Thomas Alteck
An Herrn Taxis
Richter am Amtsgericht
- Familiengericht -
Osianderstr.14
7032 Böblingen
Betr. Alteck/Alteck
2.7.92
Sehr geehrter Herr Taxis, wenn Sie diesen Brief lesen, werde ich, gegen den Rat meines Anwalts, bereits meine Kinder an mich genommen haben, da ich keine andere Möglichkeit sehe, weiteren Schaden von ihnen abzuwenden. Nach meinem Sorgerechtsantrag habe ich zunächst geglaubt, dass nunmehr die Verantwortung für das Wohl der Kinder beim Gericht liegt. Jetzt habe ich mich darauf besonnen, dass der Ausdruck: 'Das Sorgerecht übertragen' in zweifacher Hinsichtirreführend ist.
Zum einen ist das Recht der elterlichen Sorge in erster Linie eine Pflicht der elterlichen Sorge, zum anderen kann das Gericht nicht 'übertragen', da es dieses Recht nicht hat. Es kann nur entscheiden, welcher Elternteil die Pflicht der elterlichen Sorge in Zukunft allein haben soll. Von daher ist es falsch von Ihnen zu erwarten, dass sie Annas 'Behandlung' bei KOBRA untersagen, oder die Kinder von der Mutter trennen. Sie habe nach dem Lempp-Gutachten definitiv keine Grundlage dafür.
Aus diesem Grund ist mein Handeln auch keine Kritik an Ihrem Prozeß, den sie mit größter Umsicht und Sorgfalt führen, wofür ich Ihnen sehr dankbar bin. Es ist die Besinnung auf meine Pflicht. Ich habe einen unverzeihlichen Fehler begangen, als ich zunächst meine Aussperrung akzeptierte, weil ich den Kindern üble Szenen ersparen wollte. Ich wußte es nicht besser, denn ich hielt die Behauptung meiner Frau nicht für den Ausdruck einer aus psychischen Problemen resultierenden Überzeugung, sondern für eine schmutzige Verleumdung, die sie wegen der rechtlichen Konsequenzen (_1579), nach Rücksprache mit einem Anwalt, wieder fallen lassen würde.
Die Kinder, insbesondere Anna, sind mittlerweile neurotisch. Es ist nicht auszuschließen, dass die trauma-tischen Erfahrungen der letzten 6 Monate nie mehr zu korrigieren sind. Ich kann nicht länger zusehen, dass meine Frau - sich mitsamt den Kindern von der Außenwelt abschottet - Anna in eine unnötige und schädliche 'Therapie' schickt - den Kindern den Umgang mit mir verweigert - die Kinder in dem Glauben erzieht, dass ich ein Verbrechen begangen habe und ich warte nicht darauf, dass sie, wie angekündigt,
- jetzt mglw. umzieht, um das Umgangsrecht zu unterlaufen
- auch Maria in eine sogenannte Therapie schickt
Mit der 'Reparatur' der bislang entstandenen Schäden bin ich sicher überfordert. Ich möchte daher so schnell wie möglich die nunmehr erforderliche therapeutische Betreuung der Kinder, durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen, oder einen von dort empfohlenen Therapeuten.
Abschließend lassen sie mich noch erwähnen, dass der erste Termin beim Kinderschutzbund nicht zustande gekommen ist, da meine Frau "keine Zeit" hatte, sie mußte an diesem Nachmittag zu KOBRA. Im weiteren hat sie mir erklärt, dass ich nur Maria sehen werde, da von den anderen Kindern nichts im Lemppschen Gutachten steht.
Ich verbleibe in großer Sorge,
mit freundlichem Gruß
Staatsanwaltschaft Stuttgart, 3.7.1992
Haftbefehl
gegen den Beschuldigten
Thomas Alteck,
geboren ...
verheirateter Ingenieur, zuletzt
wohnhaft gewesen in ...
-niederländischer Staatsangehöriger-
wird die Untersuchung angeordnet.
Er wird beschuldigt, er habe
tateinheitlich in 3 Fällen
Personen unter 18 Jahren durch List ihrer
Mutter entzogen;
aufgrund folgenden vorläufig festgestellten Sachverhalts:
[...]
Es liegen vor:
3 tateinheitlich begangene Vergehen
der Kindesentziehung
gemäß §§ 235, 52 StGB.
Strafantrag ist gestellt.
[...]
Haftgrund:
Der Beschuldigte ist flüchtig und hält sich verborgen.
gez. Scheible
Richter am Amtsgericht
3. Juli 1992
Thomas Alteck
An die Kanzlei
Thümmel, Schütze & Partner
z. Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart 1
Betr. Alteck/Alteck
10.7.92
Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,
auf dem Weg in die Niederlande bin ich mit den Kindern bei einem Psychiater und Kindertherapeuten gewesen. Ich habe ihn gebeten ein wenig auf die Interaktion zu schauen, da meine Frau wiederholt gesagt hat, dass Anna Angst vor mir habe. Seine Stellungnahme wird voraussichtlich bis Mitte nächster Woche vorliegen. Darüber hinaus habe ich auch mit ihm noch einmal die Situation diskutiert. Er sagt sehr richtig, dass er meine Aussagen natürlich nicht überprüfen kann, aber wenn es so ist, dann sollten die Kinder wirklich nicht länger bei meiner Frau sein.
