereits an den Tag legte. Offenbar kann sich niemand vorstellen, dass Anna vor der Trennungsentscheidung nicht auffällig war und ihr destruktives Verhalten etc. erst die Folge der Agitation der Mutter ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Sich einmal mit Dr. Weisbach kurzgeschlossen hätten (Sie haben übrigens einen gemeinsamen Bekannten, Ihren Kollegen Bodenheimer 'die obszöne Frage' in Zürich).

Wenn Sie Sich nur eine Minute von dem Gedanken lösen könnten ich hätte meine Tochter sexuell missbraucht und sich dann fragen was die Ursache von Annas Auffälligkeit ist, dann werden Sie meiner Betrachtungsweise möglicherweise zustimmen und die massive Verunglimpfung als Ursache sehen. Daß meine Frau Sie und auch das Gericht in diesem Punkt belogen hat werde ich beweisen, zum Glück gibt es dafür Zeugen.

Herr Professor Lempp ich bin der einzige der definitiv weiß, daß ich keines meiner Kinder sexuell missbraucht habe. Daher bin ich auch der einzige, der die Ursache für Annas Gebaren kennt.

Nachdem ich bei KOBRA zum ersten mal von ihren Auffälligkeiten erfuhr war ich schockiert. Sie sind gestern so weit gegangen, daß Sie mir sagten Anna sei etwas durcheinander. Ich bin verzweifelt. In dieser Situation erscheint es mir wie der nackte Hohn wenn Sie mir sagen die Welt sei in Ordnung und ich möge mich wieder um eine Annäherung an meine Kinder bemühen.

Helfen Sie mir. Helfen Sie mir irgendwie diese für mich unerträgliche und vor allem für die Kinder, insbesondere Anna schädliche Situation zu ändern. Was sie mir gestern rieten schreibt diese Situation vorläufig fest. Sie haben auf meinen Einwand der Indoktrination gesagt Erziehung sei Beeinflussung. In meinen Augen ist Erziehung etwas, dass etwas aus einem Menschen heraus bzw. zum Vorschein bringen soll und nicht etwas, das etwas in einen Menschen hereinbringen soll.

Ich bin an den Punkt wo ich sehr ernsthaft daran zweifele, dass es möglich ist einer solchen Verleumdung und den daraus resultieren den Folgen mit rechtstaatlichen Mitteln zu begegnen; zumindest in angemessenem Zeitraum. Wieviel Schaden werden Anna, Maria und Yvonne erleiden, wenn die Situation noch Monate so aufrecht erhalten bleibt? Wie lange kann ich weiter meine Medikamente nehmen und hoffen, dass ich keine Magengeschwüre bekomme oder habe?

Sie sagen ich solle das nicht zu einer Alles oder Nichts Entscheidung machen und verlangen von mir, dass ich zusehe, wie meine Frau unsere Kinder in dem Glauben erzieht ich hätte Anna sexuell missbraucht und den Kindern vorführt, dass wenn ihr Vater sich am Haus zeigt sie die Polizei ruft um ihn fortschicken zu lassen.

Nach unserem gestrigen Gespräch in noch größerer Sorge, 

mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 13.05.92

                                        Thomas Alteck

Herrn
Prof. Dr. R. Lempp
Kappisweg 13
7000 Stuttgart 1

                                            13.5.92

Sehr geehrter Herr Prof. Lempp,

dieses ist die zweite schlaflose Nacht nach unserem Gespräch am Montag. Ich möchte meinem Brief von gestern noch etwas hinzufügen. Zum einen habe ich noch einmal die Situation auf zwei Seiten zusammengefaßt, zum anderen die Fragen zu Papier gebracht, die mir nach wie vor durch den Kopf gehen und auf die ich bislang keine Antworten habe.

Und schließlich habe ich ihnen die Auseinandersetzung um das Kindergartenverbot kopiert. Da ist die Darstellung im Anwaltsschreiben meiner Frau, die Gegendarstellung der Gemeindeverwaltung Unbenannt und der Brief, mit dem ich mich an den Kindergarten gewandt habe.

Sie werden erkennen, dass meine Frau hier versucht hat den Kindergarten rücksichtslos zu missbrauchen. Dazu ist ihr jede Lüge recht. Auch ihre Anwältin hat sie offenbar falsch informiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese in Kenntnis der Sachlage so geschrieben hat.

Ich überlasse es Ihnen sich einen Reim darauf zu machen ich wiederhole lediglich, dass meine Frau falsch spielt. Ich bitte Sie, helfen Sie mir, dass die Kinder aus diesem Umfeld so schnell wie möglich herauskommen. Ich bin in allergrößter Sorge, vor allem um Anna.

Mit bestem Gruß





 

 

Brief - 18.05.92

                                            Thomas Alteck

Ute Alteck
Strasse
Plz - Ort


Umgang mit den Kindern
Stuttgart, den 18.5.92

Ute,

da Du auf meinen ersten Brief nicht reagiert hast, wiederhole ich hier meinen Wunsch die Kinder zu sehen, und zwar alle Kinder. Elke hat mir erzählt, dass Du gesagt hast, ich werde die Kinder nie wieder sehen.

Entsprechend hast Du Dich ja auch verhalten. Ich bitte Dich noch einmal: Prof. Lempp hat Dir erklärt, dass Maria mich unbedingt sehen möchte. Es ist mir daher unerklärlich, warum Du mir im Beisein von Maria mit der Polizei drohst, wenn ich diese Bitte wiederhole. Wie erklärst Du Maria das?

Erneut schlage ich Samstag oder Sonntag 14:oo-18:oo Uhr vor.


P.S. Ich muß Dich noch informieren, dass Du nach wie vor durch die hohen Naturalzuwendungen deutlich mehr Unterhalt bekommst, als Dir rechnerisch zusteht. Daher erfolgen alle Zahlungen unter Vorbehalt.





 

 

Gutachten - 19.05.92

Gutachten


über die Kinder

Anna Alteck, geb. 1.1.1984,
Maria Alteck, geb. 14.3.1986 und
Yvonne Alteck, geb. 12.4.1988
sämtlich wohnhaft bei der Mutter, Frau Ute Alteck.


Prof. Dr. R. Lempp
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Psychotherapie
19. Mai 1992




Inhaltsverzeichnis







Fragestellung

Das Gutachten soll zur Frage der elterlichen Sorge für die oben genannten Kinder Stellung nehmen. Dabei sollen insbesondere die Bindungen und Neigungen der Kinder und die Erziehungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt werden.

Das Gutachten soll vorab zu der Geeignetheit der angewandten Behandlungsmethoden des Kindes Anna Stellung nehmen und auch mitteilen, wann aus seiner Sicht die Einbeziehung der Kinder in die vorliegende Untersuchung sachdienlich erscheint.

Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der übersandten Akten, auf einen von der Anwältin der Mutter übersandten Bericht der Institution KOBRA (Hilfe für sexuell missbrauchte Mädchen), auf die Angaben des Vaters, Herrn Thomas Alteck am 29.4.1992 vormittags, auf die Angaben der Mutter, Frau Ute Alteck am 29.4.1992 nachmittags, auf die eingehende psychologische Untersuchung der Kinder am 6.5.1992 jeweils in der Praxis des Gutachters und auf ein abschließendes Gespräch mit dem Vater am 11.5.92.



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Zur Vorgeschichte

Aus den Akten ist zu entnehmen, dass der Vater am 21.1.1992 Antrag stellte auf Übertragung der elterlichen Sorge über die drei ehelichen Kinder. Anna, Maria und Yvonne.

Am 3.2.1992 beantragte die Mutter, ihr die elterliche Sorge für die drei Kinder zu übertragen.

Die Mutter stellte am gleichen Tag Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, dass ihr für die Zeit des Getrenntlebens das Aufenthatsbestimmungsrecht über die Kinder übertragen werde.

Der Vater beantragte am 10.2.1992 den Antrag kostenpflichtig zurückzuweisen.













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Beurteilung

Nach übereinstimmenden Angaben der Eltern, wie auch des Akteninhalts, ist der Vater Ende November 1991 auf den Wunsch seiner Frau ausgezogen. Unmittelbar danach erfuhr er, dass seine Frau ihm gegenüber den Verdacht hege, er habe Anna sexuell missbraucht. Die Mutter gibt dazu an, saß sie den Verdacht schon einige Zeit gehabt habe. Kurz vor der Trennung habe Anna sie ausdrücklich gebeten, abends nicht wegzufahren, sie wolle mit dem Papa nicht allein sein. Angeblich habe Anna im weiteren Gespräch gesagt, der Papa habe "es" mit ihr gemacht. Die Mutter selbst berichtet dazu, dass sie offenbar zunächst zu sehr gebohrt habe, weshalb Anna sich geweigert habe, weiterhin darüber zu sprechen. In der Vorbereitung zu einem Besuch bei einer Frauenärztin habe sie sich sehr erregt und verstört verhalten.

Die Mutter suchte offenbar im Dezember letzten Jahres die Institution KOBRA - Hilfe für sexuell missbrauchte Mädchen - in Stuttgart auf, wo auch der Vater in ein Gespräch zunächst einbezogen worden sei. Die Mutter gab an, der Vater habe eine weitere Beteiligung abgelehnt. Der Vater gab an, er habe ein Mißtrauen gegen diese Institution. So habe die Therapeutin von Anna es abgelehnt, mit ihm zu sprechen. Im Januar sei es dann auch zu einem Gespräch zwischen ihm und Herrn Eckardt von der Institution KOBRA gekommen.

Seit Anfang Januar geht offenbar Anna regelmäßig zur kinderpsychotherapeutischen Behandlung in die Institution KOBRA. In diese Therapie wird die Mutter miteinbezogen, und sie beteiligt sich offenbar auch an Frauengruppen.

Einer Verabredung entsprechend sollte der Vater vorläufig bis zum Gerichtsentscheid über das vorläufige Sorgerecht sich jedes Kontaktes mit den Kindern enthalten. Nach Angaben der Mutter habe er jedoch immer wieder versucht, mit den Kindern Kontakt aufzunehmen.

Inzwischen erhält auch Yvonne offenbar eine spieltherapeutische Behandlung durch Vermittlung des Kinderschutzbundes.

Beim Gespräch mit dem Vater berichtete dieser, er sei von der Anzeige völlig überrascht gewesen und könne sich überhaupt nicht vorstellen, welchen Anlaß er zu einer solchen Fehlinterpretation gegeben haben könnte. Inzwischen sei seine Frau jedoch offenbar völlig von dem sexuellen Missbrauch überzeugt. Seine Frau habe sich in der letzten Zeit sehr verändert. Sie habe keine Antriebsenergie mehr, sie interessiere sich für nichts und vergesse auch die Belange der Kinder.

Es ist offenbar, dass der Vater sehr unter der Trennung von den Kindern leidet. Im übrigen ist er überzeugt, dass seine Frau psychisch krank sei, und dass daher die Kinder besser bei ihm aufgehoben seien. Die Betreuung der Kinder werde ihm durch seine Firma möglich gemacht.

Beim Vater handelt es sich um einen in seinem Verhalten angepaßten Mann mit bereitwilliger Zuwendung. Er steht offenbar unter einem erheblichen Bedürfnis, sich auszusprechen. Er ist in seiner Stimmungslage adäquat, dabei wird aber seine affektive Belastung, unter der er steht, recht deutlich. Irgendwelche Hinweise auf eine Psychose finden sich nicht. In projektiven Testuntersuchungen ergibt sich bei hinreichender Realitätsanpassung eine gute Intelligenz bei erhöhter Innenempfindlichkeit, sowie Zeichen einer gewissen Kontakt- und Bindungsschwäche und einer Neigung, unter emotionaler Belastung dynamisch zu reagieren, jedoch unter Bewahrung seiner rationalen Steuerungsfähigkeit. Darüber hinaus finden sich Hinweise auf eine eher depressive Stimmungslage, aber auch auf eine unsichere Rollenfixierung. Im übrigen ergeben sich aber keine Hinweise auf eine Psychose oder eine ernste neurotische Störung.

Die Mutter schildert die Entwicklung der Kinder seit der Trennung eher positiv. Sie habe sich inzwischen in dem Gesprächskreis von KOBRA engagiert, und es sei dies eine Hilfe für sie. Sie habe sich in ihrer Ehe weiterentwickelt, und eine Rückkehr komme für sie nicht mehr in Frage. Auf Grund der von ihr geschilderten Reaktionen Annas ist sie vom sexuellen Missbrauch Annas überzeugt. Auch Yvonne sei gefährdet, nur Maria sei stabil. Schon deswegen sei sie gegen eine Sorgerechtsübertragung auf den Vater. Sie lehne aber auch dessen Erziehungsmethoden ab, er arbeite immer mit Angst und Druck. Zur Zeit möchte sie kein Umgangsrecht. Wenn die Kinder einmal so stabil seien, dann sei ein betreutes Besuchsrecht für sie möglich. Im übrigen bestritt sie, dass sie den Vater vor den Kindern schlecht gemacht habe oder sich negativ über ihn äußere. Sie habe ihn nicht "Verbrecher" genannt, denn sie empfinde sein Verhalten auch nicht so.

Frau H. ist während der ganzen Besprechung sachlich, ruhig und in ihren Äußerungen klar und dabei keineswegs ohne Selbstkritik. Bei ihr ergibt sich in projektiven Testuntersuchungen bei ebenfalls guter Intelligenz und einer Sensibilität, möglicherweise einer künstlerischen Tendenz, ein eher labiler Realitätsbezug. Darüberhinaus läßt sich auch eine depressive, ja verzweifelte und auch ängstliche Grundstruktur erkennen.

Es finden sich keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer Psychose oder Wahnkrankheit, auch beachtenswerte neurotische Komponenten sind nicht zu erkennen.

Bei der Untersuchung der Kinder zeigte sich Anna zunächst sehr zurückhaltend, ängstlich, ja bedrückt. Sie lockerte aber sehr schnell auf; vor allem dann, wenn es nicht um sie affektiv berührende Punkte geht, kann sie sehr locker, extravertiert und auch ein wenig affektiert reagieren. Das Verhalten ist aber insgesamt durchaus altersentsprechend. Im Gespräch wird deutlich, dass sie unbedingt bei der Mama bleiben will, und dass sie den Papa auch nicht besuchen möchte. Im späteren Gespräch meint sie dann, sie wäre eventuell bereit den Papa zusammen mit Ursula (ihrer Therapeutin Frau Iskenius) zu besuchen. Die eindeutige Bindung an die Mutter läßt sich auch in projektiven Testuntersuchungen deutlich erkennen. Dabei wird auch deutlich, dass sie unter der Trennung der Eltern und damit wohl unter der ganzen derzeitigen Situation erheblich leidet und sich auch unmittelbar bedroht fühlt. Sie bemüht sich zu einer selbständigen Haltung zwischen den Eltern, womit sie aber wohl überfordert ist.

Ihre Schwester Maria wirkt im Vergleich zu Anna eher reifer. Sie ist im Auftreten sicher, in gewisser Weise selbstbewußt, und kann sich ganz klar, wenn auch zurückhaltend äußern. Es wird eine durchgehende depressive Note deutlich. Sie wiederholt mehrmals eindringlich, dass sie den Papa unbedingt wieder einmal sehen möchte, geht aber nicht so weit, ganz beim Papa leben zu wollen und nur die Mutter besuchsweise zu sehen. Ihre feste Bindung an den Vater bestätigt sich in den projektiven Testuntersuchungen, wo sie sich stets mit dem Vater zusammenführt. Daneben kommt eine gewisse eifersüchtige Ablehnung gegenüber Anna zum Vorschein. Bei der kleinen Yvonne ist eine Testuntersuchung schon vom Alter her kaum möglich, im Besonderen aber durch eine gewisse Sprachentwicklungsstörung, die wohl nicht allein psychoreaktiv interpretiert werden kann. Yvonne zeigt gewisse partiell mutistische Züge.

Aus der Untersuchung der Kinder ergibt sich hinsichtlich der Frage des vorläufigen Sorgerechts sehr klar, dass kein Grund besteht, dem Willen der Kinder und der gegenwärtigen Situation entsprechend, die Kinder nicht bei der Mutter zu belassen. Es besteht auch kein Grund, die Kinder zu trennen, schon deshalb nicht, weil Maria, die ganz offensichtlich stark an den Vater gebunden ist, auch nicht von der Mutter weggehen möchte. Auch ist eine Trennung der Kinder nicht empfehlenswert und nicht geboten.

Der Verdacht des Vaters, seine Frau sei psychisch krank, läßt sich nicht bestätigen. Der bei ihr testpsychologisch zu vermutende eher leicht herabgesetzte Realitätsbezug - auf den der Vater besonders abhebt - liegt in seiner Ausprägung weit im Bereich normaler Charaktervarianten und stellt keine psychische Abnormität dar. Es stellt sich für den Gutachter so dar, dass die Mutter sich vom Vater zu wenig berücksichtigt und in ihren Bedürfnissen anerkannt fühlte und ihre Entscheidung zur Trennung als einen Schritt zur Selbständigkeit und Reife empfindet.

Den Untersuchungen der Kinder ist aber ebenso zu entnehmen, dass Maria ein dringendes und berechtigtes Interesse hat, möglichst bald den Vater wieder zu sehen. Dies sollte ihr möglichst bald möglich gemacht werden. Dies wurde auch vom Gutachter der Mutter im unmittelbaren Anschluß an die Untersuchung mitgeteilt. Die Mutter kann sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht dazu entschließen, einem Besuchskontakt ohne Betreuung zu erlauben. Sie habe einfach Angst. Es wird daher auch dem Vater empfohlen, zunächst nicht auf einen Besuch aller Kinder gemeinsam zu bestehen, sondern zunächst einmal den ausgesprochenen Kontaktwunsch Marias ebenso zu respektieren wie den Wunsch von Anna, ihren Vater vorläufig nicht zu sehen. Ob die Institution KOBRA, insbesondere die Therapeutin von Anna, Frau Iskenius den Vorschlag Annas aufgreifen möchte, mit Anna gemeinsam Kontakt mit dem Vater aufzunehmen, muß der Therapeutin selbst überlassen werden. Ob Yvonne an dem betreuten Besuch von Maria teilnimmt oder nicht, ist nicht leicht zu entscheiden. Wenn sie sich aber nicht ausdrücklich dagegen wehrt, wäre eine Kontaktaufnahme zwischen Yvonne und dem Vater unter den oben genannten Bedingungen zu begrüßen.

Diese Kontakte sollten wenigstens 14-tägig für mehrere Stunden, wenn Maria dies wünscht, eventuell auch einmal in der Woche durchgeführt werden.



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Missbrauch

Zur Frage des sexuellen Missbrauchs kann aufgrund der durchgeführten Untersuchung nicht weiter Stellung genommen werden. Es ergeben sich aus der testpsychologischen Untersuchung und der Exploration Annas lediglich, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt in einem zwiespältigen Verhältnis zu ihrem Vater steht und einen Kontakt mit ihm zur Zeit scheut bzw. einen solchen nicht ohne die Begleitung ihrer Therapeutin, in der sie offenbar eine stabile Betreuung gefunden hat, gewachsen zu sein glaubt. Hinter diesem Angebot steht aber wohl auch die Tendenz eines Wunsches, doch - gewissermaßen unter stabilem Schutz - den Vater zu sehen. Das alles kann zwar eine Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch begründen, ist aber in keiner Weise dafür beweisend. Ähnliche Reaktionen könnten bei einem Kind wie Anna auch aus einem Schuldgefühl des Kindes gegenüber dem Vater aus anderen Gründen resultieren. Es scheint sogar wahrscheinlich, dass Anna sich schuldig fühlt am Zerwürfnis und der Trennung der Eltern. Dieses Schuldgefühl könnte dadurch für sie begründet sein, dass sie der Mutter von den angeblichen sexuellen Kontakten berichtet und dadurch die Trennung aus ihrer Sicht ausgelöst hat. Es könnte aber auch ohne einen sexuellen Missbrauch entstanden sein.

 

Eine Klärung der Frage des sexuellen Missbrauchs durch den Vater wäre möglich, wenn die Institution KOBRA bereit und in der Lage wäre, die Äußerungen Annas gegenüber dem Familiengericht zu offenbaren. KOBRA Stuttgart hat offenbar das Prinzip, Äußerungen der Kinder nicht ohne deren Einverständnis weiterzugeben. Diese Haltung ist begründet und dient dem unbedingten Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Therapeutin, wenngleich andere, der Institution KOBRA gleichzustellende Institutionen in anderen Städten meines Wissens hier bereit sind, gegenüber den Gerichten die Aussagen zu den konkreten Handlungen, welche den Verdacht des sexuellen Missbrauchs begründen, zu offenbaren. Dabei ist allerdings auch das Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes zu beachten.

Die Institution KOBRA versteht sich als ein therapeutisches Angebot für sexuell missbrauchte Mädchen. Sie hat damit von vorneherein eine andere Aufgabe und eine andere Position als ein psychologischer Gutachter mit dem Bemühen, die Frage der Glaubwürdigkeit des Kindes zu beurteilen. Die Institution KOBRA versteht sich als eine parteiliche Hilfestellung, die von vorneherein die Angaben der Kinder und der betroffenen Frauen glaubt. Dies ist zur Herstellung einer therapeutischen Beziehung erforderlich. Die Institution steht damit aber vor einer völlig anderen Aufgabenstellung als ein Gutachter.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die positive Aufnahme betroffener Kinder und Frauen mit der uneingeschränkten Bereitschaft, ihnen Glauben zu schenken, ebenso wie der gruppentherapeutische Ansatz der Mütter der betroffenen Kinder, für diese zwar eine große Hilfe und Stabilisierung bedeutet, die nach anhaltender Verunsicherung und Ängstlichkeit von großer Wichtigkeit ist, aber auch ebenso zu einer etwas eingeengten und fixierten Blickrichtung führen kann, wie zu einer Über- und Falschbewertung tatsächlicher Ereignisse.

Im Falle von Anna ist aber diese Therapie für das Kind eine wichtige Hilfe, die vom Kind auch positiv erlebt wird. Es findet sich von hier aus kein Hinweis, dass diese Therapie nicht für das Kind wünschenswert und in der Art ihrer Durchführung sachgerecht ist.



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Zusammenfassung

Zusammenfassend können die Fragen des Gerichts dahin beantwortet werden, dass die emotionale Beziehung und Bindung der jetzt 8 Jahre alten Anna Alteck eindeutig mehr an die Mutter gerichtet ist, und dass sie gegenüber dem Vater zumindest eine gewisse Zwiespältigkeit, aber wohl auch eine Ängstlichkeit zeigt, welche sie vorläufig Kontakte mit dem Vater ablehnen läßt. Solche würde sie nur in Begleitung ihrer Therapeutin Frau Iskenius akzeptieren können. Das sie dies selbst spontan vorgeschlagen hat, spricht dafür, dass sie neben aller Ablehnung auch den Wunsch hat, den Vater wiederzusehen.

Die jetzt 6-jährige Maria Alteck ist in ihrer Beziehung deutlich stärker an den Vater gebunden, den sie offensichtlich sehr vermißt. Sie äußert sich aber nicht dahingehend, dass sie ganz zum Vater wechseln will. Offenbar will sie insoweit die Bindung mit der Mutter nicht gefährden und möglicherweise auch sich nicht von den Geschwistern trennen. Sie besteht aber darauf, den Vater möglichst bald wieder einmal sehen zu dürfen.

Bei der jetzt 4 Jahre alten Yvonne Alteck läßt sich eine sichere Aussage über ihre Tendenzen nicht machen. Sie ist offensichtlich gut mit der Mutter verbunden. Zu ihrer Beziehung zum Vater kann kaum etwas ausgesagt werden, da sprachliche Äußerungen von ihr kaum zu gewinnen sind und auch projektive Spieltestuntersuchungen in dieser Richtung nichts aussagen. Bemerkenswert ist, dass sie im Spiel mit vielen Puppen männliche Puppen vermeidet. Yvonne ist in ihrer Entwicklung, insbesondere der Sprachentwicklung etwas retardiert.

Beide Eltern sind nicht psychisch krank und sind auch prinzipiell beide zur Erziehung ihrer Kinder fähig. Es ergeben sich keine Hinweise, dass für eine Sorgerechtsentscheidung eine psychische Krankheit, psychische Störung oder Erziehungsunfähigkeit beachtet werden müßte.

Zum von der Mutter geäußerten Verdacht eines sexuellen Missbrauchs Annas, eventuell auch Yvonnes durch den Vater kann aufgrund dieser gutachterlichen Untersuchung nichts Sicheres ausgesagt werden. Diese Frage ist auch für die vorläufige Sorgerechtsregelung aus der Sicht des Gutachters nicht relevant. Der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs bei Anna kann als begründet bestätigt werden, aber nicht erhärtet. Für das Verhalten Annas in der gutachterlichen Untersuchung, wie auch in ihren testpsychologischen Untersuchungen finden sich keine stichhaltigen Hinweise für einen sexuellen Missbrauch. Eine Glaubwürdigkeitsuntersuchung wurde jedoch als nicht zum Gutachtenauftrag gehörend und auch mit Rücksicht auf die laufende Therapie des Kindes nicht durchgeführt.

Die Behandlung Annas durch eine Therapeutin des Institutes KOBRA ist im Hinblick auf die offensichtliche psychische Störung und Verängstigung des Kindes angezeigt und hilfreich, und es bestehen keine Hinweise, dass diese nicht sachgerecht durchgeführt würden. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Institution KOBRA sich als ein therapeutisches Angebot mit "parteilicher Hilfestellung" versteht, was sich von der Aufgabe des Gutachters diametral unterscheidet, d.h. sie dient ausschließlich therapeutischer Hilfe und Stabilisation der subjektiv Betroffenen, unabhängig vom objektiven Gehalt dieser Betroffenheit.

Es wird aus kinderpsychiatrischer Sicht dringend empfohlen, dem Kind Maria sobald als möglich die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit dem Vater zu gestatten. Daß die Mutter eine solche Kontaktaufnahme nicht ohne Betreuung durch eine dritte Person - eventuell dem Kinderschutzbund - wünscht, ist wohl objektiv unbegründet, aber subjektiv verständlich und sollte zunächst Berücksichtigung finden.



gez. Prof. Dr. R. Lempp
19. Mai 1992





 

 

Brief - 21.05.92

                                                Thomas Alteck

Ute Alteck
Strasse
Plz - Ort

                                                      21.5.92

Kontakt zu den Kindern

 

Ute,

leider hast Du ja ein gemeinsames Gespräch bei Prof. Lempp ab gelehnt. Trotzdem möchte ich gern an meinem Vorschlag festhalten und eine Regelung des Kontaktes zu den Kindern mit einem Kinderpsychiater besprechen.

Was hälst Du von der Idee, dass wir den Gutachter außen vor lassen und gemeinsam zu Klosinski gehen, wie ich es bereits im Dezember vorgeschlagen habe?

Ute, ich bitte Dich ganz dringend die Kinder nicht länger von mir fern zu halten. Du weißt, dass Maria mich gerne sehen möchte und Prof. Lempp hat Dir auch gesagt, dass Yvonne mich sehen sollte.

Da Anna mich nur im Beisein von Frau Iskenius sehen will, werde ich mich mit ihr in Verbindung setzen.





 

 

Brief - 01.06.92

von: Thomas Alteck
an: RA Dr. Raiser

 

Zeugenaussagen im Widerspruch zu Ute:

Ute: Ich habe meinen Mann nie im Beisein der Kinder verunglimpft. Im Gegenteil, ich bemühe mich ein positives Bild des Vaters zu erhalten.

Dr. Bärbel Weisbach (Zahnärztin, Hausfrau und Mutter)

Ute rief mich am 21. November letzten Jahres an. Sie sagte: "Thomas hat Anna sexuell missbraucht." (definitiv - nicht etwa ich habe den Verdacht) "Weißt Du oder weiß Christian einen Kindertherapeuten zu dem ich gehen kann. / Ich will auch mit ihr zur Frauenärztin. / Anna hat es mir am Montag gesagt. / Thomas will offenbar nicht ausziehen. Ich werde ihn anzeigen und von der Polizei aus dem Haus holen lassen."  
Das Gespräch dauerte über eine Stunde. Die ganze Zeit waren die Kinder im Hintergrund zu hören - sie haben alles mitbekommen.

Dr. Weisbach (Gesprächstherapeut)

Ute war ja in den vergangenen Monaten sehr oft bei uns und hat Bärbel und mir von eueren Problemen erzählt. Ich habe all die Monate nicht in Zweifel gestellt was sie mir erzählte und habe gedacht, der Thomas muß verrückt sein. Bis du im Juni hier warst und wir uns auf der Terrasse unterhielten. Da sind mir die Wiedersprüche aufgefallen.

Ich hätte nie geglaubt, dass mich, als erfahrenen Therapeuten, jemand derart in den Wald schicken kann. Ich habe bei Ute nur Haß, niemals Betroffenheit beobachtet. Im Herbst habe ich sie einmal darauf angesprochen, dass sie mir seit Stunden ihr Leid klagt, ich aber eine starke Frau sehe, keine leidende, betroffene, verzweifelte. Darauf fing sie spontan an zu weinen. Eine solche Fähigkeit spontan zwischen emotionalen Zuständen hin und her zu schalten habe ich bislang nur bei schizophrenen gesehen. Ute hat ein gespaltenes Bewußtsein, sie nimmt die Realität nur verzerrt war.

Anna war bis zum Auszug nicht auffällig. Ute hat nur schlecht von Dir gesprochen wenn sie hier war. Dabei hatte sie Yvonne auf dem Schoß und die anderen Kinder spielten um uns herum.
Seit ich ihr im Herbst einmal meine Meinung gesagt habe und ihr geraten habe in eine Therapie zu gehen, geht sie mir aus dem Weg. Sie hat sich danach nur noch mit Bärbel unterhalten. Die Kinder müssen sofort von der Mutter getrennt werden.

Veronika Müller (Bankdirektorin, jetzt Hausfrau und Mutter)

Ich war mit Ute Ende November '91 in der Stadt. Sie hat mich gefragt: "Was meinst Du, soll ich die Schlösser am Haus auswechseln oder nicht?" Ich konnte ihr dazu nichts sagen und habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie das selbst entscheiden muß. Dann hat sie erzählt, dass Du Anna sexuell missbraucht hättest. Wie furchtbar das alles ist. Immer wieder von der armen Anna geredet. Wie schlimm das für alle Kinder ist. Was für ein schrecklicher Mensch du bist etc.

Wir fuhren dabei im Auto. Die Kinder saßen auf dem Rücksitz. Ich war entsetzt. Sie hat geredet, als ob die Kinder gar nicht da wären. Ich habe immer gedacht was geht in den Kindern vor, das müssen sie doch mitbekommen. Sie sind doch schon so groß, dass sie verstehen wovon Ute spricht.

Rose Arndt (Sachbearbeiterin, jetzt Hausfrau und Mutter)

Seit ich Ute kenne (ca. 3 Jahre) hat sie sich verändert. Ich finde sie ist in den letzten 2 Jahren eine totale Emanze geworden. Wenn wir (Ute, Veronika, Rose) zusammen waren, hat sie von euch Männern immer nur schlecht gesprochen. Das war schließlich auch der Grund warum ich keinen Kontakt mehr haben wollte.
Es war unerträglich. Sie hat kein einziges gutes Haar an Dir gelassen. Auch hier waren die Kinder immer im gleichen Raum.

Im weiteren behauptet meine Frau, dass Anna Angst vor mir habe. Das macht sie daran fest, dass Anna an dem besagten Montag nicht wollte, dass Ute nach Tübingen fährt. Anna hat keine Angst vor mir. Sie hat Ute gebeten zu Hause zu bleiben, weil sie mitbekommen hatte, dass wir uns trennen wollten. Am gleichen Abend hat Maria allerliebst versucht meine Frau und mich gemeinsam zum Gute Nacht Sagen in ihr Bett zu bekommen. Das hat es vorher noch nie gegeben. Die Kinder hatten Angst vor der Trennung und wollten sie verhindern.

Monika Friedrich (Apothekenhelferin)

Bei Frau Friedrich waren Maria und Anna, während meine Frau mit Yvonne einige Tage in der Kinderklinik war. Dort traf ich die Kinder zufällig am 13. Dezember. Nachdem ich in der Klinik gewesen war bin ich nach Unbenannt zurück und habe die Kinder bei Friedrich ins Bett gebracht.
Fr. Friedrich sagt: Ich habe gesehen, wie freudig dir die Kinder entgegengerannt sind und wie unbefangen und harmonisch die ganze Situation war. Ich habe gedacht, das kann doch gar nicht sein. Was ich sah stand so im Widerspruch zu dem was Ute mir erzählt hat.

Elke Deuschle (Hebamme, jetzt Hausfrau u. Mutter)

Im Dezember etwa hat mir Ute gesagt: "Der Thomas wird die Kinder nie wieder sehen."

Robert Friedrich (Dipl.-Ing.)

Robert hat mich am Samstag, den 16. Mai '92 zum Haus (Steinst. 20) begleitet. Wir trafen meine Frau vor der Tür und ich habe sie gebeten, mir meine Sommergaderobe herauszulegen. Maria kam dazu und ich wollte auf sie zugehen. Ute hat sich sofort dazwischen gestellt und geschrieen: "Wenn Du nicht in 2 Sekunden hier weg bist rufe ich die Polizei." Robert hat mich zurückgenommen.

Das war eineinhalb Wochen nachdem Prof. Lempp ihr gesagt hat, daß Maria mich gerne sehen möchte und sie das unterstützen soll.





 

 

Brief - 02.06.92

                                        Thomas Alteck
Prof. Dr. R. Lempp
Kappisweg 13
7000 Stuttgart 1

                                                                  Stuttgart, den 2.6.92

Sehr geehrter Herr Prof. Lempp,

bevor Sie es von jemand anderem erfahren, schicke ich Ihnen selbst meine Stellungnahme zu Ihrem Gutachten, so wie ich sie nunmehr für meinen Anwalt vorformuliert habe.

Mittlerweile habe ich drei Briefe an meine Frau geschrieben, die sie sämtlich unbeantwortet gelassen hat. Daneben gab es 2 Begegnungen. Jedesmal hat sie den Kontakt massiv unterbunden und mit der Polizei gedroht, obwohl sie und weitere Personen dabei waren. Beim letzten mal hat sie mich sogar im Beisein der Kinder geschlagen.

Sie haben mich aufgefordert, dies nicht zu einer Frage des 'Alles oder Nichts' zu erklären. Ich kenne meine Frau und weiß, dass wenn sie am 11.6. das Sorgerecht zugesprochen bekommt, ich meine Kinder nie wiedersehen werde. Gebe Gott, dass der Richter den Mut hat, Ihrem Vorschlag zu widersprechen.

In großer Sorge, mit bestem Gruß





 

 

Stellungnahme - 08.06.92

PD Dr. Christian-Rainer Weisbach

Familie Alteck hat unsere Familie im Laufe der vergangenen zwei Jahre wiederholt besucht, zuletzt am 27. Oktober 1991. Das Verhalten der ältesten Tochter Anna habe ich in dieser Zeit als unverändert wahrgenommen; das Mädchen machte auf mich stets einen ausgesprochen lebendigen, extravertierten Eindruck. Dagegen nahm ich bei der jüngsten Tochter Yvonne einen extrem gehemmten, ans mutistische grenzenden Verhaltensausdruck wahr. Bei einem Gespräch mit Frau Alteck im Herbst 1991 wies ich sie auf meine Beobachtung hin und machte ihr deutlich, dass nach meiner Auffassung eine Entwicklungsstörung vorliege, die es zu behandeln gelte. Frau Alteck reagierte empört und brach das Gespräch ab. Bei folgenden Begegnungen mied sie den Gesprächskontakt mit mir.

Frau Alteck hat vor und während ihrer Eheberatung mehrfach mit mir Einzelgespräche über ihre Eheschwierigkeiten geführt. Mir fiel schon früh auf, wie wenig sie ihren eigenen Anteil an der Beziehungsproblematik zu reflektieren vermochte. Bei ihren durchaus selbstkritischen Äußerungen wirkte sie unbeteiligt, so dass eine pro-forma-Selbstkritik zustande kam, die wie angelesen wirkte. In ihren plastischen Schilderungen war ihr eigenes Verhalten verstehbar als Reaktion auf durchgänge Ängste (Schwiegermutter, mögliche Krankheiten der Kinder, ihr Mann, Umweltgefahren etc.). Bei einem der letzten Gespräche gewann ich jedoch den Eindruck einer zunehmenden neurotischen Depersonalisation.

In ihren Schilderungen sowie in ihrem Verhalten wirkte sie nicht nur sprunghaft, Frau Alteck stellte sich auch in ihren Handlungsmöglichkeiten als immer stärker beeinträchtigt dar, was mit einer auffälligen Gefühlshemmung einherging. Sie erkannte zwar ihren zunehmenden Kontaktverlust, der geradezu einer Flucht in die Isolation entsprach und sie äußerte auch immer wieder ihren mangelnden Antrieb, so dass sie kaum etwas von dem ausführe, was sie sich vornehme; ja schon das Lesen eines Buches käme nicht zustande, so dass mindestens zehn Bücher gleichzeitig aufgeschlagen herumlägen, doch endeten alle Berichte in der gleichen Stereotypie, dass alles so einfach wäre, wenn ihr Mann sich ändern würde.

Da ich grundsätzlich keine Behandlung im Bekanntenkreis durchführe, hielt ich es für angezeigt, ihr den Sinn und Nutzen einer Psychotherapie vor Augen zu führen. Doch diesen Gedanken wies sie weit von sich, zumal ihrer Ansicht nur einer therapiert gehöre, ihr Mann. Ich vermute, dass der aktualneurotische Zustand durch die narzißtische Kränkung (bevorstehende Trennung) und den Wegfall der Projektionsfläche (der Ehemann entzieht sich ihrem Einfluß durch möglichen Auszug) in einen akuten Wahn umgeschlagen ist.

gez. PD Dr. Christian-Rainer Weisbach

8. Juni 1992





 

 

Brief - 08.06.92

Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 STUTTGART 1

                                                Stuttgart, den 8.6.92


Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

anbei die Stellungnahme von Dr. Weisbach. Er kann am Verhandlungstag nicht dabei sein. Meines Erachtens wird die Gegenseite am kommenden Donnerstag darauf herumreiten, dass meine Frau 'gesund' ist. Vielleicht sollten Sie Sich auf diese Diskussion einlassen und zeigen, dass sie dann unter Vorsatz handelt und Schäden für die Kinder billigend in Kauf nimmt. Dazu habe ich im Anhang die Angelegenheit unter dem Aspekt Vorsatz einmal dargestellt.

Nach meiner Auffassung und der des Dr. Weisbach stimmt beides. Sie handelt vorsätzlich und ist krank.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie die Rolle von KOBRA noch einmal in einem Schriftsatz gegenüber dem Gericht unterstreichen würden, denn KOBRA erscheint zunehmend zwielichtiger, wie Sie bitte dem Anhang entnehmen wollen. Und letztlich bin ich bislang nicht darauf eingegangen, dass es ebenfalls eine ungeheuere Behauptung ist, dass meine Frau gegenüber Lempp erklärt, ich arbeite in der Erziehung mit Angst und Druck.

Mit bestem Gruß

 

 

 

Anhang:

Die Rolle der Organisation KOBRA wurde in den bisherigen Betrachtungen bei weitem unterschätzt.

Der Antragsteller hat erfahren, dass die Antragsgegnerin zu der Zeit, da der Antragsteller noch in der gemeinsamen Wohnung lebte, bereits mit KOBRA telefoniert hat. In diesem Gespräch hat die Mitarbeiterin von KOBRA gesagt, dass die Antragsgegnerin zunächst und vor allem dafür sorgen muß, dass der Antragsteller aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Sowohl Anna als auch die Antrags-gegnerin sind bei KOBRA in Therapiegesprächen. KOBRA hat der Antragsgegnerin gedroht, diese abzubrechen und nicht weiter fortzusetzen, falls es Kontakte der Tochter oder der Antragsgeg-nerin mit dem Antragsteller gibt.

Wenn diese Aussagen richtig sind, dann läßt sich KOBRA am besten mit einer Sekte vergleichen. Als Voraussetzung zu ihrer Tätigkeit verlangen sie die absolute Loslösung vom Umfeld: Zunächst vom Antragsteller und im weiteren von jedem, der nicht der gleichen Meinung ist. Dann drohen sie mit Abbruch der 'Therapie', falls doch Kontakt zustande kommt, oder eine andere Institution zur Hilfe genommen wird. Darüberhinaus erheben sie eine absolute Schweigepflicht untereinander wie nach außen zum Dogma.

Beweis:

Rechtsanwalt Grötzinger schreibt am mit Datum vom 23.12.91:

Unsere Mandantin hat sich mit KOBRA in Verbindung gesetzt. Am 19.12. fand dort ein gemeinsames Gespräch mit dem Mandanten statt. Das Kind wird sich im neuen Jahr einer Therapie unterziehen müssen. Am 7.1.92 hat unsere Mandantin bei KOBRA einen Termin zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Von Mitarbeitern dieser Stelle wurde geäußert, dass das Kind mit Sicherheit sexuell missbraucht wurde.

Fr. Danner vom Jugendamt schreibt mit Datum vom 25.2.92:

Im Augenblick möchte Frau H. aufgrund eindringlicher Warnung seitens der Beratungsstelle KOBRA nicht, dass die Kinder Kontakt mit dem Vater haben. Die Bedenken gründen darauf, dass Anna in ihrem Therapieprozeß noch nicht so weit ist, so dass ein Kontakt mit dem Vater den Therapie-prozeß und -erfolg nachhaltig stören oder zunichte machen könnte. Frau Alteck ist sich der Tragweite der möglichen negativen Auswirkungen kinderpsychologischer Gutachten und Glaubhaftigkeitsgutachten bei Kindern in dieser Situation bewußt und bedauert sehr, dass der Vater dieses dennoch anstrebt, ohne ein Therapieergebnis bei KOBRA abwarten zu wollen.

Einschätzung der Fr. Danner nach einer Rücksprache mit Frau Iskenius, KOBRA: Insgesamt gesehen muß davon ausge-gangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedroh-liches erlebt hat. Sexueller Missbrauch ist aufgrund verschiedener Hinweise zu vermuten. Eine präzise Wieder-gabe dieser Hinweise kann hier nicht erfolgen, da es sich um vertraulich weitergegebene Information handelt. Anna brauche Zeit, Abstand und Ruhe, um ihre Gefühle zu entwickeln und durch-leben zu können. Präzise Aussagen zum Missbrauchsgeschehen setzen eine innere Ruhe und Bereit-schaft voraus, die Anna noch nicht erreicht hat. Auch ein äußerer Druck (ständiges Fragen etc.) behindert oder verhindert diesen Prozeß.

Von seiten der Organisation KOBRA wird daher ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater als ... sogar gefährlich eingeschätzt. Der Therapieprozeß könnte dadurch gestoppt oder gestört werden und letztlich den Therapieerfolg gefährden oder zunichte machen. Auch vor einem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater wird von Frau Iskenius unter diesem Aspekt gewarnt. Eine indirekte Beeinflus-sung über die anderen Kinder könnte diesen ersten wichtigen Therapieprozeß ebenfalls stören. Zu diesen Störungen gehört nach Einschätzung der Organisation KOBRA auch ein kinderpsychologi-sches Gutachten.

Frau Iskenius appelliert daher an den Vater, von Kontak-ten und gutachterlichen Untersuchungen abzusehen.

 

 

 

Bewertung:

Hier schlägt eine angebliche Therapeutin vor, den Kontakt der aus ihrer Sicht nicht betroffenen Kindern mit dem Vater zu verhin-dern. Dazu schreibt LEMPP [2] Trennungs-traumen gehören zu den stärksten negativen Erfahrungen, weil sie als existentielle Bedrohung erlebt werden müssen.

Frau Iskenius hat dem Familiengericht eine Darstellung der Arbeit von KOBRA gegeben. Dort ist gesagt, dass es bei KOBRA anatomische Puppen gibt (männlich: mit Penis, After und offenem Mund; weib-lich: mit Brust, Scheide, After und offenem Mund). In der Bera-tungspraxis lassen die Thera-peuten die Kinder die Puppen ausklei-den, schauen sich diese gemeinsam mit den Kindern an fragen nach den Begriffen für die Geschlechtsteile. Ferner ist gesagt, dass zunächst das Unaussprechliche (der Missbrauch) von der "Therapeu-tin" benannt wird, wodurch er für das Kind (ich zitiere wörtlich) eine wahrnehmbare Realität erhält.

Hier ist explizit festgeschrieben, dass die Initiative von den sogenannten Therapeuten ausgeht. Das ist mit dem Therapiegedanken nicht in Einklang zu bringen.

Ziel der Beratungsarbeit sei unter anderem die 'Zurücker-oberung des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität.' Durch die Beratung und "Therapie" fände eine Veränderung im Denken, Fühlen und Verhalten der Mädchen statt.

Es ist in diesem Bericht definiert, dass sexueller Miß-brauch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Handlungen ist, die sie aufgrund ihres Entwick-lungsstandes nicht verstehen, und dazu kein wesentliches Einverständnis geben können. Sexuel-ler Missbrauch ist nach Auffassung von KOBRA, respektive von Frau Iskenius der Missbrauch von Macht und eine Ausnutzung der Vertrau-ensbeziehung.

Nach diesen Maßstäben wird die Tochter des Antragstellers bei der Organisation KOBRA sexuell missbraucht. Im Bericht ist klar gesagt, dass es keine eindeutigen Signale gibt, die den Missbrauch eines Kindes anzeigen; die Symptomatik sei schwierig. Dessen eingedenk ist es unverantwortlich, dass Frau Iskenius sich bereits nach einem Kontakt mit den Kindern im Dezember vergangenen Jahres gegenüber der Antragsgegnerin dahingehend äußerte, dass Anna mit Sicherheit sexuell missbraucht worden ist. Prof. Lempp schreibt in seinem Gutachten, dass sich keine stichhalti-gen Hinweise für einen sexuellen Missbrauch finden, weder in Annas Verhalten, noch in den testpsychologischen Untersuchungen.