Ich hatte ihm geschildert, dass meine Frau sich auch nach dem Lempp-Gutachten nicht nur weigerte den Kontakt zwischen Maria und mir zu erlauben, sondern im Beisein des Kindes geschrien hat:
"Wenn du nicht sofort verschwindest, rufe ich die Polizei. & Der Richter hat dir den Umgang mit den Kindern verboten, daran hast du dich zu halten." Kommentar des Richters in der Verhandlung:
"Ich wüßte nicht, dass ich ihrem Mann den Umgang verboten habe." Kurze Zeit später hat sie mich zudem, wie sie bereits wissen, im Beisein von Maria und Yvonne geschlagen.
Am Mittwoch fragte mich Maria ob es stimmt, dass ich bei Anna im Schrank gesessen hätte. Da ich die Kinder nichts frage, habe ich das paraphrasiert und bekam von Anna die Erklärung: "Ich träume immer von Gespenstern und einmal hat mein Bett gewackelt und einmal war ein silbernes Band an meiner Lampe, da habe ich echt Angst gehabt, und einmal war ein Gespenst in meinem Schrank und da ist die Mama gekommen und hat die Verkleidung (im Sinne von Kostüm) weggerissen und da bist du (Papa) dort gehockt". Ich habe darauf gesagt: "Und das hast Du geträumt?"
Darauf Anna: "Nein, ich saß mit der Corina (eine Freundin) auf der Treppe. Wir haben die Mama schimpfen gehört, gell (zu Maria). Und dann hat sie gesagt kommst du jetzt vor du Gespenst, und dann hat sie das ????? (ein Wort nicht verstanden) herübergezogen und da hat sie gesehen, das warst du (Papa)." Mein Kommentar: "Und das hat die Mama so erzählt?" Antwort: "Ja, das stimmt auch, ich war ja auch dabei aber ich habe mich versteckt." Ich: "Du hast dich versteckt und das beobachtet, und du hast gesehen, dass ich aus deinem Kleiderschrank gekommen bin?" Anna: "Ja die Mama hat die Verkleidung weggerissen." Darauf Maria: "Ja und das Gespenst war lila, schwarz, gelbe Augen." Anna: "Einmal hattest du (Papa) ein Streichholz und wolltest das Haus anbrennen und da hab ich dich verprügelt mit 'nem Stock (Lachen) und da hat es einen Finger abgehackt" (wieder Lachen). Mein Kommentar: "So so - hast du das Gespenst mit einem Stock verprügelt" Anna: "Ja, ganz tüchtig auf den Kopf gehauen und auf einmal ist der Finger abgefallen." Ich: "Und dann, was hast du dann mit dem Finger gemacht?" Anna: "Den hab ich, den hab ich in ein Taschentuch gewickelt und auf den Balkon gelegt - das war alles."
Ich will nicht versuchen das zu interpretieren. Ich kann dazu nur anmerken, dass ich das auf meinem Diktiergerät festgehalten habe. Die Kinder haben mir die Geschichte mittlerweile ein zweites mal erzählt. Ich kann nicht feststellen, ob meine Frau das erzählt hat - dazu erübrigt sich jeder Kommentar, oder ob das Annas Phantasiegeschichte ist. Anna hat vor meinem Auszug nicht herumgesponnen. Lempp hat Recht wenn er sagt, dass sie offenbar durcheinander ist. Ich weiß allein nicht, warum er das in seinem Gutachten nicht manifestiert hat, sondern allein mir gegenüber im abschließenden Gespräch.
Ein wesentlicher Grund für mein Eingreifen sei abschließend noch ausführlich erläutert. Eine Bekannte erzählte mir, dass sie über Ostern mit meiner Frau unterwegs war. Anna hat sich zu einem fremden Mann auf den Schoß gesetzt und ihn gefragt, ob er mit ihr schlafen will.
Als ich das hörte, war ich verständlicherweise entsetzt. Ich wollte das aber auch nicht überbewerten und habe mich zunächst damit vertröstet, dass das möglicherweise eine Unsitte ist, die sie in der Schule aufgeschnappt hat. Wenn nicht, so vermutete ich, dass sie von meiner Frau dazu angestiftet worden ist.
Wohlwissend, dass Prostitution häufig ihre Ursachen in sexuellem Missbrauch hat, habe ich dieses, das ja eigentlich gegen mich spricht, in der letzten Verhandlung erzählt und gesagt, dass ich mir große Sorgen um Anna mache. Meine Frau sprang sofort darauf an und erklärte, dass das ja ein Indiz für sexuellen Missbrauch sei. Dabei hat sie allerdings übersehen, dass Anna zu jung dafür ist. Ein solches Verhalten beginnt allenfalls mit der Pubertät.