Prof. Klosinski hat im Gespräch mit dem Antragsteller am 20.12.91 seine Bedenken bezüglich der Organisation KOBRA geäußert. Es sagte, dass er eine konkrete Gefahr für die Psyche eines Kindes sieht, welches nicht missbraucht wurde und nun von KOBRA durch Suggestivfragen an das Thema Sexualität herangeführt wird.

Nach der persönlichen Einschätzung des Antragstellers handelt es sich bei KOBRA um eine Gruppe arbeitsloser Psychologen, die einen Verein gegründet haben, dessen Ziel angeblich die Hilfe sexuell missbrauchter Mädchen ist. Damit haben sie die evangeli-sche Kirche und die Stadt Stuttgart als Sponsoren gewonnen. Frau Iskenius ist vermutlich eine "Therapeutin von selbsternannten Gnaden". In einer Zeit von drei Monaten ist sie nicht in der Lage, ihre therapeutische Qualifikation nachzuweisen, zur Behand-lung Stel-lung zu nehmen, oder ein Ergebnis zu nennen. Offenbar verfolg KOBRA auch noch andere Ziele, indem sie zum Beispiel Treffen für lesbische Frauen organisieren. Abschließend sei darauf hingewie-sen, dass es bereits eine gerichtliche Ausein-andersetzung gegeben hat. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübin-gen hat gegen die KOBRA geklagt und obsiegt. Der Antragsteller hat die Absicht Strafantrag wegen sexuellen Miß-brauchs seiner Tochter gegen die KOBRA, respektive Fr. Iskeni-us, zu stellen.

 

Fazit:

Wie bereits in der ersten Verhandlung festgestellt, legt der Antragsteller keinen Wert darauf, die Antragsgegnerin zu patholo-gisieren. In unserem Schreiben vom 3.6.92 haben wir ausführlich dazu Stellung genommen, welche Ursachen zu der falschen Behaup-tung geführt haben können. Es spielt keine Rolle, ob die Antrags-gegnerin, aufgrund einer gestörten Psyche, oder aus welchen Gründen auch immer, die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt hat bzw. einer zweifelhaften Organisation hörig ist. Das Gericht hat ausschließlich zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Tatsache ist, dass die Antragsgegnerin die Beratung durch den Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie abge-lehnt und sich einer äußerst zweifelhaften Organisation zugewandt hat. Seither hat sie alles getan bzw. unterlas-sen, was zu einer Aufklärung hätte führen können.

Sie unterbindet weiterhin den Kontakt der Kinder mit dem Vater, auch gegen den ausdrücklichen Rat von Prof. Lempp.

Die Kinder, insbesondere Anna, sind mittlerweile neurotisch. Es ist nicht auszuschließen, dass die trauma-tischen Erfahrungen der letzten 6 Monate nie mehr zu korrigieren sind. Der Antragsteller muß darauf bestehen, dass die Kinder sofort von der Mutter ge-trennt werden, weil nur dadurch die 'Behandlung' durch KOBRA unterbun-den, und die Erziehung in dem Glauben, der Vater habe die Tochter missbraucht, gestoppt werden kann. Da der Antrag-steller mit der 'Reparatur' der entstandenen Schäden überfordert ist, wird er mit der therapeutischen Betreu-ung der Kinder die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen oder einen von dort empfohlenen Therapeuten beauftragen.

 

VI. Wenn sie nicht krank ist

A. Meinung der Fachleute

Im Sorgerechtsantrag war gesagt: "Der Antragsteller geht nach eingehender Beratung mit Fachleuten davon aus, dass ..." Diese Fachleute sind außer Dr. Weisbach und Prof. Klosinski auch ein Psychoanalytiker und ein Psychiater. Nachdem Herr Dr. Weisbach Ende November den Antragsteller darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Antragsgegnerin für krank hält, hat der Antragsteller, bevor er sich mit dem Verdacht einer psychischen Erkrankung seiner Frau an das Gericht wandte, mehrfach mit den genannten Personen unterhalten. Er wollte eine so schwerwiegende Behauptung nicht ohne Rückversicherung aufstellen. Alle Beteiligten haben den Verdacht aufgrund der geschilderten Beobachtun-gen bestätigt.

Inzwischen hat der Antragsteller diese Berater wieder konsultiert und ist sehr verunsichert, da nunmehr, da das Gutachten von Prof. Lempp vorliegt, die Meinungen ausein-ander gehen. Auf der einen Seite wurde dem Antragsteller wiederholt gesagt, dass ein Kinder-psychiater nicht unbe-dingt der richtige Mann zur Beurteilung dieses Sachver-haltes ist, und dass ein eineinhalbstündiges Ge-spräch mit Sicherheit nicht reicht, um eine Schizophrenie auszu-schließen, auf der anderen Seite wurde der Antragsteller mehrfach darauf hingewie-sen, dass es sich im vorliegenden Fall doch viel-leicht um Vorsatz handeln könnte.

Die Annahme, dass die Antragsgegnerin vorsätzlich handelt wurde im Absatz 4.1 zunächst ausgeschlossen, da der Scheidungsantrag nicht in das Bild paßt. Möglicherweise war diese Betrachtung voreilig, denn es könnte sich hier um den berühmten Fehler handeln, der angeblich jedem Verbrecher unterläuft. Der Antragsteller hat nicht zuletzt deshalb angenommen, dass seine Frau krank ist, weil die Alternative 'gesund' eine kriminelle Tat der Antragsgegnerin bedeutet. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Hinweisen, die dafür sprechen, dass es sich hier um eine vorsätzliche kriminelle Tat handelt. Den Anstoß zu dieser Betrachtung gab Herr Prof. Klosin-ski in einer zweiten Konsultation, als er dem Antragsteller erklärte: "Sexueller Missbrauch ist eine schwierige Sache und wir erleben, dass eine solche Behauptung den Frauen heute zuneh-mend von ihren Anwälten in den Mund gelegt wird. Ziel ist es, damit zunächst Fakten zu schaffen, die nur sehr schwer rückgängig zu machen sind. Die Anwälte wissen natürlich, dass sowohl die Gutach-ter als auch die Fami-liengerichte die Kontinuität der Beziehung hoch bewerten, der angeblich vor-sichtigen Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden, und schließ-lich kann keine kinderpsycho-logische Untersuchung sexuellen Missbrauch hundertprozen-tig ausschließen."

 

B. Vorsätzliche Tat

Wenn die Antragsgegnerin psychisch gesund ist, dann stellen sich die Fakten wie folgt dar. Sie will eine Scheidung und bekommt den Tip zu behaupten der Mann habe die Kinder sexuell missbraucht. Dann muß sie zunächst alles tun, um den Mann aus dem Haus zu bekommen. Sie fordert ihn daher wiederholt auf das Haus zu verlassen und schlägt eine vorübergehende Trennung von vielleicht 2 Monaten vor. Als er trotzdem nicht gehen will, macht sie ihm das Leben unerträglich schwer und zwar zunehmend im Beisein der Kinder, weil sie richtig vermutet, dass der Antragsteller den Kindern solche Szenen ersparen möchte. Als der Antragsteller schließlich einer vorübergehenden Trennung zustimmt, ist für sie die Zeit gekommen, dass Umfeld mit ihrer schmutzigen Behauptung zu konfron-tieren. Dazu sagt sie, Anna habe ihr gesagt usw.

Eine Mutter, die wirklich davon überzeugt ist, dass der Vater die Tochter sexuell missbrauch hat, wird den Vater persönlich mit dem Vorwurf konfrontieren und ihn dann vor die Alternative stellen entweder ins Gefängnis zu gehen, oder zu verschwinden, auf ein Umgangsrecht zu verzichten und Unterhalt zu zahlen. Im Gegenzug wird sie sich bereiterklären, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Antragsgegnerin aber sagt dem Antragsteller nichts. Sie nutzt die viertägige Abwesenheit des Antragstellers, um die Wohnungsschlös-ser auszutau-schen und einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftra-gen. Auch in dem anwaltlichen Schreiben steht nichts von ihrer Behauptung. Sodann verweigert sie dem Mann den Umgang mit den Kindern. Auf sein Drängen schlägt sie ein gemeinsames Treffen bei einem Kindertherapeuten vor.

Der vermeintliche Kindertherapeut entpuppt sich dann als KOBRA Mitarbeiter zur Täterbetreuung. Die Hinwendung zu KOBRA ist sehr geschickt, da KOBRA ihr uneingeschränkt glaubt. Was sie nicht weiß, ist dass der Antragsteller bereits durch einen Freund informiert worden ist und seinerseits bereits einen Termin bei Prof. Klosinski vereinbart hat und auch die Ärzteschaft in der Kinderkli-nik informiert. Wenn der Plan der Antragsgegnerin gelin-gen soll, muß sie eine Aufklärung unbedingt verhindern. Daher ist es logisch, dass sie das Angebot der Kinderkli-nik, Anna durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen, nicht annimmt und sich einem gemeinsamen Gespräch bei Prof. Klosinski verschließt. Ihre Geschichte, Anna habe sich geweigert zur Frauenärztin zu gehen, kann niemand widerlegen, da es keine Zeugen gibt. Anderer-seits hat sie vorher in zwei Gesprächen mit Frau Dr. Weisbach eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit Anna zur Frauenärztin gehen will.

Als der Antragsteller über seinen Anwalt ein Umgangsrecht einfor-dert, ist die Antragsgegnerin gezwungen ihre Behauptung schrift-lich zu fixieren. Sie droht mit einer Anzeige (Schreiben der Gegenpartei vom 23.12.91): "Im Hinblick auf die strafrechtliche Komponente appellieren wir namens unserer Mandantin auf die gerichtliche Gel-tendmachung des Umgangsrechts zu verzichten." Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch jeder verstehen, dass sie keine Anzeige macht, da ein Mann im Gefängnis keinen Unterhalt zahlen kann. Nachdem aber der Antragsteller die ungeheu-erliche Behaup-tung seiner Frau durch seinen Sorgerechts-antrag gerichtsbe-kannt macht, gibt es keinen Grund mehr von einer Anzeige abzuse-hen. Die Antragstellerin erstat-tet keine Anzeige, da das eine kinderpsy-chologische Untersuchung nach sich ziehen würde.

Diese muß die Antragsgegnerin auf jeden Fall verhindern, oder so lange hinauszögern, bis das Kind derart indoktri-niert ist, dass man keine sichere Aussage mehr machen kann. Deshalb betont die Antragsgegnerin auch gegenüber dem Jugendamt: "... die Hoffnung, dass dadurch den Kindern eine kinderpsychologische Untersuchung erspart bleiben könnte oder zumindest nicht in nächster Zeit erfolgen müßte." Daneben bricht die Antragsgegnerin den Kontakt zu allen Freunden ab, da sie befürchten muß, dass die Kinder etwas sagen oder die Freunde etwas beobachten, das nicht in das Konzept paßt. Um die Geschichte 'rund' zu machen, wendet sie sich an den Weißen Ring. Durch den vom weißen Ring finanzierten zweiwöchigen Urlaub auf Teneriffa, ist sie als Verbrechensopfer anerkannt. Zur Glaubhaft-machung gibt sie dem SDR ein Radio-Interview. Das Risiko entdeckt zu werden, schätzt sie offenbar sehr gering ein.

Dann erfährt sie durch Zufall, dass der Mann sie betrogen hat. Sie ist schwer gekränkt und will sich rächen. Sie stellt einen Scheidungsantrag, den sie mit dem Fremdgehen des Antragstellers begründet. Damit beweist sie unfrei-willig, dass der Antragsteller seine Töchter nicht miß-braucht. Interessant ist in diesem Zusam-menhang auch, dass sie bereits im Dezember im anwaltlichen Schrei-ben einen Härtescheidungsantrag wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder ankündigt, aber nicht weiter verfolgt. Auch in diesem Fall muß sie befürchten, dass der Antragsteller sofort kinderpsycholo-gische Gutachten will. Aus dem gleichen Grund taucht diese Behauptung in dem am 19.3.92 gestellten Scheidungsantrag nicht auf.

Nachdem Prof. Lempp der Antragsgegnerin gesagt hat, dass sie sobald als möglich den Kontakt zwischen Maria und dem Antragstel-ler erlauben soll, kommt die Antragsgegnerin in Argumentations-nöte. In einem überraschenden Zusammentref-fen mit dem Antrag-steller, rechtfertigt sie sich gegen-über dem anwesenden Zeugen mit der Lüge, der Richter habe dem Antragsteller den Kontakt mit den Kindern untersagt. Wie der Antragsteller erst später erfahren soll, hat sie diese Lüge auch bereits bei der Polizei benutzt.

Offenbar erkennt sie die Unglaubwürdigkeit ihrer Positi-on. Beim nächsten, zufälligen Zusammentreffen in der Kreissparkasse in Unbenannt, ist keine Rede mehr davon, dass der Richter untersagt habe etc. In ihrer Not sich zu rechtfertigen behauptet sie schließ-lich, der Antragstel-ler habe ihr gegenüber eine Morddro-hung ausge-sprochen. Um das alles zu unterstreichen, schlägt sie ihn in der Öffentlichkeit und im Beisein der Kinder. Wieder macht sie keine Anzeige, obwohl sie bei der Polizei damit droht.

 

C. Was dafür spricht

Für eine vorsätzliche Tat spricht, dass die Antragsgegne-rin dem Antragsteller bereits Anfang November '91 gedroht hat: "Wenn es zur Scheidung kommt, dann sollst du blu-ten." Auch dass sie im Dezember '91 gegenüber Frau Deusch-le gesagt hat: "Der Thomas wird die Kinder nie wieder sehen." Ferner, dass sie ganz offensichtlich alles tut, um eine Aufklärung zu verhindern. Sei es, dass sie keine gynäkologische Untersuchung will, oder keine kinderpsy-cho-logische Gutachten. Und schließlich meidet sie das Zusammentref-fen mit dem Antragsteller unter Zeugen. Sie geht nicht mit zu Prof. Klosinski und sie lehnt ein gemeinsames Gespräch bei Prof. Lempp ab.

Schließlich gibt es noch einen Hinweis. Es gibt eine auffällige Duplizität der Ereignisse. Nach dem gleichen Strickmuster hat die Antragsgegnerin den Kontakt ihrer Schwiegereltern mit den Kindern unterbrochen. Im Sommer '89 war die Familie zu einem sechswöchi-gen Urlaub in den Niederlanden. Aus beruflichen Gründen mußte der Antrag-steller nach vier Wochen abreisen. Dafür kamen für je eine Woche die Eltern bzw. die Schwiegereltern, um der Antragsgegnerin mit den Kindern zu helfen. Unmittelbar im Anschluß an den Urlaub forderte die Antragsgegnerin den Kontakt zu den Eltern des Antragstellers abzubrechen. Sie behauptete, Anna habe ihr erzählt, dass die Mutter des Antragstellers dieses und jenes gesagt habe. Die Eltern des Antragstellers haben das immer heftig dementiert. Trotzdem hat der Antragsteller zu seiner Frau gehal-ten und ihr geglaubt. Infolgedessen ist er von seinen Eltern enterbt worden.

Wenn man im Gutachten einmal nur darauf achtet was die Kinder von sich geben, und die Angaben der Antragsgegne-rin beiseite läßt, dann kommt man schnell zu einer Bestätigung des Verdachts, dass die Mutter vorsätzlich gegen das Wohl der Kinder agiert:

a)Maria sagt, sie weiß nicht warum sie beim Gutachter ist. Und dann ist ihr erster Satz gegenüber einem wildfremden Menschen, von dem sie nicht weiß, ob er etwas für sie tun kann, spontan: "Ich möchte den Papa mal wieder sehen." Auf die Frage, ob auch Anna den Papa sehen wolle sagt sie: "Ich weiß nicht - ja sie will!". Dann erzählt sie, die Mama habe gesagt, sie dürfe den Papa sehen, aber der Papa habe es nicht gewollt.

b)Anna sagt (und ist dabei ängstlich, wie Prof. Lempp fest-stellt), die Mutter habe ihr gesagt warum sie heute beim Gutach-ter sei, aber sie habe es verges-sen und nicht darüber nachge-dacht. Sie habe ein Kätzchen bekommen und sie kriege noch ein paar. Sie habe auch immer Angst. Seit der Papa ausgezogen sei, habe sie das Schlafzimmer der

Eltern bekom-men, und die Ute schlafe unten im Eßzimmer. Auf Frage: Sie wolle nicht, dass der Papa zurückkomme. Berich-tet, dass der Papa dagewesen sei, und das dieser gerne hätte, dass sie bei ihm sei:

Die Mama hat auch gesagt, der Papa hat angeru-fen und will, dass die Kinder bei ihm sind. (Spontan) Ich will aber bei der Mama bleiben. Dazu sagt Prof. Lempp:

Anna versteht es, sehr schnell von belasten-den Themen, etwa der Trennungs-situation abzulenken und spon-tan, wortreich und ausführlich irgendwelche Ge-schichten zu erzählen. Wenn es "ernst wird", ist sie sofort wieder still, blickt unter sich, ist zurück-hal-tend und wirkt ängstlich. Er sagt auch, dass Anna offenbar unter der Situation erheblich leidet und sich auch unmittel-bar bedroht fühlt.

Prof. Lempp sagt darüberhinaus, dass bei Maria eine eifersüchtige Ablehnung gegenüber Anna zum Vorschein komme. Der Antragsteller ist der Ansicht, dass Anna 'gekauft' worden ist und von der Antragsgegnerin unter Druck gesetzt wurde. Maria weiß es und ist ein wenig eifersüchtig, läßt sich aber nicht gegen ihren Vater aufbringen. Anna hat ein außergewöhnlich gutes Vertrau-ensver-hältnis zu ihrer Lehrerin. Diese gibt an, dass Anna viel von ihren Tieren, den Geschwistern und der Mutter erzählt, dass sie aber in den letzten 6 Monaten noch nie den Vater erwähnt hat. Unter welchem Druck muß ein Kind stehen, das so stark verdrängt?





 

 

Brief - 12.06.92

                                        Thomas Alteck

An Herrn Direktor
Prof.Dr. G. Klosinski
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Osianderstr.14
7400 Tübingen



Betr. Anna Alteck / KOBRA
   
                                                                                     12.6.92

 

Sehr geehrter Herr Prof. Klosinski,

in der obigen Angelegenheit hat das Familiengericht gestern beschlossen ein weiteres Gutachten zur psychischen Situation der Antragsgegnerin und ein kinderpsychologisches Gutachten zur Frage der von KOBRA angewandten 'Behandlungsmethode' geben.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir, zu dem in der letzten Konsultation erwähnten Rechtsstreit zwischen Ihrem Institut und der Organisation KOBRA, etwas Hintergrundinformation geben könnten. Neben dem Sachverhalt, ist der Gerichtsort und des Aktenkennzeichen von besonderem Interese.

Ich hoffe, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich mich diesbezüglich am kommenden Montag noch einmal telefonisch an Sie wende.

Bis dahin verbleibe ich,
mit freundlichem Gruß





 

 

Brief - 15.06.92

                                        Thomas Alteck

An Herrn Rechtsanwalt
Dr. Raiser
Thümmel, Schütze & Partner
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart

Betr. Alteck/Alteck                         15.6.92

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

zum Thema KOBRA habe ich mit Prof. Klosinski telefoniert. Die Situation ist folgende: Prof. Klosinski nennt die Beziehung zu KOBRA einen therapeutischen Streit, dessen Ursache ist, dass KOBRA in jedem Fall und uneingeschränkt glaubt was ihnen erzählt wird und daher generell von sexuellem Missbrauch ausgeht. Vor einem halben Jahr hat er die Mitarbeiter von KOBRA eingeladen und diese Problematik diskutiert. Offenbar ohne Erfolg. Er bezeichnet den Dissens als 'ziemlich tief'. Aus diesem Grund distanziert man sich zunehmend von KOBRA.

Was die gerichtliche Auseinandersetzung angeht, so habe ich Klosinski zunächst falsch verstanden. Klosinski hat nicht gegen KOBRA geklagt, sondern es gab einen konkreten Fall, in dem es zur gerichtlichen Auseinandersetzung um sexuellen Missbrauch kam. In diesem Fall hat KOBRA sexuellen Missbrauch bestätigt und die Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen, die zur Begutachtung hinzugezogen wurde, konnte definitiv feststellen, dass das, was KOBRA herausbekommen hatte, falsch war.

Mehr konnte mir Klosinski aus Datenschutzgründen nicht sagen. Es ist vielleicht sinnvoll gegenüber dem Gericht anzuregen, dass das Gericht oder ein Gutachter sich mit Klosinski in Verbindung setzt, um sich über den konkreten Fall zu informieren.

Ich beabsichtige in ca. 3 Wochen mit den Kindern nach Holland zu gehen. Mit dem Anruf des Gerichts habe ich meine Verantwortung ja nicht abgegeben. Manchmal sind wir Gefangene unserer Sprache. Vor mehr als 5 Monaten habe ich das Gericht angerufen, die elterliche Sorge auf mich zu übertragen.

In diesem Satz stecken zwei Denkfehler. Der erste ist, dass es sich beim Sorgerecht in Wahrheit weniger um ein Recht, als vielmehr um eine Sorgepflicht handelt. Der zweite Fehler liegt in dem Wort 'übertragen'. Das impliziert, dass das Gericht dieses Sorgerecht hat und dem Antragsteller übertragen kann. In Wirklichkeit aber haben nur die Eltern die Sorgepflicht, und das Gericht muß entscheiden, wer diese Pflicht in Zukunft ausschließlich hat.

Es ist von daher auch nicht richtig, vom Gericht zu erwarten, dass es die 'Behandlung' Annas bei KOBRA untersagt, oder die Kinder heute von der Mutter trennt. Das Gericht hat das Recht nicht. Das Gericht führt einen Prozeß, um zu seiner Entscheidung zu kommen. Es führt diesen Prozeß mit größter Umsicht und Sorgfalt, wofür ich sehr dankbar bin.

Solange die Entscheidung nicht ergangen ist, haben beide Elternteile die Sorgepflicht. Ich beabsichtige nunmehr, dieser Pflicht nachzukommen. Ich kann meine Hände nicht länger in den Schoß legen. Es ist meine Pflicht Schaden von den Kindern abzuwenden. Darin habe ich einmal versagt, indem ich mich aus der gemeinsamen Wohnung habe ausziehen lassen. Damals bin ich davon ausgegangen, dass es zum Wohle der Kinder ist, wenn ich ihnen heftige Szenen erspare. Ich war in dem irrtümlichen Glauben, dass sich die Situation schnell klären lassen würde und ich habe auch die Gefährdung der Kinder unterschätzt.

Jetzt werde ich die Initiative an mich reißen, und zwar aus mehreren Gründen. Nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass meine Frau krank ist und deshalb den Kindern Schaden zufügt. Das will ich beenden. Wenn das Gutachten die Krankheit bestätigt, habe ich zum Wohle der Kinder einen Schritt vorweggenomen.

Sollte sie wider Erwarten 'gesund' sein, so handelt sie vorsätzlich. Aus meiner heutigen Sicht wird das Sorgerecht in diesem Fall bei ihr bleiben, da sie nicht krank ist und man die Kontinuität der Beziehung höher bewertet als den Schaden, den sie den Kindern zugefügt hat. Ein Strafprozeß wird mit Sicherheit keine Gefängnisstrafe bringen, da man eine Wiederholung nicht befürchtet und den Kindern die Mutter nicht wegnehmen will. Eine Klage auf §1579 wird bestätigen, dass sie grob unbillig gehandelt hat, da jedoch eine Mutter mit 3 kleinen Kindern nicht arbeiten kann, werde ich trotzdem Unterhalt zahlen müssen. Für diesen Fall schaffe ich eine neue Kontinuität.

Der dritte und letzte Grund ist der, dass ich nach den Aussagen in der Verhandlung davon ausgehe, dass meine Frau umziehen wird. Ich habe ihren Wahn viel zu lange mitgetragen. Ich habe akzeptiert, dass meine Eltern die Kinder nicht sehen, und dass sie ohne mich in Urlaub fährt. Ich habe Stillgehalten, als sie mich ausgesperrt und mir den Umgang mit den Kindern verwehrt hat. Auf ihren Umzug werde ich nicht warten.





 

 

Brief - 02.07.92

                                    Thomas Alteck
An Herrn Taxis
Richter am Amtsgericht
- Familiengericht -
Osianderstr.14
7032 Böblingen

Betr. Alteck/Alteck

                                          2.7.92

 

Sehr geehrter Herr Taxis, wenn Sie diesen Brief lesen, werde ich, gegen den Rat meines Anwalts, bereits meine Kinder an mich genommen haben, da ich keine andere Möglichkeit sehe, weiteren Schaden von ihnen abzuwenden. Nach meinem Sorgerechtsantrag habe ich zunächst geglaubt, dass nunmehr die Verantwortung für das Wohl der Kinder beim Gericht liegt. Jetzt habe ich mich darauf besonnen, dass der Ausdruck: 'Das Sorgerecht übertragen' in zweifacher Hinsichtirreführend ist.

Zum einen ist das Recht der elterlichen Sorge in erster Linie eine Pflicht der elterlichen Sorge, zum anderen kann das Gericht nicht 'übertragen', da es dieses Recht nicht hat. Es kann nur entscheiden, welcher Elternteil die Pflicht der elterlichen Sorge in Zukunft allein haben soll. Von daher ist es falsch von Ihnen zu erwarten, dass sie Annas 'Behandlung' bei KOBRA untersagen, oder die Kinder von der Mutter trennen. Sie habe nach dem Lempp-Gutachten definitiv keine Grundlage dafür.

Aus diesem Grund ist mein Handeln auch keine Kritik an Ihrem Prozeß, den sie mit größter Umsicht und Sorgfalt führen, wofür ich Ihnen sehr dankbar bin. Es ist die Besinnung auf meine Pflicht. Ich habe einen unverzeihlichen Fehler begangen, als ich zunächst meine Aussperrung akzeptierte, weil ich den Kindern üble Szenen ersparen wollte. Ich wußte es nicht besser, denn ich hielt die Behauptung meiner Frau nicht für den Ausdruck einer aus psychischen Problemen resultierenden Überzeugung, sondern für eine schmutzige Verleumdung, die sie wegen der rechtlichen Konsequenzen (_1579), nach Rücksprache mit einem Anwalt, wieder fallen lassen würde.

Die Kinder, insbesondere Anna, sind mittlerweile neurotisch. Es ist nicht auszuschließen, dass die trauma-tischen Erfahrungen der letzten 6 Monate nie mehr zu korrigieren sind. Ich kann nicht länger zusehen, dass meine Frau - sich mitsamt den Kindern von der Außenwelt abschottet - Anna in eine unnötige und schädliche 'Therapie' schickt - den Kindern den Umgang mit mir verweigert - die Kinder in dem Glauben erzieht, dass ich ein Verbrechen begangen habe und ich warte nicht darauf, dass sie, wie angekündigt,

- jetzt mglw. umzieht, um das Umgangsrecht zu unterlaufen

- auch Maria in eine sogenannte Therapie schickt

Mit der 'Reparatur' der bislang entstandenen Schäden bin ich sicher überfordert. Ich möchte daher so schnell wie möglich die nunmehr erforderliche therapeutische Betreuung der Kinder, durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen, oder einen von dort empfohlenen Therapeuten.

Abschließend lassen sie mich noch erwähnen, dass der erste Termin beim Kinderschutzbund nicht zustande gekommen ist, da meine Frau "keine Zeit" hatte, sie mußte an diesem Nachmittag zu KOBRA. Im weiteren hat sie mir erklärt, dass ich nur Maria sehen werde, da von den anderen Kindern nichts im Lemppschen Gutachten steht.

Ich verbleibe in großer Sorge,
mit freundlichem Gruß





 

 

Stellungnahme - 07.07.92

Kinderpsychiatrisches Gutachten


über das Kind

     Anna Alteck, geb. 1.1.1984,



Prof. Dr. R. Lempp
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Psychotherapie
8. Juli 1992




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Fragestellung

Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der übersandten Akten, auf das vom Gutachter am 20.5.1992 erstattete Gutachten über die Kinder Anna, Maria und Yvonne Alteck. Der Gutachter hat sich darüber hinaus durch Gespräche mit Fachleuten, die ihrerseits Erfahrung mit der Institution KOBRA / Stuttgart haben, kundig gemacht.

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Beurteilung

Gemäß Beschluß des Familiengerichts Böblingen vom 12.6.1992 soll gutachterlich dazu Stellung genommen werden, ob die Behandlung der jetzt 8 Jahre und 6 Monate alten Anna Alteck durch die Behandlungsmethode des Projekts KOBRA schädlich und gefährdend sei, wenn sich der Missbrauchsvorwurf, wovon der Vater ausgeht, als unzutreffend herausstellen sollte.

Es wurde bereits im Gutachten vom 12.5.1992 darauf hingewiesen, dass Anna bei der Untersuchung durch den Gutachter ängstlich und bedrückt wirkte und der Eindruck entstand, dass sie unter der Trennung der Eltern leide. Es wurde als naheliegend vermutet, dass das Kind unter Schuldgefühlen leide, weil es durch angebliche Erzählungen gegenüber der Mutter von Handlungen des Vaters, die den Verdacht des sexuellen Missbrauchs nahelegten, die Trennung der Eltern verursacht hat. Bemerkenswert war im Rahmen der Begutachtung, dass Anna zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem Vater eher ablehnte, schließlich aber spontan ihre Bereitschaft erklärte, mit dem Vater zusammenzutreffen, wenn Ursula - das ist ihre Therapeutin Frau Diplom-Psychologin Ursula Iskenius - dabei wäre.

Wie schon im Vorgutachten ausgeführt, geht der therapeutische Ansatz des Projekts KOBRA davon aus, dass eine parteiliche Hilfestellung für die betroffenen Mädchen unbedingt erforderlich sei. Der am 19.3.1992 dem Gericht vorgelegten Selbstdarstellung des Projekts KOBRA ist zu entnehmen, dass die Parteilichkeit impliziere, dass den hilfesuchenden Mädchen vorbehaltlos zugehört und geglaubt werde, da die betroffenen Mädchen vielfach die Erfahrung machen mußten, dass ihre Berichte und Hilferufe ignoriert oder bagatellisiert wurden. Dem Bericht ist darüber hinaus zu entnehmen, dass sich das Projekt KOBRA in seinem therapeutischen Ansatz ausdrücklich von dem Beratungs- und Therapiekonzept der Kinderschutz-Zentren unterscheide. Diese letztere gehen davon aus, dass es sich beim sexuellen Missbrauch von Kindern um eine spezielle Form von Kindesmißhandlung handle und die Ursache in einer gestörten Familienbeziehung liege. Dies begründet für die Kinderschutz-Zentren ein ausschließlich familientherapeutisches Konzept, in dem von vornherein alle Familienmitglieder einbezogen werden. Das Projekt KOBRA hingegen betrachtet den sexuellen Missbrauch von Kindern als Ausdruck einer sexuellen Gewalt gegen Kinder, als Ausdruck eines Missbrauchs von Macht und Ausnutzung einer Vertrauensbeziehung. Dies sind zwei sehr unterschiedliche therapeutische Ausgangspositionen. Während die Therapie der Kinderschutz-Zentren die Familie als eine psychodynamische Einheit betrachtet, die durch Therapie und Beratung wieder zu einer ausgeglichenen innerfamiliären Beziehung geführt werden müsse, sieht das Projekt KOBRA die Frauen, speziell die betroffenen Mädchen als schutzbedürftig gegenüber einer väterlich-männlichen Macht, welche unter Ausnützung einer Vertrauensbeziehung von diesen missbraucht werde.

Beide therapeutische Ansätze haben ihre Begründung und ihre Berechtigung, wenngleich der therapeutische Ansatz der Kinderzentren weniger parteilich ist und die Wiederherstellung der innerfamiliären - grundsätzlich positiven - Beziehung zum Ziel hat. Das Projekt KOBRA versteht sich demgegenüber offenbar als eine Hilfs- und Schutzinstanz für die betroffenen Mädchen, nimmt daher notwendigerweise die Partei dieser betroffenen Mädchen und Frauen. Dies bewirkt von vorneherein eine gewisse Polarisierung innerhalb der Familie, die allerdings in fast allen Fällen bei tatsächlich erfolgtem sexuellen Missbrauch zwischen Vater und Tochter bereits besteht und nicht erst durch den therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA ausgelöst oder gar herbeigeführt wird. Allerdings wird beim Projekt KOBRA mehr oder weniger bewußt ausgeklammert, dass es, wenngleich zweifellos sehr viel seltener, auch sexuellen Missbrauch von Jungen durch ihre Mütter gibt. Dies entspricht dem vorwiegend feministischen Ansatz des Projekts KOBRA.

Die Parteiliche Hilfestellung des Projekts KOBRA ist durchaus begründet und gerechtfertigt durch den Umstand, dass eine große Zahl der von ihren Vätern sexuell missbrauchten Mädchen in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten regelmäßig mit ihren Äußerungen keinen Glauben fanden und dadurch in die Isolation gedrängt wurden. Dem will das Projekt KOBRA durch seinen parteilichen therapeutischen Ansatz entgegentreten. Bei der gerade bei jüngeren Mädchen mit positiver Beziehung zu ihren Vätern festzustellenden ambivalenten, d.h. zwiespältigen Beziehung zum missbrauchenden Vater, der ja keineswegs regelmäßig als Bedrohung und mit körperlicher Gewalt auftritt, bedeutet diese parteiliche Hilfestellung eine Hilfe zur klaren Orientierung dieser Mädchen bei der Beurteilung des Verhaltens des Vaters ihnen gegenüber. Während regelmäßig bei den betroffenen Mädchen Schuldgefühle entstehen, weil sie den sexuellen Missbrauch ohne körperliche Gewalt durchaus auch als zärtlich-liebevolle Zuwendung des Vaters positiv erleben konnten, entwickeln sich infolge der durch das Bekanntwerden dieses Umstandes ausgelösten Reaktionen der Umwelt - bis hin zur Trennung der Eltern oder gar Einschaltung der Kriminalpolizei - bei diesen Mädchen unvermeidlich Schuldgefühle. Diese Schuldgefühle resultieren daraus, dass sie eine von ihnen selbst durchaus nicht negativ beurteilte Beziehung und die damit verbundenen Handlungen ihres Vaters wegen der darauf folgenden Reaktion ja offensichtlich fälschlich als positiv und nicht nur als negativ und verurteilungswürdig eingeschätzt haben. Die Haltung des Projekts KOBRA entlastet die Mädchen alsbald von diesen Schuldgefühlen, in dem sie die Verantwortung für diese Handlungen eindeutig dem Vater zuweist. Dies entspricht ja auch zweifellos einer sowohl objektiven wie ethischen Betrachtungsweise. Allerdings wird damit unvermeidlich die positive Beziehung des Kindes zum missbrauchenden Vater - zumindest zunächst einmal - gestört und negativ besetzt. Es entspricht offenbar dem therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA, dass diese Beziehung dann nach Schuldentlastung der Mädchen allmählich wieder positiv aufgebaut werden könnte. Dies läßt sich daraus entnehmen, dass auch im Projekt KOBRA, wo anfänglich nur daran gedacht war, die Mütter in den Beratungsprozeß miteinzubeziehen, erkannt wurde, wie notwendig es ist, auch im Sinne der Parteilichkeit für das Mädchen den Vater nicht auszuklammern.

Das Projekt KOBRA/Stuttgart arbeitet nach dem eigenen Bericht seit 1988, d.h. seit 4 Jahren, wobei von einer 3-jährigen Modellphase bis zum Mai 1990 gesprochen wird. Nach diesem Bericht wurden in dieser Zeit Erfahrungen gesammelt, die auch zu einer gewissen Änderung des Konzepts und seiner Durchführung führten. Diese anfänglichen Unsicherheiten in der Konzept-Durchführung waren aber offenbar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Behandlung des Kindes Anna aufgenommen wurde, bereits überwunden.

Die hier dargestellten unterschiedlichen Behandlungskonzepte beim Vorliegen eines Verdachts eines sexuellen Missbrauchs beinhalten unterschiedliche Vorzüge, aber auch Risiken. Das familienzentrierte Konzept, wie es in den Kinderzentren praktiziert wird, bietet als Vorteil das Ziel einer Restitution der Familie. Die Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der missbrauchende Erwachsene sein Verhalten eingesteht und zur Teilnahme an einer Therapie bereit ist. Da aber ein solches Eingeständnis oft nicht oder erst nach relativ langer Zeit familientherapeutischer Arbeit zu erreichen ist, besteht die Gefahr, dass das betroffene Kind sich in seinen Aussagen bezweifelt und unverstanden fühlt und auch die angestrebte Familienintegration oft letztlich nicht mehr verwirklicht werden kann. Das Therapiekonzept, das sich das Projekt KOBRA zugrunde gelegt hat, nimmt von vorneherein eine Polarisierung der Familie in Kauf, um dem betroffene Kinde das Gefühl der uneingeschränkten Akzeptanz und ihm damit ein großes Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Dadurch wird allerdings die innerfamiliäre Beziehung belastet und eine Verstärkung der ohnehin bestehenden Polarisierung bewirkt. Ob unter Einbeziehung der Eltern eine Wiederherstellung der Familie dabei erreicht werden kann, ist fraglich. Es wird deutlich, dass ein Konzept, das familienzentriert die Wiederherstellung der Familie im Auge hat, bei einer sich trennenden Familie im Rahmen der Familientherapie auch eine Ehetherapie beinhalten muß, wogegen eine kindzentrierte Therapie die Beziehung der Eltern und der Familie insgesamt zumindest zunächst nicht in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt.

Aus den Angaben des Vaters im Rahmen der Erstbegutachtung ist für den Gutachter nicht klar erkennbar, warum eine offenbar von der KOBRA/Stuttgart versuchte Einbeziehung des Vaters im Dezember und Januar 1991/92 nicht zustande gekommen ist. Der Vater fühlte sich offenbar von den Mitarbeitern der KOBRA/Stuttgart abgewiesen, zumindest ist es diesen offenbar nicht - oder noch nicht - gelungen, dem Vater die Notwendigkeit, aufgrund angeblich belastender Angaben des Kindes zunächst den sexuellen Missbrauch als tatsächlich stattgefunden zu unterstellen, verständlich zu machen. Diese aus dem Konzept heraus gegebene Notwendigkeit kann verständlicherweise von einem sich unschuldig fühlenden Vater nur schwer akzeptiert werden.

Was im einzelnen in der Therapie von Diplom-Psychologin Iskenius mit dem Kind Anna abgelaufen ist, insbesondere was Anna im einzelnen angegeben hat und wie diese Angaben interpretiert wurden, entzieht sich der Kenntnis des Gutachters. Daß Frau Diplom-Psychologin Iskenius darüber keine Angaben macht, ist aus der therapeutischen Situation heraus verständlich und zu akzeptieren. Es finden sich aber keine Hinweise, dass Anna durch die Therapie belastet würde. Aus den Angaben des Kindes kann vielmehr entnommen werden, dass sich ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Therapeutin entwickelt hat. Das ergibt sich schon daraus, dass sie die Begleitung von Frau Iskenius als Voraussetzung dafür nannte, mit dem Vater wieder in Kontakt zu treten. Die positive Einstellung des Kindes zu seiner Therapeutin schließt eine unmittelbare schädliche Wirkung auf das Kind aus. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass im konkreten Falle der Therapie des Kindes Anna offensichtlich gegen psychotherapeutische Grundregeln verstoßen worden wäre.

Die unterschiedliche Bewertung der Risiken bei den verschiedenen therapeutischen Konzepten macht allerdings deutlich, dass der Vater aus seiner Sicht eine kindzentrierte Therapie, welche aufgrund von Äußerungen des Kindes, die lediglich den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch den Vater begründen können, diesen Missbrauch von vorneherein als wahr unterstellt, seine bis zum Herbst 1991 unbestritten positiven Beziehungen zu diesem Kind störend und damit auch das Kind schädigend ansehen muß.

Die therapeutische Aufarbeitung eines tatsächlich stattgefundenen oder aber auch nur als sicher unterstellten sexuellen Missbrauchs bedeutet in jedem Falle eine Belastung eines Kindes. Das Ausmaß der Belastung des Kindes hängt auch stets von der Haltung der Mutter in diesem Konflikt ab. Das gleiche gilt aber auch für die psychotherapeutische Bearbeitung einer streitigen Trennung von Eltern, die beide von ihren Kindern geliebt werden. Die psychotherapeutische Behandlung eines auf diese oder andere Weise belasteten Kindes enthält stets ein gewisses und nicht vermeidbares Risiko.

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Zusammenfassung

Die vom Gericht gestellte Frage, ob die Behandlung durch die Projektgruppe KOBRA für Anna schädlich sei, kann daher ohne genaue und zur Zeit nicht erreichbare Kenntnis der genauen Therapieinhalte nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden. Es finden sich keine Hinweise, dass Anna durch die Behandlung unter eine zusätzliche und vermeidbare psychische Belastung gestellt wurde. Anna hat offensichtlich eine für das Kind wichtige, vertrauensvolle und positive Beziehung zur Therapeutin aufgebaut. Es finden sich keine hinweise auf offensichtliche therapeutische Versäumnisse. Die Indikationsstellung für eine Psychotherapie bei Anna war in jedem Fall richtig, da das Kind in zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung psychische Symptome entwickelte, die auf eine Therapiebedürftigkeit hinwiesen.

Die verschiedenen bei dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes eingesetzten therapeutischen Konzepte beinhalten unterschiedliche Ziele und damit auch unterschiedliche Risiken.

gez. Prof. Dr. R. Lempp
8. Juli 1992





 

 

Gutachten - 08.07.92

Kinderpsychiatrisches Gutachten


über das Kind

     Anna Alteck, geb. 1.1.1984,



Prof. Dr. R. Lempp
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Arzt für Neurologie und Psychiatrie
Psychotherapie
8. Juli 1992




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Fragestellung

Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der übersandten Akten, auf das vom Gutachter am 20.5.1992 erstattete Gutachten über die Kinder Anna, Maria und Yvonne Alteck. Der Gutachter hat sich darüber hinaus durch Gespräche mit Fachleuten, die ihrerseits Erfahrung mit der Institution KOBRA / Stuttgart haben, kundig gemacht.

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Beurteilung

Gemäß Beschluß des Familiengerichts Böblingen vom 12.6.1992 soll gutachterlich dazu Stellung genommen werden, ob die Behandlung der jetzt 8 Jahre und 6 Monate alten Anna Alteck durch die Behandlungsmethode des Projekts KOBRA schädlich und gefährdend sei, wenn sich der Missbrauchsvorwurf, wovon der Vater ausgeht, als unzutreffend herausstellen sollte.

Es wurde bereits im Gutachten vom 12.5.1992 darauf hingewiesen, dass Anna bei der Untersuchung durch den Gutachter ängstlich und bedrückt wirkte und der Eindruck entstand, dass sie unter der Trennung der Eltern leide. Es wurde als naheliegend vermutet, dass das Kind unter Schuldgefühlen leide, weil es durch angebliche Erzählungen gegenüber der Mutter von Handlungen des Vaters, die den Verdacht des sexuellen Missbrauchs nahelegten, die Trennung der Eltern verursacht hat. Bemerkenswert war im Rahmen der Begutachtung, dass Anna zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem Vater eher ablehnte, schließlich aber spontan ihre Bereitschaft erklärte, mit dem Vater zusammenzutreffen, wenn Ursula - das ist ihre Therapeutin Frau Diplom-Psychologin Ursula Iskenius - dabei wäre.

Wie schon im Vorgutachten ausgeführt, geht der therapeutische Ansatz des Projekts KOBRA davon aus, dass eine parteiliche Hilfestellung für die betroffenen Mädchen unbedingt erforderlich sei. Der am 19.3.1992 dem Gericht vorgelegten Selbstdarstellung des Projekts KOBRA ist zu entnehmen, dass die Parteilichkeit impliziere, dass den hilfesuchenden Mädchen vorbehaltlos zugehört und geglaubt werde, da die betroffenen Mädchen vielfach die Erfahrung machen mußten, dass ihre Berichte und Hilferufe ignoriert oder bagatellisiert wurden. Dem Bericht ist darüber hinaus zu entnehmen, dass sich das Projekt KOBRA in seinem therapeutischen Ansatz ausdrücklich von dem Beratungs- und Therapiekonzept der Kinderschutz-Zentren unterscheide. Diese letztere gehen davon aus, dass es sich beim sexuellen Missbrauch von Kindern um eine spezielle Form von Kindesmißhandlung handle und die Ursache in einer gestörten Familienbeziehung liege. Dies begründet für die Kinderschutz-Zentren ein ausschließlich familientherapeutisches Konzept, in dem von vornherein alle Familienmitglieder einbezogen werden. Das Projekt KOBRA hingegen betrachtet den sexuellen Missbrauch von Kindern als Ausdruck einer sexuellen Gewalt gegen Kinder, als Ausdruck eines Missbrauchs von Macht und Ausnutzung einer Vertrauensbeziehung. Dies sind zwei sehr unterschiedliche therapeutische Ausgangspositionen. Während die Therapie der Kinderschutz-Zentren die Familie als eine psychodynamische Einheit betrachtet, die durch Therapie und Beratung wieder zu einer ausgeglichenen innerfamiliären Beziehung geführt werden müsse, sieht das Projekt KOBRA die Frauen, speziell die betroffenen Mädchen als schutzbedürftig gegenüber einer väterlich-männlichen Macht, welche unter Ausnützung einer Vertrauensbeziehung von diesen missbraucht werde.

Beide therapeutische Ansätze haben ihre Begründung und ihre Berechtigung, wenngleich der therapeutische Ansatz der Kinderzentren weniger parteilich ist und die Wiederherstellung der innerfamiliären - grundsätzlich positiven - Beziehung zum Ziel hat. Das Projekt KOBRA versteht sich demgegenüber offenbar als eine Hilfs- und Schutzinstanz für die betroffenen Mädchen, nimmt daher notwendigerweise die Partei dieser betroffenen Mädchen und Frauen. Dies bewirkt von vorneherein eine gewisse Polarisierung innerhalb der Familie, die allerdings in fast allen Fällen bei tatsächlich erfolgtem sexuellen Missbrauch zwischen Vater und Tochter bereits besteht und nicht erst durch den therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA ausgelöst oder gar herbeigeführt wird. Allerdings wird beim Projekt KOBRA mehr oder weniger bewußt ausgeklammert, dass es, wenngleich zweifellos sehr viel seltener, auch sexuellen Missbrauch von Jungen durch ihre Mütter gibt. Dies entspricht dem vorwiegend feministischen Ansatz des Projekts KOBRA.

Die Parteiliche Hilfestellung des Projekts KOBRA ist durchaus begründet und gerechtfertigt durch den Umstand, dass eine große Zahl der von ihren Vätern sexuell missbrauchten Mädchen in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten regelmäßig mit ihren Äußerungen keinen Glauben fanden und dadurch in die Isolation gedrängt wurden. Dem will das Projekt KOBRA durch seinen parteilichen therapeutischen Ansatz entgegentreten. Bei der gerade bei jüngeren Mädchen mit positiver Beziehung zu ihren Vätern festzustellenden ambivalenten, d.h. zwiespältigen Beziehung zum missbrauchenden Vater, der ja keineswegs regelmäßig als Bedrohung und mit körperlicher Gewalt auftritt, bedeutet diese parteiliche Hilfestellung eine Hilfe zur klaren Orientierung dieser Mädchen bei der Beurteilung des Verhaltens des Vaters ihnen gegenüber. Während regelmäßig bei den betroffenen Mädchen Schuldgefühle entstehen, weil sie den sexuellen Missbrauch ohne körperliche Gewalt durchaus auch als zärtlich-liebevolle Zuwendung des Vaters positiv erleben konnten, entwickeln sich infolge der durch das Bekanntwerden dieses Umstandes ausgelösten Reaktionen der Umwelt - bis hin zur Trennung der Eltern oder gar Einschaltung der Kriminalpolizei - bei diesen Mädchen unvermeidlich Schuldgefühle. Diese Schuldgefühle resultieren daraus, dass sie eine von ihnen selbst durchaus nicht negativ beurteilte Beziehung und die damit verbundenen Handlungen ihres Vaters wegen der darauf folgenden Reaktion ja offensichtlich fälschlich als positiv und nicht nur als negativ und verurteilungswürdig eingeschätzt haben. Die Haltung des Projekts KOBRA entlastet die Mädchen alsbald von diesen Schuldgefühlen, in dem sie die Verantwortung für diese Handlungen eindeutig dem Vater zuweist. Dies entspricht ja auch zweifellos einer sowohl objektiven wie ethischen Betrachtungsweise. Allerdings wird damit unvermeidlich die positive Beziehung des Kindes zum missbrauchenden Vater - zumindest zunächst einmal - gestört und negativ besetzt. Es entspricht offenbar dem therapeutischen Ansatz des Projekts KOBRA, dass diese Beziehung dann nach Schuldentlastung der Mädchen allmählich wieder positiv aufgebaut werden könnte. Dies läßt sich daraus entnehmen, dass auch im Projekt KOBRA, wo anfänglich nur daran gedacht war, die Mütter in den Beratungsprozeß miteinzubeziehen, erkannt wurde, wie notwendig es ist, auch im Sinne der Parteilichkeit für das Mädchen den Vater nicht auszuklammern.

Das Projekt KOBRA/Stuttgart arbeitet nach dem eigenen Bericht seit 1988, d.h. seit 4 Jahren, wobei von einer 3-jährigen Modellphase bis zum Mai 1990 gesprochen wird. Nach diesem Bericht wurden in dieser Zeit Erfahrungen gesammelt, die auch zu einer gewissen Änderung des Konzepts und seiner Durchführung führten. Diese anfänglichen Unsicherheiten in der Konzept-Durchführung waren aber offenbar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Behandlung des Kindes Anna aufgenommen wurde, bereits überwunden.

Die hier dargestellten unterschiedlichen Behandlungskonzepte beim Vorliegen eines Verdachts eines sexuellen Missbrauchs beinhalten unterschiedliche Vorzüge, aber auch Risiken. Das familienzentrierte Konzept, wie es in den Kinderzentren praktiziert wird, bietet als Vorteil das Ziel einer Restitution der Familie. Die Voraussetzung dazu ist allerdings, dass der missbrauchende Erwachsene sein Verhalten eingesteht und zur Teilnahme an einer Therapie bereit ist. Da aber ein solches Eingeständnis oft nicht oder erst nach relativ langer Zeit familientherapeutischer Arbeit zu erreichen ist, besteht die Gefahr, dass das betroffene Kind sich in seinen Aussagen bezweifelt und unverstanden fühlt und auch die angestrebte Familienintegration oft letztlich nicht mehr verwirklicht werden kann. Das Therapiekonzept, das sich das Projekt KOBRA zugrunde gelegt hat, nimmt von vorneherein eine Polarisierung der Familie in Kauf, um dem betroffene Kinde das Gefühl der uneingeschränkten Akzeptanz und ihm damit ein großes Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Dadurch wird allerdings die innerfamiliäre Beziehung belastet und eine Verstärkung der ohnehin bestehenden Polarisierung bewirkt. Ob unter Einbeziehung der Eltern eine Wiederherstellung der Familie dabei erreicht werden kann, ist fraglich. Es wird deutlich, dass ein Konzept, das familienzentriert die Wiederherstellung der Familie im Auge hat, bei einer sich trennenden Familie im Rahmen der Familientherapie auch eine Ehetherapie beinhalten muß, wogegen eine kindzentrierte Therapie die Beziehung der Eltern und der Familie insgesamt zumindest zunächst nicht in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt.

Aus den Angaben des Vaters im Rahmen der Erstbegutachtung ist für den Gutachter nicht klar erkennbar, warum eine offenbar von der KOBRA/Stuttgart versuchte Einbeziehung des Vaters im Dezember und Januar 1991/92 nicht zustande gekommen ist. Der Vater fühlte sich offenbar von den Mitarbeitern der KOBRA/Stuttgart abgewiesen, zumindest ist es diesen offenbar nicht - oder noch nicht - gelungen, dem Vater die Notwendigkeit, aufgrund angeblich belastender Angaben des Kindes zunächst den sexuellen Missbrauch als tatsächlich stattgefunden zu unterstellen, verständlich zu machen. Diese aus dem Konzept heraus gegebene Notwendigkeit kann verständlicherweise von einem sich unschuldig fühlenden Vater nur schwer akzeptiert werden.

Was im einzelnen in der Therapie von Diplom-Psychologin Iskenius mit dem Kind Anna abgelaufen ist, insbesondere was Anna im einzelnen angegeben hat und wie diese Angaben interpretiert wurden, entzieht sich der Kenntnis des Gutachters. Daß Frau Diplom-Psychologin Iskenius darüber keine Angaben macht, ist aus der therapeutischen Situation heraus verständlich und zu akzeptieren. Es finden sich aber keine Hinweise, dass Anna durch die Therapie belastet würde. Aus den Angaben des Kindes kann vielmehr entnommen werden, dass sich ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und der Therapeutin entwickelt hat. Das ergibt sich schon daraus, dass sie die Begleitung von Frau Iskenius als Voraussetzung dafür nannte, mit dem Vater wieder in Kontakt zu treten. Die positive Einstellung des Kindes zu seiner Therapeutin schließt eine unmittelbare schädliche Wirkung auf das Kind aus. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass im konkreten Falle der Therapie des Kindes Anna offensichtlich gegen psychotherapeutische Grundregeln verstoßen worden wäre.

Die unterschiedliche Bewertung der Risiken bei den verschiedenen therapeutischen Konzepten macht allerdings deutlich, dass der Vater aus seiner Sicht eine kindzentrierte Therapie, welche aufgrund von Äußerungen des Kindes, die lediglich den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs durch den Vater begründen können, diesen Missbrauch von vorneherein als wahr unterstellt, seine bis zum Herbst 1991 unbestritten positiven Beziehungen zu diesem Kind störend und damit auch das Kind schädigend ansehen muß.

Die therapeutische Aufarbeitung eines tatsächlich stattgefundenen oder aber auch nur als sicher unterstellten sexuellen Missbrauchs bedeutet in jedem Falle eine Belastung eines Kindes. Das Ausmaß der Belastung des Kindes hängt auch stets von der Haltung der Mutter in diesem Konflikt ab. Das gleiche gilt aber auch für die psychotherapeutische Bearbeitung einer streitigen Trennung von Eltern, die beide von ihren Kindern geliebt werden. Die psychotherapeutische Behandlung eines auf diese oder andere Weise belasteten Kindes enthält stets ein gewisses und nicht vermeidbares Risiko.

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Zusammenfassung

Die vom Gericht gestellte Frage, ob die Behandlung durch die Projektgruppe KOBRA für Anna schädlich sei, kann daher ohne genaue und zur Zeit nicht erreichbare Kenntnis der genauen Therapieinhalte nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden. Es finden sich keine Hinweise, dass Anna durch die Behandlung unter eine zusätzliche und vermeidbare psychische Belastung gestellt wurde. Anna hat offensichtlich eine für das Kind wichtige, vertrauensvolle und positive Beziehung zur Therapeutin aufgebaut. Es finden sich keine hinweise auf offensichtliche therapeutische Versäumnisse. Die Indikationsstellung für eine Psychotherapie bei Anna war in jedem Fall richtig, da das Kind in zeitlichem Zusammenhang mit der Trennung psychische Symptome entwickelte, die auf eine Therapiebedürftigkeit hinwiesen.

Die verschiedenen bei dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes eingesetzten therapeutischen Konzepte beinhalten unterschiedliche Ziele und damit auch unterschiedliche Risiken.

gez. Prof. Dr. R. Lempp
8. Juli 1992





 

 

Brief - 10.07.92

                                        Thomas Alteck

An die Kanzlei
Thümmel, Schütze & Partner
z. Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart 1


Betr. Alteck/Alteck
                         
                                                                                       10.7.92

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

auf dem Weg in die Niederlande bin ich mit den Kindern bei einem Psychiater und Kindertherapeuten gewesen. Ich habe ihn gebeten ein wenig auf die Interaktion zu schauen, da meine Frau wiederholt gesagt hat, dass Anna Angst vor mir habe. Seine Stellungnahme wird voraussichtlich bis Mitte nächster Woche vorliegen. Darüber hinaus habe ich auch mit ihm noch einmal die Situation diskutiert. Er sagt sehr richtig, dass er meine Aussagen natürlich nicht überprüfen kann, aber wenn es so ist, dann sollten die Kinder wirklich nicht länger bei meiner Frau sein.

Ich hatte ihm geschildert, dass meine Frau sich auch nach dem Lempp-Gutachten nicht nur weigerte den Kontakt zwischen Maria und mir zu erlauben, sondern im Beisein des Kindes geschrien hat:

"Wenn du nicht sofort verschwindest, rufe ich die Polizei. & Der Richter hat dir den Umgang mit den Kindern verboten, daran hast du dich zu halten." Kommentar des Richters in der Verhandlung:

"Ich wüßte nicht, dass ich ihrem Mann den Umgang verboten habe." Kurze Zeit später hat sie mich zudem, wie sie bereits wissen, im Beisein von Maria und Yvonne geschlagen.

Am Mittwoch fragte mich Maria ob es stimmt, dass ich bei Anna im Schrank gesessen hätte. Da ich die Kinder nichts frage, habe ich das paraphrasiert und bekam von Anna die Erklärung: "Ich träume immer von Gespenstern und einmal hat mein Bett gewackelt und einmal war ein silbernes Band an meiner Lampe, da habe ich echt Angst gehabt, und einmal war ein Gespenst in meinem Schrank und da ist die Mama gekommen und hat die Verkleidung (im Sinne von Kostüm) weggerissen und da bist du (Papa) dort gehockt". Ich habe darauf gesagt: "Und das hast Du geträumt?"

Darauf Anna: "Nein, ich saß mit der Corina (eine Freundin) auf der Treppe. Wir haben die Mama schimpfen gehört, gell (zu Maria). Und dann hat sie gesagt kommst du jetzt vor du Gespenst, und dann hat sie das ????? (ein Wort nicht verstanden) herübergezogen und da hat sie gesehen, das warst du (Papa)." Mein Kommentar: "Und das hat die Mama so erzählt?" Antwort: "Ja, das stimmt auch, ich war ja auch dabei aber ich habe mich versteckt." Ich: "Du hast dich versteckt und das beobachtet, und du hast gesehen, dass ich aus deinem Kleiderschrank gekommen bin?" Anna: "Ja die Mama hat die Verkleidung weggerissen." Darauf Maria: "Ja und das Gespenst war lila, schwarz, gelbe Augen." Anna: "Einmal hattest du (Papa) ein Streichholz und wolltest das Haus anbrennen und da hab ich dich verprügelt mit 'nem Stock (Lachen) und da hat es einen Finger abgehackt" (wieder Lachen). Mein Kommentar: "So so - hast du das Gespenst mit einem Stock verprügelt" Anna: "Ja, ganz tüchtig auf den Kopf gehauen und auf einmal ist der Finger abgefallen." Ich: "Und dann, was hast du dann mit dem Finger gemacht?" Anna: "Den hab ich, den hab ich in ein Taschentuch gewickelt und auf den Balkon gelegt - das war alles."

Ich will nicht versuchen das zu interpretieren. Ich kann dazu nur anmerken, dass ich das auf meinem Diktiergerät festgehalten habe. Die Kinder haben mir die Geschichte mittlerweile ein zweites mal erzählt. Ich kann nicht feststellen, ob meine Frau das erzählt hat - dazu erübrigt sich jeder Kommentar, oder ob das Annas Phantasiegeschichte ist. Anna hat vor meinem Auszug nicht herumgesponnen. Lempp hat Recht wenn er sagt, dass sie offenbar durcheinander ist. Ich weiß allein nicht, warum er das in seinem Gutachten nicht manifestiert hat, sondern allein mir gegenüber im abschließenden Gespräch.

Ein wesentlicher Grund für mein Eingreifen sei abschließend noch ausführlich erläutert. Eine Bekannte erzählte mir, dass sie über Ostern mit meiner Frau unterwegs war. Anna hat sich zu einem fremden Mann auf den Schoß gesetzt und ihn gefragt, ob er mit ihr schlafen will.

Als ich das hörte, war ich verständlicherweise entsetzt. Ich wollte das aber auch nicht überbewerten und habe mich zunächst damit vertröstet, dass das möglicherweise eine Unsitte ist, die sie in der Schule aufgeschnappt hat. Wenn nicht, so vermutete ich, dass sie von meiner Frau dazu angestiftet worden ist.

Wohlwissend, dass Prostitution häufig ihre Ursachen in sexuellem Missbrauch hat, habe ich dieses, das ja eigentlich gegen mich spricht, in der letzten Verhandlung erzählt und gesagt, dass ich mir große Sorgen um Anna mache. Meine Frau sprang sofort darauf an und erklärte, dass das ja ein Indiz für sexuellen Missbrauch sei. Dabei hat sie allerdings übersehen, dass Anna zu jung dafür ist. Ein solches Verhalten beginnt allenfalls mit der Pubertät.

Eine Stunde nach der Verhandlung hat meine Frau die Bekannte, zu der sie den Kontakt bereits einige Wochen vorher abgebrochen hatte, angerufen und sie zur Schnecke gemacht, da sie mir das erzählt hat. Für mich läßt das nur eine Interpretation zu, nämlich, dass meine Frau versucht Anna Verhaltensweisen beizubringen, die alle Welt Glauben machen soll, dass ich Anna missbraucht habe.

Ich habe bereits in einem meiner früheren Schreiben dargelegt, dass viele der geschehenen Dinge auch unter dem Aspekt Vorsatz durchaus schlüssig sind. Vorsatz und Krankheit schließen sich nicht gegenseitig aus. Aus einer narzißtischen Kränkung versucht meine Frau alles, um mir zu schaden; aufgrund ihrer Krankheit ist sie nicht in der Lage zu erkennen, welchen Schaden sie den Kindern zufügt.

Ich bitte Sie gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich zu machen, dass es sich in diesem Fall nicht um eine 'normale' Trennungssituation handelt, bei der sich zwei Eheleute um das Sorgerecht streiten. Ich weiß zwar, dass es so aussieht, als ob ich mir den einzigen Grund ausgesucht hätte, warum man einer Mutter die Kinder wegnimmt, um das Sorgerecht für mich zu bekommen und ihre Behauptung des sexuellen Missbrauchs zu entkräften, aber dem ist nicht so.

Ich kann nicht dafür, dass meine Frau krank ist und ich muß mir zum Vorwurf machen, dass ich das viel zu lange nicht wahrhaben wollte. Wenn ich mit meinem heutigen Wissen vor einem Jahr zu einem Arzt gegangen wäre, hätte mir jeder geglaubt und geholfen. Nun gibt es von Seiten meiner Frau diese absurde und in ihren Folgen für mich katastrophale Behauptung und ich muß feststellen, dass auch Lempp mir nicht glaubt. Wenn meine Frau fälschlich behauptet ich erziehe mit Angst und Druck, dann wird das im Gutachten zweimal erwähnt. Wenn ich Lempp schildere, dass meine Frau bereits im Januar '91 eine Halluzination hatte, findet das nicht einmal Erwähnung. Wenn sich die Kripo schon mit meinem Fall beschäftigt, dann besorge ich gern das Original eines Briefes, den ich im Januar vergangenen Jahres geschrieben habe und in dem diese Halluzination beschrieben ist. Kriminaltechnisch wird man das Alter des mit Tinte geschriebenen Briefes wohl feststellen können.

Meine Frau ist krank. Daher gibt es eine medizinische und eine juristische Betrachtungsweise. Die Mediziner sagen, die Kinder sollten nicht bei ihr sein. Ich sehe, dass der juristische Weg lang ist, aber ich bitte um das Verständnis, dass ich nicht elf Monate zuschauen kann, dass den Kindern Schaden zugefügt wird, um dann den juristischen Segen zu bekommen. Im Übrigen bin ich verzweifelt, dass man trotz all der bislang unstrittig geschehenen Dinge, offenbar immer noch eher der Mutter als dem Vater glaubt. Kindesentzug von Seiten der Mutter, sowie Mißachtung des Gerichts ist offenbar harmlos.

Wenn eine Mutter plötzlich unbegründet und falsch behauptet der Vater habe die Tochter sexuell missbraucht, wenn sie den Vater durch den Austausch der Türschlösser aus der gemeinsamen Wohnung aussperrt, wenn die Kinder infolge dessen alle krank werden und eines sogar die Nahrung verweigert und schließlich künstlich ernährt werden muß, wenn sie die Begutachtung durch einen renommierten Kinderpsychiater ablehnt und statt dessen zu einer Organisation mit Therapeuten von selbsternannten Gnaden geht und das Kind dort in eine sogenannte Therapie gibt, von der der Kinderpsychiater sagt, dass er sie für schädlich hält, wenn diese Mutter dem Vater den Umgang mit den Kindern verwehrt und die Kinder den Vater weder anrufen noch am Fenster sehen dürfen, wenn sie in dieser Situation den Kontakt zu allen Freunden abbricht und auch kein Wort mehr mit den Nachbarn spricht, wenn sie, obwohl der Richter sie aufgefordert hat vorerst nicht mehr zu behaupten der Mann habe die Tochter missbraucht, wenige Tage später ein Radio-Interview mit eben diesem Inhalt gibt, wenn sie die Tochter für zwei Wochen aus der Schule nimmt und heimlich nach Teneriffa fliegt, wenn sie den Rat eines gutachtenden Kinderpsychiaters verwirft und die Kinder weiter vom Vater fern hält, wenn sie überall fälschlich behauptet, der Richter habe dem Vater den Umgang mit den Kindern verboten und die Tochter habe extreme Angst vor dem Vater, wenn sie in der Öffentlichkeit behauptet der Vater wolle sie umbringen und ihn auf offener Straße schlägt, wenn sie sich der gerichtlichen Anordnung, dass sie den Vater die Kinder sehen lassen muß wiedersetzt, dann findet das offenbar jeder normal.

Wenn der Vater, nachdem er die Kinder bereits ein halbes Jahr nicht gesehen hat, diese an sich nimmt, um zusammen mit ihnen zu einem Gutachter zu gehen, dann sucht die Kripo bundesweit nach ihm. Ich habe die deutsche Rechtsprechung nicht angerufen, um mich ihr zu entziehen. Auf Wunsch komme ich jederzeit in die Bundesrepublik zurück. Aber es ist meine Verantwortung, die mich die Kinder vorerst nicht zur Mutter zurückbringen läßt.

Mit bestem Gruß


P.S. Ich weiß, dass es vor dem Familiengericht nur gute Väter gibt. Ich selbst war den Kindern in der Vergangenheit ein sehr guter Vater und das bin ich auch heute, und ich finde es skandalös, dass das Jugendamt sich weigert, sich in unserem Freundeskreis über diesen Sachverhalt zu informieren. Sie haben es explizit abgelehnt.





 

 

Brief - 16.07.92

                                        Thomas Alteck

An die Kanzlei
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart 1



Betr. Alteck/Alteck - Sorgerecht

                                                16.7.92

 

Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

mittlerweile habe ich ein umfassenderes Bild von der Situation, insbesondere der 'Gespenstergeschichte'.

Die Kinder haben, nach Aussagen von Bekannten, in der Zeit, da meine Frau mit den Kindern allein war, sehr unruhig geschlafen und häufig nachts geschrien. Insbesondere Anna muß sehr unruhig gewesen sein. Während Maria und Yvonne in getrennten Zimmern im Obergeschoß schliefen, schlief Anna bei der Mutter eine Etage tiefer.

Zu dem Gespenst ist zu sagen, dass eines Abends, als Maria und Yvonne bereits schliefen, folgendes passiert ist: Angeblich gegen 21 Uhr saß Anna mit Corina auf der Treppe (Corina ist, wie ich inzwischen weiß, die achtzehnjährige Adoptivtochter einer Freun-din meiner Frau, deren Adoption erfolgte, weil sie von ihrem Bruder sexuell missbraucht wurde). Da hat meine Frau offenbar das Geschrei um das Gespenst angefangen und eine ca. 50 Zentimeter große, schwarz und lila gekleidete und mit gelben Augen versehene Puppe aus Annas Kleiderschrank geholt und erklärt, das ich das sei. Das Gespenst wurde sodann im Beisein von Anna und Corina auf der Terrasse des Hauses verbrannt und die Asche in einem Karton gesammelt. Anna sagt, dass sie dann alle noch sehr lange wach waren, da sie sehr aufgeregt waren. Mit dem Karton ist Anna einen Tag später zu Frau Iskenius gegangen. Was dort im weiteren damit geschehen ist wollte Anna mir nicht erzählen, da es ein Geheimnis zwischen ihr und Frau Iskenius ist.

Unklar ist für mich nach wie vor wie genau meine Frau mich mit diesem Gespenst in Verbindung gebracht hat. Zweifelsfrei hat sie es aber getan, denn daraus resultiert offenbar Marias Frage, ob es stimmt, dass ich als Gespenst in Annas Schrank gehockt habe. Obwohl die anderen Kinder schliefen, kennen sie alle die Geschichte. Darauf gestoßen bin ich, als ich mit Yvonne auf der Wiese tobte und wir dort etwas Asche fanden, von der Yvonne sagte:

"Die Asche sieht aus, wie die Asche von Annas Gespenst."

Ich denke, dass ich mit viel Geduld und gelegentlichem aktiven Zuhören, noch mehr über die Vergangenheit erfahren werde. Im Moment bitte ich Sie, Sich mit diesem Sachverhalt an das Gericht zu wenden. Mein von Anfang an bestehender Vorbehalt gegenüber KOBRA bestätigt sich zunehmend. Das Geschilderte ist keine Therapie sondern Woodo-Zauber. Bitte überprüfen Sie noch einmal die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, einen Strafantrag gegen Frau Iskenius zu stellen. Ich selbst hatte in der Woche vor meiner Abreise Gelegenheit mit Frau Iskenius zu telefonieren. Das Gespräch war absolut unergiebig. Offenbar hat sie keinerlei therapeutische Ausbildung. Sie hebt nur auf ihre langjährige (5+2 Jahre) Erfahrung ab. Zur Behauptung des sexuellen Missbrauchs, sowie zur Behandlungsmethode weigerte sie sich Auskunft zu geben. Ihr Standpunkt ist stets, dass das Vertrauensverhältnis zu Anna dadurch gefährdet wird. Es ist überflüssig zu erwähnen, dass ich mir grundsätzlich vorbehalte Informationen aus einem solchen Gespräch für mich zu behalten, oder an mein Kind weiter zu geben. Niemals würde ich jemandem mein Kind auf dieser Basis überantworten, heißt, das Vertrauensverhältnis zu meinem Kind bewußt aufgeben, um das zu einer 'Zauberin' nicht zu gefährden.

Da sich meine Frau nachweislich Lempps Rat verschlossen hat und Hilfe in solchem Hokuspokus sucht, steht für mich nunmehr zweifelsfrei fest, dass sie geisteskrank ist. Dabei bitte ich das Wort Hokuspokus nicht falsch zu verstehen. Nach meiner Überzeugung hat, von der Intensivmedizin abgesehen, erfolgreiche Medizin viel mehr mit Psychologie, als mit Pharmazie zu tun. Den Vater rituell zu verbrennen offenbart nicht einfach nur die Geisteshaltung, sondern ist für das Kind mit Sicherheit ein eklatantes traumatisches Erlebnis. Es erklärt endlich die Angst und Bedrohung unter der Anna nachweislich stand und vermutlich noch steht. Ich habe mich nach einer Unterhaltung mit Annas Lehrerin immer wieder gefragt was Anna derart bedroht, dass sie, obwohl sie Frau Dorster sehr viel von sich etc. erzählt hat, mich niemals erwähnte.

Ich bitte Sie, Sich mit dem Wunsch einer Zwangseinweisung an das Familiengericht zu wenden. Solange das Aufenthalstsbestimmungsrecht bei meiner Frau liegt und sie die gemeinsame Wohnung bewohnt, werde ich die Kinder nicht zurückbringen. Eine schnelle gerichtliche Entscheidung wäre wünschenswert, um den Kindern den Besuch der bekannten Schule weiterhin zu ermöglichen und einen schwierigen und belastenden Schulbesuch im Ausland überflüssig zu machen. Zudem haben mich die Folgen aus dem Wahnsinn meiner Frau mittlerweile an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht hat. Ich hoffe, dass das Gericht endlich reagieren wird.

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass es den Kindern sehr gut geht. Sie sind alle vollkommen gesund, fröhlich und ausgeglichen. Nachts schlafen sie ruhig und tief. Sobald sie morgens wach werden, kommen sie zu mir ins Bett gekuschelt. Kommentar eines Freundes, bei dem ich mich beklagt habe, dass ich neben den dreien keinen Platz mehr finde: "Ja, das ist schlimm mit diesen Kindern, die Angst vor ihrem Vater haben."

Mit bestem Gruß





 

 

Brief - 20.07.92

                                            Thomas Alteck

An die
Kriminalpolizei
Böblingen
Talstr. 50
7030 BÖBLINGEN

Betr. KINDESENTZUG - Alteck

                                                20.7.92

 

Sehr geehrte Herren,

wie Sie bereits wissen, habe ich im Januar dieses Jahres einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht in Böblingen gestellt, da ich nach Aussage von Fachleuten davon ausgehen muß, dass meine Frau psychisch erkrankt ist. Die zuständige Richter bearbeitet diesen Fall mit größter Sorgfalt und Umsicht, aber der juristi sche Prozeß einschließlich Gutachten nimmt eine geraume Zeit in Anspruch. Um weiteren Schaden von den Kindern abzuwenden, habe ich diese am 1. Juli zunächst an mich genommen. Zur Zeit bemühe ich mich die Dinge juristisch wieder ins Lot zu bekommen. Das wird allerdings auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da mein Anwalt derzeit ständig im Ausland ist.

Den Kindern geht es uneingeschränkt gut. Ich war mit ihnen zwischenzeitlich bei einem Kindertherapeuten, der das bestätigen kann. Die Aussagen der Kinder rechtfertigen nachträglich mein Handeln. Ich bitte Sie, mir zu helfen den unten beschriebenen Sachverhalt zu klären, indem Sie einen Artikel im Gemeindeblatt Unbenannt veröffentlichen. Ich habe den Versuch unternommen den Text vorzuformulieren.



Dringend Zeugen gesucht

Es geht um den bereits erwähnten Fall von Kindesentziehung. Zur Aufhebung des zwischenzeitlich von der Mutter erwirkten Haftbefehls sucht der Vater Zeugen, die Angaben zu folgendem Geschehen machen können. Nach Aussage der betroffenen Kinder, hat die Mutter den Vater, symbolisiert durch eine 40-50 Zentimeter große Puppe in schwarz und lila, im Beisein der ältesten Tochter und einer weiteren erwachsenen Person, auf der Terrasse des Hauses in der Sonstwo-Str., rituell verbrannt.
Personen, die Angaben zum Hergang und insbesondere zum Zeitpunkt des Geschehens, vermutlich Frühjahr '92, machen können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Böblingen telefonisch unter der Rufnummer (07031) 13-0 in Verbindung zu setzen.

Ich hoffe, dass diese überaus belastende Situation bald umfassend bereinigt werden kann und danke Ihnen im voraus für Ihre Hilfe und verbleibe,

mit freundlichem Gruß





 

 

Brief - 22.07.92

                                            Thomas Alteck

An das
Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Volz
7030 BÖBLINGEN

                                                22.7.92

 

Sehr geehrte Frau Volz,

ein Freund hat meinen Brief gelesen und fand ihn mißverständlich, daher noch diese Ergänzung. Ich will nicht alle Türen zuwerfen, sondern ich habe meine Sicht dargestellt. Dabei bin ich mir der Belastung für die Kinder absolut bewußt. Bitte überlegen Sie, ob sie andere Möglichkeiten sehen. Ich bin für jede Idee dankbar, die im Sinne der Kinder ist.

Da ich nicht weiß, ob das Gericht Ihnen die schriftliche Stellungnahme von Dr. Weisbach zur Kenntnis gegeben hat, sende ich diese als Anlage mit und verbleibe,

mit bestem Gruß





 

 

Brief - 24.07.92

                                            Thomas Alteck

An das
Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Volz
7030 BÖBLINGEN

                                                    24.7.92

Betr.: Unterbringung der Kinder

 

Sehr geehrte Frau Volz,

nach vielen qualvollen Stunden, hier meine Stellungnahme: Ich selbst habe im Januar die Fremdunterbringung vorgeschlagen. Damals war die Situation eine andere. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder bei meiner Frau und die Fremdunterbringung hätte eine Verbesserung des Zustandes bedeutet. Heute sind die Kinder bei mir und ich bin sicher, dass die Fremdunterbringung eine Verschlechterung der Lebenssituation ist, dass heißt, eine zusätzliche und unnötige Belastung darstellt.

Es gibt zwei Dinge, die mir an der derzeitigen Situation nicht gefallen. Zum einen, dass die Kinder ihre Mutter nicht sehen. Auch wenn sie krank ist, ist es ihre Mutter und ich möchte, dass sie Kontakt haben, soweit das möglich ist. Zum anderen sind die Kinder nicht in ihrer gewohnten Umgebung. Dabei denke ich insbesondere an die Schule. In Gesprächen mit Annas Lehrerin habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Schule, in den letzten 8 Monaten, der wichtigste Stabilitätsfaktor für Anna war, da sie hier etwas eigenes hatte, womit sie sich von meiner Frau abgrenzen konnte. Maria ist, wie jede Erstklässlerin, bereits seit Monaten auf diese Schule fixiert. In einem ersten Gespräch mit den Kindern, am gestrigen Abend, war erwartungsgemäß die Frage der Schule das (aus der Sicht der Kinder) größte Problem.

Mir ist es gelungen, den Kindern die vorübergehende Unterbringung im Kinderdorf Marienpflege zu 'verkaufen'. Den beiden großen habe ich zugesagt, dass sie nach etwa 12 Wochen nach Unbenannt zurückkehren und dann die Waldorfschule besuchen. Bei Anna war das Argument, dass sie zwar später erst in ihre Schule geht, dafür aber früher die Mama wiedersieht erfolgreich. Maria habe ich zugestanden, dass sie die Einschulungsfeier an der Waldorfschule Böblingen mitmachen darf und dann für ein paar Wochen auf eine andere Schule geht. Ich bitte sie dringend, mir in diesem Punkt nicht in den Rücken zu fallen - für das Kind würde eine Welt untergehen.

Darüber hinaus haben die Kinder eine Bedingung gestellt - sie wollen alle drei zusammen in einem Zimmer schlafen. Daneben haben sie mich mit vielen Fragen konfrontiert. Wieviele Kinder sind da? Wie alt sind die? Wie viele schlafen in einem Zimmer? Kann man da auch schwimmen? Gibt es da Pferde? Gibt es dort auch einen Garten? Was machen wir dort am Nachmittag? usw.

Um zum Ende zu kommen. Ich kann Sie nicht bitten und ich werde sie nicht bitten meine Kinder dort unterzubringen, aber ich werde mich Ihrer Entscheidung dafür nicht widersetzten. Mir ist es gelungen die Kinder positiv einzustimmen. Schwester Tobia möge mir verzeihen, dass ich, um die Sache zu Beginn ein wenig interessant zu machen, gesagt habe, dort laufen Frauen herum, die wie Pinguine aussehen. Maria wird mit Sicherheit nach dem Grund für die Verkleidung, wie sie es nannte, fragen.

Abschließend möchte ich meine Position noch einmal unterstreichen. Ich habe meine Kinder nicht missbraucht, daher ist die Heimunterbringung unnötig, die Kinder sollten mit mir zusammen in der Sonstwo-Str. sein. Daß es anders kommt, ist ausschließlich durch das Agieren meiner Frau verursacht. Ich finde es katastrophal, dass nach allem was bereits passiert ist (ihre Behauptung, meine Aussperrung, KOBRA und und und), wiederum sie diejenige ist, die sich der etwas besseren Lösung, der Unterbringung bei Freunden, verschließt. Ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Meine Frau gilt als zurechnungsfähig und Sie müssen sie ebenso hören wie mich. Es ist der Systemfehler, gegen den ich seit Monaten kämpfe, dass eine schnelle Klärung der psychischen Situation nur bei der Feststellung 'gemeingefährlich' möglich ist. Die letzten Monate haben mich nicht nur beinahe zur Verzweiflung, sondern auch an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht.

Aus diesem Grund werde ich bei Gericht anregen, dass es schnellstmöglich die Einholung eines Kinderpsychologischen Gutachtens verfügt. Vor vielen Monaten habe ich davon Abstand genommen, da es eine Belastung für die Kinder ist und schließlich nicht die Kinder, sondern meine Frau diejenige ist, die untersucht werden muß. Heute kann man sagen, dass längst hätte festgestellt werden können, dass die Behauptung sexueller Missbrauch aus der Luft gegriffen ist. In Summe sind die Kinder in den letzten Monaten deutlich mehr belastet worden, als sie durch eine Untersuchung belastet worden wären. Niemand weiß wie lange die Sorgerechtsentscheidung noch offen ist, daher will ich nicht mehr warten. Alle involvierten Stellen hätten in den letzten Monaten wesentlich bestimmter reagiert, wenn nicht diese Behauptung nach wie vor ungeklärt im Raum stünde und ich will nicht, dass wir in 4 Monaten immer noch an diesem Punkt sind.

Ich hoffe, dass das Gericht meiner Anregung und Argumentation folgt. Ich möchte diese Untersuchung nicht durch eine Strafanzeige erzwingen. Schließlich würde diese sich gegen meine eigene Frau richten, die keine Konfrontation, sondern Hilfe braucht. Ein ganz wesentlicher Grund für meinen damaligen Wunsch der Fremdunterbringung war auch der, dass mir meine psychologischen Berater gesagt haben, dass es zur Vermeidung einer psychischen Katastrophe sinnvoll ist, wenn meine Frau die Lebenssituation 'ohne Kinder' bereits eine Weile kennengelernt hat, falls sie das Sorgerecht verliert.

Am Montag ist mein Anwalt wieder erreichbar. Ich werde mit Hochdruck daran arbeiten die Situation schnellstmöglich juristisch zu bereinigen: Aufhebung des Haftbefehls, Einstellung des Verfahrens etc., dann sende ich Ihnen unverzüglich das Fax, wie besprochen. Es wird zwei Einschränkungen enthalten. Zum einen, dass das Jugendamt die Unterbringung der Kinder bei meiner Frau nicht verfügen darf und zum anderen, dass es seine Gültigkeit nicht erst bei einer Sorgerechtsentscheidung, sondern auch bei Vorlage eines gerichtlich verfügten Gutachtens, dass den Missbrauchsvorwurf widerlegt, verliert.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe,
mit bestem Gruß





 

 

Stellungnahme - 26.07.92

                                            Andrew Albers
                                            Adresse

                                            Telefon


Stellungnahme:

Als Freund der Familie Alteck und aufgrund der Situation, bin ich gerne bereit dem Wunsch des Herrn Alteck zu folgen und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Familie Alteck kommt seit fünf Jahren jeden Sommer für 3-6 Wochen in unser Haus auf Texel. Ich glaube die Kinder und die Eltern gut zu kennen, da wir sehr guten Kontakt haben. Im Sommer '91 war Frau Alteck eine Zeit allein mit den Kindern hier, in diesem Sommer ist Herr Alteck seit dem 8. Juli bei uns.

Von der Ausbildung bin ich Pädagoge. Seit 12 Jahren arbeite ich bei 'Schoolbegleiding Dienst' in Den Helder, eine staatliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, bei pädagogischen und didaktischen Problemen, den Schulen (Lehrer, Schüler und Eltern) Hilfe zu geben. Meine Arbeit gilt 4-12 jährigen Kindern.

Seit 2 Jahren bin ich Direktor dieser Einrichtung in der Provinz Noord-Holland.

Wegen der Behauptung des sexuellen Missbrauchs, die Frau Alteck gegen ihren Mann erhoben hat, habe ich in diesem Jahr den Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ich hatte bereits beruflich verschiedentlich mit sexuell missbrauchten Kindern zu tun. Bei den Kindern der Familie Alteck, insbesondere Anna, habe ich daher in den letzten Wochen die Dinge ausprobiert, die ich aus meiner Erfahrung und Ausbildung kenne. Keines der Kinder zeigte irgendwelche Abwehrreaktionen bei körperlichem Kontakt. Auch die für sexuell missbrauchte Kinder typische Versteifung, wenn man sie fest umarmt, war weder in der Vergangenheit noch in diesem Jahr festzustellen.

Es gab auch keine Veränderungen im Verhalten der Kinder. In allen Jahren, so auch in diesem, haben sich die Kinder hier ausgesprochen ungezwungen und lebhaft bewegt. Zum ersten mal sind alle Kinder in diesem Jahr offenbar vollkommen gesund, was in meinen Augen auch in der Vergangenheit der Fall war, der Unterschied ist, dass es dieses Jahr keine Rede von Schnupfen, allergischen Hautreaktionen und Mittelohrentzündungen ist.

Yvonne, die jüngst Tochter, war in der Vergangenheit eher zurückhaltend und sprach wenig, wobei man sehen muß, dass sie ja auch jünger war. In diesem Jahr habe ich Yvonne zu Beginn genauso, das heißt, eigentlich unverändert erlebt. Dabei fielen mir besonders ihre Augen auf, deren Blick man als nach innen gerichtet beschreiben kann. Binnen einer Woche veränderte sich ihr Verhalten und auch der Ausdruck ihrer Augen. Sie ist aufgetaut und spielt ebenso wie die anderen Kinder. Zum ersten mal erlebe ich, dass ich mit ihr auch sprechen kann, wohingegen sie im letzten Jahr die verbale Kommunikation verweigerte. Ich konnte beobachten, dass sie sowohl mit meiner ganzen Familie, als auch mit ihren Großeltern, die für ein paar Tage hier waren und die sie seit drei Jahre nicht gesehen hatte, normal sprach; also auch selbst die Initiative ergriff und ihre Position vertrat.

Wir hatten im letzten Sommer mit Frau Alteck sehr viele intensive Gespräche über die Familiensituation. Als wir im November durch Herrn Alteck von ihrer Behauptung erfuhren, waren wir nicht überrascht, da es bereits im Sommer eine Andeutung ihrerseits gegeben hatte. Eingedenk der Tatsache, dass die definitive Diagnose oder der Ausschluß von sexuellem Missbrauch sehr schwierig ist, konnte ich mir damals und kann ich mir auch heute, so wie ich die Kinder und Herrn Alteck miteinander erlebe, nicht vorstellen, dass dieser die Kinder missbraucht haben könnte.

>> Wenn sexueller Missbrauch derart fröhliche, lebhafte und spontane Kinder hervorbringt, sollte unsere Gesellschaft sexuellen Missbrauch eigentlich unterstützen müssen. <<

Ich habe gesehen, dass sich die Lebenssituation der Kinder mit ihrem Vater hier sehr schnell stabilisierte. Dazu hat sicherlich auch beigetragen, dass die Kinder hier nicht fremd sind. Es ist sehr schwer etwas eigentlich normales darzustellen, ohne dass es einen übertriebenen Ausdruck bekommt. Ich erlebe den Umgang des Vaters mit den Kindern als natürlich, weder übertrieben, noch unsicher oder unbeholfen. Er ist mit allen häuslichen Aufgaben offensichtlich gut vertraut und der Arbeit gewachsen.

Falls erforderlich, bin ich gerne bereit diese Aussagen mündlich zu erklären oder zu wiederholen.


Andrew Albers
Den Burg, den 26.7.92





 

 

Brief - 27.07.92

                                                Thomas Alteck

An das
Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Volz
7030 BÖBLINGEN

                                                    27.7.92

Betr.: Unterbringung der Kinder

 

Sehr geehrte Frau Volz,

bedauerlicherweise kann ich Ihnen noch keinen definitiven Termin nennen, da mein Anwalt im Moment sehr beschäftigt ist. Um den Prozeß trotzdem weiter voranzutreiben schicke ich Ihnen folgende Bestätigung mit der Bitte, sie an das Gericht weiter zu leiten.

Ich bitte Sie mit einem Fax zu bestätigen, dass die Kinder Ihrerseits im Kinderdorf Marienpflege in Ellwangen untergebracht werden, bis dass es entweder eine Sorgerechtsentscheidung gibt, oder ein gerichtlich verfügtes Gutachten feststellt, dass ich die Kinder nicht sexuell missbraucht habe. Für den zweiten Fall bestätigen Sie bitte, dass die Kinder unverzüglich zu mir kommen. Das Fax schicken Sie bitte an Herrn Dr. Raiser, Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, unter der Nummer (0711) + 286 44 66.

Mit bestem Gruß

 

Anlage: Bitte um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

 

Ich, Thomas Alteck, bitte das Familiengericht Böblingen um folgende Verfügung:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die drei Kinder

Anna geb. am 01.11.84
Maria geb. am 14.03.86
Yvonne geb. am 12.04.88

erhält vorläufig, dass heißt, bis zur Entscheidung bzgl. des Sorgerechts bzw. gutachterlicher Klärung des von Fr. Ute Alteck erhobenen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs, das Jugendamt Böblingen, Außenstelle Sindelfingen.

T. Alteck, am 27. Juli 1992





 

 

Notizen - 01.08.92

>> Abschrift von Notizen auf einem Briefumschlag
gefunden im Haus (Sommer 1992) <<

 

Anna sehr verschlossen * halboffen

Maria sagen vor Gericht aus

Yvonne Vater nicht dran

er konnte nicht mit mir umgehen

Kinder bleiben bei mir

- bekomme Sozialhilfe

- wir kommen klar

nach Gefängnis geht mein Mann weg - er geht an fremde Kinder

 

- später werden Kinder alles überwinden

- wenn die Kinder da sind ihn besuchen

- Freunde von ihm werden immer weniger

 

kann mit Frauen nichts anfangen nur mit Kindern

kommt in Klappsmühle

- Anna, Maria unterzeichnen lassen

- ich heirate älteren Mann

geht gut

 

1. Vorschlag am 21.7.

- Verzicht auf Sorgerechte beider Parteien

- rechtliche Rückversicherung für mich

=> Kinder in Heim

- Hilfsplan nach neuem Jugendhilfegesetz

- ich kann jeder Zeit die Kinder







 

 

Stellungnahme - 05.08.92

An: den Vormundschaftsrichter beim Familiengericht
Von: Martina Gruhn

Stellungnahme

Als langjähriger Babysitter der Familie Alteck möchte ich hiermit eine Stellungnahme über meine Beobachtungen in den letzten Jahren abgeben.

Ich habe in diesem Jahr mein Abitur gemacht und habe wenig Ahnung, wenn es um psychologische Ausführungen und Theorien geht. Niederschreiben möchte ich meine Gedanken in Beobachtungen, die ich im Laufe meiner Zeit mit der Familie Alteck gemacht habe. Das einzige, das ich erreichen möchte ist, dass es den Kindern gut geht. Es sind nämlich drei phantastische Kinder, und ich habe sie so lieb, als ob es meine eigenen wären.

Im Spätherbst 1987 begegnete ich zum ersten Mal der Familie Alteck. Frau Alteck war damals mit Yvonne schwanger und wollte nach deren Geburt einen Babysitter für nachmittags engagieren, damit sie mehr Zeit für ihr kleinstes Kind aufbringen könnte, während ich mit den älteren spielte. Besonders wurde ich darauf hingewiesen, welche Allergien welches Kind hatte und was es deshalb nicht essen durfte. Bemerkenswert war jedoch, dass die Kinder bei mir alles aßen und sich keinerlei Reaktionen zeigten. Stutzig wurde ich das erste Mal, als mir Frau Alteck erzählte, dass Anna eine Allergie gegen ihre Großmutter väterlicherseits habe. Ihr Körper war zwar mit roten Flecken bedeckt, aber dann fiel mir auf, in Welcher Art und Weise Frau Alteck über ihre Schwiegereltern, auch in Gegenwart der Kinder, sprach. Unbegreiflich, man kann nicht glauben, dass Kinder solche Ausführungen einfach verdauen. Als ich Weihnachten 1991 zu Besuch war, bekam ich mit, wie sie während eines Telefongesprächs, über ihren Mann in einer ähnlichen Weise sprach, und wieder waren die Kinder anwesend.

Herr Alteck war mir in der Anfangsphase sehr fremd, da er, wie die meisten Väter, tagsüber arbeitete. Besonders in Erinnerung ist mir allerdings eine Erfahrung, als ich Hilfe in Biologie brauchte und Frau Alteck mir als ehemalige Biologielehrerin helfen wollte. Am Ende war er es, der mir mit einer Lammesgeduld die Fakten erklärte. Dort trat zum ersten Mal die frage für mich auf, wie er wohl mit seinen eigenen Kindern umgehen wird wenn sie ihn einmal brauchen?

Auch das durfte ich eines Tages erleben, als Frau Alteck sich für vier Wochen einer Kur im Müttergenesungsheim unterzog. Ich war in dieser Zeit ein oder zweimal bei Alteck.

Eigentlich war immer meine erste Aufgabe als Babysitter von Frau Alteck, die Wiederherstellung der Zugangswege zu den Kinderzimmern gewesen. Bei meinem ersten Besuch während ihrer Abwesenheit wurde ich von einer ordentlichen heimischen Atmosphäre empfangen, die ich nie zuvor in diesem Haus empfunden hatte. An diesem Tag war eine mir in diesem Hause unbekannte, aber angenehme Ruhe. Zwischen Vater und Kindern herrschte eine vollkommene Harmonie.

Schon früher war mir aufgefallen, dass zwischen Vater und Kindern eine besondere Beziehung bestand, so richtig gesehen hatte ich sie nie, aber jetzt sah ich etwas, was mir an meiner eigenen Vater-Tochter Beziehung immer gefehlt hatte: Ein Vater, der sich in aller Ruhe um seine Kinder kümmerte und dabei ruhig und besonnen war.

Nach dieser Zeit wurde für mich ein Zusammensein mit Frau Alteck fast zu einer Qual. Ich kam nicht mehr mit ihren Ansichten über Kindererziehung und über das Leben zurecht. Regelrecht aufgezwungene Diskussionen zwischen uns zeigten mir, dass diese Lebensauffassung nicht die meine war. Zum ersten Mal war ich froh, dass ich mich schon vor dieser Zeit von meinen Pflichten als ständiger Babysitter befreit hatte. Meine anfänglichen Bedenken hatten sich bestätigt.

Über die Kinder möchte ich folgendes sagen: Nie ist mir an einem der Drei etwas außergewöhnliches aufgefallen. Anna und Maria sind meiner Meinung nach völlig normale Kinder. Beide sind sehr kreativ wenn es darum geht, sich selbst zu verwandeln und haben viel Phantasie, die sie in Form vieler Bilder umsetzen.

Anna ist die Phantasievollste und hat sich allerdings in letzter Zeit insofern verändert, als dass sie bei ihrer Mutter völlige Narrenfreiheit hatte und diese voll ausnutzte. Sie hat meiner Meinung nach die Lage vollkommen erkannt und kommandierte bei meinem letzten Besuch ihre Mutter in einem fort herum. [Dez.'91]

Maria ist sehr auf ihren Vater fixiert. Sie war immer die erste, die ihm entgegen rannte, wenn er nach Hause kam. Ein sehr robuster Typ von einem kleinen Mädchen, die sich nicht so schnell überzeugen ließ. Man hatte es nicht leicht mit ihr, solange keine männliche Person im Haus war. Beide waren in ständiger Sorge um ihre kleine Schwester, und es war rührend anzusehen, wie sie die kleinste in ihr Spiel mit einbezogen.

Yvonne hatte die schwierigsten Startbedingungen. Als Baby erlitt sie eine Hirnhautentzündung und wurde von ihrer Mutter seither wie ein rohes Ei behandelt. Es erschien mir wie ein künstliches Erzwingen eines Kleinkindes. Sie ist bis heute die, die am wenigsten spricht. Aber das kommt nicht etwa daher, weil sie von ihren Geschwistern unterdrückt wurde. Frau Alteck hatte Angst, dass auch dieses Kind größer werden könnte, wie die beiden anderen.

gez. Martina Gruhn
5. August 1992





 

 

Stellungnahme - 05.08.92

An: den Vormundschaftsrichter beim Familiengericht
Von: Christa Gruhn

Betrifft: Familie Alteck

Meine langjährige Bekanntschaft mit Familie Alteck verpflichtet mich, Ihnen diesen Brief zu schreiben.

Am gestrigen Abend erfuhr ich von Herrn Alteck, dass sich seine Kinder seit einigen Stunden wieder in der Obhut von Frau Alteck befinden.

Ich empfinde das Vorgehen des Jugendamtes so unverantwortlich, dass ich mich entschlossen habe, Ihnen meine Sicht der Familiensituation Alteck zu schildern. Als Mutter von nunmehr erwachsenen Töchtern glaube ich mich durchaus in der Lage, auch unter Respektierung anderer Lebenssituationen, zu beurteilen, wie "normal" ein Umfeld für Kinder ist oder eben nicht.

Als ich die Familie kennenlernte, bestand sie erst aus vier Personen, das fünfte Familienmitglied war unterwegs. Ich fand es wunderbar, dass hier nicht die deutsche Einheitsfamilie: Vater, Mutter und zwei Kinder, entstand, sondern hier zwei junge Menschen den offensichtlichen Wunsch nach vielen Kindern hatten, denn vom vierten Kind wurde von Frau Alteck auch schon gesprochen.

Im Laufe der nächsten Zeit erfuhr ich jedoch aus Gesprächen mir Frau Alteck, dass sie diese Kinder nicht aus Freude an Kindern in die Welt gebracht hatte, sondern um ihren Eltern, aber auch ihren Schwiegereltern zu zeigen, wie leistungsfähig sie ist. Dazu muß man wissen, dass die Eheleute Alteck Einzelkinder sind. Das wäre sicher noch nicht problematisch, wenn sie nicht mehr und mehr Druck auf ihren Mann auszuüben begonnen hätte, hinsichtlich seiner innerhalb der Familie zu verbringenden Zeit. So empörte sie sich mir gegenüber vor eineinhalb Jahren, dass sie von ihrem Mann erwarten würde, in der Adventszeit zum Adventskaffee nach Hause zu kommen, unter der Woche versteht sich.

Sie erklärte mir immer wieder, dass sie es nicht einsehe, wenn ihr Mann (geschäftlich) verreise und sie zu Hause sitze muß. Wünschte ihr Mann dann auch noch 2-3 mal im Jahr mit meinem Mann ein Segelwochenende am Bodensee zu verleben, dann suchte sie Mittel und Wege, das zu verhindern oder ließ ihre Eltern anreisen und kam auch mit.

Immer unterstrich Frau Alteck in ihren Gesprächen mit mir, dass der Vater schließlich auch Pflichten den Kindern gegenüber hätte. Sie verstand in erster Linie darunter Zeit. Sie wünschte ihn spätestens um 18.00 Uhr zurück und das ganze Wochenende selbstverständlich. Zu meiner Überraschung habe ich Herrn Alteck nie in Ungeduld ob des Druckes erlebt. Im Gegenteil! Er übernahm die Kinder abends mit Freuden, während seine Frau den Sinn des Lebens in Kursen zur psychischen Aufbereitung des Körpers suchte. Ich habe diese Abende im Hause Alteck erlebt, da mein Mann und ich auf unseren abendlichen Spaziergängen desöfteren dort vorbeikommen. Ich habe auch erlebt, wie Frau Alteck in stundenlangen Telefongesprächen mit mir von diesen Kursen berichtete, obwohl z.B. die Kinder eigentlich Mittag essen sollten und um sie herum sprangen, was mich am anderen Ende der Telefonleitung mehr zu beunruhigen schien als die Mutter, und nur auf mein Drängen das Gespräch beendet wurde.

Die Spitze dieses, in meinen Augen mütterlichen Fehlverhaltens war der Kuraufenthalt von Frau Alteck in einem Müttergenesungsheim. Allein die Tatsache, dass eine Frau, die 4-6 Wochen Urlaub im Jahr am Meer verbringt, eine Putz- und Bügelfrau, Babysitter, einen aufmerksamen Familienvater und sporadisch zeitlich zur Verfügung stehende Eltern hat, keine finanzielle Not beklagen muß, für sich eine solche Einrichtung in Anspruch nimmt, ist für mich kaum zu fassen. Ich habe ihr das auch gesagt; worauf sie mir völlig ruhig erklärte, dass ich wohl falsch orientiert sei, solche Einrichtungen wären für alle Mütter da! Mein Einwand hinsichtlich der vierwöchigen Betreuung der Kinder durch eine völlig fremde Frau (das jüngste Kind war erst zwei Jahre und für sein Alter sehr zurück und sehr scheu) beunruhigte sie in keinster Weise. Nach ihrer Rückkehr rief sie mich an, um mir von diesen herrlichen vier Wochen ohne Kinder aber mit vielen Gesprächen und Diskussionen zu berichten. Immer wieder unterstrich sie, wie schön es gewesen sei ohne die Kinder. Das tat sie auch noch, als ich ein paar Tage später mit meinem Mann zu Besuch kam.

Selbstverständlich verstehe ich aus eigener Erfahrung sehr wohl, wenn eine Mutter von kleinen Kindern mal ausspannen möchte ohne Kinder. Aber sehr rasch kommt doch Sehnsucht auf; eben nach diesen Kindern. Diese Gemütsregung zeigte Frau Alteck in meiner Gegenwart nie!

Ich hatte viel mehr den Eindruck, und der Eindruck hat sich in den letzten Monaten eher noch verstärkt, dass die Kinder für Frau Alteck Mittel zum Zweck sind: zunächst gegen die Großeltern, nun gegen den Vater.

Eine Frau ist durch ihre Mutterschaft nicht automatisch eine Mutter. Aber ein Vater kann eine Mutter sein! wie es Herr Alteck ist.

Das sage ich aus tiefster Überzeugung.

gez. Christa Gruhn
5. August 1992





 

 

Brief - 06.08.92

von:  Kinderheim Ellwangen
an:   Jugendamt Sindelfingen

 

Sehr geehrte Frau Müller-Teuber.

Ziel der Hilfsmaßnahme im Kinderdorf war die "Überbrückung und Überwindung der Krisensituation".

Es zeigte sich nun allerdings, dass die Fremdunterbringung eher zu einer Verschärfung der Krisensituation beigetragen hat.

Wie bereits geschildert, reagierten die Kinder mit Mißtrauen, Distanziertheit und psychosomatischen Symptomen auf das Hilfsangebot; im Vordergrund war ihr großes Heimweh nach der Mutter.

Mit den uns zur Verfügung stehenden pädagogischen Mitteln (z.B. trösten, unterschiedliche Spielangebote, unterschiedliche Spielpartner, Gespräche, ständige Präsenz einer Erzieherin, etc.) konnten wir den Kindern nicht das positive Ziel der Fremdunterbringung, nämlich Entlastung und Beruhigung, vermitteln.

Aus psychologischer Sicht halte ich die Reaktionen der Kinder auf die außergewöhnlichen Ereignisse für einfühlbar und angemessen. Die Kinder scheinen eine altersentsprechende intensive Bindung zur Mutter zu haben. Wenn der Kontakt zur Mutter aus der Sicht der Kinder gewaltsam unterbrochen wird, muß mit psychologischen Beeinträchtigungen der Kinder gerechnet werden.

Wir konnten es daher nicht verantworten die Kinder länger bei uns zu behalten, da die Mutter der Kinder von Anfang an bereit war, die Kinder wieder bei sich aufzunehmen.

gez. Doris Glasbrenner
(Dipl.-Psychologin)
6. August 1992





 

 

Brief - 06.08.92

                                            Thomas Alteck

An Herrn Taxis
Richter am Amtsgericht
- Familiengericht -
Osianderstr.14
7032 Böblingen


Betr. Alteck/Alteck
                                                         6.8.92

 

Sehr geehrter Herr Taxis,

ich bin absolut fassungslos. Das betrifft sowohl das Ergebnis der gestrigen Entscheidung als auch die Tatsache, dass sie ohne Anhörung meiner Person zustande kam. Die vollkommene Mißachtung und Entmündigung des sorgeberechtigten Vaters durch das Jugendamt ist ein skandalöser Vorgang ohne Beispiel. Das Jugendamt hatte gestern bereits alle Informationen.

>> Wenn meine Frau seit November letzten Jahres davon überzeugt wäre, dass ihr der heilige Geist erschienen ist, wäre sie bereits seit 8 Monaten in Behandlung. Da sie von sexuellem Missbrauch überzeugt ist, muß ich seit der Zeit erleben, dass der Rechtsgrundsatz, nachdem jemand solange unschuldig ist, bis dass das Gegenteil bewiesen ist, nicht mehr gilt. <<

Zur Zeit bin ich nicht anwaltlich vertreten, da ich Herrn Dr. Raiser erst Freitag, den 7.8. wieder treffen werde. Wegen der akuten Gefährdung der Kinder habe ich den in Anlage beigefügten Schriftsatz selbst formuliert. Möglicherweise können Sie aufgrund dieses Schriftsatzes umgehend eine Sorgerechtsentscheidung treffen und die ausstehenden, sowie die gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Gutachten für die Überprüfung des Sorgerechts zum Zeitpunkt der Scheidung heranziehen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bin ich in größter Sorge und Verzweiflung. Meine Sorge gilt in erster Linie den Kindern, aber auch der zukünftigen Wohnung. Da meine Frau das gemietete Anwesen verwahrlosen läßt, die seit Monaten überfällige Tankreinigung nicht in Auftrag gibt und zerschlagene Fenster nicht ersetzt, werde ich eine Kündigung nicht mehr lange verhindern können. 

Letztlich mache ich mir auch um die wirtschaftlichen Zukunft Sorgen. Ich denke, dass mein Arbeitgeber meine unproduktive Verfassung nicht mehr lange tolerieren wird und befürchte, daß ich letztendlich ohne Wohnung und ohne Arbeit bin; dafür aber die Kinder habe, da ich davon ausgehe, dass für meine Frau eine stationäre Unterbringung zumindest vorübergehend unvermeidlich sein wird.

Mit freundlichem Gruß





 

 

Antrag - 07.08.92

A N T R A G   A U F   Ü B E R T R A G U N G D E R
E L T E R L I C H E N S O R G E
G E M. §1672, §1671 BGB

A N T R Ä G E,

(1) Die elterliche Sorge über die drei ehelichen Kinder der Parteien, nämlich

(a) Anna, geb. 01.11.84
(b) Maria, geb. 14.03.86
(c) Yvonne, geb. 12.04.88

wird auf den Antragsteller übertragen.

(2) Die gemeinsame Wohnung, Strasse in Unbenannt, wird dem Antragsteller zugewiesen.

(3) Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Zur

B E G R Ü N D U N G

der gestellten Anträge ist folgendes vorzutragen:

Die Antragsgegnerin hat in der Vergangenheit unstrittig gegen das Wohl der Kinder gehandelt, indem sie

a) jeglichen Kontakt zum Antragsteller unterbunden hat
b) den Antragsteller im Beisein der Kinder verunglimpft und geschlagen hat
c) gegen den dringenden Rat von Prof. Lempp handelte
d) die älteste Tochter einer schädlichen Therapie zuführte

Dies alles geschah, weil sie unter dem Wahn leidet der Antragsteller habe die älteste Tochter sexuell missbraucht. Bereits im früheren Antrag wurde auf die zu vermutende psychische Erkrankung der Antragsgegnerin eingegangen. Die Wahnvorstellung und die daraus resultierenden Handlungen bedeuten eine akute Gefahr für das Wohl der Kinder, da sie mit einem offensichtlichen Realitätsverlust einhergehen. In jüngster Vergangenheit hat die Antragsgegnerin, nach Aussage der betroffenen Kinder, wie folgt agiert:

Eines Abends, gegen 21:00 Uhr, als die beiden jüngeren Kinder bereits schliefen, hat die Antragsgegnerin aus dem Kleiderschrank der ältesten Tochter eine zuvor dort versteckte Puppe von ca. 40-50cm Größe in schwarz und lila und gelben Augen hervorgezogen.

Dabei schimpfte sie laut: "Kommst du wohl hervor du Gespenst".


Sie hat sodann erklärt, dass dieses Gespenst der Antragsteller sei und hat es, im Beisein der ältesten Tochter und einer befreundeten erwachsenen Person (siehe unten), auf der Terrasse des Hauses verbrannt.

    Zeugin: Frau Corinna Thiele, Adresse

Die Asche wurde in einem Karton gesammelt, mit dem Anna am folgenden Tag zu KOBRA ging. Alle drei Kinder wissen um diese Geschichte und haben den Antragsteller wiederholt gefragt, ob es stimmt, dass er, als Gespenst verkleidet, in Annas Kleiderschrank gesessen habe.

    Beweis: Einholung kinderpsychologischer Glaubwürdigkeitsgutachten


Nach Aussage befragter Fachleute ist es, sofern ein Kind unter Albträumen von Gespenstern leidet, ein legitimer Ansatz dieses Gespenst real zu machen und zu verbrennen. Im vorliegenden Fall aber hat die Antragsgegnerin den Kindern suggeriert, dass der Vater verbrannt wird - eine für die Psyche der Kinder katastrophale Handlung.

    Beweis: Einholung medizinischer Sachverständigengutachten

Die Tatsache, dass Fr. Iskenius (KOBRA), der dieser Umstand nicht verborgen geblieben sein kann, an diesem Punkt die Behandlung nicht abgebrochen hat, unterstreicht die bereits in früheren Schriftsätzen geäußerten Bedenken gegenüber KOBRA.

Nach übereinstimmenden Angaben der Antragsgegnerin und deren Freundin Sylke Thiele schlafen die Kinder, insbesondere Anna, sehr schlecht und schreien fast jede Nacht. In den vier Wochen, die die Kinder in der Obhut des Antragstellers waren, hat Anna lediglich zwei Nächte nicht ruhig durchgeschlafen. Im ersten Fall verarbeitete sie ein Ereignis vom Vortag. Da war sie von einer Ziege gejagt worden, was ihr große Angst gemacht hatte. Im zweiten Fall stürmte es die ganze Nacht, was starke Geräusche verursachte und in Anna Angst vor Gewitter hervorrief. Die anderen Kinder haben ausnahmslos ruhig geschlafen.

    Zeugen: Elze und Andrew Albers, Adresse
                        Edith und Hans Alteck, Adresse


Der Verbleib der Kinder bei der Antragsgegnerin ist unter den gegebenen Umständen im Hinblick auf das Kindeswohl nicht mehr zu verantworten.

Da dem Gericht bekannt ist, dass die Heimunterbringung der Kinder ohne ernsthafte Schädigung nicht möglich ist, ist die Sorgerechtsentscheidung im Sinne des Antrags dringend erforderlich. Dem stand in der Vergangenheit entgegen, dass die Antragsgegnerin behauptet, der Antragsteller habe die älteste Tochter sexuell missbraucht. Der Antragsteller hat unter Eid erklärt, dass diese Behauptung aus der Luft gegriffen ist. Mittlerweile gibt es eine ausreichende Zahl von Hinweisen, die das belegen bzw. erhebliche Zweifel am Realitätsbezug der Aussagen der Antragsgegnerin aufkommen lassen.

1) In der letzten Verhandlung unterstrich der Antragsteller seine Sorge um die Kinder mit der Schilderung folgender Begebenheit:

Anna hat sich auf den Schoß eines erwachsenen Mannes gesetzt und ihn gefragt, ob er mit ihr schlafen will. Die Antragsgegnerin erwiderte unverzüglich, dass dies ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch sei. Offenbar wußte sie, dass Prostitution eine häufig genannte Spätfolge sexuellen Missbrauchs ist. Allerdings ist ein solches Verhalten frühestens mit Beginn der Pubertät zu erwarten - Anna ist siebeneinhalb Jahre alt. Unmittelbar nach der Verhandlung hat die Antragsgegnerin die Zeugin, zu der sie bereits Wochen zuvor den Kontakt vollends abgebrochen hatte, angerufen und beschimpft, weil diese dem Antragsteller den Vorfall geschildert hatte. Das läßt den Verdacht zu, dass Anna von der Antragsgegnerin zu der Handlung aufgefordert worden ist, die alle Anwesenden Glauben machen sollte, dass sie sexuell missbraucht worden ist.

    Zeugin: Frau Elke Deuschle, Adresse


2) Die Kriminalpolizei Böblingen gibt an, dass sie, bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Kindesentzug, vom Antragsteller ein völlig anderes Bild gewonnen hat, als dass ihr die Antragsgegnerin vermittelt hat.

    Zeugen: Herr Hagenbuch, Herr Vögtlin, zu laden über die Kriminalpolizei Böblingen


3) In der Anlage ist unter (1) das Kurzgutachten des Dr. Rolf-Arno Wirtz beigefügt. Es widerlegt die von der Antragsgegnerin wiederholt vorgebrachte Äußerung, Anna habe Angst vor dem Antragsteller.

4) Unter (2) ist die Stellungnahme des Herrn Andrew Albers beigefügt, der sehr konkret belegt, dass weder Anna noch die anderen Kinder sexuell missbraucht worden sind.

Wir regen an, dass das Gericht zusätzlich ein kinderpsychologisches Gutachten zur Frage des sexuellen Missbrauchs in Auftrag gibt, und dieses, sowie die Ergebnisse aus den noch ausstehenden psychiatrischen Gutachten zur Grundlage der Sorgerechtsentscheidung bei der Scheidung macht.





 

 

Bericht - 19.08.92

Juigendamt Böblingen/Sindelfingen

                                                    19. August 1992


Regelung der elterlichen Sorge für:
   Anna Alteck, geb. 01.11.84
   Maria Alteck, geb. 14.03.86
   Yvonne Alteck, geb. 12.04.88

alle Kinder haben die deutsche und niederländische Staatsangehörigkeit

Mutter: Ute Alteck, deutsche Staatsangehörigkeit
Vater : Thomas Alteck, niederländische Staatsangehörigkeit

 

Grundlage des Berichtes sind zwei Hausbesuche bei Frau Alteck und den Kindern, Einzelgespräche mit Herrn Alteck, sowie diverse Telefongespräche mit beiden Elternteilen.

Bei dem Hausbesuch am 27.04.92 waren Frau Alteck und alle drei Kinder anwesend. Anna und Maria waren sehr aufgeschlossen. Besonders Anna versuchte meine volle Aufmerksamkeit auf sich zulenken. Yvonne benahm sich eher zurückhaltend und sprach auch nichts mit mir.

Frau Alteck machte auf mich einen ruhigen, überlegten Eindruck. Während die Kinder in einem anderen Zimmer spielten, berichtete sie mir von den Veränderungen vor allem bei Anna, seit dem Auszug des Vaters. Anna hätte seit Jahren unter einer Neurodermitiserkrankung gelitten. Es sei für sie sehr erstaunlich, dass die Krankheit seit dem Auszug des Vaters nahezu geheilt sei.

Frau Alteck ging sehr liebevoll mit ihren Kindern um und setzte ihren Kindern die notwendigen Grenzen, als sie etwas aufgedreht und übermütig waren. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Kinder bei Frau Alteck sehr gut versorgt und liebevoll betreut wurden.

Bei einem Gespräch mit Herrn Alteck am 22.05.92 teilte er mir seine Sorge mit, dass die Kinder bei seiner Frau nachhaltig geschädigt werden würden. Herr Alteck war der festen Überzeugung, dass seine Frau an Schizophrenie erkrankt sei und aufgrund eigener Missbrauchserfahrungen den sexuellen Missbrauch durch den Vater auf Anna projiziere. Die Kinder müßten aus dieser fürchterlichen Situation herauskommen, auch sollte seine Frau psychiatrische Hilfe erfahren. Herr Alteck betonte, dass die Kinder in einem Heim immer noch besser versorgt werden würden, als dies bei seiner Frau der Fall wäre.

Herr Alteck bat mich, zusammen mit Herrn Dr. Weisbach und ihm am darauffolgenden Montag zu Herrn Prof. Klosinski zu fahren, um nötige Schritte, eventuell eine psychiatrische Einweisung seiner Frau, in die Wege zu leiten. Herrn Alteck wurde zu verstehen gegeben, dass auf unserer Seite kein Handlungsbedarf bestehe seine Frau in eine Psychiatrie einweisen zu lassen, und dass er versichert sein könne, dass auch wir mit allen unseren Mitteln versuchen würden, die Kinder vor jeglichen Schädigungen zu schützen.

Herr Alteck machte während des Gesprächs einen sehr verzweifelten Eindruck. Die ganze Situation, dass er seine Kinder über ein halbes Jahr nicht sehen konnte, schien ihn psychisch sehr stark zu belasten. Wenn Herr Alteck von sexuellem Missbrauch sprach und das Wort "Täter" nannte, kam es zu emotionalen Gefühlsausbrüchen in Form von Tränen bei ihm.

Das Gutachten von Herrn Prof. Lempp ergab, dass keine Notwendigkeit bestünde, die Kinder nicht bei der Mutter zu belassen. Der Verdacht des Vaters, seine Frau sei psychisch krank, ließ sich ebenfalls nicht bestätigen. Bei Maria wurde eine starke Bindung zum Vater deutlich. Maria hätte ein "dringendes und berechtigtes Bedürfnis" den Vater zu sehen. Eine Kontaktaufnahme zwischen Yvonne und dem Vater wäre laut dem Gutachter ebenso zu begrüßen. Beiden Elternteilen wurde prinzipiell eine Erziehungsfähigkeit bescheinigt. Der Gutachter unterstützte den Wunsch der Mutter, dass der Vater im Beisein von Dritten seine Kinder, falls sie es wünschten, sehen sollte. Das Jugendamt schloß sich dieser Empfehlung ebenfalls an. Mit Beschluß vom 11.06.92 durch das Familiengericht Böblingen wurde dem Vater ein betreutes Umgangsrecht einmal wöchentlich für Maria und Yvonne gewährt. Ebenso wurde die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens von beiden Elternteilen beschlossen.

Am 01.07.92 nahm Herr Alteck seiner Frau die drei Kinder gewaltsam weg und flüchtete mit den Kindern ohne seinen Aufenthaltsort mitzuteilen. Für die Kinder war dies sicherlich eine traumatische Erfahrung. Sie mußten miterleben, wie der Vater sie gewaltsam gegen den Willen der Mutter entriß. Der Mutter wurde am 02.07.92 das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen, gegen Herrn Alteck wurde ein Haftbefehl erlassen.

Am 06.07.92 meldete sich Herr Alteck erstmals beim Kreisjugendamt, ohne seinen Aufenthaltsort zu nennen. Herr Alteck wurde darüber informiert, dass seine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, und er unverzüglich die Kinder zurückbringen sollte. Herr Alteck brachte zum Ausdruck, dass er die Kinder einem Kindertherapeuten vorstellen wollte und es auf keine Fall wünschen würde, dass die Kinder weiterhin von seiner Frau betreut werden würden. Das Jugendamt bot sich als Vermittler an, um der für alle Beteiligten belastenden Situation ein Ende zu machen. Bei mehreren Anrufen von Herrn Alteck wurde versucht, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Durch eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt und eine zeitlich befristete Heimunterbringung der Kinder bis zum Vorliegen der Erwachsenengutachten, sollte die gesamte Situation entspannt werden.

Die Heimunterbringung sollte zur Überwindung der Krisensituation dienen, die Kinder zur Ruhe kommen lassen und sie vor weiteren Schädigungen schützen. Die Dauer der Unterbringung der Kinder im Heim sollte sich an den Bedürfnissen und der psychischen und physischen Befindlichkeit der Kinder orientieren. Frau Alteck und Herr Alteck erklärten sich beide mit dieser Lösung einverstanden. Herr Alteck wurde aufgefordert, so schnell wie möglich die Kinder dem Jugendamt zu übergeben. Herr Alteck wollte vor der Rückführung der Kinder sich zuerst noch von seinem Anwalt rechtlich beraten lassen.

Am 31.07.92 brachte Herr Alteck die Kinder ins Jugendamt. Am selben Tag wurden sie in Begleitung der Mutter ins Heim Marienpflege in Ellwangen gebracht.

Leider stellte sich heraus, dass sich die Kinder auch nach vier Tagen von der erfahrenen Erzieherin nicht beruhigen ließen. Sie äußerten immer wieder das dringenste Bedürfnis, zur Mutter zu kommen. Das Jugendamt sah deshalb eine Rückkehr der Kinder als geboten an, um der zunehmend dramatischen und eskalierenden Situation, vor allem in Bezug auf die psychische Verfassung der Kinder, Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund wurden die Kinder am 04.08.92 der Mutter übergeben.

gez. Volz

 

Seit 01.07.1992 bin ich offiziell für den Bereich Unbenannt zuständig. Die Gesamtkonstellation der Familiensache Alteck ließ einen Wechsel zum damaligen Zeitpunkt nicht zu. Seit Anfang August 1992 habe ich die weitere Betreuung und Beratung der Familie Alteck übernommen.

Die folgenden Ausführungen basieren auf mehreren Einzelgesprächen und Telefonaten mit beiden Elternteilen, sowie einem Hausbesuch bei Frau Alteck am 13.08.92, an dem die Kinder erlebt werden konnten. Auf Einzelgespräche mit den Kindern wurde unsererseits verzichtet, da davon ausgegangen werden konnte, dass diese für Anna, Maria und Yvonne eine erhebliche Belastung bedeutet hätten.

 

Situationsdarstellung

Die Rückführung der Kinder zur Mutter wurde mit Herrn Alteck am darauffolgenden Tag, den 05.08.92, besprochen. Es wurde Herrn Alteck verdeutlicht, dass diese Entscheidung unsererseits zum derzeitigen Zeitpunkt zum Wohl der Kinder getroffen wurde.

Grundsätzlich beführwortete Herr Alteck während unseres Gespräches die Beendigung der Maßnahme in Ellwangen. Er schien sehr betroffen über die Reaktion der Kinder. Herr Alteck äußerte sich jedoch dahingehend, dass er unsererseits eine Rückführung Annas, Marias und Yvonnes zu ihm erwartete. Mit Herrn Alteck wurde besprochen, dass unsererseits eine Abwägung im Hinblick auf den Verdacht des sexuellen Missbrauchs und den Verdacht einer psychischen Erkrankung stattgefunden hat. Dieser Standpunkt unsererseits wird im Folgenden kurz erläutert:

Grundsätzlich kann die Gefahr der Wiederholung eines sexuellen Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden. Unsererseits wird davon ausgegangen, daß, sollte Missbrauch vorliegen, weitere Missbrauchserfahrungen bei den Kindern zu erheblichen Beeinträchtigungen in psychischer Hinsicht führen würden. Sollte eine psychische Erkrankung auf Seiten der Mutter vorliegen, scheinen diese zum derzeitigen Zeitpunkt zu "geringeren" Defiziten im Vergleich zu dem des sexuellen Missbrauchs zu führen; sollten Vergleiche diesbezüglich überhaupt möglich sein.

Herr Alteck akzeptiert die eigentliche Motivation unsererseits im Hinblick auf die Rückführung der Kinder zur Mutter nicht und sieht einen Verbleib der Kinder bei der Mutter als Gefährdung. Es wurde versucht Herrn Alteck zu verdeutlichen, das die Befürchtungen und Sorgen seinerseits, das Wohl der Kinder betreffend, von uns ernst genommen werden.

Weitere Gespräche mit Herrn Alteck waren geprägt von Vorwürfen gegen das Jugendamt. Stellenweise nahmen diese Vorwürfe bedrohliche Ausmaße an. So machte Herr Alteck Aussagen dahingehend, dass ich keine ruhige Minute mehr haben würde, sollte den Kindern etwas zustoßen. Eine konstruktive Beratungsarbeit unsererseits mit Herrn Alteck wurde dadurch sehr erschwert. Zugleich wurde Herr Alteck mehrmals darauf hingewiesen, das eine Einhaltung des Verfahrensablaufs notwendig ist.

Im Gespräch mit Frau Alteck wurde deutlich, dass diese die derzeitige Situation als sehr belastend erlebt. Frau Alteck beabsichtigt nach Abschluß des derzeitigen Sorgerechtsverfahrens aus dem Kreis Böblingen zu verziehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Entschluß unabhängig von der Entscheidung im Hinblick auf das Sorgerecht von ihr getroffen wird.

Frau Alteck hatte Anna, Maria und Yvonne über den Hausbesuch meinerseits erzählt, so dass die Kinder die Intention des Gespräches wohl vermuten konnten.

Anna wirkte sehr unruhig und überaktiv. Sie unterbrach immer wieder das Gespräch zwischen Frau Alteck und mir. Maria schien distanzierter und vorsichtiger und redete wenig. Yvonne beachtete mich zu Beginn kaum und sprach nichts. Im Verlauf des Gespräches jedoch begann Yvonne munter zu erzählen, wobei die Gesprächsinhalte für ihre Schwestern oder ihre Mutter bestimmt waren. Dabei suchte sie immer wieder den Augenkontakt mit mir. Gegen Ende des Gespräches mit Mutter und Kindern wurden Maria und Yvonne offener und es entstand bei allen drei Kindern der Eindruck einer gewissen Unbefangenheit. Nach einer gewissen Zeit forderte Frau Alteck die Kinder zum Spielen im Kinderzimmer auf. Dadurch konnten wir ein intensiveres Gespräch führen.

Insgesamt kann gesagt werden, dass sich Anna, Maria und Yvonne bei ihrer Mutter wohl zu fühlen scheinen. Dennoch wurde deutlich, dass die Ereignisse der vergangenen Wochen bei den Kindern tiefe Eindrücke hinterlassen haben. Die Anspannung der Kinder war deutlich spürbar.

Frau Alteck ging während unseres Gespräches liebevoll auf die Kinder ein. Unsererseits war eine Gefährdung des Kindeswohls nicht ersichtlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass beide Elternteile eine intensive Beziehung zu den Kindern zu haben scheinen.

Auffallend während der Gespräche war, dass sowohl Herr als auch Frau Alteck positive Aspekte in der Elternschaft des anderen erkennen und diese verbalisieren. Diese Einstellung wird für die weitere Zukunft und Entwicklung von Anna, Maria und Yvonne von großer Bedeutung sein, da davon ausgegangen werden kann, dass derjenige Elternteil, der zukünftig das Sorgerecht ausüben wird in der Lage ist, den Kindern ein positives Bild des nicht sorgeberechtigten Elternteils zu erhalten und dieses entsprechend zu fördern.

Aufgrund der äußerst angespannten und für alle Beteiligten äußerst belastenden Gesamtsituation ist unseres Erachtens ein betreutes Umgangsrecht unabhängig im Hinblick auf die Entscheidung des Sorgerechts notwendig. Anna, Maria und Yvonne wird dadurch die Möglichkeit geboten den nichtsorgeberechtigten Elternteil in einem neutralen und geschützten Rahmen zu treffen.

Unsererseits werden die Erwachsenengutachten für dringend erforderlich gehalten. Beide Elternteile erhalten dadurch die Möglichkeit einer psychologischen "Beurteilung" des jeweils anderen Elternteils. Beide Elternteile sehen die Motivation ihre Handelns in den von ihnen geäußerten Vermutungen. Sowohl Frau als auch Herr Alteck äußerten ihrerseits die Motivation und Notwendigkeit im Hinblick auf die Gutachten.

Es bleibt für Anna, Maria und Yvonne zu hoffen, dass die Ergebnisse diesbezüglich zu einer Entspannung der derzeitigen Situation führen.

Unabhängig davon wäre unseres Erachtens außerdem eine therapeutische Begleitung und Beratung beider Elternteile unabhängig voneinander, zum Wohl der Kinder, wünschenswert.

gez. Müller-Teuber
19. August 1992





 

 

Beschluss - 21.08.92

13 F 67/92 

BESCHLUSS  vom 21.8.92

In Sachen

Thomas Alteck, Strasse, Plz - Ort
Antragsteller
Prozeßbevollm&chtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Müller u. Kollegen, Esslinger Str.80, 7012 Fellbach 

gegen

Ute Alteck, Strasse, Plz - Ort
Antragsgegnerin
Prozeßbevollm&chtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Kellermann-Körber, Böblinger Str. 2, 7038 Holzgerlingen 

Weitere Verfahrensbeteiligte:  Kreisjugendamt Böblingen zum Az: 51/25


wegen Regelung der elterlichen Sorge für die Dauer des Getrenntlebens

h i e r : Vorläufige Anordnungen

wird im Wege der vorläufigen Anordnung auf die mündliche Verhandlung vom 20.8.1992

bestimmt:

 

1.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Töchter der Parteien

- Anna, geboren am 01.11.1984,
- Maria, geboren am 14.03.1986 und
- Yvonne, geboren am 12.04.1988

steht bis zu einer anderslautenden Entscheidung der Antragsgegnerin (Mutter) zu.

2. Der weitergehende Antrag der Antragsgegnerin auf Übertragung der elterlichen Sorge im Wege der vorläufigen Anordnung wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag des Antragstellers auf Übertragung der elterlichen Sorge im Wege der vorläufigen Anordnung wird zurückgewiesen.

4.Die Kosten folgen der Hauptsache.

Gründe:

Beim Amtsgericht -Familiengericht- Böblingen ist seit Frühjahr dieses Jahres zwischen den Parteien ein Verfahren wegen Regelung der elterlichen Sorge für die Dauer des Getrenntlebens anhängig, die von beiden Elternteilen jeweils für sich allein angestrebt wird.

Eine endgültige Entscheidung über das Sorgerecht ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Parteien halten sich gegenseitig für erziehungsungeeignet. Die Mutter ist überzeugt davon und wirft dem Vater vor, erhabe die älteste Tochter Anna missbraucht. Der Vater ist aufgrund einer Vielzahl von aus seiner Sicht vorliegenden Verdachtsmomenten und Anhaltspunkten überzeugt, die Mutter sei psychisch krank.

Der Verdacht der Mutter ist derzeit noch ungeklärt. Dem Gericht liegen keine nachgewiesenen und nachvollziehbaren Tatsachen vor, aus welchem sich zum jetzigen Zeitpunkt ein eventueller Mir3brauch ableiten ließe. Die Therapie von Anna bei der Gruppe Kobra verlief bislang ergebnislos, jedenfalls wurden dem Gericht keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit des Verdachts der Mutter unterbreitet. Die Therapieeinrichtung Kobra sieht sich als "Anwalt des Kindes". Sie gibt Therapieergebnisse nur im Einverständnis mit dem Kind weiter.

Andererseits liegen dem Gericht auch keine nachgewiesenen und nachvollziehbaren Umstände vor, die auf eine psychische Erkrankung der Antragsgegnerin schließen lassen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Lempp hat im Rahmen seines Gutachtens zum Sorgerecht ausgeführt: "Es ergeben sich keine Hinweise, dass für eine Sorgerechtsentscheidung eine psychische Krankheit, psychische Störung oder Erziehungsunfähigkeit beachtet werden müßte". (Bl.36)

(Im Hinblick auf die Antragsgegnerin) Es finden sich keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer Psychose oder Wahnkrankheit, auch beachtenswerte neurotische Komponenten sind nicht zu erkennen.

Auch die Vielzahl der vom Antragsteller vorgetragenen, für ihn eindeutigen Indizien auf eine psychische Erkrankung seiner Ehefrau lassen ohne sachverständige Klärung keine andere Beurteilung zu. Der Referatsrichter maßt sich keinen psychiatrischen Sachverstand an. Zu beachten ist, dass bereits eine sachverständige Stellungnahme vorliegt, auch wenn sie nur im Rahmen eines Sorgerechtsgutachtens abgegeben wurde.

Zwischen den Parteien besteht auf jeden Fall insoweit noch Einigkeit, dass sich beide einer psychiatrischen Untersuchung durch Prof. Dr.Teschner unterziehen wollen. Insoweit liegt ein Beweisbeschluß des Gerichtes vor. Der Sachverständige, Prof. Dr.Teschner hat die Parteien einbestellt. 

 

Wie bereits in der mündlichen Verhandlung vom 20.8.1992 dargelegt, ist das Sachverständigengutachten von Prof.Dr.Lempp die ma~gebliche Entscheidungsgrundlage für das Gericht im Hinblick auf die beiderseits beantragten vorläufigen Anordnungen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den- Erla~ einer vorläufigen Anordnung sind gegeben. Es besteht ein dringendes Bedürfnis, zumindest die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die drei ehelichen Kinder zu regeln. Die Parteien selbst sind dazu derzeit nicht in der Lage. •

 

Eine gerichtliche Regelung ist insbesondere unter Berücksichtigung der Ereignisse seit dem 1.7.1992 notwendig.

 

An diesem Tag hat der Antragsteller die Kinder gegen den Willen der Antragsgegnerin an sich genommen und für cirka einen Monat nach Holland verbracht, an jenen Ort, an welchem die Parteien in den vergangenen Jahren regelmä~3ig ihren Urlaub verbrachten. Mit Beschlu~ vom 2.7.1992 hat das Amtsge- richt der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.

 

Bei langwierigen Verhandlungen des Antragstellers mit dem

Jugendamt erklärte sich dieser bereit, die Kinder nach

Deutschland in die Obhut des Jugendamntes zurückzubringen.

Die Parteien erklärten sich mit einer vorläufigen Über-

tragung des Aufenthaltsbestiitmu,ingsrechtes auf das Kreis-jugendamt einverstanden. Diese erfolgte mit Beschlu~3 vom

31.7.1992.

 

Absprachegemä~3 brachte das Jugendamt die Kinder in einem

Heim in Ellwangen unter, um so für diese eine Beruhigung der

Situation herbeizuführen.

 

Bereits am 4.8.1992 teilte das • Kinder- und Jugenddor± Marienpf lege, Ellwangen dem Jugendamt mit, da~3 die Kinder die Heimaunterbringung nicht als Entlastung, sondern als weitere Belastung erleben würden und dringend nach der Mutter verlangten.

 

Nach Absprache mit dem Referatsrichter übt das Kreisjugendamt das ihm übertragene Aufenthaltsbestimmungsrecht dahingehend aus, da~ es die Kinder in die Obhut der Mutter zurückgab.

Daraufhin hat jede der Parteien beantragt, ihr das Sorge-recht im Wege der vorläufigen Anordnung zu übertragen.

 

Dem Gutachten Lempp folgend, hält es das Gericht dßm Wohle der Kinder am besten entsprechend, sie in der Obhut der Mutter zu belassen und dieser das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Die Bindungen der Kinder zur Mutter, die für sie während des Zusammenlebens der Familie die Hauptbezugsperson war, sind stärker. Die stärkste Beziehung zum Vater hat die 6-jährige Tochter Maria. Auch sie will -wie der Sachverständige ausgeführt hat- bei der Mutter bleiben und sich nicht von ihren Geschwistern trennen.

 

Die enge Bindung der Kinder zur Mutter wird auch durch die Ausführungen von Frau Glasbrenner, Marienpf lege Ellwangen, bestätigt.

 

Diese Entscheidung stellt die Erziehungs fähigkeit des Vaters keineswegs in Frage, was auch vom Sachverständigen Lempp bestätigt wurde. Der Antragsteller inul3 sich jedoch vergegenwärtigen, da~ Verhaltensweisen, wie diejenigen, die am

1.7.1972, dem Kindeswohl in jedem Fall abträglich s±nd und daI3 Wiederholungen seitens der Gerichte bei der Entscheidung über die elterliche Sorge nicht aut3er acht gelassen werden können.

 

Zur Durchsetzung seiner Sorgerechtsvorstellungen- und ziele steht dem Antragsteller der Rechtsweg mit mehreren Instanzen offen, an welchen er sich halten möge.

 

Zur abschliet3enden Beurteilung der Sorgerechtsfrage ist in jedem Fall-noch die gutachterliche Äu~erung von Prof. Dr.Teschner notwendig. An die Parteien wird, wie auch schon in der mündlichen Verhandlung, dringend appelliert, von Handlungen Abstand zu nehmen, die dem Wohle der Kinder abträglich sind. Nach den Vorfällen ~n den letzten Wochen benötigen die Kinder dringend Ruhe.

 

Eine Übertragung auch der elterlichen Sorge auf die Antragsgegnerin (Mutter) h~k das Gericht derzeit nicht für notwendig. Dazu bedarf es der noch ausstehenden Erkenntnisse aus den Gutachten. Es erscheint nicht gerechtfertigt, den Antragsteller in diesem Verfahrensstadiura von der elterlichen Sorge auszuschliel3en. •

Das Gericht hat den Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 20.8.1992 auch dringend nahegelegt, den Kontakt des Vaters mit den Kindern nicht abbrechen zu lassen. Da~3 dieser derzeit nur im Rahmen eines sogenannten betreuten Besuchs- rechts (Kinderschutzbund Böblingen) durchgeführt werden kann, ergibt sich aus den Vorfällen Anfang Juli 1992. Die Aufrechterhaltung der Vater-Kind-Beziehungen ist jedoch weiterhin dringend geboten. Dies hat auch der Sachverständige, Prof. Dr. Lernpp ausgeführt.

 

Ansonsten besteht nach Auffassung des Gerichtes die Gefahr, daE3 die Kinder durch die Trennungsproblematik der Eltern noch stärker in Mitleidenschaft gezogen werden und bei sich noch eine stärkere Verantwortlichkeit hierfür suchen.

 

Das Gericht hat auch empfohlen, Annas Therapie bei der Gruppe Kobra nicht weiter fortzuführen. Grund für diese Empfehlung sind nicht Vorbehalte des Gerichtes gegenüber den Arbeitsmethoden dieser Einrichtung. Eine Fortführung der Therapie erscheint nach Auffassung des Gerichtes deshalb geboten, da sie von einem Sorgeberechtigten, nämlich dem Vater, absolut abgelehnt wird. Er hat -aus seiner Sicht nachvollziehbar- keinerlei Vertrauen zu deren Arbeitsmethodik und sieht in ihr eine erhebliche Gefährdung des Kindes-

wohls. Das G~richt ist der Auffassung, da~ insoweit auf die Belange des Vaters Rücksicht genoirimen werden sollte. Auch im Hinblick auf den Verdacht des sexuellen Mil3brauchs sind anderweitige Therapie- und Erkenntnismöglichkeitet~ vorhanden. Darauf hat der Sachverst&ndige, Prof. Dr.Lempp.hingewiesen.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen,. da~ das der Mutter übertragene Aufenthaltsbestimmungsrecht die einseitige Durchführung eines Schulwechsels der Kinder nicht abdeckt.

 

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen ist der Antrag des Vaters auf - Erlar3 einer vorläufigen Anordnung zurückzu- weisen.





 

 

Brief - 25.08.92

                                            Thomas Alteck

An die
Anwaltskanzlei Dr. Müller
z.Hd. Herrn Stoll

 

Betr. Alteck/Alteck

                                                    25.8.92

Sehr geehrter Herr Stoll,

als ich gestern gegen 17:30 Uhr nach Hause kam, mußte ich feststellen, dass meine Frau im Haus ist und sämtliche Schlösser ausgetauscht hat. Von Nachbarn erfuhr ich, dass sie am späten Vormittag in Begleitung der Polizei den Schlüsseldienst das Haus hat öffnen lassen. Die von mir befragten Polizisten in Unbenannt gaben an, dass sie lediglich dem Gerichtsvollzieher Amtshilfe geleistet haben.

Muß ich das akzeptieren? Wieso ist der Beschluß rechtskräftig? Was soll ich jetzt tun?

Ich bitte sie mit Hilfe einstweiliger Verfügungen zu verhindern, dass sie den Hausrat umzieht oder die Fahrzeuge auf ihren Namen ändert. Zudem möchte ich wieder in das Haus, um zu verhindern, dass es wieder wie ein Saustall aussieht. Im Anhang finden sie die Beschreibung aus meinem Tagebuch.

Ich bitte Sie, mit allen juristischen Mitteln gegen meine Frau und den Gerichtsentscheid vorzugehen. Ich betrachte es als skandalös, dass der Richter nicht protokolliert hat, dass meine

Frau 5 Minuten nach der Aussage, sie wolle nicht ausziehen, gegenüber dem Gericht erklärte, die Kinder würden nicht zur Schule gehen, da sie beabsichtige fortzuziehen und dort die

Schule erst am 31.8. beginnt (das ist höchstwahrscheinlich NRW). Diese Aussage deckt sich ja auch mit den Zeugenaussagen und der Erklärung des Jugendamts vom Mittwoch, den 5.8.: Die Kinder sind wieder bei ihrer Frau, sie ist nicht in der Strasseaße und beabsichtigt auch nicht dorthin zurück zu gehen.

Die widersprüchliche Aussage zeigt, dass sie entweder schamlos lügt, oder, wie vorgetragen, ein gespaltenes Bewußtsein hat. Zudem geht daraus hervor, dass meine Frau die Schulpflicht der Kinder ignoriert.

Beide Beschlüsse vom vergangenen Freitag sind nicht nachvollziehbar. Gegen beide sollten wir Widerspruch einlegen. Die Zuweisung einer Wohnung, obwohl die Antragstellerin binnen 8 Tagen diese wieder verlassen will ist mir nicht verständlich, die Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nicht. Das Familiengericht muß zum Wohle der Kinder entscheiden. Taxis hat meiner Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben, obwohl:

1) meine Frau die schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule schickt

2) sie bereits im März (gerichtsbekannt) die älteste Tochter zwei Wochen aus der Schule genommen hat, um Urlaub auf den Kanaren zu machen

3) sie den Kindern 7 Monate lang den Vater vorenthalten hat - gegen den ausdrücklichen Rat von Prof. Lempp

4) ständig im Beisein der Kinder schlecht vom Vater spricht und der Tochter einredet, sie sei vom Vater sexuell missbraucht worden

5) sie den Vater im Beisein der Tochter symbolisch verbrannt hat

6) sie den Vater im Beisein der Kinder geschlagen hat

7) ferner hat sie sich bereits zweimal über gerichtliche Beschlüsse hinweggesetzt

a) durch ein Radiointerview, in dem sie, gegen die ausdrückliche Ermahnung des Gerichts, ihre Behauptung wiederholte

b) dadurch, dass sie die Besuchsregelung beim Kinderschutzbund unterlaufen hat

In Summe ist das ein mehr als deutlicher Hinweis, dass meine Frau ohne Rücksicht auf ihre Umwelt ihre Interessen verfolgt. Auf diesem Weg ist ihr die Verleumdung des Ehemannes und das Belügen Dritter ebenso gleichgültig, wie die Schädigung der Kinder. Sie verfolgt damit die Linie, die sie bereits Anfang November vergangenen Jahres vorzeichnete, als sie mir gegenüber erklärte: Wenn es zur Trennung kommt, dann sollst du bluten. Ob dieser rücksichtslose Egoismus krankhaft ist oder nicht spielt für die Beurteilung keine Rolle. Er zeigt, dass meine Frau nicht geeignet ist unsere gemeinsamen Kinder zu erziehen.

Schließlich hat der Richter auch den Hinweis, dass meine Frau die Tochter zu Verhaltensweisen animiert, die alle Welt Glauben machen soll sie sei Missbrauchsopfer, ebenso ignoriert wie die bedenkliche Selbst- und Übermedikamentation, die meine Frau an den Kindern vornimmt. Und letztlich unterläßt auch er alles, was zu einer Klärung des Missbrauchsvorwurfs führen würde, indem er unserer Anregung zu einem inderpsychologischen Gutachten nicht gefolgt ist.

Um dieses Gutachten endlich zu erreichen, bitte ich sie einen Strafantrag wegen Verleumdung und Kindesmißhandlung gegen meine Frau und Frau Iskenius von der Organisation KOBRA zu stellen. Dazu gebe ich Ihnen im Anhang die entsprechende Munition. Der Strafantrag gegen meine Frau sollte selbstverständlich eine angemessene Schmerzensgeld bzw. Schadensersatzforderung enthalten. Darüber hinaus muß der Antrag Frau Iskenius des sexuellen Missbrauchs an meiner Tochter beschuldigen.


Mit bestem Gruß
Thomas Alteck

 


Anlage:

Meinung der Fachleute

Im Sorgerechtsantrag war gesagt: "Der Antragsteller geht nach eingehender Beratung mit Fachleuten davon aus, dass ..." Diese Fachleute sind außer Dr. Weisbach und Prof. Klosinski auch ein Psychoanalytiker und ein Psychiater. Nachdem Herr Dr. Weisbach Ende November den Antragsteller darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Antragsgegnerin für krank hält, hat der Antragsteller, bevor er sich mit dem Verdacht einer psychischen Erkrankung seiner Frau an das Gericht wandte, mehrfach mit den genannten Personen unterhalten. Er wollte eine so schwerwiegende Behauptung nicht ohne Rückversicherung aufstellen. Alle Beteiligten haben den Verdacht aufgrund der geschilderten Beobachtungen bestätigt.

Inzwischen hat der Antragsteller diese Berater wieder konsultiert und ist sehr verunsichert, da nunmehr, da das Gutachten von Prof. Lempp vorliegt, die Meinungen auseinander gehen. Auf der einen Seite wurde dem Antragsteller wiederholt gesagt, dass ein Kinderpsychiater nicht unbedingt der richtige Mann zur Beurteilung dieses Sachverhaltes ist, und dass ein eineinhalbstündiges Gespräch mit Sicherheit nicht reicht, um eine Schizophrenie auszuschließen, auf der anderen Seite wurde der Antragsteller mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich im vorliegenden Fall doch vielleicht um Vorsatz handeln könnte.

Die Annahme, dass die Antragsgegnerin vorsätzlich handelt wurde im Absatz 4.1 zunächst ausgeschlossen, da der Scheidungsantrag nicht in das Bild paßt. Möglicherweise war diese Betrachtung voreilig, denn es könnte sich hier um den berühmten Fehler handeln, der angeblich jedem Verbrecher unterläuft. Der Antragsteller hat nicht zuletzt deshalb angenommen, dass seine Frau krank ist, weil die Alternative 'gesund' eine kriminelle Tat der Antragsgegnerin bedeutet. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Hinweisen, die dafür sprechen, dass es sich hier um eine vorsätzliche kriminelle Tat handelt. Den Anstoß zu dieser Betrachtung gab Herr Prof. Klosinski in einer zweiten Konsultation, als er dem Antragsteller erklärte: "Sexueller Missbrauch ist eine schwierige Sache und wir erleben, dass eine solche Behauptung den Frauen heute zunehmend von ihren Anwälten in den Mund gelegt wird. Ziel ist es, damit zunächst Fakten zu schaffen, die nur sehr schwer rückgängig zu machen sind. Die Anwälte wissen natürlich, dass sowohl die Gutachter als auch die Familiengerichte die Kontinuität der Beziehung hoch bewerten, der angeblich vorsichtigen Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden, und schließlich kann keine kinderpsychologische Untersuchung sexuellen Missbrauch hundertprozentig ausschließen."


Vorsätzliche Tat

Wenn die Antragsgegnerin psychisch gesund ist, dann stellen sich die Fakten wie folgt dar. Sie will eine Scheidung und bekommt den Tip zu behaupten der Mann habe die Kinder sexuell missbraucht. Dann muß sie zunächst alles tun, um den Mann aus dem Haus zu bekommen. Sie fordert ihn daher wiederholt auf das Haus zu verlassen und schlägt eine vorübergehende Trennung von vielleicht 2 Monaten vor. Als er trotzdem nicht gehen will, macht sie ihm das Leben unerträglich schwer und zwar zunehmend im Beisein der Kinder, weil sie richtig vermutet, dass der Antragsteller den Kindern solche Szenen ersparen möchte. Als der Antragsteller schließlich einer vorübergehenden Trennung zustimmt, ist für sie die Zeit gekommen, dass Umfeld mit ihrer schmutzigen Behauptung zu konfrontieren. Dazu sagt sie, Anna habe ihr gesagt usw.

Eine Mutter, die wirklich davon überzeugt ist, dass der Vater die Tochter sexuell missbrauch hat, wird den Vater persönlich mit dem Vorwurf konfrontieren und ihn dann vor die Alternative stellen entweder ins Gefängnis zu gehen, oder zu verschwinden, auf ein Umgangsrecht zu verzichten und Unterhalt zu zahlen. Im Gegenzug wird sie sich bereiterklären, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Antragsgegnerin aber sagt dem Antragsteller nichts. Sie nutzt die viertägige Abwesenheit des Antragstellers, um die Wohnungsschlösser auszutauschen und einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftragen. Auch in dem anwaltlichen Schreiben steht nichts von ihrer Behauptung. Sodann verweigert sie dem Mann den Umgang mit den Kindern. Auf sein Drängen schlägt sie ein gemeinsames Treffen bei einem Kindertherapeuten vor.

Der vermeintliche Kindertherapeut entpuppt sich dann als KOBRA Mitarbeiter zur Täterbetreuung. Die Hinwendung zu KOBRA ist sehr geschickt, da KOBRA ihr uneingeschränkt glaubt. Was sie nicht weiß, ist dass der Antragsteller bereits durch einen Freund informiert worden ist und seinerseits bereits einen Termin bei Prof. Klosinski vereinbart hat und auch die Ärzteschaft in der Kinderklinik informiert. Wenn der Plan der Antragsgegnerin gelingen soll, muß sie eine Aufklärung unbedingt verhindern.

Daher ist es logisch, dass sie das Angebot der Kinderklinik, Anna durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen, nicht annimmt und sich einem gemeinsamen Gespräch bei Prof. Klosinski verschließt. Ihre Geschichte, Anna habe sich geweigert zur Frauenärztin zu gehen, kann niemand widerlegen, da es keine Zeugen gibt. Andererseits hat sie vorher in zwei Gesprächen mit Frau Dr. Weisbach eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit Anna zur Frauenärztin gehen will.

Als der Antragsteller über seinen Anwalt ein Umgangsrecht einfordert, ist die Antragsgegnerin gezwungen ihre Behauptung schriftlich zu fixieren. Sie droht mit einer Anzeige (Schreiben der Gegenpartei vom 23.12.91): "Im Hinblick auf die strafrechtliche Komponente appellieren wir namens unserer Mandantin auf die gerichtliche Geltendmachung des Umgangsrechts zu verzichten." Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch jeder verstehen, dass sie keine Anzeige macht, da ein Mann im Gefängnis keinen Unterhalt zahlen kann. Nachdem aber der Antragsteller die ungeheuerliche Behauptung seiner Frau durch seinen Sorgerechtsantrag gerichtsbekannt macht, gibt es keinen Grund mehr von einer Anzeige abzusehen. Die Antragstellerin erstattet keine Anzeige, da das eine kinderpsychologische Untersuchung nach sich ziehen würde.

Diese muß die Antragsgegnerin auf jeden Fall verhindern, oder so lange hinauszögern, bis das Kind derart indoktriniert ist, daß man keine sichere Aussage mehr machen kann. Deshalb betont die Antragsgegnerin auch gegenüber dem Jugendamt: "... die Hoffnung, dass dadurch den Kindern eine kinderpsychologische Untersuchung erspart bleiben könnte oder zumindest nicht in nächster Zeit erfolgen müßte." Daneben bricht die Antragsgegnerin den Kontakt zu allen Freunden ab, da sie befürchten muß, dass die Kinder etwas sagen oder die Freunde etwas beobachten, das nicht in das Konzept paßt. Um die Geschichte 'rund' zu machen, wendet sie sich an den Weißen Ring. Durch den vom weißen Ring finanzierten zweiwöchigen Urlaub auf Teneriffa, ist sie als Verbrechensopfer anerkannt. Zur Glaubhaftmachung gibt sie dem SDR ein Radio-Interview. Das Risiko entdeckt zu werden, schätzt sie offenbar sehr gering ein.

Dann erfährt sie durch Zufall, dass der Mann sie betrogen hat. Sie ist schwer gekränkt und will sich rächen. Sie stellt einen Scheidungsantrag, den sie mit dem Fremdgehen des Antragstellers begründet. Damit beweist sie unfreiwillig, dass der Antragsteller seine Töchter nicht missbraucht. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sie bereits im Dezember im anwaltlichen Schreiben einen Härtescheidungsantrag wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder ankündigt, aber nicht weiter verfolgt. Auch in diesem Fall muß sie befürchten, dass der Antragsteller sofort kinderpsychologische Gutachten will. Aus dem gleichen Grund taucht diese Behauptung in dem am 19.3.92 gestellten Scheidungsantrag nicht auf.

Nachdem Prof. Lempp der Antragsgegnerin gesagt hat, dass sie sobald als möglich den Kontakt zwischen Maria und dem Antragsteller erlauben soll, kommt die Antragsgegnerin in Argumentationsnöte. In einem überraschenden Zusammentreffen mit dem Antragsteller, rechtfertigt sie sich gegenüber dem anwesenden Zeugen mit der Lüge, der Richter habe dem Antragsteller den Kontakt mit den Kindern untersagt. Wie der Antragsteller erst später erfahren soll, hat sie diese Lüge auch bereits bei der Polizei benutzt.

Für eine vorsätzliche Tat spricht, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller bereits Anfang November '91 gedroht hat: "Wenn es zur Scheidung kommt, dann sollst du bluten." Auch dass sie im Dezember '91 gegenüber Frau Deuschle gesagt hat: "Der Thomas wird die Kinder nie wieder sehen." Ferner, dass sie ganz offensichtlich alles tut, um eine Aufklärung zu verhindern. Sei es, dass sie keine gynäkologische Untersuchung will, oder keine kinderpsychologische Gutachten. Und schließlich meidet sie das Zusammentreffen mit dem Antragsteller unter Zeugen. Sie geht nicht mit zu Prof. Klosinski und sie lehnt ein gemeinsames Gespräch bei Prof. Lempp ab.

Schließlich gibt es noch einen Hinweis. Es gibt eine auffällige Duplizität der Ereignisse. Nach dem gleichen Strickmuster hat die Antragsgegnerin den Kontakt ihrer Schwiegereltern mit den Kindern unterbrochen. Im Sommer '89 war die Familie zu einem sechswöchigen Urlaub in den Niederlanden. Aus beruflichen Gründen mußte der Antragsteller nach vier Wochen abreisen. Dafür kamen für je eine Woche die Eltern bzw. die Schwiegereltern, um der Antragsgegnerin mit den Kindern zu helfen. Unmittelbar im Anschluß an den Urlaub forderte die Antragsgegnerin den Kontakt zu den Eltern des Antragstellers abzubrechen. Sie behauptete, Anna habe ihr erzählt, dass die Mutter des Antragstellers dieses und jenes gesagt habe. Die Eltern des Antragstellers haben das immer heftig dementiert. Trotzdem hat der Antragsteller zu seiner Frau gehalten und ihr geglaubt. Infolgedessen ist er von seinen Eltern enterbt worden.

 

Die Rolle der Organisation KOBRA wurde in den bisherigen Betrachtungen bei weitem unterschätzt.

Der Antragsteller hat erfahren, dass die Antragsgegnerin zu der Zeit, da der Antragsteller noch in der gemeinsamen Wohnung lebte, bereits mit KOBRA telefoniert hat. In diesem Gespräch hat die Mitarbeiterin von KOBRA gesagt, dass die Antragsgegnerin zunächst und vor allem dafür sorgen muß, dass der Antragsteller aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Sowohl Anna als auch die Antragsgegnerin sind bei KOBRA in Therapiegesprächen. KOBRA hat der Antragsgegnerin gedroht, diese abzubrechen und nicht weiter fortzusetzen, falls es Kontakte der Tochter oder der Antragsgegnerin mit dem Antragsteller gibt.

Wenn diese Aussagen richtig sind, dann läßt sich KOBRA am besten mit einer Sekte vergleichen. Als Voraussetzung zu ihrer Tätigkeit verlangen sie die absolute Loslösung vom Umfeld: Zunächst vom Antragsteller und im weiteren von jedem, der nicht der gleichen Meinung ist. Dann drohen sie mit Abbruch der 'Therapie', falls doch Kontakt zustande kommt, oder eine andere Institution zur Hilfe genommen wird. Darüberhinaus erheben sie eine absolute Schweigepflicht untereinander wie nach außen zum Dogma.

Beweis:

Rechtsanwalt Grötzinger schreibt am mit Datum vom 23.12.91: Unsere Mandantin hat sich mit KOBRA in Verbindung gesetzt. Am 19.12. fand dort ein gemeinsames Gespräch mit dem Mandanten statt. Das Kind wird sich im neuen Jahr einer Therapie unterziehen müssen. Am 7.1.92 hat unsere Mandantin bei KOBRA einen Termin zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Von Mitarbeitern dieser Stelle wurde geäußert, dass das Kind mit Sicherheit sexuell missbraucht wurde.

Fr. Danner vom Jugendamt schreibt mit Datum vom 25.2.92: Im Augenblick möchte Frau H. aufgrund eindringlicher Warnung seitens der Beratungsstelle KOBRA nicht, dass die Kinder Kontakt mit dem Vater haben. Die Bedenken gründen darauf, dass Anna in ihrem Therapieprozeß noch nicht so weit ist, so dass ein Kontakt mit dem Vater den Therapieprozeß und -erfolg nachhaltig stören oder zunichte machen könnte. Frau Alteck ist sich der Tragweite der möglichen negativen Auswirkungen kinderpsychologischer Gutachten und Glaubhaftigkeitsgutachten bei Kindern in dieser Situation bewußt und bedauert sehr, dass der Vater dieses dennoch anstrebt, ohne ein Therapieergebnis bei KOBRA abwarten zu wollen.

Einschätzung der Fr. Danner nach einer Rücksprache mit Frau Iskenius, KOBRA: Insgesamt gesehen muß davon ausge-gangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedroh-liches erlebt hat. Sexueller Missbrauch ist aufgrund verschiedener Hinweise zu vermuten. Eine präzise Wieder-gabe dieser Hinweise kann hier nicht erfolgen, da es sich um vertraulich weitergegebene Information handelt. Anna brauche Zeit, Abstand und Ruhe, um ihre Gefühle zu entwickeln und durchleben zu können. Präzise Aussagen zum Missbrauchsgeschehen setzen eine innere Ruhe und Bereitschaft voraus, die Anna noch nicht erreicht hat. Auch ein äußerer Druck (ständiges Fragen etc.) behindert oder verhindert diesen Prozeß.

Von seiten der Organisation KOBRA wird daher ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater als ... sogar gefährlich eingeschätzt. Der Therapieprozeß könnte dadurch gestoppt oder gestört werden und letztlich den Therapieerfolg gefährden oder zunichte machen. Auch vor einem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater wird von Frau Iskenius unter diesem Aspekt gewarnt. Eine indirekte Beeinflussung über die anderen Kinder könnte diesen ersten wichtigen Therapieprozeß ebenfalls stören. Zu diesen Störungen gehört nach Einschätzung der Organisation KOBRA auch ein kinderpsychologisches Gutachten.

Frau Iskenius appelliert daher an den Vater, von Kontakten und gutachterlichen Untersuchungen abzusehen.

 

Bewertung:

Hier schlägt eine angebliche Therapeutin vor, den Kontakt der aus ihrer Sicht nicht betroffenen Kindern mit dem Vater zu verhindern. Dazu schreibt LEMPP [2] Trennungs-traumen gehören zu den stärksten negativen Erfahrungen, weil sie als existentielle Bedrohung erlebt werden müssen.

Frau Iskenius hat dem Familiengericht eine Darstellung der Arbeit von KOBRA gegeben. Dort ist gesagt, dass es bei KOBRA anatomische Puppen gibt (männlich: mit Penis, After und offenem Mund; weiblich: mit Brust, Scheide, After und offenem Mund). In der Beratungspraxis lassen die Therapeuten die Kinder die Puppen auskleiden, schauen sich diese gemeinsam mit den Kindern an fragen nach den Begriffen für die Geschlechtsteile. Ferner ist gesagt, daß zunächst das Unaussprechliche (der Missbrauch) von der "Therapeutin" benannt wird, wodurch er für das Kind (ich zitiere wörtlich) eine wahrnehmbare Realität erhält.

Hier ist explizit festgeschrieben, dass die Initiative von den sogenannten Therapeuten ausgeht. Das ist mit dem Therapiegedanken nicht in Einklang zu bringen.

Diese sogenannte Puppentherapie bzw. -diagnostik ist in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren verpönt, seit es in den späten siebziger Jahren in Rotterdam zu einem Skandal kam: Bei der Untersuchung einer Schulklasse stellte sich seinerzeit mit dieser Diagnostik heraus, dass angeblich weit mehr als die Hälfte der Kinder sexuell missbraucht seien. Die Kinder wurden darauf von den Eltern weggenommen. Eine sorgfältige therapeutische Überprüfung konnte dies in keinem einzigen Fall bestätigen.

Ziel der Beratungsarbeit sei unter anderem die 'Zurückeroberung des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität.' Durch die Beratung und "Therapie" fände eine Veränderung im Denken, Fühlen und Verhalten der Mädchen statt.

Es ist in diesem Bericht definiert, dass sexueller Missbrauch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Handlungen ist, die sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht verstehen, und dazu kein wesentliches Einverständnis geben können. Sexueller Missbrauch ist nach Auffassung von KOBRA, respektive von Frau Iskenius der Missbrauch von Macht und eine Ausnutzung der Vertrauensbeziehung.

Nach diesen Maßstäben wird die Tochter des Antragstellers bei der Organisation KOBRA sexuell missbraucht. Im Bericht ist klar gesagt, dass es keine eindeutigen Signale gibt, die den Missbrauch eines Kindes anzeigen; die Symptomatik sei schwierig. Dessen eingedenk ist es unverantwortlich, dass Frau Iskenius sich bereits nach einem Kontakt mit den Kindern im Dezember vergangenen Jahres gegenüber der Antragsgegnerin dahingehend äußerte, dass Anna mit Sicherheit sexuell missbraucht worden ist. Prof. Lempp schreibt in seinem Gutachten, dass sich keine stichhaltigen Hinweise für einen sexuellen Missbrauch finden, weder in Annas Verhalten, noch in den testpsychologischen Untersuchungen.

Prof. Klosinski hat im Gespräch mit dem Antragsteller am 20.12.91 seine Bedenken bezüglich der Organisation KOBRA geäußert. Es sagte, dass er eine konkrete Gefahr für die Psyche eines Kindes sieht, welches nicht missbraucht wurde und nun von KOBRA durch Suggestivfragen an das Thema Sexualität herangeführt wird. Im Gespräch vom Mai '92 bestätigte Prof. Klosinski, dass es bereits ein Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegeben habe, in dem KOBRA behauptete, das Kind sei missbraucht worden, was im Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrie unzweifelhaft ausgeschlossen wurde.

Nach der persönlichen Einschätzung des Antragstellers handelt es sich bei KOBRA um eine Gruppe arbeitsloser Psychologen, die einen Verein gegründet haben, dessen Ziel angeblich die Hilfe sexuell missbrauchter Mädchen ist. Damit haben sie die evangelische Kirche und die Stadt Stuttgart als Sponsoren gewonnen. Frau Iskenius ist vermutlich eine "Therapeutin von selbsternannten Gnaden". In einer Zeit von drei Monaten ist sie nicht in der Lage, ihre therapeutische Qualifikation nachzuweisen, zur Behandlung Stellung zu nehmen, oder ein Ergebnis zu nennen. Offenbar verfolg KOBRA auch noch andere Ziele, indem sie zum Beispiel Treffen für lesbische Frauen organisieren.





 

 

Brief - 31.08.92

                                            Thomas Alteck

An das Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Müller-Teuber
7030 SINDELFINGEN

 

Betr.: Alteck Anna, Maria, Yvonne

                                                 31.08.92


Sehr geehrter Frau Müller-Teuber,

Sie werden es grotesk finden - und das ist es auch, da das KJA an der derzeitigen Situation maßgeblich mitgewirkt hat - ich halte es für meine Pflicht Sie zu informieren, dass meine drei Kinder zur Zeit bei Abwesenheit der Mutter von meinem Schwiegervater beaufsichtigt werden, der seit dem 24. August mit meiner Familie in der Strasse in Unbenannt wohnt. Es besteht der dringende Verdacht, dass mein Schwiegervater jahrelang meine Frau sexuell missbraucht hat und ich kann nicht ausschließen, dass er sich an meine Kinder heranmachen wird.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich umgehend wissen ließen, was ich in dieser Situation tun kann, bzw. was das KJA zu tun gedenkt. Eine Strafanzeige ist wegen Verjährung ausgeschlossen.

Sofern Sie Zweifel an der Täterschaft haben, verweise ich auf das Schreiben meines Anwalts vom 5.6.1992, sowie neuerer Erkenntnisse, die sich zum einen aus dem Tagebuch meiner Frau ergeben (das leider vor Gericht als Beweis nicht zugelassen ist) und zum anderen aus sehr deutlichen Hinweisen sowohl von Seiten meiner Frau als auch von Seiten ihres Vaters. Seien Sie versichert, dass ich nicht zuletzt aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen aus den letzten Monaten, diesen Vorwurf nicht leichtfertig erhebe.

Für ein persönliches Gespräch zur Erläuterung stehe ich gern zur Verfügung und verbleibe,
in Sorge





 

 

Brief - 02.09.92

Betr. Betreutes Besuchsrecht beim DKSB

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

ich gebe Ihnen folgenden Termin für das betreute Umgangsrecht bekannt:

Freitag, 11.9.1992 in der Zeit von 14.45-16.45 Uhr.

Die weiteren Besuche finden einmal wöchentlich freitags in der angegebenen Zeit statt.

Mit freundlichen Grüßen
(Dipl. Soz .~äd. /FH)





 

 

Brief - 03.09.92

Sehr geehrter Herr Alteck,

wir bedanken uns für Ihr Telefax vom 31.08.92 und teilen Ihnen diesbezüglich mit, dass wir aufgrund Ihrer Angaben und Befürchtungen mit Frau Alteck und deren Vater in den nächsten Tagen einen Gesprächstermin anberaumen werden.

Sollte unserer Einschätzung nach keine Dringlichkeit, bzw. kein Handlungsbedarf zun Schutz der Kinder bestehen, werde ich Sie erst nach meinem Urlaub. über das Gespräch informieren.

Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass der für Freitag, den 11.09.1992 anberaumte Besuchskontakt im Kinderschutzbund positiv verläuft.

In dringenden Fällen können Sie sich während meines Urlaubs an meine Vertretung Frau Teuber oder Frau Kehrer wenden.

Mit freundlichen Grüßen





 

 

Brief - 12.09.92

                                        Thomas Alteck

An das Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Teuber
Postfach
7030 SINDELFINGEN



Betr.: Alteck Anna, Maria, Yvonne
   
                                                                                     12.09.92

 

Sehr geehrte Frau Teuber,

die Staatsanwaltschaft hat mich informiert, dass sie das Verfahren wegen Beihilfe zur Kindesmißhandlung gegen das Kreisjugendamt einstellen will, da es sich nach dem Informationsstand der Staatsanwaltschaft bei der 'symbolischen Verbrennung' um einen von der Gegenseite bestrittenen Vortrag handelt.

Ich habe die Einspruchsfrist von zwei Wochen zum Anlaß genommen die Situation erneut zu überdenken. Zunächst war meine Absicht, der Staatsanwaltschaft das Protokoll der Verhandlung vom 20.08.92 zukommen zu lassen und gegen die Einstellung Widerspruch einzulegen, aber damit wird niemandem, vor allem meinen Kindern nicht geholfen.

Es ist nicht mein Interesse jemanden zu strafen - ich möchte eine objektive Behandlung der Familiensache Alteck, und ich mache keinen Hehl daraus, dass das Kreisjugendamt bislang völlig versagt hat, was in der Konsequenz zum Nachteil, ja zur Katastrophe für meine Kinder geworden ist.

Bevor ich auf den letzten Jugendamtsbericht eingehe, lassen sie mich die Historie auflisten:

1)Am 13. Dezember 1991 bat ich die damals zuständige Frau Danner um Hilfe, da meine Frau meinen Kindern den Umgang mit mir verwehrte, mich im Beisein meiner Kinder verunglimpfte und eines Verbrechens beschuldigte. Meine Kinder waren zu dieser Zeit infolge der Umstände alle krank; Yvonne mußte in der Kinderklinik künstlich ernährt werden.

Frau Danner erklärte mir darauf: Im Falle des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, wie hier gegeben, bestünde ihre Aufgabe darin, die Kinder zu schützen, dass heißt, mich von ihnen fern zu halten.

In der Folgezeit haben sich sowohl Frau Danner als auch alle ihre Nachfolgerinnen meinem dringenden Wunsch widersetzt, die Behauptung durch ein kinderpsychologisches Gutachten prüfen zu lassen.

2)Anfang Februar 1992 mußte ich erleben, dass meine Frau der Kindergärtnerin verboten hatte mit mir zu reden. Daraufhin habe ich mich an die Vorgesetzte gewandt und erklärt, dass nach wie vor beide Eltern das Sorgerecht haben, und Frau Schüfer daher auch mich über die Entwicklung der Kinder informieren muß. Sie sicherte mir zu, die Rechtssituation zu überprüfen. Wenige Tage später informierte mich Frau Kühn, dass sie nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt, vertreten durch Frau Müller-Teuber, das Verhalten der Kindergärtnerin unterstütze und mir keine Information gäbe.

3)Im April 1992 habe ich in einem Gespräch mit Frau Volz darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn macht, dass das Kreisjugendamt die widersprüchlichen Aussagen der Eltern protokolliert und sie gebeten, sich in unserem Freundeskreis selbst zu informieren. Das wurde von ihr explizit abgelehnt, mit dem Hinweis, dass dies nicht zu ihren Aufgaben gehöre.

4)Der erste Jugendamtsbericht, vom 25.02.92, enthält eine umfassende Einschätzung aufgrund einer Rücksprache mit Frau Iskenius, KOBRA. In diesem Zusammenhang spricht Frau Danner von verschiedenen Hinweisen auf sexuellen Missbrauch, deren präzise Wiedergabe nicht erfolgen könne, da es sich um vertrauliche Informationen handelt. Auf Seite 7 dieses Berichts spricht Frau Danner von 'Experten' im Zusammenhang mit KOBRA.

KOBRA waren zu dieser Zeit bereits von der Stadt Stuttgart alle Gelder gestrichen. Frau Iskenius hat keinerlei therapeutische Ausbildung. KOBRA ist nichts weiter als ein Verein. Es ist unverantwortlich, dass das Kreisjugendamt sich hierauf berufen hat und teilweise noch beruft. KOBRA hat in der Zeit, da ich mit meinen Kindern in Holland war, meiner Frau durch Frau Keipert vom WEIßEN RING mitteilen lassen, dass meine Frau keinerlei Unterstützung von KOBRA erfahren werde, wenn sie eine Strafanzeige gegen mich macht. Zudem würde KOBRA dann Annas 'Therapie' abbrechen. Dieses bedarf keines Kommentars - ich bitte Sie, das durch Rücksprache mit Frau Keipert zu überprüfen.

5)Auf Seite 2 dieses Berichtes steht, dass ich im November vergangenen Jahres aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin. Das wird, wie viele andere Sachverhalte, dann auch brav von Prof. Lempp in sein Gutachten übernommen. Von da an führen solche Falschaussagen dann ein 'stark autorisiertes' Eigenleben. Aus diesem Grund haben falsche Darstellungen in Berichten des Kreisjugendamt unabsehbare negative Folgen.

 

Meine Frau hat in meiner Abwesenheit die Schlösser zur gemeinsamen Wohnung ausgetauscht und ich habe mit Rücksicht auf unsere Kinder darauf verzichtet mit der Panzerfaust hineinzugehen. Das Wort Auszug halte ich in diesem Zusammenhang für absolut unangemessen.

Damit bin ich dann beim aktuellen, dem 2. Bericht des Kreisjugendamts. Dazu habe ich folgendes anzumerken.

Es ist beschrieben, dass auch meine Frau positive Aspekte in meiner Elternschaft sieht und das Kreisjugendamt deshalb davon ausgeht, dass sie gegebenenfalls in der Lage sein wird, unseren Kindern ein positives Bild von mir zu erhalten und zu fördern.

Ich will nicht in Abrede stellen das sich meine Frau derart äußert, ich frage mich nur, wo der Bericht dazu Stellung nimmt, dass mehrere Personen bezeugen, dass sie mich immer wieder im Beisein der Kinder verunglimpft - und schließlich sogar symbolisch verbrannt hat.

Vielleicht ist es der Umstand, dass wir alle Schwierigkeiten haben, sich widersprechende Aussagen im gleichen Text zu zitieren. Meine Frau ist aber leider so widersprüchlich. Das ist der Gegenstand meines Sorgerechtantrages und darin liegt die Gefährdung für die Psyche meiner Kinder. Aus diesem Grund muß ich darauf bestehen, dass das Kreisjugendamt sich entsprechend äußert.

Frau Volz schreibt, ich hätte meine Kinder am 01.07.92 der Mutter gewaltsam entrissen und spricht von einer traumatischen Erfahrung für meine Kinder.

Das ist einfach nicht wahr. Ich habe meine Kinder mit List an mich genommen. Ich bin in das Auto gestiegen, in dem meine Kinder saßen, und davongefahren. Das hat mit Gewalt nichts zu tun. Meinen Kindern habe ich sodann erklärt, dass wir nach Texel in Urlaub fahren, was sie zuerst nicht glauben wollten, dann aber prima und spannend fanden. Schließlich fragten sie, ob die Mama dann auch komme. Die Aussage, dass dieses sicherlich eine trauma-tische Erfahrung für meine Kinder war, ist eine schlichte Vermutung. Das darf es in einem solchen Bericht nicht geben!

Weiter ist gesagt: Herr Alteck betonte, dass seine Kinder in einem Heim immer noch besser versorgt werden würden, als dies bei seiner Frau der Fall wäre.

Durch eine derart tendenziöse Aussage, fühle ich mich persönlich angegriffen. Zum einen fällt auf, dass im Zusammenhang mit meiner Frau von 'ihren Kindern' gesprochen wird; Zitat: "Frau H. ging sehr liebevoll mit ihren Kindern um", wohingegen im Zusammenhang mit dem Vater grundsätzlich von 'den Kindern' die Rede ist. Ich verurteile diese subtile Art von Diskriminierung aufs schärfste!

Zum anderen wird hier vorsätzlich falsch zitiert, wodurch die Aussage einen üblen Beigeschmack bekommt. Ich will meine Kinder nicht in einem Heim sehen! Ich werde meine Kinder niemals in ein Heim stecken! Vom ersten Tag an habe ich verdeutlicht, dass ich meine Karriere aufgeben und für meine Kinder sorgen will. Richtig ist, dass ich im Februar eine vorübergehende Fremdunterbringung vorgeschlagen habe, weil sich aufgrund der falschen Behauptung meiner Frau jeder dagegen sperrte mir meine Kinder zu geben, aufgrund der gestörten Psyche meiner Frau aber eine akute Gefährdung vorlag.

Vom ersten Tag an hat das Kreisjugendamt den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ernster genommen als den Vortrag, dass meine Frau psychisch krank ist. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. In allen Gesprächen habe ich darauf hingewiesen, dass ich erwarte, dass die Vorträge gleichermaßen ernst genommen werden.

Heute läßt sich feststellen, dass es, wie am ersten Tag, keinen Hinweis auf sexuellen Missbrauch gibt, außer der Aussage meiner Frau. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Kreisjugendamt mich in meinem Bemühen um ein kinderpsychologisches Gutachten nicht unterstützt hat. Es ist noch viel weniger nachvollziehbar, warum meine Kinder noch nicht ein einziges mal zu den aktuellen Themen und insbesondere dem angeblichen sexuellen Missbrauch gefragt wurden. Anna ist bald 8 Jahre alt, Maria ist immerhin 6 Jahre.

Statt dessen gibt es Aussagen im Bericht wie: Grundsätzlich kann die Gefahr der Wiederholung eines sexuellen Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden. Mir fällt dazu kein anderes Wort als SKANDAL ein. Auf der anderen Seite maßen sich Kreisjugendamt Mitarbeiter ein Urteil über die Psyche meiner Frau an und ignorieren dabei alle Hinweise auf eine Störung, wie zum Beispiel der gezeigte Widerspruch zwischen ihren Aussagen und ihrem Tun.

Daneben ist es unfaßbar, dass sämtliches unstrittiges Fehlverhalten meiner Frau vom Kreisjugendamt mit keinem Wort erwähnt wird:

Auch wenn das Jugendamt die Auffassung nicht teilt, dass die aufgezählten Handlungen einen Hinweis auf eine gestörte Psyche erlauben, darf ich zurecht erwarten, dass der Sachverhalt als solcher nicht unter den Tisch fällt. Dazu gehört:

1)Mißachtung der Schulpflicht

Zwei Wochen im März wegen Urlaub auf Las Palmas

Eine Woche im Herbst, da sie die Kinder später in NRW einschulen wollte.

2)Isolierung der Kinder von ihrer 'Peer-Group', da sie mit allen Freunden gebrochen hat.

3)Vorenthaltung des Vaters - mehr als 7 Monate.

4)Diffamierung, Bedrohung, Beschimpfung und Schlagen des Vaters im Beisein der Kinder.

5)Ignorieren von Lempps Rat, den Kindern zu erlauben ihren Vater zu sehen.

6)Und schließlich die 'symbolische Verbrennung'. In diesem Zusammenhang ist es sicher angemessen von einer traumatischen Erfahrung zu reden.

 

In einem Telefonat mit Frau Volz, Ende Juli 92, fragte ich nach der Reaktion meiner Frau auf die Konfrontation mit ihrem diesbezüglichen Tun. Darauf erklärte mir Frau Volz, dass sie, obwohl von mir informiert, meine Frau nicht darauf angesprochen habe.

Was ist das? Ignoranz? Unfähigkeit? oder Vorsatz?

Das Kreisjugendamt hat die für meine Kinder ungeheuer belastende Situation vom ersten Tag an festgeschrieben und sich damit schuldig gemacht an der psychischen Mißhandlung meiner Kinder.

Ich betone noch einmal: Außer der Aussage meiner Frau gibt es keinen Hinweis auf sexuellen Missbrauch, aber eine ganze Reihe von Hinweisen darauf, dass möglicherweise mit meiner Frau etwas nicht stimmt. Doch selbst wenn man das bezweifelt, dann bleiben immer noch Fakten, dass meine Frau gegen das Wohl der Kinder gehandelt hat, was auch immer der Grund sein mag. Nicht eines davon wurde vom Kreisjugendamt bislang erwähnt oder kommentiert.

Findet das Kreisjugendamt es nicht erwähnenswert, dass die Mutter einen Kinderpsychiater benötigt um festzustellen, dass die Kinder den Vater dringend sehen wollen?

Ist es in den Augen des Kreisjugendamt belanglos, dass sie sich weitere zwei Monate dem Rat des Experten widersetzt und Maria weiterhin den Kontakt zum Vater verweigert, statt dessen aber im Beisein des Kindes dem Vater mit der Polizei droht und ihn schlägt. Ich betone noch einmal, dass sich ein Kind als etwas aus beiden Elternteilen versteht und daher jedes Verunglimpfen eines Elternteils für das Kind bedeutet, dass ein Teil seiner selbst abzulehnen oder zu hassen ist. Wenn sich die Mitarbeiter des Kreisjugendamt aufgrund ihrer Ausbildung nicht in der Lage sehen einen Sachverhalt wie die symbolische Verbrennung des Vaters zu beurteilen, dann stehen ihnen doch amtsärztliche Experten zur Auskunft zur Verfügung. Wieso kann das Kreisjugendamt einen solchen Vorgang ignorieren?

Wer Kinder hat, der weiß, wie sehr sich ein Kind auf seinen ersten Schultag freut. Maria sprach seit Monaten von nichts anderem. Der erste Schultag gehört zu den wichtigsten Ereignissen im Leben eines Kindes und die meisten erinnern sich auch als Erwachsene sehr gut daran. Wo bitte nimmt das Kreisjugendamt dazu Stellung, dass meine Frau meinem Kind diesen Tag verwehrt hat? Der

Hintergrund war, dass sie zwar hier wohnte, aber die Absicht hatte nach NRW zu verziehen, wo die Schule später beginnen sollte. Aus diesem Grund hat sie unsere Kinder nicht zur Schule geschickt.

Mich würde auch interessieren, ob das Kreisjugendamt es nicht für bedenklich im Sinne des Kindeswohls hält, wenn die Kinder erleben müssen, dass der Vater unter Aufsicht der Polizei seine persönlichen Dinge an der Wohnungstür empfängt.

Ich werde immer wieder als verzweifelt beschrieben. Das ist auch absolut korrekt. Anders kann ich meine Situation angesichts der Umstände nicht beschreiben. Lempp sagt, dass Anna ängstlich ist und sich offenbar bedroht fühle. Frau Iskenius sagt, dass Anna Bedrohliches im Elternhaus erfahren haben muß. Dr. Wirtz ist Annas expansives Verhalten aufgefallen und er führt es auf Angstreaktionen zurück. Zugleich sagt er, dass er keine Ängste in Bezug auf den Vater feststellen kann. Frau Müller-Teuber beschreibt Anna als unruhig und überaktiv.

Obwohl PD Dr. Weisbach Anna mit Datum Oktober '91 als normal beschreibt, will sich offenbar niemand vorstellen, dass Annas Verhalten eine Folge des Umgangs mit meiner Frau ist - statt dessen mutmaßt man eine Reaktion auf sexuellen Missbrauch und verkennt, dass diese Auffälligkeiten nach meinem Fortgehen aufgetreten sind. Offenbar findet es auch niemand bemerkenswert, dass Yvonne, die bislang als still (Lempp: mutistische Züge) beschrieben wird, nach einem vierwöchigen Aufenthalt bei mir, nach Aussage von Frau Müller-Teuber, munter erzählt.

Ich bin verzweifelt, da ich zusehen muß, dass meine Kinder unter Aufsicht und mit Unterstützung des Jugendamtes Schaden nehmen. Diese Situation hat dazu geführt, dass ich angesichts meiner Ohnmacht am Rande meiner psychischen und physischen Kräfte bin. Ich kann nicht alle Beteiligten vor den Kadi zerren.

Es geht um meine drei Kinder. Menschen, die noch zu klein sind sich selbst zu helfen. Wenn ich es nicht tue, hilft ihnen niemand. Und es ist eine mehr als bittere Erfahrung in dieser Situation wegen der Agitation gescholten zu werden. Was würden Sie für Ihre Kinder tun? Die Hände angesichts dieser Umstände in den Schoß legen? - sicher nicht. Ich lasse mir nicht erzählen, "wir schreiben in unsere Berichte nur, was wir selbst erleben", und gleichzeitig sind die Berichte voll von Mutmaßungen, Unterstellungen, Diskriminierungen und geheimer Informationen inkompetenter 'Experten'.

Ich erwarte, dass das Kreisjugendamt den skandalösen Bericht vom 18.8.92 aufgrund der falschen und tendenziösen Passagen noch in dieser Woche widerruft und sein Urteil über den Fall noch einmal überprüft. Nach wie vor sehe ich das Kreisjugendamt in der Pflicht sich auch im Umfeld der Familie zu informieren. Der Richter kann das nicht, die Gutachter auch nicht; nur das Kreisjugendamt kann diese Lücke schließen.

Mehrfach wurde mir vorgehalten, meine Kinder hätten in Ellwangen nach der Mutter geschrien - das sei doch ein Indiz für... Dazu möchte ich zwei Dinge anmerken. Zum einen rufen Kinder immer nach der Mutter. Mein Kontakt zu meinen Kindern ist sehr gut. Alle reden von neuen Vätern, ich bin gewiß ein solcher. Von daher differenzieren meine Kinder auch nicht zwischen Vater und Mutter, da ihnen der eine so recht ist wie der andere. Wenn z.B., wie in Texel geschehen, sich ein Kind ein Knie aufschlägt, dann kommt es laut 'Mama' rufend in meine Arme gelaufen.

Zum zweiten habe ich den Fehler gemacht meine Kinder nicht selbst nach Ellwangen zu bringen. Es ist absolut normal, dass Kinder nach dem Elternteil verlangen, den sie zuletzt gesehen haben - das war meine Frau. Daraus kann man nichts ableiten. Das wird Ihnen jeder bestätigen, der selbst Kinder hat.

Abschließend erlauben Sie mir noch der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass es sich bei der zitierten Drohung gegenüber Frau Müller-Teuber um ein Mißverständnis handelt, das bereits vor zwei Wochen aufgeklärt werden konnte. Der Sinn der Aussage war - weil ich mir große Sorgen wegen einer möglichen Kurzschlußreaktion meiner Frau mache - "wie wollen Sie, Frau Müller-Teuber, Ihres Lebens noch froh werden, wenn infolge Ihrer Entscheidung (Kinder wieder zur Mutter) den Kindern etwas passiert."

In großer Sorge ... T. Alteck





 

 

Brief - 14.09.92

In Sachen
Alteck ./. Alteck

wegen elterlicher Sorge


teilen wir dem Gericht zur Information mit, dass der Antragsgegner gegen den Vater der Antragsstellerin Strafanzeige erstattet 'hat mit der Begründung, es bestehe der Verdacht, dass der Vater der Antragsstellerin seine Enkelkinder sexuell missbraucht habe.

Wir mochten bitten, auch diese Information an den zuständigen Sachverständigen weiterzugeben.

Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Korber





 

 

Brief - 17.09.92

Sehr geehrter Herr Stoll,

vorab zu Ihrer Information: Ich habe meinen Arzt gebeten mich in Kur zu schicken. Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Umgebung ist, aber sie befreit mich eine Weile von der Doppelbelastung der privaten Anspannung einerseits und der Berufstätigkeit andererseits. Bitte veranlassen Sie, dass meine Post hierher zugestellt wird.

Drei Dinge beschäftigen mich im Moment:

1)Ich habe Nachricht vom Amtsgericht BB die mich auffordert binnen 10 Tagen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens in Sachen 'Kindesentzug' vorzubringen?

Was sagen Sie dazu?

2)Bei einem weiteren Termin zur Herausgabe von persönlichen Sachen, am 15.9.92 erhielt ich wiederum nicht meine Ordner, mein Saxophon und den Video-Film. Meine Frau gibt an den Film nicht zu finden, was Unsinn ist. Von Yvonnes Therapeutin, Frau Bareis, weiß

sie, dass ich einen Film in Texel aufgenommen habe, das heißt, s. weiß, dass auf dem Film der Nachweis ist, dass Yvonne in meiner Gegenwart plappert wie ein Wasserfall; daher unterschlägt sie ihn.

3)Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass sie das Verfahren wegen Kindesentzug und Kindesmißhandlung einstellt. Ii ersten Fall bin ich damit einverstanden. Die Kindesmißhandlung aber beschäftigt mich noch. Eine Ermittlung ist eigentlich nichi mehr nötig, da meine Frau die symbolische Verbrennung des Vater~ vor Gericht zugegeben hat, ich frage mich aber, ob es nicht sinnvoll sein kann Einspruch zu erheben und eventuell zu erreichen, dass der Tatbestand auch tatsächlich als Kindesmißhandlung anerkannt wird. Sie sind der Anwalt, entscheiden Sie bitte was sinnvoll ist.

Unabhängig von der Entscheidung bitte ich Sie dem Gericht den ir der Anlage beigefügten Brief an das Jugendamt zur Kenntnis zu geben und wie folgt zu informieren: Daß ich am 15.9.92 ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit Frau Teuber diesbezüglich hatte. Frau Teuber nimmt die Kritik ernst. Wir sind so verblieben, dass ich die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen das KJA ermitteln lassen werde, dem Gericht den Brief zur Kenntnis bringen und Frau Teuber dazu Stellung nehmen wird, sobald die zuständige Sachbearbeiterin aus dem Urlaub zurück ist.

Mit bestem Gruß

 

T. Alteck





 

 

Brief - 30.09.92

 

In Sachen

Alteck / Alteck

 

weise ich namens des Antragsgegners darauf hin, dass die Behauptung, er habe gegen den Vater der Antragstellerin Strafanzeige erstattet, frei erfunden ist und weiter den Verdacht fördert, dass die Antragstellerin Phantasie und Wirklichkeit nicht auseinander zu halten vermag.

 

Rechtsanwalt





 

 

Brief - 07.10.92

In Sachen
Alteck / Alteck

ergab inzwischen eine Nachfrage bei den zuständigen Polizeidienststellen, dass eine Strafanzeige des Antragsgegners gegen den Vater der Antragstellerin dort nicht einging. Die Behauptung eines sexuellen Missbrauchs erfolgte aber gegenüber dem Jugendamt. Von dort wurden bisher keine weiteren Schritte eingeleitet, was die Antragstellerin zunächst vermutete.

Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber





 

 

Brief - 28.10.92

                                                Thomas Alteck

An die
Anwaltskanzlei Dr. Müller
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 Fellbach

Betr. Alteck/Alteck                                 28.10.92

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

ich beziehe mich auf das Schreiben der Gegenseite und bitte Sie der dort aufgestellten Behauptung entgegenzutreten und das Gericht wie folgt informieren:

Ich habe auch gegenüber dem Jugendamt nicht behauptet mein Schwiegervater habe meine Tochter sexuell missbraucht. Ich habe das Jugendamt informiert, dass es Hinweise darauf gibt, dass meine Frau möglicherweise Inzestopfer ist und ich beunruhigt bin, weil mein Schwiegervater seit dem 24. August überwiegend mit dem Rest meiner Familie in Unbenannt wohnt.

Das halte ich für meine Pflicht als sorgeberechtigter Elternteil, ebenso wie ich das Jugendamt informiert habe, dass Anna mittlerweile stielt. Eine weitere Verhaltensauffälligkeit, die die seelische Not des Kindes deutlich macht.

Im weiteren bitte ich Sie noch einmal sich wegen meiner Sachen, deren Herausgabe meine Frau nach wie vor verweigert, an das Gericht zu wenden und bei dieser Gelegenheit auch die defekte Scheibe in der Garage und die Steuererklärungen einzufordern.

Diese habe ich beim Familiengericht in Ihrem Beisein am 20.August mit Termin 14 Tage übergeben.

Mit bestem Gruß
T. Alteck

 

P.S. Wegen meiner Meldeauflage ist es wahrscheinlich sinnvoll dem Gericht mitzuteilen, dass ich noch bis Ende November krankgeschrieben bin.





 

 

Brief - 28.10.92

                                                Thomas Alteck

An das Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Teuber
7030 SINDELFINGEN

Betr.: Alteck Anna                                 28.10.92

 

Sehr geehrter Frau Teuber,

ich beziehe mich auf unser Gespräch vom 15.September 1992 und erlaube mir daran zu erinnern, dass Sie mir eine Stellungnahme zu den von mir kritisierten Dingen zugesagt haben.

Im weiteren teile ich ihnen mit, dass Anna mittlerweile stiehlt. In meinen Augen ist das Ausdruck der ungeheueren seelischen Belastung, unter der sie, durch das Verhalten meiner Frau, steht. Den entsprechenden Hinweis gab meine Frau bei einem der Besuchstermine in meinem Beisein gegenüber Frau Meier vom Kinderschutzbund. Sie sagte wörtlich: "Auf Anna muß ich aufpassen. Sie nimmt auch heimlich Geld aus meinem Portemonnaie oder von ihren Geschwistern."

Weiterhin in größter Sorge und Verzweiflung verbleibe ich,
mit verständnislosem Gruß

Thomas Alteck

P.S. Wegen des Antrags auf Gewährung von Jugendhilfe darf ich Sie bitten Sich an meine Frau zu wenden. Das Gericht hat im Juni den Getrenntlebendunterhalt festgestellt, seither obliegen ihr die finanziellen Dinge der Kinder.





 

 

Strafanzeige - 15.12.92

                                            Thomas Alteck

An die
Staatsanwaltschaft
Stuttgart
7000 STUTTGART 1

                                               15.12.1992

betr.: S T R A F A N Z E I G E gegen Ute Alteck
wegen schwerer Verleumdung und Kindesmißhandlung.

 

Seit dem 18. November 1991 behauptet meine Frau, ich hätte unsere älteste Tochter Anna (8 Jahre) und eventuell auch unsere jüngste Tochter Yvonne (4 Jahre) sexuell missbraucht.

Diese ungeheuerliche und falsche Behauptung stellt sie gegenüber allen Freunden, Bekannten, Nachbarn, Erziehern und Behörden auf.

Am 11.03.92 hat sie die Behauptung in einer Sendung des SDR I in der Reihe "Journal am Morgen", Sendeschlüssel 26/0313 ebenfallsgeäußert.

Der Tatbestand der seelischen Kindesmißhandlung ist dadurch gegeben, dass meine Frau im Beisein der ältesten Tochter den Anzeigeerstatter symbolisch verbrannt hat. Dazu hat sie ein Bild eines Gespenstes genommen und, bevor sie es rituell verbrannt hat, deutlich gemacht, dass es sich hierbei um den Anzeigeerstatter handelt.

Beweis: Anlage 1 - Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichts Böblingen vom 20. August '92

 

Mit Datum vom 27. Januar 1992 beantragte der Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Böblingen die elterliche Sorge für die Zeit des Getrenntlebens auf sich und begründete den Antrag mit der Gefährdung der Kinder und einer vermuteten psychischen Erkrankung der Mutter (Verfahren-Az. 13 F 57/92).

Obwohl die Schuldfähigkeit meiner Frau in Frage gestellt ist - das Familiengericht hat im Juni ein psychiatrisches Gutachten gefordert, das bislang nicht vorliegt - bitte ich die Staatsanwaltschaft aus folgenden Gründen dringend um die Aufnahme der Ermittlung.

Bislang sind alle Bemühungen des Anzeigeerstatters um eine Aufklärung vereitelt worden. Frau Alteck hat sich im Dezember '91 geweigert die Tochter Anna durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen. Darüber hinaus hat sich geweigert mit dem Anzeigeerstatter zu Prof. Klosinski (Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni Tübingen) zu gehen. Sie hat sich stattdessen der Gruppe KOBRA zugewandt.

Der mehrfache Versuch des Anzeigeerstatters ein kinderpsychologisches Gutachten zu erwirken wurde bislang vom Gericht immer abgewiesen, da sich das zuständige Jugendamt auf Anraten von KOBRA dagegen ausgesprochen hat. Eine Befragung der Kinder hat das Jugendamt bislang mit der Begründung abgelehnt, dass es sicher noch zu einer Begutachtung kommen wird. KOBRA wiederum hat im Juli gegenüber dem Weißen Ring (Außenstelle Sindelfingen, Fr. Keipert) geäußert, dass meine Frau von KOBRA keinerlei Unterstützung erfahren wird, wenn sie eine Strafanzeige machen will.

Ich muß erleben, dass aufgrund dieser Umstände die Behauptung nunmehr seit über einem Jahr im Raum steht und das Jugendamt darüber hinaus die Augen vor der permanenten Gefährdung der Kinder verschließt und allein wegen der Aussage der Mutter von sexuellem Missbrauch ausgeht und das, obwohl das Gericht in seinem Beschluß nach der letzten Verhandlung, am 20. August dieses Jahres feststellt: "Dem Gericht liegen keine nachgewiesenen oder nachvollziehbaren Tatsachen vor, aus welchen sich zum jetzigen Zeitpunkt ein eventueller Missbrauch ableiten ließe. Die Therapie von Anna bei der Gruppe KOBRA verlief bislang ergebnislos..."

Beweis: Anlage 2 - Brief an das Kreisjugendamt Sept.'92


Da im vorliegenden Fall das Kreisjugendamt völlig versagt, bitte ich auf diesem Weg die Staatsanwaltschaft um Hilfe, weil mir aus dieser Behauptung tagtäglich erhebliche Nachteile entstehen, vor allem aber, weil eine umgehende Klärung für die psychische Gesundheit meiner drei Töchter von größter Bedeutung ist.

Abschließend gebe ich Ihnen hiermit meine eidesstattliche Versicherung, dass ich keines meiner Kinder jemals mit meiner Sexualität konfrontiert oder sonstwie sexuell missbraucht habe.

Stuttgart, den 15.12.1992
Thomas Alteck





 

 

Brief - 16.12.92

                                            Thomas Alteck

An den
Vorstand der
Waldorfschule
Böblingen/Sindelfingen
Herdweg 163
7030 BÖBLINGEN

                                                16.12.1992

 

Sehr geehrte Dame und Herren,

es ist nicht das erste Mal, dass ich in den letzten 12 Monaten eine Reaktion wie die Ihrige erlebe. Im Gegensatz zu bisherigen Vorfällen bin ich aber nicht länger gewillt solche Vorfälle zu akzeptieren. Aus diesem Grund stelle ich Ihnen meine Position hiermit schriftlich dar und darf Sie bitten, mir umgehend schriftlich zu antworten.

Bereits im Februar oder März dieses Jahres habe ich mich schriftlich an die Waldorfschule gewandt und darum gebeten über alle Veranstaltungen informiert zu werden, da mich meine Frau einseitig von allen Informationen abgeschnitten hat. Ich wiederhole diese Bitte hiermit noch einmal.

Ihnen ist bekannt, dass meine Frau seit über einem Jahr behauptet, ich hätte unsere älteste und eventuell auch die jüngste Tochter sexuell missbraucht. Diese Behauptung ist falsch. Da meine Frau ebenso wie das Jugendamt bislang eine Klärung verhindert haben, habe ich gestern bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Strafanzeige wegen Verleumdung gemacht.

Ich habe Ihnen durch Frau Dahm ein umfangreiches Dokument zu diesem Fall zur Verfügung gestellt. Ich erlaube mir noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen des Familiengerichts nicht öffentlich sind und bitte sie daher, dieses Dokument vertraulich zu behandeln. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie sich damit auseinandersetzen würden und mich in meinem Bemühen um Aufklärung und Herbeiführung einer für unsere Kinder weniger belastenden Situation unterstützen würden.

Nachdem meine Frau zum dritten Mal in diesem Jahr während der Schulzeit in Ferien ist und dies bereits das zweite Mal ist, daß sie dies ohne Abstimmung mit der Schule macht, erwarte ich von ihnen umgehend eine "Anzeige wegen Nichtbeachtung der Schulpflicht". Ich bin in diesem Punkt zu keiner Diskussion bereit. Sollten Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen, werde ich das selbst in die Hand nehmen. Meine Anzeige müßte sich in diesem Fall wegen Beihilfe auch gegen die Schule richten. Ich hoffe, dass Sie uns das ersparen. Mir ist nicht an einer solchen Auseinandersetzung gelegen.

Zum zweiten werde ich ihr Hausverbot nicht akzeptieren und auch meiner ursprünglichen Absicht, Ihnen die Verhandlungsprotokolle zur Verfügung zu stellen nicht nachkommen. Wenn meine Frau oder Sie meine Rechte einschränken wollen, dann müssen Sie Sich die entsprechende Rechtsgrundlage besorgen, ich werde - abgesehen davon, dass es auch schwierig ist - nicht nachweisen, dass meine elterlichen Pflichten und Rechte nicht eingeschränkt sind. Ich finde es skandalös, dass Sie aufgrund der Behauptung meiner Frau einen solchen Schritt versucht haben, bin aber auch durchaus bereit diesen vielleicht etwas unüberlegten Schritt seitens der Schule zu vergessen.

Richtig ist, dass meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere gemeinsamen Kinder hat. Damit darf ich die Kinder nicht gegen den Willen meiner Frau irgendwo mit hinnehmen. Darüber hinaus sichere ich Ihnen zu, dass ich die Kinder nicht außerhalb meines Besuchsrechts in der Schule zu treffen versuche. Ein Zusammentreffen, wie in der letzten Woche, kann aber bei einem Schulbesuch - der immer der Lehrerin gelten wird - nicht ausgeschlossen werden.

Um Spannungssituationen zu vermeiden schlage ich vor, dass ich mich in Zukunft vorab telefonisch anmelde. Schulveranstaltungen mit Kindern werde ich im Interesse der Kinder nicht beiwohnen, trotzdem möchte ich über diese Termine ebenso wie über die Elternabende etc. informiert sein, da ich die Kinder wöchentlich treffe - sofern meine Frau das Besuchsrecht nicht unterläuft - und ich bei diesen Treffen am schulischen Leben der Kinder teilhaben will.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Gutachten - 17.12.92

Aktenzeichen: 13 F 67/92

Entsprechend dem Beschluß des Amtsgerichts Böblingen Familiengericht - vom 12.06.1992 erstatten wir über

  Herrn Thomas Alteck‚ geb. am 24.11.1057, wohnhaft Strasse Plz - Ort

sowie über

  Frau Ute Alteck ‚ geb. Sackmann, geb. am 24.09.1956, wohnhaft Strasse Plz - Ort

das nachfolgende

nervenfachärztliche Gutachten





das sich zu der Frage äußern soll, ob auf Seiten von Herrn oder Frau Alteck eine psychische Erkrankung vorliege.

In dem Beschluß wird darauf hingewiesen, dass beim Amtsgericht Böblingen ein Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für die drei Kinder des Ehepaares anhängig sei. Frau Alteck hege den Verdacht, der Ehemann habe die älteste Tochter der Parteien sexuell missbraucht. Herr Alteck seinerseits äußert den Verdacht einer psychishen Erkrankung bei seiner Ehefrau. Sie leide unter Wahnvorstellungen und einem mangelhaft ausgeprägten Realitätssinn. Ziel des nun einzuholenden Gutachtens sei es, die Relevanz der Behauptungen der Ehepartner über den jeweils anderen Ehepartner zu ergründen.

Das Gutachten stützt sich auf die Kenntnis der uns zugeleiteten umfangreichen Akten sowie das Ergebnis nervenfachärztlicher Untersuchungen, die im Falle des Herrn Alteck am 26.08.1992 und im Falle von Frau Alteck am 04.09.1992 in unserer Klinik vorgenommen worden sind.





Inhaltsverzeichnis







Aktenmäßiger Sachverhalt

Wir erwähnen im folgenden kurz diejenigen Sachverhalte nach Aktenlage, die für unsere Beurteilung relevant sind:

Am 23.01.1992 stellte Herr Alteck einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge. In der Begründung wird ausgeführt, die elterliche Sorge über die drei ehelichen Kinder Anna, Maria und Yvonne müsse auf den Antragsteller übertragen werden, weil dies dem Wohle der Kinder am besten entspreche. Die Antragsgegnerin sei ernstlich erkrankt, sie habe ein gespaltenes Bewußtsein und könne sich mit der Realität nur verzerrt auseinandersetzen. Deshalb könne sie auch die elterliche Sorge nicht ausüben. Dem Antrag sei baldmöglichst stattzugeben (BJ.. 1 bis 10 d.A. ).

In einem Antwortschreiben führen die Anwälte der Ehefrau aus, sie habe Grund zu der Annahme dass die gemeinsame Tochter Anna von Herrn Alteck sexuell missbraucht worden sei (81. 13 d.A. ). Für den Fall der

Scheidung werde Frau Alteck das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder für sich beantragen (Bl.14 d.A.).

Diesen Antrag stellte Frau Alteck über ihre Anwälte am 03.02.1992 (BI. 22 bis 29 d.A.). Es ist in dem Antrag von den Belastungen in der Ehe die Rede, das Verhältnis zwischen den Parteien sei bereits 1990 sehr kühl gewesen, man habe später eine gemeinsame Ehetherapie begonnen. Später habe sie eine Kur gemacht, und danach habe das Kind Anna, eine Bettnässerin, erklärt, der Papa habe "es immer dann getan, wenn du nicht da warst ...‚ daraus habe sie schließen müssen, dass das Kind missbraucht worden sei vom Vater. Daraufhin sei das Kind in eine Therapie bei KOBRA gegeben worden.

Die Anwälte von Frau Alteck beantragten dann den Erlaß einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für ihre Mandantin. Dem widersprach die Gegenseite. Zugleich bestritten die Anwälte des Herrn Alteck energisch, dass er seine Tochter Anna missbraucht habe (Bi. 44 d.A. ).

Aus einem Zwischenbericht des Kreisjugendamtes Böblingen vom 25.02.1992 geht hervor, dass Frau Alteck anläßlich eines dreistündigen Hausbesuches ein "völlig normales Verhalten als Frau und Mutter" gezeigt habe. Zu Herrn Alteck wird ausgeführt, er könne sich nicht erklären, wie es zu dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Anna gekommen sei. Seine Frau müsse psychisch krank sein, wenn sie auf eine solche Idee komme. Deshalb könnten die Kinder auch nicht bei der Mutter bleiben. Er habe daher das Sorgerecht beantragt.

Das Gericht beschloß zunächst die Einholung eines Gutachtens zur Frage der elterlichen Sorge bei Professor Lempp in Stuttgart. Außerdem müsse sich das Gericht ein Urteil Ober die Organisation KOBRA bi1den. Über letztere befindet sich ein ausführlicher Bericht bei den Akten (Bi. 85 f. d.A. ).

Hingegen findet sich kein Bericht über die Art der Therapie bei dem Mädchen Anna. In seinem Gutachten vom 19.05.1992 kommt Professor Lempp zu dem Ergebnis, Herr Alteck biete ein weitgehend unauffälliges psychopathologisches Bild, und für das Vorliegen einer Psychose oder einer neurotischen Störung ergebe sich kein Hinweis. Auch die Anwendung zweier projektiver Testverfahren erbrachten keine Hinweise in diese Richtung.

Eine ähnliche Aussage machte der Kinder- und Jugendpsychiater auch über Frau Alteck, die er als betont sachlich und zurückhaltend schilderte und bei der er gleichfalls keine psychopathologischen Störungen von Krankheitswert finden konnte, auch die ergänzenden projektiven Testverfahren ergaben keine Verdachtsmomente in diese Richtung, Dieses Gutachten war dann Anlaß für die Anwälte von Herrn Alteck eine sehr ausführliche Stellungnahme abzugehen in welcher schließlich ausgeführt wird, die Antragsgegnerin schade dem Wohl der Kinder massiv, und das Gutachten Lempp sei nicht geeignet, im Sinne der Mutter zu entscheiden. Da der Gut- achter Kinder- und Jugendpsychiater sei, habe er wenig Kontakt mit Erwachsenen, so dass seine diesbezüglichen Ausführungen über das Elternpaar mit Zurückhaltung zu betrachten seien. Es müsse also ein weiteres Gutachten zu diesem Themenkomplex eingeholt werden.

Das Gericht beschloß zunächst die Einholung des vorliegenden Gutachtens (BI. 189 bis 192 d.A.).

Am 02.07.1992 beantragte Frau Alteck erneut die Übertragung des Sorgerechts. für die drei Kinder auf sich (Bi. 200 bis 201 d.A. )‚ nachdem der Ehemann wohl am Vortage sowohl ihr Auto als auch die Kinder in seine Gewalt gebracht habe. Der zuständige Richter entschied, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder stehe der Antragsgegnerin für die Dauer der Trennungszeit allein zu (Bl. 205 Rückseite d.A. ).

Herr Alteck rechtfertigte sein Verhalten gegenüber dem Gericht in einem Brief vorn gleichen Tage damit, es sei seine Pflicht gewesen, die elterliche Sorge selbst zu übernehmen. Er werde von ihr verleumdet und könne nicht länger zusehen, dass sie die Kinder von der Außenwelt abschotte und in einem Sinne erziehe, der gegen seine Interessen gerichtet sei.

Am 31.07.1992 beschloß das Amtsgericht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Kreisjugendamt Böblingen zu übertragen.

In einer Verfügung vom 10.08.1992 teilte das Amtsgericht mit, dass zunächst die Einholung des vorliegenden Gutachtens abgewartet werden solle, bevor über das Sorgerecht zu entscheiden sei. Auf die zwischenzeitlich beim Gericht eingegangenen Schriftsätze teils von Herrn Alteck, teils aber auch von zugezogenen Kontaktpersonen, soll hier im einzelnen nicht eingegangen werden.



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Eigene Untersuchungsergebnisse bezüglich Thomas Alteck

Der Antragsteller ist nach seinen Angaben als Einzelkind aufgewachsen. Seine Eltern seien 'einfache Leute' gewesen: der Vater Elektromeister in einer Gießerei, die Mutter Verkäuferin bis zu seiner Geburt. Danach habe sie nicht mehr gearbeitet. Als Kind habe er viele Freunde gehabt. Er sei in Velbert im Rheinland aufgewachsen, und zwar bis zum 7. Lebensjahr in einer Mietwohnung, wo er ein eigenes Zimmer für sich selber gehabt habe. Danach sei. er im Elternhaus der mütterlichen Seite aufgewachsen, in das die Familie gezogen sei. Das Grundstück sei, etwa 700 qm groß gewesen, es habe sich um eine Doppelhaushälfte gehandelt. Er habe viel freie Fläche, Grünanlagen und Auslauf gehabt. Er

habe in einer Gruppe von Freunden und Nachbarn gelebt.

Er habe das Gymnasium besucht, dort habe er sich durch den Lernstoff immer mehr von seinen Eltern geistig entfernt, die bald keine geeigneten Gesprächspartner für ihn gewesen seien. Er habe sie als bildungsmäßig unterlegen erlebt. So sei es zu einem Konflikt mit den Eltern gekommen, als er etwa 17 Jahre alt gewesen sei.

Herr Alteck fügt an dieser Stelle ein, dass er im Gymnasium zeitweise auch schlechte Leistungen geboten habe und Nachhilfe habe erhalten müssen, sitzengeblieben sei er indessen nicht..

Seine Kindheit schildert er als durchaus glücklich. Der Vater habe ihm viel Zuwendung zuteil werden lassen, er habe aber auch gelegentlich Schläge von ihm erhalten. Allerdings habe dies mit Mißhandlung nichts zu tun gehabt. Es sei eben ein bestimmter Erziehungsstil gewesen, wie man ihn heute noch finde.

Bis zum 12. Lebensjahr sei er Bettnässer gewesen. Mit 18 Jahren habe er das Abitur abgelegt und danach ein Studium der Ingenieurwissenschaften in Bochum aufgenommen, nach vier Semestern sei er dann in der Fachrichtung Wasserbau/Wasserwirtschaft nach Hannover übergewechselt und habe dort 1983 nach l3-semestrigem Studium das Diplom abgelegt. Damit habe er altersmäßig im Schnitt seiner Kommilitonen gelegen. Die Studienzeit sei sehr angenehm gewesen.

In jener Zeit habe er dann seine spätere Ehefrau im Skiurlaub kennengelernt. Die Verbindung habe zunächst in lockerer Form zwei Jahre lang bestanden, danach sei eine "Wochenendbeziehung" daraus geworden, in jener Zeit habe die Freundin in Buxtehude als Lehrerin bereits gearbeitet für die Fächer Biologie und Chemie.

Im Frühjahr 1984 hätten sie geheiratet, der Wohnsitz sei dann Hattingen/Ruhr gewesen, er habe eine Stelle als Assistent an der Universität Bochum innegehabt.

Das erste Kind sei am 01.11.1984 zur Welt gekommen, es sei auch der Anlaß zur Eheschließung gewesen. 1986 sei er dann zu IBM übergewechselt, und die Familie sei im gleichen Jahr nach Unbenannt gezogen. Zu diesem Zeitpunkt sei die zweite Tochter gerade wenige Monate alt gewesen, sie sei am 14.03.1986 zur Welt gekommen.

Seine Ehefrau habe sich in Ehingen nicht wohlgefühlt. Man habe dort zunächst keine Freunde gehabt, sie habe zwei kleine Kinder betreuen müssen, sie sei in eine fremde Umgebung umgezogen. Damals habe es die ersten Spannungen zwischen den Eheleuten gegeben, sie habe sich übervorteilt gefühlt und nicht richtig anerkannt in ihrer Rolle als Hausfrau und Mutter. Die Ehefrau habe sich dann in dem Arbeitskreis "Allergiekrankes Kind" engagiert, weil das größere Kind an Neurodermitis gelitten habe. Ihre ursprünglichen Pläne habe sie nicht recht realisieren können. So habe sie begonnen, den Ehemann für ihre Lebenssituation verantwortlich zu machen. Zwar habe sie viele Möglichkeiten gehabt, aber ihre Pläne seien alle "unkorrekt" geblieben. Nichts habe sie realisiert.

Nach einiger Zeit sei man innerhalb Unbenannts umgezogen, weil man die Möglichkeit gehabt habe, ein Haus zu mieten. In jener Zeit habe sie erstmals von Scheidung gesprochen. Das sei 1990 gewesen. Mittlerweile war 1988 das dritte Kind zur Welt gekommen.

1990 war er nach seinen Angaben kurzzeitig in eine Kollegin verliebt, aber nach drei Monaten sei das Verhältnis wieder auseinander gegangen. Ab Januar 1991 habe man eine Eheberatung bei einer unerfahrenen Therapeutin wahrgenommen, das Ehepaar Alteck sei die erste Klientel dieser Therapeutin gewesen, entsprechend sei die Therapie auch sehr ungünstig verlaufen. Ihm sei die ganze' Schuld zugeschoben worden. Die kurzzeitige Beziehung zu der Freundin habe mit der Scheidung im übrigen nichts zu tun.

Die Beziehung zur Ehefrau sei immer unerfreulicher geworden, schließlich habe sie ihm vorgeschlagen, er möge ausziehen, und er selbst sei auch zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Vorübergehend sei er dann zunächst ins Gästezimmer gezogen, zu ‚jener Zeit habe es bereits keinen Dialog mehr zwischen den Ehepartnern gegeben, man habe nicht mehr miteinander gesprochen. In jener Zeit habe sie dann einer Bekannten erzählt, er - der Ehemann - habe das älteste Kind sexuell missbraucht. Das habe sie dann auch im Beisein der Kinder wiederholt.

In der Folge habe er sich von einem holländischen Anwalt beraten lassen, da er selbst durch Abstammung Holländer ist. Anschließend sei er dann aus dem gemeinschaftlichen Haus ausgezogen, sei zunächst bei einem Freund untergekommen, später in einer Wohngemeinschaft, denn er habe nur noch DM 1.500.-- zu seiner persönlichen Verfügung pro Monat. Zum Untersuchungszeitpunkt war er nach seinen Angaben seit einigen Tagen wohnsitzlos und nächtigte in seinem Auto.

Zwischenzeitlich habe er erfahren, dass das gemeinschaftliche Haus leerstehe und die Ehefrau nicht anwesend sei. Der Garten verwahrlose. So habe er sich entschlossen, über eine Leiter in das Haus einzusteigen, um es wieder zu beziehen. Er habe das Haus dann aufgeräumt, es sei im verwahrlosten Zustand gewesen, und auch daraus habe er den Schluß gezogen, dass die Ehefrau psychisch krank sein müßte, Es entspreche nämlich nicht ihrem normalen Verhalten, die eigene Wohnung verkommen zu lassen.

Mittlerweile habe er jedoch durch gerichtliche Anordnung wieder ausziehen müssen und habe zwischenzeitlich bei Freunden gewohnt.

Zu dem Vorwurf befragt, er habe seine älteste Tochter sexuell missbraucht, bricht, der Untersuchte in Tränen aus und erklärt, dies sei eine Absurdität., eine Bosheit von seiten der Ehefrau, eine solche Handlung sei für ihn absolut abwegig, und es sei auch konkret nicht zu derartigen Verhaltensweisen bei ihm gekommen. Der Vorwurf sei aus der Luft gegriffen.

Für die psychische Krankheit der Ehefrau spreche für ihn folgendes:



  1. 1. Das Tagebuch, das sie seit dem 25.09.1991 führe und das ihm bei seinem Einbruch in das eigene Haus in die Hände gefallen sei. Darin sei von einer inneren Stimme und ähnlichem die Rede. Das deute für ihn darauf hin, dass sie unter Halluzinationen leide.

  2. 2. Sie habe sich in letzter Zeit in ihrem Verhalten stark verändert: Sie sei immer weniger belastbar geworden, obwohl die Belastung objektiv kleiner geworden sei als vor etwa ein bis zwei. Jahren.

  3. 3. Der Therapeut im Müttergenesungsheim habe ihr anläßlich einer Kur eine Therapie angeraten.
  4. 4. Er selber habe in einer Verhandlung in letzter Zeit beobachtet, dass Mimik und Stimmung bei ihr nicht mehr kongruent seien.

  5. 5. Sie habe sich in letzter Zeit nicht mehr nach den Kindern erkundigt, als sie auswärtig untergebracht waren. Auch als er selbst mit den Kindern unterwegs war, habe sie sich nicht um deren Wohl gekümmert.

  6. 6. Auch äußerlich habe er Veränderungen an ihr festgestellt in letzter Zeit: Sie habe einen starren Blick, sei passiv, rede viel und leise, zittere und so fort..



Zu der "Entführung" der Kinder im Sommer erklärt der Antragsteller, dies sei von seiner Seite natürlich mittelfristig unklug gewesen, er habe sich dadurch viele Sympathien verscherzt, aber er habe nicht anders handeln können, weil er seine Kinder sehr gern habe. Er sei aber keinesfalls etwa ein gewalttätiger Mensch, der anders nicht lösbare Probleme gewaltsam zu lösen

versuche. Das sei ihm fern.



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Psychischer Befund

Bei den in unserer Klinik durchgeführten Untersuchungen war der Antragsteller jederzeit bewußtseinsklar und voll orientiert, in seinem Auftreten und Verhalten vollständig geordnet, distanziert, freundlich und zugewandt, zeitweise auch verhalten in seinen Äußerungen, anfänglich leicht mißtrauisch, dann aber bald aufgeschlossen und zugänglich.

In wesentlichen psychopathologischen Qualitäten konnten wir keine Veränderung feststellen, so etwa im Antriebs- und Affektverhalten. Auch das Kontaktverhalten würden wir als regelrecht und normentsprechend bezeichnen. Die Stimmung war leicht gedrückt, situationsadäquat, eine depressive Verstimmung war indessen nicht festzustellen. Gestik und Mimik als wesentliche Parameter der Psychomotorik zeigten keine krankhaften Veränderungen. Sie waren situationsadäquat und orientierten sich am Kontext des gesprochenen Wortes.

Das Denken des Antragstellers war frei von krankhaften Besonderheiten. Es ist logisch gegliedert, zusammenhängend, leicht nachvollziehbar, frei von inhaltlichen Störungen, es gab keinen Hinweis auf Wahnideen oder Sinnestäuschungen. Der Antragsteller ist offensichtlich auch ein intelligenter Mann, dessen intellektuelle Grundausstattung über der Norm liegen dürfte. Er ist auch ohne Zweifel bei voller geistiger Klarheit.

Von der Persönlichkeit her handelt es sich bei Herrn Alteck um einen eher introvertierten, sensiblen, eine Spur auch kränkbaren und sensitiven Menschen, alle diese Züge sind aber keinesfalls etwa als krankhaft zu bezeichnen. Sie sind lediglich Akzente, die die individuelle Persönlichkeitsstruktur charakterisieren sollen.

Hinweise auf das Vorliegen einer Geisteskrankheit haben wir nicht gefunden, wobei wir insbesondere nach Anzeichen für das Vorliegen einer Schizophrenie oder einer manisch-depressiven Krankheit gefahndet haben. Eine hirnorganische Veränderung liegt gleichfalls nicht vor, für ein Anfallsleiden fehlt jeder Hinweis, so dass wir den Antragsteller bei kritischer Betrachtung aller vorliegenden Untersuchungsbefunde als geistesgesund bezeichnen müssen.



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Eigene Untersuchungsergebnisse bezüglich Ute Alteck

Zur biographischen Anamnese ist zunächst festzuhalten, dass Frau Alteck 1956 in Holzminden geboren wurde, sie ist Einzelkind, die Eltern waren selbständig, sie ist bei den Eltern aufgewachsen, die relativ wenig Zeit für sie hatten, aber die Großeltern väterlicherseits kümmerten sich um sie. Bei dem Geschäft der Eltern handelt es sich um eine Hutwerkstatt, es wurden aber auch Konfektionsartikel verkauft.

Sie besuchte nach wohl unauffälliger Entwicklung die Schule von 1963 bis 1965, und zwar zunächst eine katholische Haupt- und Grundschule und später ein Mädchengymnasium. Sie lernte das Flöte spielen und interessierte sich für das Reiten und das Schwimmen. Vor der Schulzeit sei sie nicht gern im Kindergarten gewesen, habe dort Durchsetzungsschwierigkeiten gehabt und sich häufig unterlegen gefühlt. In der Schule habe sie mittlere Leistungen erbracht, vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern, während die sprachlichen Leistungen nicht so gut gewesen seien. Das Abitur habe sie mit 2,6 bestanden. Die Schule sei für sie nie belastend gewesen.

Sie habe anschließend Medizin studieren wollen, habe darin zunächst mit einer Lehre bei den Eltern im Geschäft begonnen, um einen Bonuspunkt für das Studium zu erwerben, habe sich dann jedoch für den Lehrerberuf entschieden, um den Beruf einerseits und die zu gründende Familie und eventuelle Kinder miteinander vereinbaren zu können. Sie habe bis zur Zwischenprüfung mit großer Begeisterung studiert. sei von ihrem naturwissenschaftlichen Blickwinkel abgekommen und habe sich mehr den geisteswissenschaftlichen Fächern zugewandt.

Nach dem Examen in Hannover sei sie nach Buxtehude ins Referendariat gekommen, den Ort habe sie sich nicht aussuchen können, habe sich dort auch leidlich einleben können. Sie habe Freunde gefunden. habe viele Prüfungen bestehen müssen, alles sei recht belastend gewesen, aber unter dem Strich habe sie die Zeit gut überstanden.

Sie sei dann nach Hannover zurückgekehrt und sei schließlich mit ihrem späteren Mann zusammengezogen, das sei im November 1983 gewesen. Zu dieser Zeit hätten sie sich schon etwa vier Jahre lang gekannt.

Sie hätten sich heim Skilaufen kennengelernt. Es sei zunächst eine durchaus distanzierte Freundschaft entstanden, er sei immer sehr klar in seinen Vorstellungen gewesen, habe immer genau gewußt, was er wollte, Es habe damals schon eine Krise gegeben, sie hätte gern ins Ausland gehen wollen, nach Niger, aber wegen fehlender Französischkenntnisse sei dies nicht möglich gewesen. Er habe dies auch nicht gewollt. Der Konflikt sei dadurch gelöst worden, dass die Stelle in Niger gestrichen worden sei. Er sei schließlich nach Bochum an die Universität gegangen und sie habe ihre Entscheidung dahingehend getroffen, dass sie sich der Familie habe widmen wollen. Zu diesem Zeitpunkt sei sie schwanger gewesen.

Für sie sei klar gewesen, dass sie sich für das Kind entscheiden werde, sie habe mit dem Mann mitgehen wollen, und so hätten sie dann geheiratet, über das erste Kind war auch er sehr glücklich, betont Frau Alteck.

Nach eineinhalb Jahren sei das zweite Kind Maria geboren worden, der Ehemann habe sich mittlerweile in Richtung Stuttgart beruflich verändert, damit sei sie eigentlich nicht richtig einverstanden gewesen, aber sie habe sich ihm angeschlossen. In dem neuen Wohnort habe sie sich reichlich isoliert gefühlt und von ihrem Mann allein gelassen. Den ganzen Tag habe sie sich mit den Kindern befassen müssen, während er in seiner Firma gearbeitet habe.

Das dritte Kind sei dann 1988 zur Welt gekommen, da habe sie drei Monate liegen müssen während der Schwangerschaft, weil eine Fehlgeburt gedroht habe, in jener Zeit habe sie sich vom Ehemann nicht recht ernst genommen gefühlt, ja er habe sie im Stich gelassen. Sie habe das Gefühl entwickelt, dass er das dritte Kind vielleicht gar nicht gewollt habe. Sein Verhalten sei ihr immer schwerer verständlich geworden.

Danach habe er sich dann sterilisieren lassen, das sei ein gemeinsamer Entschluß der Eheleute gewesen. Danach sei das neue Haus gemietet worden, er habe es selbst renoviert, sehr engagiert, der Umzug sei für sie sehr anstrengend gewesen. Wieder habe sie das Gefühl entwickelt, dass er sie nicht achte. Viele Entscheidungen seien zwischen den Eheleuten nicht ausdiskutiert worden. Sie habe keinen Einfluß auf Entscheidungen gehabt. Er habe sich nach ihrer Auffassung zu wenig der Familie gewidmet.

Hinzugekommen sei, dass er von September bis Dezember 1990 die Petra als Freundin gehabt habe. Das habe er ihr aber erst im Frühjahr 1991 gebeichtet, nachdem die Beziehung zu Ende gewesen sei. In dieser Zeit sei sie in einer Kur gewesen, wo sie sich gut erholt habe.

Im November 1991 sei er dann ausgezogen, nachdem er kurze Zeit im Gästezimmer verbracht habe. Beide Ehepartner hätten sich geeinigt, dass es nicht mehr zusammen gut gehe und dass man die Ehe nicht fortführen könne.

In jener Zeit habe dann das große Mädchen Anna gesagt, sie wolle nicht mit dem Papa mehr alleine sein, Der Papa habe es "mit ihr gemacht", wenn sie mit ihm alleine gewesen sei, es habe weh getan, Schläge seien es nicht gewesen. Daraus habe sie, die Ehefrau, schließen müssen, dass es sich um sexuellen Missbrauch des Kindes gehandelt haben müsse. Folgerichtig habe sie dann dafür gesorgt, dass das Kind in eine entsprechende Therapie komme.

Zu der Frage, ob bei ihr eine psychische Krankheit vorliegen könne, haben wir Frau Alteck ausgiebig exploriert. Wenn von einer "inneren Stimme" die Rede sei, die sie in der Kur wahrgenommen habe, so seien dies einzelne Worte gewesen, die sie öfter von der Mutter gehört habe und die ihr wieder in den Sinn gekommen seien, Sie habe nicht etwa jemanden sprechen hören oder die Stimmen von Personen vernommen, die nicht anwesend gewesen seien. So etwas habe sie nie erlebt. Es habe sich lediglich um Gedanken gehandelt, die ihr wieder in den Kopf gekommen seien.

Wenn davon gesprochen worden sei, dass sie sich in ihrem Verhalten verändert habe, so sei dies durch die Überbelastung mit drei Kindern und dem Umzug eingetreten. Sie sei seinerzeit sehr in Anspruch genommen gewesen, habe sich auch überfordert gefühlt, habe sich aber inzwischen davon ganz gut erholt. Von einer Persönlichkeitsveränderung könne keine Rede sein.

Zu dem Vorwurf, das Haus sei in ihrer Abwesenheit verwahrlost, erklärte Frau Alteck, sie sei lediglich einige Tage außerhalb des Hauses gewesen, zeitweise sei sie allerdings nur sporadisch anwesend gewesen, zumal er in jener Zeit ja mit den Kindern vier Wochen unterwegs gewesen sei. Das Haus sei nicht verwahrlost gewesen.

Sie selber sei übrigens auch in "Begleittherapie" bei der Therapieeinrichtung KOBRA. Sie werde dort gestützt, sie könne ihre Wut dort abführen, auch der Missbrauchsverdacht sei Gegenstand der dortigen Gespräche.

Sie wolle im übrigen hinzufügen, dass das Interesse an den Kindern seitens des Ehemannes bei ihm offensichtlich erst in letzter Zeit erwacht sei, nachdem er' ausgezogen sei und keinen Kontakt mehr zu den Kindern habe. Früher sei dieses Interesse nicht zu beobachten gewesen.



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Psychischer Befund

Wir fanden. Frau Alteck hei unseren Untersuchungen in bewußtseinsklarem und voll orientiertem Zustand vor. Ihr Verhalten war in jeder Hinsicht angemessen während der Untersuchungssituation, es gelang ihr leicht, die Distanz zum Untersucher zu halten, ohne etwa in eine mißtrauische Grundhaltung hinein zu geraten. Statt dessen zeigte sie sich dem Sachverständigen gegenüber durchaus offen und zugänglich.

Im Antrieb von Frau Alteck waren keine Defizite oder Steigerungen festzustellen. Sie befindet sich insoweit in einer ausgeglichenen Mittellage. Ihre Affekte moduliert sie angemessen, überschießende Affekte waren nicht festzustellen. Freilich befindet sie sich in einer typischen und deutlichen Vorwurfshaltung gegenüber ihrem Ehemann, sie fühlt sich von ihm ausgenutzt und schlecht behandelt. Das artikuliert sie auch. Im Kontaktverhalten fanden wir bei Frau Alteck keine Störung, und die Stimmung war weitgehend ausgeglichen. Depressive Züge waren nicht zu beobachten. Die Psychomotorik als der Ausdruck des innerseelischen Geschehens in Gestik und Mimik nach außen hin war frei von krankhaften Störungen.

Das Denken von Frau Alteck wies gleichfalls weder' inhaltliche noch formale Störungen auf'. Es gab keinen konkreten Hinweis dafür, dass sie unter Sinnestäuschunigen oder Wahnideen leide. Ihr Denken ist zusammenhängend, nach logischen Gesetzmäßigkeiten gegliedert und leicht nachvollziehhar. Gedächtnis, Merkfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit wiesen keine Störungen auf. Die Intelligenz dürfte im Normbereich liegen. Frau Alteck ist auch ohne Zweifel bei voller geistiger Klarheit.

Persönlichkeitsstörungen relevanten Ausmaßes haben wir nicht finden können. Bei der Untersuchten liegt eine fixierte Vorwurfshaltung vor, sie hat sich offensichtlich durch vielerlei Einflüsse in eine Rolle hineingesteigert, in der sie sich schlech behandelt, zu Unrecht vernachlässigt und unverstanden, ja sogar ausgenutzt fühlt. Sie fühlt sich gewissermaßen auch "unter Wert verkauft", denn sie leidet darunter, dass sie die von ihr als subaltern empfundene Kindererziehung und Hauswirtschaft betreiben muß, während der Ehemann beruflich 'Karriere machen" könne. Dies sei eine ungerechtfertigte Ungleichverteilung der Rollen. Bei dieser Wertung ihrer Lebensverhältnisse handelt es sich aber weniger etwa um den Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung als mehr um eine fixierte Beurteilung ihrer Situation im Sinne einer Einstellung, die freilich auch schwer zu korrigieren sein dürfte.

Wie erwähnt, fanden wir krankhafte Persönlichkeitsstörungen bei ihr nicht, wiewohl auch hier gewisse sensitive Züge durchaus erkennbar sind. An einer Geisteskrankheit leidet Frau Alteck nach unserer Erkenntnis nicht. Hinweise auf das Vorhandensein auch eines sog. Borderline-Syndrom haben wir nicht erkennen können. Frau Alteck ist auch nicht hirnorganisch verändert, so dass wir sie insgesamt als geistesgesunde Frau bezeichnen müssen.



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Zusammenfassung und Beurteilung

In einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung um das Sorgerecht von drei Kindern soll sich das vorliegende nervenfachärztliche Gutachten zu der Frage äußern, ob bei. einem der in Betracht kommenden beiden Ehepartner Alteck eine psychische Krankheit vorliege. Dabei haben wir uns insbesondere mit dem Verdachtsmoment auseinanderzusetzen, der seitens von Frau Alteck gegenüber ihrem Ehemann besteht, er habe das älteste Kind Anna sexuell missbraucht. Wir sollen uns aber auch mit dem Verdacht des Ehemanns auseinandersetzen, der dahin geht. dass seine Ehefrau an einer psychischen Erkrankung leide.

Wir haben die beiden Ehepartner getrennt ausführlich psychiatrisch untersucht und über das Ergebnis der Untersuchung im vorstehenden Teil dieses Gutachtens umfassend berichtet.

Die nervenärztliche Untersuchung von Herrn Alteck hat keine sicheren Hinweise darauf ergeben, dass bei ihm eine psychische Störung etwa auch in Gestalt einer sexuellen Fehlhaltung vorhanden ist, statt dessen sehen wir Herrn Alteck als einen geistesgesunden und normal entwickelten Mann an, bei dem eine psychische Fehlhaltung oder gar psychische Krankheit nicht erkennbar ist. Unter "psychischer Befund" haben wir das Zustandsbild des Antragstellers beschrieben, und daraus geht hervor, dass wir in Herrn Alteck einen sachlich auftretenden. geordnet argumentierenden, in jeder Hinsicht beherrschten, dabei aber freundlichen und zugänglichen Menschen sehen, der sicherlich affektiv leicht anrührbar ist, denn er geriet zweimal während der Exploration in eine weinerliche Verstimmung, davon einmal, als es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ging. Er ist ein sehr gefühlvoller Mensch, aber er ist geistig aufgeweckt, klar denkend, der Rationalität verpflichtet. Psychopathologisch relevante Symptome liegen bei ihm nicht vor.

Zugleich soll betont werden, dass durch eine psychiatrische Exploration in aller Regel der Nachweis nicht zu führen ist, dass ein bestimmter Mensch zum sexuellen

Missbrauch von Kindern neigt. Zwar mag es bei gewissen einfach strukturierten Straftätern möglich sein, durch eine inhaltlich in die Nähe sexueller Bezüge geführte Exploration hier gewisse Anknüpfungspunkte auch für eine bestimmte Täterschaft oder auch eine bestimmte Neigung in diese Richtung zu erkennen, indessen muß man sich von der Vorstellung freimachen, es gelinge gewissermaßen in jedem Falle, durch eine psychiatrische Exploration innere Triebstrukturen eines Menschen - und sei es auch nur für den Untersucher - transparent zu machen. Es hieße die Funktion und die Aussagekraft einer psychiatrischen Exploration und der durch sie gewonnenen Untersuchungsergebnisse gehörig überschätzen, wollte man annehmen, man könnte gewissermaßen einem Menschen äußerungen über Einzelheiten entlocken, die den einlinigen Schluß darauf zuließen, es handle sich bei ihm um einen Menschen, der zum Beispiel zu sexuellem Missbrauch von Kindern neigte.

Zwar können wir durch die Exploration Rückschlüsse auf den psychopathologischen Zustand eines Menschen gewinnen, können einzelne psychopathologische Funktionen näher beschreiben und erkennen, zum Beispiel die Antriebs- und Affektstruktur, wir können den Zustand seiner Denkvorgänge relativ genau beschreiben, auch Erkenntnisse über seine Persönlichkeitsstruktur gewinnen, dies alles läßt aber noch keinen sicheren Schluß darauf zu, wie sich dieser Mensch in einer bestimmten Situation verhalten hat bzw. wie er sich möglicherweise einmal verhalten wird. Denn für jeden Menschen gilt der Satz, dass er eine Fülle von Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten zur Verfügung hat, solange er geistesgesund ist. Und wenn bei einem Menschen noch eine gewisse Intellektualität hinzukommt, so wird er selbstverständlich erkennen, in welche Richtung eine psychiatrische Exploration geführt. wird, und es wird ihm dann mehr oder weniger gut gelingen, sog. wunde Punkte zu verdecken.

Im vorliegenden Falle des Herrn. Alteck haben wir jedenfalls keine Hinweise darauf gewinnen können, dass bei ihm eine Neigung zum sexuellen Entgleisen vorliegen könnte, gleich in weiche Richtung sie auch zeigen möge. Nichts deutet darauf hin, dass Herr Hernpen in dieser Richtung auffälli.g sein könnte. In diesem Zusammenhang darf man auch den Aussagewert psychodiagnostischer Testverfahren nicht überschätzen, die uns in aller Regel hier auch nicht. weiterführen. In unserem Falle wären sie vielleicht geeignet, die Persönlichkeitsstruktur des Herrn Alteck noch näher zu beschreiben, einen sicheren Aufschluß darüber jedoch, ob er zu sexuellem Missbrauch von Kindern neigt, wäre auch dadurch nicht zu gewinnen. Im übrigen darf daran erinnert werden, dass der Vorgutachter Professor Lempp gewisse, wenn auch schwer zu deutende psychodiagnostisehe Verfahren, sog. projektive Tests, durchgeführt hat, die gleichfalls keinerlei Hinweis auf eine psychopathologische Abweichung bei Herrn Alteck ergeben haben.

Daß er seine Ehefrau als psychisch krank bezeichnet bzw. einen entsprechenden Verdacht äußert, muß als laienhafte Überbewertung auch anders leicht erklärbarer Verhaltensweisen der Ehefrau angesehen werden. Versetzt man sich in die Rolle einer gewissermaßen alleinstehenden Frau mit drei kleinen Kindern, so sollte man bezüglich der Ordnungsmaßstäbe in einem häuslichen Anwesen doch eine gewisse Großzügigkeit walten lassen. Nicht alle Menschen sind zwanghaft und gewissenhaft, manch einer lebt gut innerhalb von Ordnungsprinzipien, die von anderen als solche gar nicht erkannt werden könnten. Hier sollten nicht kleinlich-kleinbürgerliche Maßstäbe angelegt werden, sondern durchaus auch weniger konventionelle Maßstäbe eine gewisse Geltung haben.

Schließlich ist die Schlußfolgerung, die Antragsgegnerin höre Stimmen, aus der mehrfach zitierten Tagebucheintragung sicher nicht zwingend und überzeugend. Man spricht auch im Umgangsdeutsch häufig von einer inneren Stimme, die einen Menschen vorübergehend leiten kann. Damit ist aber keine Stimme, sondern mehr eine Art Gewißheit, der Durchbruch einer bekannten Maxime oder ähnliches gemeint. Da das Stimmenhören nur auf diese eine Eintragung gestützt wird, es sonst aber nicht den geringsten Hinweis dafür gibt, neigen wir dazu, diesen Hinweis nicht so zu bewerten, dass die Ehefrau tatsächlich wie ein Schizophrener halluziniert habe und Stimmen gehört habe.

Im übrigen wäre das isolierte Hören von Stimmen oder von einer Stimme bei einem Menschen auch nicht beweisend für das Vorliegen einer psychischen Krankheit. Zwar handelt es sich dabei um ein mehr oder weniger spektakuläres psychopathologisches Symptom, das natürlich allemal als krankhaft anzusehen ist, aber eine Stimme allein wäre nicht beweisend für das Vorliegen einer schizophrenen Erkrankung. Vielmehr setzt sich das psychopathologische Spektrum einer solchen Symptomatik aus einer Vielzahl von Symptomen zusammen, unter denen das Stimmenhören ein zwar häufig vorkommendes und auch recht auffälliges Symptom darstellt, aber eben nur eines unter vielen ist. Hinzu kämen beispielsweise Wahnerlebnisse, Beeinflussungs- und Beeinträchtigungsideen und andere Denk- und Erlebnisstörungen, wie etwa Beziehungssetzungen ohne Anlaß, Verfolgungsgedanken, aber auch affektive Störungen, also solche der Gefühiswelt, die im Umgang mit dem betreffenden Menschen dann doch sehr stark auffallen, weil sie von seinem sonstigen Erscheinungsbild doch stark abweichen. Hier sind insbesondere gefühlsmäßige Verknappungen und Verkargungen festzustellen, ferner wäre auch an Antriebsstörungen zu denken, wie wir sie bei schizophren Erkrankten häufig finden. Sie werden dann teilnahmslos, inaktiv, desinteressiert, gleichgültig, ‚wenden sich von der Realität ab und mehr ihren Innenerlebnissen zu, die von der Umgebung gar nicht nachvollzogen werden können.

Es ist klar, dass ein derartiges Bild bei Frau Alteck nicht vorliegt. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass es bei ihr jemals vorgelegen haben könnte. Aus diesem Grunde kommt einem einzelnen Symptom, das in diese Konstellation zwar passen würde, aber dessen Realität noch gar nicht einmal sicher ist, weil es auch auf einer mißverständlichen Deutung einer schriftlichen Aussage beruhen kann, keine entscheidende Bedeutung zu. So müssen wir bezüglich dieses fraglichen Stimmenhörens zu dem Ergebnis kommen, dass es sich hier offensichtlich nicht um ein Einzelsymptom handelt, das sich zusammen mit anderen bei Frau Alteck vorhandenen Symptomen zur Diagnose etwa einer schizophrenen Erkrankung, mithin einer Geisteskrankheit im allgemeinen Sinne verdichten ließe.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Ehemann kann nicht als Symptom einer psychischen Krankheit bei der Ehefrau gewertet werden. Auch hier liegt sicherlich eine Überbewertung vor. Es gibt viele Erklärungsmögiichkeiten, wie die Ehefrau auf den Vorwurf kommen könnte. Hier gibt es die Möglichkeit, dass sie ängstlich-üherbesorgt die Äußerung des Kindes überinterpretiert, und damit natürlich bei einer Organisation, die ihre Existenz dem tatsächlichen Vorkommen derartiger Fehlverhaltensweisen verdankt, auf offene Ohren stößt. Ob hier eine gewissermaßen unkritische und überzogene Bereitschaft der Therapieeinrichtung vorhanden ist, alles gleich für bare Münze zu nehmen, was ein Kind äußert, können wir selbstverständlich nicht beurteilen. Wir möchten aber betonen, dass auch die dort tätigen Therapeuten nur Menschen sind, die sich auch irren können und die auch sicher die Bereitschaft haben werden, sich zu gegebener Zeit von kindlichen Äußerungen zu distanzieren, wenn sich erweisen sollte, dass sie unzutreffend waren oder falsch interpretiert wurden.

Nicht auszuschließen ist schließlich auch, dass der Vorwurf von der Ehefrau als willkommenes Druckmittel gegenüber ihrem Ehemann eingesetzt wird, um die Partnerschaft auf probate Weise beenden zu können. Ob dies so ist, wissen wir natürlich nicht. Die Möglichkeit hierfür sollte jedoch gleichfalls in Betracht gezogen werden. Und auch dann wäre das Verhalten der Ehefrau nicht als psychische Krankheit zu bezeichnen.

Zusammenfassend kommen wir bei kritischer Würdigung aller uns vorliegenden Informationen nervenfachärztlicherseits - im übrigen in Übereinstimmung mit der Beurteilung durch den Vorgutachter Professor Lempp - zu dem Ergebnis, dass weder bei Herrn noch bei Frau Alteck Symptome einer psychischen Krankheit erkennbar sind. Beide Ehepartner zeigten in der jeweiligen nervenärztlichen Untersuchung keine Hinweise auf das Vorliegen einer solchen Erkrankung. Dabei wurde den wechselseitig vorgetragenen Vorwürfen und Vorhaltungen im einzelnen nachgegangen. Bei Herrn Alteck handelt es sich um einen besonnenen, der Rationalität verpflichteten, geordneten und klar denkenden Menschen. Er weist besonders gefühlvolle und affektiv leicht ansprechbare Persönlichkeitszüge auf.

Frau Alteck setzt sich offensichtlich sehr stark mit ihrer Rolle als Frau in ihrer konkreten Aufgabenstellung als Mutter auseinander und ist hier in eine konflikthafte Situation geraten. Auch sie wird aber überwiegend von rationalen Argumenten bestimmt, und ihre Auseinandersetzung mit ihrer konkreten Rollenzuweisung und Rollenerwartung erfolgt auf eine nachvollziehbare und in sich durchaus schlüssige Art und Weise.

Die uns übertragene Fragestellung beantworten wir deshalb dahingehend, - dass sowohl Herr Alteck als auch Frau Alteck nach allen Informationen und Untersuchungsergebnissen, die uns vorliegen, keine Zeichen einer psychischen Erkrankung aufweisen.



Professor Dr. Täschner
Ärzt1icher Direktor




 

 

Brief - 21.12.92

Kreisjugendamt:  Sindelfingen/Böblingen

 

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

im Gespräch mit Ihnen am 15.09.92 wurden ausführlichst die einzelnen 'Punkte Ihres Schreibens vom 12.09.92 diskutiert. Ihrem Wunsche, die vorliegenden Berichte der Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes nochmals durchzuarbeiten wurden entsprochen. Gründe für veränderte Darlegungen von Sachverhalten 'und sozialpädagogischen Einschätzungen liegen nicht vor.

Es wird jedoch keineswegs verkannt, dass Sie in Ihrer persönlichen Betroffenheit überaus sensibel auf einige Formulierungen reagierten. Bei Aktendurchsicht wurde nochmals deutlich, dass alle für eine Einschätzung der Gesamtsituationen der Kinder ‚relevanten Punkte gerichtlicherseits Niederschlag fanden. Eine detaillierte Gesamtaufzählung ist daher entbehrlich. Übereinstimmung' mit ihnen' wurde. festgestellt in der Sorge um Ihre Kinder. Dies veranlaßte uns das Amtsgericht-Familiengericht Böblingen zu bitten für ein alsbaldiges psychiatrisches Gutachten durch Herrn Dr. Teschner besorgt zu sein. Ebenfalls im Hinblick auf die "endgültige" Sorgerechtsregelung und das weitere Umgangsrecht halten. wir bei den kontinuierlichen gravierenden Problemen der Kinder es für unabdingbar, bei Gericht anzuregen, ein Gutachten der Kinder über' die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen, eine psychologische Untersuchung und Exploration bzw. intensive . Verhaltensbeobachtung evtl. durch die Kinder -und Jugendpsychiatrie-Tübingen, oder der Psychosozialen Beratungsstelle Freiburg (Frau Braun-Hermann) durchführen zu lassen. Im übrigen wird auf das Schreiben des Kreisjugendamtes Böblingen von Frau Müller-Teuber, an das Gericht, verwiesen.

Ich hoffe, dass es Ihnen nach Ihrer Kur gesundheitlich gut geht und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Teuber





 

 

Bericht - 22.12.92

Jugendamt Böblingen/Sindelfingen






Ergänzungsbericht

Das Kreisjugendamt Böblingen sieht sich zum Wohl der Kinder Anna, Maria und Yvonne veranlaßt, einen Ergänzungsbericht abzugeben. Hierbei handelt es sich um das Ergebnis einer Teamsitzung (Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts Böblingen) vom 26.11.1992.

Das Kreisjugendamt Böblingen hält es für dringend erforderlich, zu einem Ergebnis der Elterngutachten vom September zu kommen, deren Anforderung vom Familiengericht Ende August beschlossen wurde. Zu beiden Elternteilen besteht von Seiten des Kreisjugendamts seit Herbst folgendermaßen Kontakt:

Herr Alteck teilte uns in einem Brief vom 12.9.1992 nochmals seine Besorgnis und Ängste das Wohl Annas, Marias und Yvonnes betreffend mit. Insgesamt legte er ausführlich sein Unverständnis klar im Hinblick auf das bisherige Handeln des Kreisjugendamts.

In einem Gespräch mit der Bereichsleiterin Frau Teuber wurde der Inhalt des Briefes nochmals thematisiert.

Kurze Zeit darauf wollte Herr Alteck mit einer Kur beginnen, die laut Angaben Frau Altecks, Anfang Dezember beendet wurde. Während des Kuraufenthalts fanden zwischen Vater und Kindern einmal wöchentlich betreute Besuchskontakte im Kinderschutzbund statt. Diese wurden und werden von Herrn Alteck bisher regelmäßig wahrgenommen.

Sonstige Kontakte bzw. Gespräche zwischen Herrn Alteck und dem Kreisjugendamt fanden seit Herbst nicht statt. Die bis September von Seiten Herrn Altecks regen Kontaktaufnahmen zum Kreisjugendamt bestehen nicht mehr.

Mit Frau Alteck kam es zu mehreren persönlichen Gesprächen und Telefonaten. Der Hauptinhalt bezog sich auf gesundheitliche Aspekte der Kinder sowie auf die Reaktionen der Kinder nach den jeweiligen Besuchskontakten mit Herrn Alteck. Frau Alteck berichtete, dass die Kinder vermehrt einnässen, Anna zeitweise auch im Genitalbereich sowie im Analbereich an einem nicht verheilenden Riß leiden würde. Da Anna sich vehement gegenüber Frau Alteck geweigert habe eine Gynäkologin zu konsultieren, habe Frau Alteck hiervon bisher Abstand genommen. Da die physische und psychische Belastung Anna jedoch immer stärker beeinträchtigen, würde Anna nun selbst mit einer Untersuchung einverstanden sein.

Die Kinder würden ihr gegenüber immer wieder Ängste einer möglichen Entführung verbalisieren. Desweiteren berichtete Frau Alteck von zeitweiligen Reaktionen der Kinder wie beispielsweise Fieber, Durchfall, Magenkrämpfen vor dem jeweiligen Kontakttag. Mit dem Kinderschutzbund sei vereinbart, dass Anna, Maria und Yvonne ein Nicht-Treffen-Wollen des Vaters an dem entsprechenden Tag gegenüber der Betreuungsperson des Kinderschutzbundes verbalisieren sollten. Frau Alteck berichtete, dass den Kindern dies bewußt sei und sie sich daran halten würden.

Mitte November stellte Frau Alteck dem Kreisjugendamt von den Kindern gemalte Bilder zur Verfügung, die stark bedrohliche Inhalte verdeutlichen.

Vor allem in Annas Bildern erscheint immer wieder ein 'Gespenst' in Form eines Phallus, das eine große Macht zu haben scheint. Anna selbst malt sich klein und scheinbar hilflos. Yvonne malt sich meist 'armlos'.

Marias Bilder scheinen ebenfalls angstbesetzt zu sein. Auch bei ihr gibt es ein Gespenst, das übermächtig im Raum schwebt und die Situation zu beherrschen scheint.

Eine weitere Gesamteinschätzung der Bilder sowie deren psychologische Auswertung sollte unseres Erachtens dringend in einem Gutachten erfolgen, z.B. von Seiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen.

Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Bilder auf die mit der Angelegenheit der Familie Alteck betrauten Mitarbeiter des Jugendamts deutliche Eindrücke von angstbesetzten Situationen vermitteln.

Welche Ursachen die Reaktionen der Kinder in den vergangenen Monaten auch haben - es wird deutlich, dass sich Anna, Maria und Yvonne in massiven Konflikten befinden. Aufgrund der äußerst belastenden Gesamtsituation wurden unsererseits mit den Kindern seit Herbst keine Einzelgespräche geführt. Die Kinder konnten während eines Hausbesuchs Mitte November erlebt werden. Dabei verhielt sich Maria sehr distanziert und zurückhaltend. Yvonne wirkte ebenfalls sehr verschlossen, wobei sie nach und nach begann, von ihrer Katze zu erzählen. Annas Verhalten ist weiterhin geprägt von einer Überagitation und starken Distanzlosigkeit. Alle drei Kinder wirken äußerst angespannt, wobei Anna diese Spannung als einzige auch tatsächlich auszuleben scheint.

Anna, Maria und Yvonne scheinen sich bei ihrer Mutter wohl zu fühlen und scheinen von ihr die notwendige emotionale Geborgenheit und Sicherheit zu erhalten.

Nicht ausgegrenzt werden darf unseres Erachtens jedoch die Tatsache, dass Frau Alteck ihre derzeitige Situation mit Angst und Stress besetzt erlebt. Dies kann nicht zuletzt darauf zurückgeführt werden, dass eine Klärung des Sorgerechts aufgrund des fehlenden Gutachtens noch nicht erfolgt ist. Hinzu kommen die wöchentlich stattfindenden Besuchskontakte der Kinder mit ihrem Vater und der damit verbundenen psychosomatischen Reaktionen der Kinder. Desweiteren verbalisiert Frau Alteck Ängste einer möglichen Entführung der Kinder durch Herrn Alteck, die sie von Aussagen der Kinder herleitete sowie der Ereignisse im Sommer dieses Jahres.

Unabhängig davon, welcher Anteil der derzeitigen Situation welchem Elternteil zugeschrieben werden kann, ist ein baldiges Ergebnis des Erwachsenengutachtens dringend erforderlich. Die Kinder scheinen die Regelung des derzeitigen Umgangsrechts als äußerst belastend zu erleben. Eine baldige Klärung der Sorgerechtsfrage ist angezeigt, um im Anschluß daran einen Aufbau für einen angstfreien Umgang zwischen dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und den Kindern zu entwickeln.

Desweiteren wird aus den oben geschilderten Reaktionen der Kinder festgehalten, dass ein dringendes Therapiebedürfnis vorliegt. Die psychosomatischen Reaktionen der Kinder sind Ausdruck der Hilflosigkeit und der Überforderung mit der Gesamtsituation. Diesem Bedürfnis der Kinder nach Hilfe kann jedoch nur entsprochen werden, nachdem die Frage des Sorgerechts geklärt ist. Ohne ein entsprechendes Gutachten und einem Beschuß des Familiengerichts sind die Perspektiven der Kinder unklar.

Das Kreisjugendamt Böblingen hält es für dringend erforderlich ein kinderpsychologisches Gutachten zu erstellen, dass die Frage des Verdachts des sexuellen Missbrauchs der Kinder durch den Vater oder einer anderen Person zum Inhalt hat.

Bisher wurde unsererseits die Ansicht vertreten, dass ein Gutachten eine zusätzliche Belastung für Anna, Maria und Yvonne darstellen könnte. Da die gesamte Problematik derzeit auf der Kinderebene ausgelebt wird, hält das Kreisjugendamt Böblingen es für notwendig, ein Gesamtgefüge zu entwickeln, in dem die physische und psychische Sicherheit von Anna, Maria und Yvonne gewährleistet werden kann. Eine Abklärung dieses erforderlichen Rahmens durch ein kinderpsychologisches Gutachten ist zum Wohl der Kinder unabdingbar.

Eine angstfreie und gesicherte Zukunft scheint uns nur durch eine Kombination von Erwachsenengutachten, Kindergutachten, Entscheidung des Familiengerichts und begleitende Betreuung durch das Jugendamt erreichbar. Nur in diesem Gefüge kann dem Wohl der Kinder entsprochen werden.

Auf der Elternebene sollten Gespräche erfolgen, die die von Seiten beider Elternteile geäußerten Verdachtsmomente zum Inhalt haben. Es erscheint uns wichtig festzuhalten, dass Herr Alteck nicht das Umfeld (Jugendamt, Schule, Kindergarten, usw.) sondern Frau Alteck von seiner Unschuld überzeugen sollte.

Sollte sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht bestätigen könnte dieses eine erhebliche Belastung für die zukünftige Beziehung zwischen Kindern und Mutter sowie der Entwicklung von Anna, Maria und Yvonne bedeuten. Eine Bestätigung des Verdachts würde sich nachhaltig auf die Beziehung zwischen Kindern und Vater und der zukünftigen Umgangsregelung auswirken.

Unabhängig davon, welche der beiden Annahmen zutrifft, ist eine therapeutische Begleitung und Beratung der Familie Alteck unabdingbar.

gez. Müller-Teuber

22. Dezember 1992





 

 

Schriftsatz - 07.01.93

In Sachen
Alteck / Alteck

wurde der Ergänzungsbericht des Jugendamts vom 22.12.1992 dem Antragsteller weitergeleitet, gleiches gilt für den Schriftsatz vom 15.12.1992.

Aus der Sicht des Antragstellers haben alle 3 Kinder durch den Verbleib bei der Antragsgegnerin in den vergangenen 12 Monaten erhebliche psychische Schäden erlitten.

In der Anlage überlasse ich in doppelter Fertigung eine Abschrift des Tonbandprotokolls der in der Sitzung vom 20.08.1992 vorgespielten Tonbänder. Dieser von der Antragsgegnerin in der Verhandlung nicht bestrittene Sachverhalt stellt nicht nur nach Auffassung des Antragstellers eine Verfehlung im Sinne des § 1666 BGB dar. Die Art und Weise, wie sich die Antragsgegnerin dazu bekannt hat, läßt keine Rückschlüsse auf eine gewisse Einsichtsfähigkeit erkennen, so dass auch für die Zukunft derartige Handlungen nicht ausgeschlossen, sondern eher wahrscheinlich erscheinen.

Nach Aussage von Annas Lehrerin sind im Unter-

richt an Anna seit dem neuen Schuljahr keine Ängste mehr zu beobachten. Vor den Ferien war Anna im Unterricht, insbesondere zum Ende der Stunde, wenn ihre Konzentrationsfähigkeit nachließ, in sich zurückgezogen und geistesabwesend und dabei augenscheinlich ängstlich. In der Pause hing sie sehr viel am Rockzipfel der Lehrerin. Jetzt bewegt sie sich auch in den Pausen frei wie die anderen Schüler. Der Antragsteller erinnert daran, dass diese Veränderungen auftraten, nachdem Anna 4 Wochen mit dem Antragsteller zusammen war, die " Behandlung " bei Kobra aufhörte und ein mehr oder weniger regelmäßiger Besuchskontakt mit dem Antragsteller zustande gekommen ist.

Beweis:Für diesen Vortrag: Zeugnis der Frau Dorster, zu laden über die Waldorfschule Böblingen/Sindelfingen

Desweiteren sei in Erinnerung zu rufen, dass Yvonne, der von Dr. Weisbach und Prof. Lempp mutistische Züge bescheinigt worden waren, nach den Sommerferien munter sprach ( siehe Jugendamtsbericht vom 19.08.1992 ). Die Erziehungsunfähigkeit der Antragsgegnerin ergibt sich daraus, dass sie nach wie vor versucht, den Kontakt der Kinder zum Vater soweit wie möglich zu unterbinden. So hat sie nicht nur in der Vergangenheit jeglichen Kontakt, auch gegen den ausdrücklichen Rat des Sachverständigen Prof. Lempp, unterbunden, sie unterläuft auch immer wieder das vereinbarte Besuchsrecht. An nur 2 Terminen waren alle 3 Kinder anwesend. Die Antragsgegnerin hat zum Beispiel entgegen der Vereinbarung zum Termin am 06.11.1992 eine Freundin von Anna mitgebracht und sodann Anna erklären lassen, sie wolle lieber mit der Freundin - in der bereits geplanten Weise - spielen.

Seitdem die Antragsgegnerin erleben mußte, dass sich Yvonne in ihrem Beisein für den Verbleib beim Vater aussprach, obwohl die Antragsgegnerin zuvor gegenüber der Betreuerin gesagt hatte, dass alle Kinder nicht beim Antragsteller bleiben wollten, unterläuft sie auch die Absprache mit dem Kinderschutzbund, dass die Kinder selbst sich erklären müssen. Seit 27.11.1992 kamen keine Besuchstermine mehr zustande, bezüglich der Termine vom 04. und 11.12.1992 erhielt der Antragsteller den lapidaren Anruf, die Kinder wollten nicht zu ihm kommen. Festzuhalten ist, dass die Antragsgegnerin seit dem 13.12.1992 mit den Kindern unter wiederholter Mißachtung der Schulpflicht mit unbekanntem Ziel verreist ist. Eine Nachfrage des Antragstellers bei der Schule ergab, dass Unterrichtsende der 19.12.1992 gewesen ist und dass die Antragsgegnerin ihre " Reisemaßnahme " nicht mit der Schule abgestimmt hat. Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Antragsgegnerin bereits im Frühjahr 1992 während der Schulzeit 2 Wochen Ferien machte, obwohl eine zeitliche Bindung bei ihr nicht gegeben ist und dass sie auch im August 1992 die Schulpflicht von Anna und Maria grob mißachtet hatte.

Im Hinblick auf das Kindeswohl ist es unerläßlich, dass die Kinder nach den Erfahrungen der letzten Monate eine stabile Beziehung zu einem Elternteil haben. Der Antragsteller ist nach einem 12-wöchigen stationären Kuraufenthalt in einer Klinik für Psychosomatik, die aufgrund einer depressiven Erschöpfung, Schlaflosigkeit und ständigen Magendrucks, ausgelöst durch die

Situation, dass er dem permanenten Missbrauch seiner Kinder durch die Antragsgegnerin und der aus seiner Sicht heraus gesehen unfaßbaren Haltung des Jugendamts tatenlos zusehen muß, geboten war, von seinem Arbeitgeber ultimativ aufgefordert worden, seine Familienverhältnisse zu ordnen oder aber das Arbeitsverhältnis zu beenden. Einzig allein aber die IBM sichert dem Antragsteller nach wie vor die Möglichkeit zu, von zuhause aus tätig zu sein. Eine weitere Verzögerung der Entscheidung würde den Verlust dieses Arbeitsplatzes und im Hinblick auf die Zukunft der Kinder eine Fremdbetreuung - den Verlust beider Elternteile - bedeuten.

Wie bereits geschildert, nehmen die Auf fällig keiten der Kinder weiter zu. Anna stiehlt mittlerweile der Antragsgegnerin ebenso wie ihren Geschwistern Geld. Dies hat die Antragsgegnerin gegenüber der Betreuerin vom Kinderschutzbund am 09.10.1992 erklärt. Maria fehlt auffällig häufig in der Schule. Die Abwesenheit beträgt immer nur einen Tag und ist regelmäßig durch Bauchschmerzen verursacht.

Anna fehlt nicht häufig, aber wenn sie fehlt ist die Ursache ebenfalls Bauchschmerzen und Erbrechen. Aus der Sicht des Antragstellers handelt es sich um psychosomatische Reaktionen, wie sie bereits zur Begründung des Antrags vom 27.11.1992 für die Gefährdung der Kinder angeführt worden sind.

Im Hinblick auf das Kindeswohl wird dringend darum gebeten, Termin zu bestimmen, wobei es nach Auffassung des Antragstellers jetzt nach dem Vorgetragenen nicht nur des Ergebnisses eines psychiatrischen Gutachtens bedarf, um die Erziehungsunfähigkeit der Antragsgegnerin festzustellen.

Abschließend legt der Antragsteller noch Wert darauf, dem Gericht Ausschnitte aus einem Buch des Prof. Uwe Jörg Jopt von der Uni Bielefeld aus dessen Veröffentlichung " Im Namen des Kindes -Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts " vorzutragen. Er schreibt auf den Seiten 71 bis 74 folgendes:

"~n~L 'auch nicht allzu häufig, so ist mir doch immer wieder ein 'Typus von Frau und Mutter begegnet, der mir lange Zeit schlichtweg ein Rätsel war. Ich meine Frauen, die ...





 

 

Brief - 11.01.93

                                    Thomas Alteck

Herrn
Rechtsanwalt Stoll
Esslinger Str. 80
W-7012 Fellbach
                                                                                11.1.93


Stellungnahme Gutachten, Tod meiner Mutter


Sehr geehrter Herr Stoll,

ich bitte Sie die beiliegend Unterlage, die ich Ihnen in dreifacher Kopie zusende, mit folgendem Brief an das Familiengericht weiterzuleiten.

 

An das Familiengericht ...

Wir haben das Gutachten des Prof. Täschner zur Kenntnis genommen und verweisen in diesem Zusammenhang auf unser letztes Schreiben vom ... Darüber hinaus erlauben wir uns dem Gericht das Manuskript der autobiographischen Darstellung der Situation von Nov '91 bis Sep '92 zur Kenntnis zu bringen.

Aufgrund des Todes seiner Mutter sieht sich unser Mandant derzeit zu einer anderen Form der Stellungnahme nicht in der Lage. Nachdem die Mutter den Antragsteller monatelang gebeten hat sie umfassend zu informieren, hat sie sich, zwei Wochen nach der Lektüre des Manuskriptes, am vergangenen Wochenende das Leben genommen. In ihrem Abschiedsbrief steht, dass sie der nervlichen Belastung nicht länger gewachsen war.

Wir nehmen das zum Anlaß noch einmal die Dringlichkeit einer Entscheidung zu unterstreichen.

- ENDE -

Mit bestem Dank im voraus verbleibe ich,
in verzweifelter Ohnmacht

 

T. Alteck





 

 

Brief - 14.01.93

                                            Thomas Alteck

An das
Oberschulamt
Corbeil-Essonnes-Platz 9
7032 SINDELFINGEN

                                                 17.01.93



Anzeige: Mißachtung der gesetzlichen Schulpflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau Ute Alteck, wohnhaft Strasse in Plz - Ort schickt unsere gemeinsamen Kinder Anna (geb. 1.11.84) und Maria (geb. 14.3.88) bereits seit dem 14. Dezember letzten Jahres nicht mehr zur Schule.

Die Kinder besuchen die zweite bzw. die erste Klasse der Waldorfschule Böblingen/Sindelfingen (Herdweg 163 in Böblingen).

Eine Nachfrage bei der Schule ergab, dass meine Frau ohne Zustimmung der Schule am 13. Dezember verreist ist. Im neuen Jahr hat sie sich bei einer Lehrerin telefonisch gemeldet und gesagt, dass sie an der Rückreise durch Krankheit verhindert ist. Ein von der Schule verlangtes ärztliches Attest liegt meines Wissens bislang nicht vor. Der Aufenthaltsort meiner Frau ist mir nicht bekannt.

Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unter dem Aktenzeichen 13 F 67/92 ist beim Amtsgericht Böblingen ein Sorgerechtsverfahren anhängig. In diesem wurde meine Frau bereits mit Datum vom 20.8.92 aufgefordert die gesetzliche Schulpflicht zu achten, nachdem sie beide Kinder nach den Ferien bis zu diesem Tag noch nicht in die Schule geschickt hatte.

Sollten Sie bereits von der Schule informiert worden sein, betrachten Sie diesen Brief bitte als gegenstandslos. Ich verbleibe in großer Sorge,

mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 17.01.93

                                            Thomas Alteck

An das
Oberschulamt
Corbeil-Essonnes-Platz 9
7032 SINDELFINGEN

                                                 17.01.93



Anzeige: Mißachtung der gesetzlichen Schulpflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau Ute Alteck, wohnhaft Strasse in Plz - Ort schickt unsere gemeinsamen Kinder Anna (geb. 1.11.84) und Maria (geb. 14.3.88) bereits seit dem 14. Dezember letzten Jahres nicht mehr zur Schule.

Die Kinder besuchen die zweite bzw. die erste Klasse der Waldorfschule Böblingen/Sindelfingen (Herdweg 163 in Böblingen).

Eine Nachfrage bei der Schule ergab, dass meine Frau ohne Zustimmung der Schule am 13. Dezember verreist ist. Im neuen Jahr hat sie sich bei einer Lehrerin telefonisch gemeldet und gesagt, dass sie an der Rückreise durch Krankheit verhindert ist. Ein von der Schule verlangtes ärztliches Attest liegt meines Wissens bislang nicht vor. Der Aufenthaltsort meiner Frau ist mir nicht bekannt.

Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unter dem Aktenzeichen 13 F 67/92 ist beim Amtsgericht Böblingen ein Sorgerechtsverfahren anhängig. In diesem wurde meine Frau bereits mit Datum vom 20.8.92 aufgefordert die gesetzliche Schulpflicht zu achten, nachdem sie beide Kinder nach den Ferien bis zu diesem Tag noch nicht in die Schule geschickt hatte.

Sollten Sie bereits von der Schule informiert worden sein, betrachten Sie diesen Brief bitte als gegenstandslos. Ich verbleibe in großer Sorge,

mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 17.01.93

                                            Thomas Alteck

An das
Oberschulamt
Corbeil-Essonnes-Platz 9
7032 SINDELFINGEN

                                                 17.01.93



Anzeige: Mißachtung der gesetzlichen Schulpflicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau Ute Alteck, wohnhaft Strasse in Plz - Ort schickt unsere gemeinsamen Kinder Anna (geb. 1.11.84) und Maria (geb. 14.3.88) bereits seit dem 14. Dezember letzten Jahres nicht mehr zur Schule.

Die Kinder besuchen die zweite bzw. die erste Klasse der Waldorfschule Böblingen/Sindelfingen (Herdweg 163 in Böblingen).

Eine Nachfrage bei der Schule ergab, dass meine Frau ohne Zustimmung der Schule am 13. Dezember verreist ist. Im neuen Jahr hat sie sich bei einer Lehrerin telefonisch gemeldet und gesagt, dass sie an der Rückreise durch Krankheit verhindert ist. Ein von der Schule verlangtes ärztliches Attest liegt meines Wissens bislang nicht vor. Der Aufenthaltsort meiner Frau ist mir nicht bekannt.

Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unter dem Aktenzeichen 13 F 67/92 ist beim Amtsgericht Böblingen ein Sorgerechtsverfahren anhängig. In diesem wurde meine Frau bereits mit Datum vom 20.8.92 aufgefordert die gesetzliche Schulpflicht zu achten, nachdem sie beide Kinder nach den Ferien bis zu diesem Tag noch nicht in die Schule geschickt hatte.

Sollten Sie bereits von der Schule informiert worden sein, betrachten Sie diesen Brief bitte als gegenstandslos. Ich verbleibe in großer Sorge,

mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 18.01.93

                                            Thomas Alteck

Herrn
Rechtsanwalt Stoll
Esslinger Str. 80
W-7012 FELLBACH

                                                18.01.93

Fortgesetzte Mißachtung der Schulpflicht

Herr Stoll,

meine Frau ist seit Mitte Dezember nicht in die Strasseaße zurückgekehrt - die Kinder gehen nicht zur Schule, obwohl sie bereits am 11. d.M. wieder begonnen hat. Am 10. Januar hat meine Frau Annas Lehrerin angerufen und erklärt, sie sei durch Krankheit an der Rückreise gehindert. Sie machte keine Angaben über die Art der Erkrankung und sagte auch nicht wer erkrankt ist. Sie wurde aufgefordert ein ärztliches Attest zu schicken - das liegt bislang nicht vor.

Niemand weiß wo sie ist - weder der Kinderschutzbund noch das Jugendamt oder ihre Eltern. Keiner hat seit Mitte Dezember mit ihr in Kontakt gestanden.

Ich halte es für sinnvoll, dass Sie Herrn Taxis anrufen - vielleicht weiß Frau Kellermann-Körber etwas. Ich bin in Sorge und denke, dass dieser Zustand nicht bis zur Verhandlung am 16.2. andauern kann.

Mit bestem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 19.01.93

von:  RA Stoll
an:   Familiengericht

In Sachen
Alteck / Alteck


wird mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin seit Mitte Dezember nicht in die Strasseaße in Unbenannt zurückgekehrt ist. Die Kinder gehen nicht zur Schule, obwohl sie bereits am 11. des Monats wieder begonnen hat. Am 10. Januar hat die Antragsgegnerin Annas Lehrerin angerufen und erklärt, sie sei durch Krankheit an der Rückreise gehindert. Sie machte keine Angaben über die Art der Erkrankung und sagte auch nicht wer erkrankt ist. Sie wurde aufgefordert, ein ärztliches Attest zu schicken, das liegt bislang nicht vor.

Niemand weiß, wo sie ist - weder der Kinderschutzbund noch das Jugendamt oder ihre Eltern. Keiner hat seit Mitte Dezember mit ihr in Kontakt gestanden.

RA Stoll
Rechtsanwalt





 

 

Brief - 23.01.93

                                                Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 Fellbach

                                                    23.01.93

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

drei Dinge liegen mir am Herzen. Am vergangenen Freitag habe ich die Kinder wieder nicht gesehen. Meine Frau hat sich nicht beim Kindershutzbund gemeldet und war vom Kinderschutzbund nicht zu erreichen. Ich bitte Sie in der Strafsache in die Berufung zu gehen.

"Grund für mein Handeln war: ein höheres Rechtsgut "Fortbestand der psycho-sozialen Beziehung zum anderen Elternteil". Als Zeugin für die Agitation meiner Frau würde ich gern die Staatsanwältin eingeladen wissen, die Donnerstag dabei war.

Mein zweiter Wunsch ist, dass Sie Taxis fragen, ob er mir nicht die eheliche Wohnung zuweisen will. Das Haus steht seit 5 Wochen leer und ich muß bei Freunden wohnen. Ich würde gern mal wieder im eigenen Bett schlafen.

Drittens bitte ich Sie die Frage zu klären, wie lange sich das Gericht die ständige Mißachtung gerichtlicher Anordnungen noch anzuschauen gedenkt - vielleicht ist es an der Zeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht umzukehren?


Mit bestem Gruß
Thomas Alteck





 

 

Brief - 25.01.93

13 F 67/92 


In Sachen
Alteck / Alteck

 

wird beantragt, den Beschluß vom 21.8.1992 dahin abzuändern, dass es der Antragsgegnerin gestattet wird, mit den Kindern einen Schulwechsel zu vollziehen.

Die Antragsgegnerin hat inzwischen nach mehrwöchiger Suche eine Wohnung gefunden. Der Wohnsitz in Unbenannt soll aufgegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel ist aber auch ein Schulwechsel dringend notwendig, da die Entfernung zwischen Wohnort und Schule nicht täglich überwunden werden kann.

Der Wohnungswechsel wurde dringend auch vom Jugendamt beführwortet, nachdem der Antragsteller bereits seit Tagen wieder ständig an der. Schule der Kinder auftaucht und diese massive Ängste haben.

Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber





 

 

Brief - 26.01.93

Kreisjugendamt Böblingen

 

In Sachen Alteck,

Anna, geb. 01.11.84
Maria, geb. 14.03~86
Yvonne, geb. 12.04.88

wohnhaft: Strasse in Plz - Ort

Mutter: Frau Ute Alteck, wohnhaft: Strasse in Plz - Ort

Vater:Herr Thomas Alteck -wohnhaft: Metzinger Straße 25, 7000 Stuttgart 70

 

Bezugnehmend auf den Bericht des Kreisjugendamtes Böblingen vom 22.12.92 wird unsererseits festgehalten, das ein kinder- psychologisches Gutachten zur Klärung der Frage des sexuellen Missbrauchs weiterhin dringend erforderlich ist.

Das Kreisjugendamt Böblingen regt an dieses Gutachten durch die Psycholoziale Beratung in Freiburg (Frau Brauns-Hermann) Güntertalstraße 41, Tel.: 0761/78761, erstellen zu lassen. Diese Möglichkeit wurde uns durch den dt. Kinderschutzbund mitgeteilt.

Müller-Teuber





 

 

Brief - 27.01.93

                                                Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Dr. Müller & Kollegen
z. Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 FELLBACH

                                                    27.1.1993

Sehr geehrter Herr Stoll,

soeben hat mich Frau Müller-Teuber vom Jugendamt angerufen, die Situation ist wie folgt:

Sie hatte mit Frau Kellermann-Körber Kontakt und um Rückruf von Frau Alteck gebeten, da sie ein gemeinsames Gespräch mit meiner Frau und mir ausmache wollte. Meine Frau hat zurückgerufen - Ergebnis: Sie will kein gemeinsames Gespräch, sie wohnt nicht in der Strasseaße und beabsichtigt auch nicht dort zu wohnen und die Kinder werden bis zur Verhandlung nicht in die Schule gehen und danach am neuen Wohnort die Schule besuchen.

Frau Müller-Teuber sagt, dass ihre Rückfrage bei der Schule ergab, dass die Kinder seit Montag nicht in der Schule sind. Sie schreibt jetzt einen entsprechenden Bericht an das Familiengericht.

Ich bitte sie dringend um Rückruf und verbleibe,
mit bestem Gruß

T. Alteck





 

 

Brief - 28.01.93

Von: Schule
An:  Familiengericht

 

Sehr geehrter Herr Taxis!

Als Klassenlehrerin der Tochter Altecks möchte ich, einem Wunsch von Herrn Alteck entsprechend, Ihnen die Fehlzeiten von Maria mitteilen. Maria besucht bei uns die erste Klasse.

1.Fehlen, dass von der Lehrerschaft unserer Schule (nach telefonischem Bescheid durch Frau Alteck) nachträglich als Beurlaubung angenommen wurde (aufgrund der Ängste von Frau Alteck)

nach den Sommerferien vor den Weihnachtsferien 14 Tage

im voraus genehmigte Tage vor den Herbstferien 2 Tage

zusätzlich aus dem gleichen Grund, aber durch Krankheit der Mutter verlängerte Tage 7 Tage

2.Fehlen aufgrund von Krankheiten

Blasenentzündung4 Tage

Erbrechen 2 Tage


3. Maria fehlt, weil die Mutter sie nicht zum Aufstehen und in die Schule gehen bewegen konnte 4 Tage

                            ______________

                            insgesamt 33 Tage

 

In der Zwischenzeit habe ich wegen der langen Fehlzeiten Frau Alteck gegenüber meine Bedenken geäußert.

Mit freundlichem Gruß
gez. G. Winterer

P.S. Maria fehlt auch ab 25.1. wieder wegen Krankheit (ohne nähere Angaben) bis auf weiteres.





 

 

Brief - 29.01.93

In Sachen
Alteck / Alteck

wegen elterlicher Sorge

 

ist lediglich richtig, dass das Umgangsrecht beim Kinderschutzbund seit ca. 6 Wochen nicht mehr durchgeführt wird, nachdem sich die Kinder weigerten, den Kontakt wahrzunehmen. Die Antragsgegnerin hat diese Entscheidung ausführlich mit dem zuständigen Jugendamt besprochen. Die Kinder waren nach den Besuchen völlig durcheinander und aufgelöst. Sie hatten nachts Angstträume und fühlten sich vom Vater verfolgt.

Nach einem Ferienaufenthalt während der Weihnachstferien wollten die Kinder nicht wieder in die eheliche Wohnung zurückkehren. Aus diesem Grund bemühte sich die Antragsgegnerin, eine andere Wohnung zu finden, was ihr zwischenzeitlich auch gelungen ist.

Unrichtig ist, dass sie die Kinder nicht mehr zur Schule bringen wollte. Die Kinder waren nach den Weihnachtsferien eine Woche krank, danach gingen sie zur Schule. Der Antragsteller tauchte aber ständig an der Schule auf und die Kinder hatten Angst vor ihm. Die Antragsgegnerin sah sich daher gezwungen, zum Schutze der Kinder einen Wohnortwechsel herbeizuführen.

Es ist zu hoffen, dass durch die räumliche Entfernung sich auch die Situation etwas beruhigt und möglicherweise demnächst wieder Kontakte zwischen Kindern und Vater stattfinden können.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist bisher nicht erfolgt, der Hausrat befindet sich auch im wesentlichen noch in der Wohnung und wird selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufteilung kommen.

Im übrigen liegt inzwischen eine Verurteilung des Antragstellers wegen der Entführung der Kinder vor. Die Kinder litten sehr unter diesem Verhalten des Vaters und unter der Trennung von der Mutter. Sie hatten auch nach der Rückkehr immer wieder Angst, vom Vater mitgenommen zu werden, deshalb ergaben sich auch große Probleme, als der Antragsteller in der Schule erschien.



Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber





 

 

Brief - 29.01.93

In Sachen

Thomas Alteck / Ute Alteck

 

wegen elterlicher Sorge

beantrage ich in Abänderung des ohne Absprache mit dem Antragsteller gestellten Antrags im Schriftsatz vom 28.01.1993,

den Beschluß vom 21.08.1992 aufzuheben und

das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Antragsteller zu übertragen.

In Wiederholung des Vortrags vom 28.01.1993 ist darauf hinzuweisen, dass die beiden schulpflichtigen Kinder Anna und Maria über 3 Wochen ihrer Schulpflicht nun bewußt nicht nachgekommen sind. Möglicherweise von der Antragsgegnerin vorgescho- bene krankheitsbedingte Gründe haben nicht vorgelegen. Es hat lediglich an der Lust und am Willen der Mutter gefehlt, die Kinder in die Schule zu schicken. Frau Müller-Teuber vom Kreisjugendamt hat die Antragsgegnerin unmißverständlich erklärt, sie würde die Kinder bis zu ihrem persönlichen Umzug nicht in die Schule schicken.

Der Antragsgegner ist im Hinblick auf den Bericht des Kreisjugendamts vom 22.12.1992 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Kreisjugendamt im Falle, dass diesem das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird, von diesem in der Weise Gebrauch machen dürfte, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Dies einfach deshalb, weil die Mitarbeiter des Jugendamts zumindest in dem Bericht vom 22.12.1992 sich lediglich den Argumenten der Antragsgegnerin offen gegenüber gezeigt haben, ohne auch nur hierüber mit dem Antragsteller zu sprechen. Darüber hinaus hätte objektiv die Möglichkeit bestanden, den völlig unbeteiligten Kinderschutzbund um Auskunft zu bitten, darüber hinaus aber auch die Kinder anzuhören. Beides ist nicht geschehen.

gez. Stoll
Rechtsanwalt





 

 

Schriftsatz - 01.02.93

                                                   Thomas Alteck
Amtsgericht/Familiengericht
Böblingen
z. Hd. Herrn Richter Taxis
Steinbeisstr. 11
7030 BÖBLINGEN

                                                    01.02.93

Ehesache Alteck - einstweilige Anordnung -
- eheliche Wohnung - eidesstattliche Versicherung

 

Sehr geehrter Herr Taxis,

in Ergänzung zum Schreiben meines Anwaltes, Herrn Stoll bezgl. der ehelichen Wohnung erhalten Sie hiermit meine

 

E I D E S S T A T T L I C H E E R K L Ä R U N G

 

Meine Frau nutzt die Wohnung Strasse in Unbenannt nach eigenen Angaben gegenüber dem Jugendamt und übereinstimmenden Aussagen der Nachbarn bereits seit dem 13. Dezember nicht mehr.

Im anwaltlichen Schreiben der Gegenpartei vom 15.01.93 ist gesagt, dass meine Frau mittlerweile eine andere Wohnung gefunden hat.

Ich konnte am 28.01.93 gegen 19 Uhr beobachten, dass zwei Autos vor dem Haus parkten und - mir unbekannte - Leute Kartons aus dem Haus in die Fahrzeuge trugen.

Ich selbst habe nach wie vor keine Wohnung und möchte die eheliche Wohnung ab sofort und in Zukunft wieder nutzen.

Darüber hinaus habe ich Sorge, dass meine Frau bei ihrem Umzug Hausrat unterschlagen könnte. Bislang gibt es keinerlei Regelung über das gemeinsame Gut, weshalb ich es ungern an einen anderen Ort verbracht sehen möchte.

(Die Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Erklärung sind mir bekannt)

 

Stuttgart, den 1. Februar 1993
Thomas Alteck





 

 

Bericht - 02.02.93

Jugendamtsbericht


Ergänzungsbericht

In einem Telefonat mit dem Kinderschutzbund Mitte Januar dieses Jahres wurden wir darüber informiert, dass seit den Weihnachtsferien keine Besuchskontakte zwischen Anna, Maria, Yvonne und Herrn Alteck stattgefunden hätten. Der Grund hierfür sei nicht bekannt, da seit den Weihnachtsferien kein Kontakt zu Frau Alteck bestehen würde. Vor den Weihnachtsferien seien einige Besuchskontakte von Frau Alteck telefonisch abgesagt worden.

Die bisher stattgefundenen Besuchskontakte seien insgesamt positiv verlaufen.

Am 18. Januar meldete sich Herr Alteck telefonisch beim Kreisjugendamt und bat um einen erneuten Gesprächstermin. Er wurde darauf hingewiesen, dass die Verhandlung Mitte Februar abgewartet werden solle und vorherige Gespräche keine neuen Inhalte bieten würden.

Herr Alteck berichtete, dass er von Seiten der Schule die Information habe, dass Anna und Maria nach den Weihnachtsferien nicht zum Unterricht erschienen seien. Frau Alteck habe der Schule telefonisch mitgeteilt, dass eines der Kinder erkrankt sein und sie deshalb ihren Aufenthalt am Ferienort verlängern müsse. Herr Alteck bat uns um Überprüfung der Sachlage. Er habe das Schulamt bereits darüber informiert, dass Frau Alteck der Schulpflicht nicht nachkommen würde.

Mit Herrn Alteck wurde vereinbart, dass wir unsererseits mit Frau Alteck Kontakt aufnehmen würden, um die Situation abzuklären. Anschließend würden wir uns wieder bei ihm melden.

Ebenfalls am 18. konnte Frau Alteck telefonisch über ihre Anwaltskanzlei erreicht werden. Sie bestätigte die Sachlage, dass sie noch nicht wieder in Unbenannt sei, da Maria eine Nierenbeckenentzündung gehabt hätte. Sie selbst habe Grippe gehabt. Frau Alteck wollte noch am gleichen Abend nach Hause fahren. Sie sicherte zu, dass die Kinder ab dem 19. wieder die Schule besuchen würden.

Mit Frau Alteck wurde die Möglichkeit eines gemeinsamen Gesprächs mit Herrn Alteck auf dem Kreisjugendamt besprochen, um auf eine, für die Kinder dringend erforderlich gemeinsame Basis zu gelangen. Frau Alteck hatte diese Möglichkeit selbst im Spätherbst des vergangenen Jahres angeregt.

Frau Alteck reagierte auf unseren Vorschlag sehr reserviert und zurückhaltend. Sie wolle es sich überlegen und sich wieder bei uns melden.

Ein Telefonat mit Frau Winterer/Waldorfschule Böblingen am 21. des Monats ergab, dass Maria und Anna seit dem 19. wieder in der Schule seien. Da Maria und Anna erhebliche Fehlzeiten haben, sei ein Gespräch mit Frau Alteck geplant, um diese Situation zu besprechen.

Mit Frau Winterer wurde vereinbart, dass sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung setzen wird.

Ein Telefonat mit Herrn Alteck am 25. des Monats, in dem mit ihm die Möglichkeit eines gemeinsamen Gesprächs besprochen wurde ergab, dass er grundsätzlich damit einverstanden sei.

Desweiteren äußerte Herr Alteck sein Unverständnis darüber, dass seit einigen Wochen keine Besuchskontakte stattgefunden hätten. Er habe den Eindruck, dass Anna, Maria und Yvonne die Kontakte mit ihm als positiv erlebt hätten. Desweiteren äußerte sich Herr Alteck dahingehend, dass die im letzten Jugendamtsbericht erwähnten Bilder der Kinder für ihn unverständlich seien. Er habe während der Kontakte ebenfalls mit den Kindern gemalt. Die Bilder der Kinder seien positiv und fröhlich gewesen.

Am 26. berichtete Frau Alteck in einem Telefonat, dass sie nicht mehr in Unbenannt wohnen würde und die Kinder in der Schule vorerst krank gemeldet worden seien. Diese Sachlage habe sie mit ihrer Anwältin abgeklärt.

Auf Frage wie sich die Besuchskontakte in den nächsten Wochen gestalten sollen, berichtete Frau Alteck, dass bereits vor Weihnachten ihrerseits ein Antrag auf Ausschluß des Umgangsrechts gestellt worden sei. Deshalb hätten die Kontakte seitdem nicht mehr stattgefunden. Dies habe sie dem Kinderschutzbund vor Weihnachten mitgeteilt.

Frau Alteck wurde darüber informiert, dass uns kein Antrag oder ein Beschluß über einen Ausschluß des Umgangsrechts vorliegen würde. Frau Alteck sagte uns zu, sich um die entsprechenden Formalitäten diesbezüglich zu kümmern.

An einem gemeinsamen Gespräch mit Herrn Alteck habe sie kein Interesse mehr und könne sich auch dies in nächster Zeit nicht vorstellen.

gez. Müller-Teuber
2. Februar 1993





 

 

Brief - 12.02.93

                                        Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Dr. Müller & Kollegen
z. Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
7012 FELLBACH

                                        12.2.1993

Sehr geehrter Herr Stoll,

anbei die Beschreibung des Hauses mit der eidesstattlichen
Mit bestem Gruß

T. Alteck


Das Haus Strasse, Plz - Ort wurde in einem unvorstellbaren Chaos und Schmutz vorgefunden. Dieser Zustand, nach nur viermonatiger Benutzung durch die Antragsgegnerin hat nichts mit Unordnung oder "kleinbürgerlichen Ordnungsmaßstäben" zu tun, wie es Prof. Täschner in seinem Gutachten mutmaßte.

Allein das Aufräumen und Reinigen von Küche und Bad erforderte mehr als 30 Stunden Arbeit. Es gab keinen Schrank in dem nicht zahlreiche Gegenstände aus anderen Räumen waren. Das Aufräumen erforderte in erster Linie ständig Entscheidungen im Sinne: das gehört ins Bad, das ins Kinderzimmer, das in den Wohnzimmerschrank, das ist ein Kleidungsstück der Kinder, das ist Werkzeug aus der Garage etc. In den beiden Räumen vielen 4 große Müllsäcke Abfall an: leere Verpackungen, verdorbene Lebensmittel, kaputte Kleinteile, alte Zeitschriften etc.

Unter hygienischen Gesichtspunkten war ein Wohnen nach meinen Maßstäben mehr als bedenklich. Es gab viele verdorbene Lebensmittel, der Kühlschrank war schimmelig, Gefriergut unsachgemäß - unverschlossen - gelagert. Ich fand einen Topf voll mit einer gekochten Mahlzeit - schimmelig, eine Einkaufstasche voll mit Lebensmitteln, Obst und Gemüse - niemals ausgepackt und schimmelig. In den Kinderzimmern lagen vertrocknete Kekse und Brotreste umher. Ferner gab es einen großen Eimer mit verschimmelten und angegorenen Kastanien. Im Bad war der Urin im Töpfchen eingetrocknet. Im Vorratskeller - jede Menge Schimmel. Im gesamten Haus haben sich bislang 12 Maschinen Schutzwäsche zusammengefunden. Die meisten Blumen sind vertrocknet.

Alles war äußerst stark verschmutzt, viele Dinge sind defekt. Darüber hinaus ist es bemerkenswert, dass sich im Haus 38 ungeöffnete Briefe an die Antragsgegnerin - seit Aug. '92 - befanden, 12 Plastik-Wäschekörbe, 27 überzählige Blumenübertöpfe und 122 Medikamente, obwohl im August keine Medikamente mehr im Haus waren. In allen Räumen fanden sich Unmengen von Kerzen. Abschließend ist zu bemerken, dass immer wieder Dinge ins Auge stechen, die zweckentfremdet wurden oder unsachgemäß behandelt wurden.

Sowohl aus gesundheitlicher Sicht, als auch unter dem Sozialaspekt 'Ordnung' sehe ich eine Gefährdung im Verbleib der Kinder bei der Antragsgegnerin.

Ich versichere mit meiner Unterschrift eidesstattlich, dass der geschilderte Zustand den wahren Gegebenheiten entsprach.

Jutta Behring 
Thomas Alteck





 

 

Stellungnahme - 15.02.93

Jutta Behring 15.02.1993

E I D E S S T A T T L I C H E E R K L Ä R U N G

 

Das Haus Strasse, Plz - Ort wurde in einem unvorstellbaren Chaos und Schmutz vorgefunden. Dieser Zustand, nach nur viermonatiger Benutzung durch die Antragsgegnerin hat nichts mit Unordnung oder "kleinbürgerlichen Ordnungsmaßstäben" zu tun, wie es Prof. Täschner in seinem Gutachten mutmaßte.

Allein das Aufräumen und Reinigen von Küche und Bad erforderte mehr als 30 Stunden Arbeit. Es gab keinen Schrank in dem nicht zahlreiche Gegenstände aus anderen Räumen waren. Das Aufräumen erforderte in erster Linie ständig Entscheidungen im Sinne: das gehört ins Bad, das ins Kinderzimmer, das in den Wohnzimmerschrank, das ist ein Kleidungsstück der Kinder, das ist Werkzeug aus der Garage etc. In den beiden Räumen vielen 4 große Müllsäcke Abfall an: leere Verpackungen, verdorbene Lebensmittel, kaputte Kleinteile, alte Zeitschriften etc.

Unter hygienischen Gesichtspunkten war ein Wohnen nach meinen Maßstäben mehr als bedenklich. Es gab viele verdorbene Lebensmittel, der Kühlschrank war schimmelig, Gefriergut unsachgemäß - unverschlossen - gelagert. Ich fand einen Topf voll mit einer gekochten Mahlzeit - schimmelig, eine Einkaufstasche voll mit Lebensmitteln, Obst und Gemüse - niemals ausgepackt und schimmelig. In den Kinderzimmern lagen vertrocknete Kekse und Brotreste umher.

Ferner gab es einen großen Eimer mit verschimmelten und angegorenen Kastanien. Im Bad war der Urin im Töpfchen eingetrocknet. Im Vorratskeller - jede Menge Schimmel. Im gesamten Haus haben sich bislang 12 Maschinen Schutzwäsche zusammengefunden. Die meisten Blumen sind vertrocknet.

Alles war äußerst stark verschmutzt, viele Dinge sind defekt. Darüber hinaus ist es bemerkenswert, dass sich im Haus 38 ungeöffnete Briefe an die Antragsgegnerin - seit Aug. '92 - befanden, 12 Wäschekörbe, 27 überzählige Blumenübertöpfe und 122 Medikamente, obwohl im August keine Medikamente mehr im Haus waren. In allen Räumen befanden sich Unmengen von Kerzen. Abschließend ist zu bemerken, dass immer wieder Dinge ins Auge stechen, die zweckentfremdet wurden oder unsachgemäß behandelt wurden.

Sowohl aus gesundheitlicher Sicht, als auch unter dem Sozialaspekt 'Ordnung' sehe ich eine Gefährdung im Verbleib der Kinder bei der Antragsgegnerin.

 

Nach einer Belehrung über die Folgen einer falschen eidesstattlichen Erklärung versichere ich hier durch meine Unterschrift an Eides statt, dass der geschilderte Zustand den wahren Gegebenheiten entsprach.

Jutta Gehring





 

 

Protokoll - 16.02.93

Anhörungsprotokoll

Ute Alteck geb. Sackmann geboren am 24.9.56 in Holzminden

Antragstellerin

Prozeßbevollmächtigte:Rechtsanwälte Dr. Kellermann-Körber

gegen

Thomas Alteck geboren am 24.11.57 in Velbert

Antragsgegner

 

Prozeßbevollmächtigte:Rechtsanwälte Dr. Müller u.

 

 

wegen Ehescheidung

über die Anhörung der minderjährigen Kinder

 

Anna, geboren am 01.11.1984

Maria, geboren am 14.03.1986 und

Yvonne, geboren am 12.04.1988

 

 

 

Anwesend:Richter am Amtsgericht Taxis

 

 

Nach Vereinbarung sind Anna, Maria und Yvonne bei Gericht erschienen.

 

 

Der Referatsrichter hat zunächst die Kinder im Kontakt mit der Mutter gesehen und beobachtet. Das Verhältnis der Kinder zu der Mutter erscheint herzlich. Die Kinder wandten sich während des Spiels häufig der Mutter zu und bezogen diese mit ein. Beiläufig beantworteten sie auch Frage des Richters.

 

Anschließend wurden die Kinder im Kontakt mit dem Vater gesehen. Die Kontaktaufnahme verlief völlig unproblematisch, obwohl die Kinder den Vater seit Ende November 1992 nicht mehr sehen haben. Die Kinder erwidern die Umarmung des Vaters bei der Begrüßung. Sie beziehen diesen problemlos in ihr Spiel mit ein und erzählen ihm. Anna möchte ihm Schulhefte zeigen, was die Mutter ihr jedoch nicht erlaubte.

Anna und Maria erzählen dem Vater, dass sie jetzt in eine staatliche Schule gingen. Die Kinder suchen im Rahmen dieser Begegnung auch körperlichen Kontakt zum Vater. Insgesamt verlief die Begegnung völlig problemlos.





 

 

Protokoll - 16.02.93

In Sachen
Thomas Alteck, Strasse, Plz - Ort
Antragsteller
Prozeßbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Müller u. Kollegen, Esslinger Str. 80, 7012 Fellbach

gegen

Ute Alteck, In den Hohmatten 4, 7801 Freiburg-Bolschweil
Antragsgegnerin
Prozeßbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte Dr. Kellermann-Körber, Böblinger Str. 2, 7038 Holzgerlingen 

 

wegen Regelung der elterlichen Sorge

erschienen bei Aufruf:

Der Antragssteller persönlich und Herr Rechtsanwalt Stoll.

Die Antragsgegnerin persönlich und Frau Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber.

Die Kinder wurden vor dem Verhandlungstermin vom Richter zunächst in Gegenwart der Mutter, danach in Gegenwart des Vaters beobachtet. Hierzu wird auf das Protokoll im Verfahren 13 F 281/92 verwiesen.

Eine Einigung in der Sorgerechtsfrage ist weder für die Dauer des Getrenntlebens, noch für Zeit nach der Ehescheidung möglich.

Beide Beteiligten beharren auf ihre bisherigen Anträgen und den bisherigen Vortrag zur Sorgerechtsfrage.

Die Antragsgegnerin erklärt noch, sie habe die eheliche Wohnung bereits vor Weihnachten verlassen. Der Antragsteller erklärt, er habe diese wieder am 03.02.1993 betreten. Zum Zustand verweist er auf seine eidesstattliche Versicherung im Ehescheidungsverfahren.

Der Antragsgegner erklärt weiter, im Zeitraum von Ende August 1992 bis Heute habe er beim Kinderschutzbund Yvonne 8 mal, Maria 7 mal und Anna 3 mal gesehen. Der letzte Kontakt vor dem heutigen Tag habe am 27.11.1992 stattgefunden.

Der Antragsteller erklärt weiter, für den Fall, dass er das Sorgerecht für die Kinder erhalten würde, wäre für ihn ein Umgangsrecht der Mutter im üblichen Rahmen selbstverständlich. Das selbe beanspruche aber auch er für den Fall, dat3 der Mutter die elterliche Sorge übertragen wird. Er hält ein 14-tägiges Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils für sachgerecht, ebenso zwei Wochen im Sommer und eine Woche in den sonstigen Schulferien.

Die Antragsgegnerin erklärt, sie könne sich derzeit überhaupt noch kein Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern vorstellen.

Sie spricht noch über vorhandene Ängste der Kinder an, mit dem Vater alleine zu sein.

Grundsätzlich halte sie aber den Umgang der Kinder mit dem Vater für sachgerecht und notwendig.





 

 

Brief - 17.02.93

                                            Thomas Alteck

An das
Familiengericht BB
z. Hd. Herrn Taxis
Steinbeisstr. 11
7030 BÖBLINGEN

                                                17.2.93

Sehr geehrter Herr Taxis,

sollten Sie Sich entschieden haben die Kinder bei ihrer Mutter zu belassen, dann betrachten Sie diesen Brief als gegenstandslos; im anderen Fall bitte ich Sie dringend das Folgende ernst zu nehmen.

Mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit ist das Leben der Kinder und das meiner Frau gefährdet, wenn sie erfährt, dass sie das Sorgerecht verliert.

Es wird Sie befremden wenn ich trotz der vorliegenden Gutachten sage, dass meine Frau definitiv krank ist. Dazu zwei Erklärungen: Zum einen hatte Herr Dr. Schlich mir vorhergesagt, dass der Gutachter die Diagnose nicht stellen wird, da ein Arzt eine Schizophrenie äußerst selten am Patienten selbst diagnostizieren kann, sondern nur aufgrund der Angaben der mit dem Patienten umgehenden Personen. Zum anderen hatte ich viele Informationen Anfang Sptember - zum Gutachtertermin - noch nicht.

Hier beißt sich die Katze aber in den Schwanz, da ich erstens mit meiner Frau seit Monaten keinen Umgang mehr habe und zweitens selbst Partei in einem Rechtsstreit bin, so dass Prof. Täschner mir von dem wenigen, das ich wußte nur die Hälfte geglaubt hat, zumal ihm bekannt war, dass ich mich mit der Materie beschäftigt hatte. So fehlen nach seinem Gutachten Anzeichen für eine Antriebsstörung, Verfolgungsgedanken und In-Beziehung-Setzen.

Briefe nicht zu öffnen, anfallende Wäsche nicht zu waschen, die Blumen nicht zu gießen, nicht sauberzumachen und nicht aufzuräumen sind aber nach Angaben aller Psychiater deutliche Hinweise auf eine massive Antriebsstörung. Da der Patient sein eigenes Unvermögen spürt und im Grunde das "offen-sichtliche" Chaos vermeiden will, räumt er die Dinge in die nächstgelegene Schublade. Eben jenes habe ich zum zweiten Mal im Haus vorgefunden.

Ein weiterer Hinweis ist die Flucht in obskure Therapien. 122 Medikamente (meist homöopatisch) und akribische Bachblütentherapie für die Kinder (Aussage des Babysitters) sind ebenso wie die unzähligen Kerzen ein deutlicher Hinweis dafür.

Frau Schaten, der Babysitter sagt auch, dass meine Frau das Verschwinden von Annas Katze - Anfang November '92 - mir zugeschrieben hat (In-Beziehung-Setzen). Ferner hat meine Frau ihr gegnüber geäußert, dass sie von der Nachbarin in meinem Auftrag bespitzelt wird. Die Aussage ich würde die Kinder heimlich fotografieren und die Angst meiner Frau vor einer neuerlichen "Entführung" bis hin zum "nicht mehr in die Schule schicken" und "Fortzug aus der bekannten Adresse" sind ganz deutliche Verfolgungsgedanken.

Das alogisches Verhalten bis hin zu echten Denkstörungen haben Sie Selbst hinreichend kennengelernt und Prof. Täschner hat recht wenn er sagt, dass entsprechende Menschen im persönlichen Umgang dann doch recht stark auffallen. Die Mißachtung aller gerichtlichen Beschlüsse unter dem Damoklesschwert der ausstehenden Sorgerechtsentscheidung sein nur beispielsweise genannt.

Herr Dr. Schlich, der das Tagebuch meiner Frau ausführlich studiert hat, hält sie für starkt suizidgefährdet. Sie selbst, Herr Taxis haben erlebt, dass meine Frau sich nicht vorstellen kann, dass die Kinder auch nur eine halbe Minute unbeaufsichtigt mit mir zusammen sind, geschweige dann, in Zukunft ganz bei mir sind. Dr. Schlich und Dr. Weisbach sehen eine konkrete Gefahr, dass meine Frau bei einem Selbstmord - ausgelöst durch den Verlust der elterlichen Sorge - die Kinder mit ins Grab nehmen könnte.

Ich kann meine Kinder ohne Ihre Hilfe nicht schützen. Herr Taxis, Sie allein können dafür sorgen, dass ich früher als meine Frau das Urteil erfahre und entsprechende Schritte einleiten kann. Das wird schwer genug werden, da nach den beiden Gutachten eine Korrektur und damit Hilfe für meine Frau nur noch möglich sein wird, wenn sie sich und/oder andere massiv gefährdet.

In allergrößter Sorge
Thomas Alteck





 

 

Beschluss - 24.02.93

13 F 67/92

BESCHLUSS vom 24.02.1993

 

In Sachen

Thomas Alteck, Strasse, Plz - Ort
Antragsteller

gegen

Ute Alteck, In den Hohmatten 4, 7801 Freiburg-Bolschweil
Antragsgegnerin

weitere Verfahrensbeteiligte: Kreisjugendamt Böblingen Postfach 1640, 7030 Böblingen



wegen elterlicher Sorge für die Dauer des Getrenntlebens

 

1. Die elterliche Sorge für die Kinder
    Anna, geboren am 01.11.1984, 
    Maria, geboren am 14.03.1986 und 
     Yvonne, geboren am 12.04.1988,
steht der Antragsgegnerin (Mutter) zu.

2. Jede Partei trägt die Hälfte der Gerichtskosten. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Gegenstandswert beträgt xxx DM.

 

Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Ihre am 27.04.1984 geschlossene Ehe wurde durch Urteil vom heutigen Tag geschieden. Das Scheidungsurteil ist noch nicht rechtskräftig, so da~ auch die dort getroffene Entscheidung zum Sorgerecht nach § 629 d ZPO noch nicht wirksam ist. Somit besteht noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Sorgerechtsregelung für die Dauer des Getrenntlebens.

Die elterliche Sorge ist der Mutter zu übertragen. Unter Bezugnahme auf das Gutachten von Prof. Dr. Lempp ist festzustellen, dass die Beziehungen und Bindungen der Kinder zur Mutter stärker sind als zum Vater, wenngleich auch Bedenken an dessen Sorgerechtseignung nicht bestehen. Auch in der Sorgerechtseignung der Mutter bestehen keine durchgreifende Bedenken.

Im übrigen wird auf die Begründung der Sorgerechtsentscheidung des Scheidungsverbundurteils (13 F 281/92) Bezug genommen. Angesichts der Tatsache, dass der Scheidungsausspruch erfolgt ist und beide Parteien die Scheidung der Ehe beantragt haben, erscheint es sachgerecht und dem Kindeswohl entsprechend, die dortige Sorgerechtsentscheidung auch bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils und der Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB gleichlautend zu übernehmen. Es sind keine Umstände ersichtlich, die eine anderslautende Entscheidung rechtfertigen würde. Da beide Parteien für sich das Sorge- recht beanspruchen und ein übereinstimmender Vorschlag auf für den Fall der Scheidung nicht zustande gekommen ist, besteht auch ein Regelungsbedürfnis für die Zeit bis zur Rechtskraft des Sorgerechtsausspruchs.

Die Akten 13 F 281/92 (Scheidungsverbundverfahren) wurden beigezogen.

Der Antrag des Antragstellers vom 29.01.1993, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, besteht angesichts der anderslautenden Entscheidung in diesem Verfahren kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Die Kostenentscheidung beruht auf §13 a FGG, 94 Kostenordnung.


Taxis
Richter am Amtsgericht





 

 

Urteil - 25.02.93

IM NAMEN DES VOLKES 

URTEIL

Verkündet  24.2.93

Frick
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

 

In Sachen

Ute Alteck
-Antragstellerin-
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kellermann-Körber Böblinger Str. 2, 7038 Holzgerlingen

gegen

Thomas Alteck
-Antragsgegner
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Müller u. Kollegen Esslinger Str. 80, .7012 Fellbach

 

wegen Ehescheidung

 

weitere Verfahrensbeteiligte:

-Kreisjugendamt Böblingen Postfach 1640, 7030 Böblingen

-Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 1000 Berlin 88, Ruhrstrasse 2

 

 

hat Richter am Amtsgericht T A X I S  auf die mündliche Verhandlung vom 16.2.93

für Recht erkannt:

 

1.Die am 27.04.1984 vor dem Standesamt in xxx geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

2. Die elterliche Sorge für die Kinder Anna, geboren am 01.11.1984, Maria, geboren am 14.03.1986, Yvonne, geboren am 12.04.1988, steht der Antragstellerin (Mutter) zu.

3. Vom Versicherungskonto Nr. xxx des Antragsgegners bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte werden Rentenanwartschaften in Höhe von DM xxx monatlich, bezogen auf den 29.2.1992, auf das Versicherungskonto Nr.xxx der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übertragen. Der Monatsbetrag dieser Rentenanwartschaft ist in Entgeltpunkte umzurechnen. 

4.Das Umgangsrecht des Antragsgegners mit den gemeinsamen Kindern Anna, Maria und Yvonne wird wie folgt geregelt:

a)Der Antragsgegner kann die Kinder am dritten Wochenende eines Monats von Samstag, 11.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr zu sich nehmen. Die Ordnungszahl eines Wochenendes richtet sich danach, ob der Sonntag bereits zum jeweiligen Monat gehört.

b)Der Antragsgegner kann außerdem die ersten beiden Wochen der Sommerferien mit den Kindern verbringen, beginnend am Samstag, der auf den ersten Ferientag folgt, ab 11.00 Uhr bis am Samstag, zwei Wochen später, um dieselbe Zeit.

c) Er kann die Kinder außerdem vom zweiten Weihnachtsfeiertag, 11.00 Uhr, eine Woche lang zu sich nehmen.

 

Der weitergehende Antrag auf Umgangsrecht wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Kinder am Wohnort der Antragstellerin abzuholen. Die Parteien können einen von der Wohnung abweichenden Übergabeort vereinbaren.

5.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 

 

Für die ehelichen Kinder Anna, Maria und Yvonne sind gemäß § 1671 Absatz 1 BGB im Zusammenhang mit der Ehescheidung der Eltern zu bestimmen, welchem Elternteil weiterhin die elterliche Sorge zustehen soll.

Unter dem Aktenzeichen 13 F 67/92 war zwischen den Parteien ein isoliertes Sorgerechtsverfahren anhängig. Mit Beschluß vom 24.02.1993 wurde auch in diesem Verfahren der Mutter die elterliche Sorge für die drei ehelichen Kinder übertragen. Die Akten des Verfahrens 13 F 67/92 wurden beigezogen. Auf ihren Inhalt wird vollumfänglich verwiesen.

Die Antragstellerin beansprucht die elterliche Sorge für die Kinder mit der Begründung, sie habe diese von Geburt an im bedeutend größeren Umfang betreut als der Antragsgegner, welcher ganztags berufstätig gewesen sei. Sie stellt die Sorgerechtseignung des Antragsgegners insbesondere deshalb

in Frage, indem sie nach wie vor den Verdacht des sexuellen Missbrauchs in Bezug auf die älteste Tochter Anna äußert. Seine Ungeeignetheit als Sorgerechtsinhaber habe der Antragsgegner auch dadurch bewiesen, dass er die Kinder im Juli 1992 ihr die Kinder mit List weggenommen habe und sich über drei Wochen mit ihnen an einem unbekannten Ort aufgehalten habe. Erst auf massives Drängen des Jugendamts und anderer staatlicher Behörden habe er sich zur Rückkehr von den Niederlanden nach Deutschland bewegen lassen.

Der Antragsgegner bezweifelt die Sorgerechtseignung der Mutter unter anderem mit der Begründung, diese sei psychisch krank, weshalb ein weiteres Verbleiben der Kinder bei ihr deren Wohl gefährde. Bei der Antragstellerin ließen sich Anzeichen einer Schizophrenie feststellen, zumindest handle es sich bei ihr um eine sogenannte Bborderline-Persönlichkeit. Dies zeige sich unter anderem auch darin, wie sich der gegen ihn gerichtete Missbrauchsvorwurf entwickelt habe (hören auf "innere Stimmen"). Dem Kindeswohl abträglich gewesen sei auch, dass sie Anna in eine Therapie bei der Einrichtung KOBRA in Stuttgart gegeben habe. Die Qualifikation der Mitarbeiter von KOBRA sei höchst zweifelhaft; die Therapiemethoden seien ungeeignet und gefährlich, da sie eine symbolischen Verbrennung der Vaterfigur beinhalten würden.

Die Antragstellerin nehme die Wirklichkeit nur noch verzerrt wahr. Es sei nicht gewährleistet, dass sie dafür Sorge trage, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen.

Die Antragstellerin habe zweimal die Ehewohnung in einem chaotischen und unhygienischen Zustand verlassen. Deshalb sehe er sowohl aus gesundheitlicher Sicht als auch unter dem Sozialaspekt "Ordnung" eine Gefährdung der Kinder, wenn sie bei der Mutter verblieben.

Die Parteien halten den jeweils anderen Ehegatten für ungeeignet, die elterliche Sorge zu übernehmen und beanspruchen diese jeweils für sich.

Auf das weitere schriftsätzliche Vorbringen der Parteien, insbesondere im Verfahren 13 F 67/92 wird Bezug genommen.

Das beteiligte Kreisjugendamt Böblingen hat mehrfach zur Sorgerechtsfrage Stellung genommen, zuletzt im Schreiben vom 22.12.1992 (Blatt 355 ff der Akten 13 F 67/92). Seitens des Kreisjugendamts wurde die Auffassung vertreten, durch ein weiteres psychologisches Gutachten den Missbrauchsverdacht gegenüber dem Vater zu untersuchen.

 

Das Gericht hat im Verlaufe des Sorgerechtsverfahrens 13 F 67/92 zunächst ein kinderpsychologisches Gutachten zu

den Neigungen und Bindungen der Kinder durch Prof. Dr. Lempp eingeholt (vgl. Gutachten vom 19.05.1992, Blatt 96-133 der Akten). Prof. Dr. Lempp hat mit Zusatzgutachten vom 08.07.1992 zu Behandlungskonzeption der KOBRA e. V. Stellung genommen (Blatt 214-229 der Akten).

Auf Antrag und mit ihrem Einverständnis wurde eine psychiatrische Begutachtung beider Elternteile durch Prof. Dr. Täschner vorgenommen (vgl. Gutachten vom 17.12.1992, Blatt 360-395 der Akten).

Ergebnisse über die mit Anna bei der Einrichtung KOBRA durchgeführte Therapie wurden dem Gericht trotz Aufforderung nicht zugänglich gemacht. Die Kooperation mit Familiengerichten scheint offensichtlich der Behandlungskonzeption dieser Einrichtung zuwiderlaufen. Dem Gericht wurde lediglich ein mit "Bericht aus der Praxis" überschriebenes Schriftstück über die Zielsetzung und Arbeitsweise der Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Vor der mündliche Verhandlung vom 16.02.1993 wurden alle drei Kinder im Gespräch und Spiel mit jedem Elternteil vom Referatsrichter beobachtet (vgl. insoweit Anhörungsprotokoll vom 16.02.1993).

Das Gericht hält beide Elternteile für in der Lage und geeignet, die elterliche Sorge für die Kinder zu übernehmen. Beide Seiten haben im Verlauf der Sorgerechtsauseinandersetzung Verhaltensweisen an den Tag gelegt, die dem Kindeswohl nicht entsprochen haben. Diese stellen die grundsätzliche Sorgerechtseignung jedes Elternteils jedoch nicht in Frage.

Das Gericht folgt dem Gutachten von Prof. Dr. Lempp, der zu der Feststellung gelangt, dass die emotionalen Beziehungen und Bindungen der Kinder mehr zur Mutter hin gehen. Dies wird auch auf den Umstand verständlich, da~ diese die primäre Bezugsperson für die Kinder war.

An ihrer Sorgerechtseignung bestehen keine durchgreifenden Bedenken. Das Gutachten von Prof. Dr. Täschner kommt zu dem Ergebnis, da~ bei der Antragstellerin - wie auch beim Antragsgegner - keine Symptome einer psychischen Krankheit erkennbar sind. Andere Erkenntnisse sind für das Gericht nicht greifbar. Der Sachverständige begründet das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar. Das Gericht schließt sich dieser Wertung an. Der umfangreiche und vielschichtige Vortrag des Antragsgegners gibt keinen Anla~3, in dieser Richtung ein weiteres Gutachten einzuholen. Der sachverständige Prof. Dr. Täschner hat sich mit diesem Vortrag des Antragsgegners auseinandergesetzt.

Die Antragstellerin ist auch nicht deshalb zur Sorgerechtsausübung ungeeignet, weil sie gegen den Antragsgegner den Vorwurf des MiE3brauchs der ältesten Tochter erhebt. Obwohl sich im Verlauf des gesamten Sorgerechtsverfahren noch keine objektiven Tatsachen haben finden lassen, die diesen Vorwurf erhärten würden, geht das Gericht - wie offensichtlich auch der Antragsgegner - nicht davon aus, daE3 die Antragstellerin diesen Vorwurf wider besseres Wissens erhebt. Die Antragstellerin hat Äußerungen von Anna eine bestimmte Bedeutung beigemessen und wurde darin offensichtlich von einer Betreuungseinrichtung für sexuell missbrauchte Mädchen - der KOBRA - unterstützt. Aus einem nachvollziehbaren Fürsorgebedürfnis hatte sie diese Vorwürfe während des Verfahrens aufrechterhalten.

Die Gruppe KOBRA, die mi43brauchten Mädchen (Kindern) parteiische Hilfestellung in Missbrauchsfällen geben will, besteht offensichtlich auf einem absoluten Schutz des Vertrauensverhältnisses Kind-Therapeut. Dieses Vertrauensverhältnis setzt diese Organisation vor das Interesse des Staates und der Eltern, erhobene Vorwürfe in gerichtlichen Verfahren zu klären. Demzufolge wurden von dieser Seite keinerlei eindeutig und überprüfbare Informationen an das Familiengericht herangetragen, auch nicht über die Antragstellerin oder das Jugendamt.

Dem Familiengericht obliegt es nicht, allgemein zu Sinn und Zweck der Therapieform von KOBRA Stellung zu nehmen. Dies hat Prof. Dr. Lempp in seinem Zusatzgutachten ausführlich getan. 

Der Therapieansatz von KOBRA erscheint jedoch bei derart offenen und vagen Anzeichen von einem Missbrauch zumindest problematisch. Es stellt nämlich für einen "unschuldigen" Vater eine erhebliche Belastung dar, vom Kontakt mit den Kindern ausgeschlossen zu sein und gleichzeitig in die Therapie nicht aktiv mit einbezogen zu sein. In derartigen Fällen erscheint die familienbezogene Therapie anderer Betreuungseinrichtungen vorzugswürdig.

Der Therapieansatz von KOBRA mag in solchen Fällen sinnvoller sein, in denen beide Elternteile gegen das Kind zusammenhalten und den geäu~3erten Vorwurf unterdrücken oder wo der Missbrauch vom Kind geschildert wird und eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Wahrheit dieser Angaben besteht. Aber auch dann wäre die Information der staatlicherseits mit dem Fall befaßten Stellen wünschenswert.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für das Familiengericht keine Umstände ersichtlich sind, die darauf schließen ließen, der Antragsgegner habe Anna mi~3braucht. Demzufolge besteht auch kein Grund, den Vater vom Umgang mit den Kindern auszuschließen.

Eine Sorgerechtsungeeignetheit der Antragstellerin ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass sie dem Antragsgegner das vereinbarte betreute Umgangsrecht nicht im Umfang der beiderseitigen Absprachen eingeräumt hat und daI3 die Antragstellerin die Schulpflicht der Kinder eigenwillig interprätiert hat. Es soll an dieser Stelle nochmals mit Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, daE3 diese Verhaltensweise nicht akzeptiert werden können. Sie erscheinen subjektiv nachvollziehbar, da die Antragstellerin befürchtet, der Antragsgegner könnte ihr die Kinder nochmals entziehen. Eine derartige Gefahr sieht das Familiengericht nicht. Zwar hat sich der Antragsgegner durch die Entziehung der Kinder Anfang Juli letzten Jahres nicht rechtstreu verhalten. Diesbezüglich wurde eine Strafverfahren durchgeführt und der Antragsgegner in erster Instanz (nicht rechtskräftig) verurteilt. Der Antragsgegner hat andererseits durch seine Rückkehr mit den Kindern zu erkennen gegeben, daF3 er seine Vorstellungen in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder künftig in den rechtlich vorgeschriebenen Verfahren verwirklichen will. Der Antragsgegner wurde in der mündlichen Verhandlung vom 20.08.1992 und 16.02.1993 auch eindringlich darauf hingewiesen, da~3 eine Wiederholung eines derartigen Verhaltens auch der Ausübung eines Umgangsrechts entgegenstehen kann. Indes hat der Antragsgegner durch sein besonnenes Verhalten nach Rückgabe der Kinder keinen AnlaI3 mehr zu Befürchtungen gegeben, er werden die Kinder nochmals widerrechtlich dem anderen Elternteil entziehen.

Seit die Kinder Anna und Maria nunmehr eine staatliche Schule besuchen und eine räumliche Trennung der Parteien vorgenommen wurde, ist auch davon auszugehen, daI3 die Antragstellerin der Schulpflicht in Bezug auf diesen beiden Kinder ohne Einschränkungen nachkommt. *

Aus dem Vortrag des Antragsgegners, die Antragstellerin habe die eheliche Wohnung zweimal im chaotischen Zustand verlassen, kann noch nicht der Schluß gezogen werden, es bestehe eine Gesundheitsgefahr oder eine Gefahr für das Erlernen der sozialen Komponente "Ordnungen" für die Kinder. Zur Anhörung erschienen die Kinder im fröhlichen und gepflegten Zustand. Sie waren lebhaft. Ihr Verhalten war alterstypisch. Sie machten nicht den Eindruck, da~ sie von der Mutter in irgend einer weise vernachlässigt worden seien.

Da die Antragstellerin die eheliche Wohnung offensichtlich schon vor Weihnachten verlassen hatte, entsteht vielmehr der Eindruck, da~ sie die Ehewohnung aufgegeben hat, ohne sich ausreichend um deren weiteres Schicksal zu kümmern. Dies erscheint allenfalls insofern bedenklich, als sie noch im August letzten Jahres die dringliche Zuweisung gerader dieser Wohnung im Wege der einstweiligen Anordnung durchsetzte.


Nach Abwägung aller Umstände bleibt festzustellen, dass beide Parteien zur Ausübung des Sorgerechts geeignet sind. Da die Bindungen der Kinder zur Mutter - wie sich aus dem Sachverständigen-Gutachten Lempp ergibt - enger sind, ist die elterliche Sorge auf die Antragstellerin zu übertragen. Gegen die Sorgerechtseignung der Mutter bestehen keine durchgreifenden Einwände aus Sicht des Kindeswohls. Für ein Verbleiben bei der Mutter spricht auch die Kontinuität bezüglich der Hauptbezugsperson.

Ein Rechtschutzbedürfnis für die von der Antragstellerin beantragte einstweilige Anordnung wegen Sorgerecht besteht nicht mehr, nachdem eine Entscheidung nach § 1672 BGB im Verfahren 13 F 67/92 ergangen ist.

 

IV. Umgangsrecht:

Dem Antragsgegner steht gemäß § 1634 BGB ein Recht zum persönlichen Umgang mit den Kindern zu. Diesem Umfang ist aus Ziffer 4 des Urteilstenors ersichtlich. Dieses Umgangsrecht ist Ausfluß des nach wie vor bestehenden Elternrechts des Antragsgegners.

Eine Einschränkung dieses Umgangsrecht in der Form, da~ es nur bei Anwesenheit dritter Personen (z. B. Kinderschutzbund) oder ohne Übernachtung ausgeübt werden kann, hält das Gericht nicht mehr für erforderlich.

Bei den Ausführungen zur elterlichen Sorge wurde bereits dargelegt, dass das Gericht keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Behauptung der Antragstellerin hat, der Antragsgegner habe die älteste Tochter missbraucht. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte, da~ der Antragsgegner nochmals versuchen wird, die Kinder der künftig allein sorgeberechtigten Antragstellerin zu entziehen. Ab Rückgabe der Kinder hat sich der Antragsgegner rechtstreu verhalten. Der Umstand, da~ der Antragsgegner niederländischer Staatsbürger ist, kann nicht als Indiz für eine Absicht gelten, die Kinder ins Ausland zu bringen, zumal sowohl Bundesrepublik als auch die Niederlande Mitglieder der europäischen Gemeinschaft und Unterzeichner Staaten verschiedener Rückführungsabkommen in Bezug auf den für die Kinder sind.

Ein Umgangsrecht, das sich über mehr als einen Tag am Stück zieht, erscheint aufgrund der räumlichen Entfernung der Parteien (mindestens 2 Autostunden) geboten. Diese lange Fahrstrecke führt andererseits aber auch dazu, da~ der Antragsgegner zur Vermeidung unnötiger Belastungen der Kinder diese nur an einem Wochenende im Monat zu sich nehmen kann.

Mit zunehmendem Alter der Kinder wird eine zeitliche Ausdehnung des Umgangsrechts oder an ein häufigeres Umgangsrecht des Antragsgegners zu denken sein.


Taxis
Richter am Amtsgericht Ausgefertigt
Böblingen, den 25.2.93