Eine Stunde nach der Verhandlung hat meine Frau die Bekannte, zu der sie den Kontakt bereits einige Wochen vorher abgebrochen hatte, angerufen und sie zur Schnecke gemacht, da sie mir das erzählt hat. Für mich läßt das nur eine Interpretation zu, nämlich, dass meine Frau versucht Anna Verhaltensweisen beizubringen, die alle Welt Glauben machen soll, dass ich Anna missbraucht habe.
Ich habe bereits in einem meiner früheren Schreiben dargelegt, dass viele der geschehenen Dinge auch unter dem Aspekt Vorsatz durchaus schlüssig sind. Vorsatz und Krankheit schließen sich nicht gegenseitig aus. Aus einer narzißtischen Kränkung versucht meine Frau alles, um mir zu schaden; aufgrund ihrer Krankheit ist sie nicht in der Lage zu erkennen, welchen Schaden sie den Kindern zufügt.
Ich bitte Sie gegenüber dem Gericht noch einmal deutlich zu machen, dass es sich in diesem Fall nicht um eine 'normale' Trennungssituation handelt, bei der sich zwei Eheleute um das Sorgerecht streiten. Ich weiß zwar, dass es so aussieht, als ob ich mir den einzigen Grund ausgesucht hätte, warum man einer Mutter die Kinder wegnimmt, um das Sorgerecht für mich zu bekommen und ihre Behauptung des sexuellen Missbrauchs zu entkräften, aber dem ist nicht so.
Ich kann nicht dafür, dass meine Frau krank ist und ich muß mir zum Vorwurf machen, dass ich das viel zu lange nicht wahrhaben wollte. Wenn ich mit meinem heutigen Wissen vor einem Jahr zu einem Arzt gegangen wäre, hätte mir jeder geglaubt und geholfen. Nun gibt es von Seiten meiner Frau diese absurde und in ihren Folgen für mich katastrophale Behauptung und ich muß feststellen, dass auch Lempp mir nicht glaubt. Wenn meine Frau fälschlich behauptet ich erziehe mit Angst und Druck, dann wird das im Gutachten zweimal erwähnt. Wenn ich Lempp schildere, dass meine Frau bereits im Januar '91 eine Halluzination hatte, findet das nicht einmal Erwähnung. Wenn sich die Kripo schon mit meinem Fall beschäftigt, dann besorge ich gern das Original eines Briefes, den ich im Januar vergangenen Jahres geschrieben habe und in dem diese Halluzination beschrieben ist. Kriminaltechnisch wird man das Alter des mit Tinte geschriebenen Briefes wohl feststellen können.
Meine Frau ist krank. Daher gibt es eine medizinische und eine juristische Betrachtungsweise. Die Mediziner sagen, die Kinder sollten nicht bei ihr sein. Ich sehe, dass der juristische Weg lang ist, aber ich bitte um das Verständnis, dass ich nicht elf Monate zuschauen kann, dass den Kindern Schaden zugefügt wird, um dann den juristischen Segen zu bekommen. Im Übrigen bin ich verzweifelt, dass man trotz all der bislang unstrittig geschehenen Dinge, offenbar immer noch eher der Mutter als dem Vater glaubt. Kindesentzug von Seiten der Mutter, sowie Mißachtung des Gerichts ist offenbar harmlos.
Wenn eine Mutter plötzlich unbegründet und falsch behauptet der Vater habe die Tochter sexuell missbraucht, wenn sie den Vater durch den Austausch der Türschlösser aus der gemeinsamen Wohnung aussperrt, wenn die Kinder infolge dessen alle krank werden und eines sogar die Nahrung verweigert und schließlich künstlich ernährt werden muß, wenn sie die Begutachtung durch einen renommierten Kinderpsychiater ablehnt und statt dessen zu einer Organisation mit Therapeuten von selbsternannten Gnaden geht und das Kind dort in eine sogenannte Therapie gibt, von der der Kinderpsychiater sagt, dass er sie für schädlich hält, wenn diese Mutter dem Vater den Umgang mit den Kindern verwehrt und die Kinder den Vater weder anrufen noch am Fenster sehen dürfen, wenn sie in dieser Situation den Kontakt zu allen Freunden abbricht und auch kein Wort mehr mit den Nachbarn spricht, wenn sie, obwohl der Richter sie aufgefordert hat vorerst nicht mehr zu behaupten der Mann habe die Tochter missbraucht, wenige Tage später ein Radio-Interview mit eben diesem Inhalt gibt, wenn sie die Tochter für zwei Wochen aus der Schule nimmt und heimlich nach Teneriffa fliegt, wenn sie den Rat eines gutachtenden Kinderpsychiaters verwirft und die Kinder weiter vom Vater fern hält, wenn sie überall fälschlich behauptet, der Richter habe dem Vater den Umgang mit den Kindern verboten und die Tochter habe extreme Angst vor dem Vater, wenn sie in der Öffentlichkeit behauptet der Vater wolle sie umbringen und ihn auf offener Straße schlägt, wenn sie sich der gerichtlichen Anordnung, dass sie den Vater die Kinder sehen lassen muß wiedersetzt, dann findet das offenbar jeder normal.
Wenn der Vater, nachdem er die Kinder bereits ein halbes Jahr nicht gesehen hat, diese an sich nimmt, um zusammen mit ihnen zu einem Gutachter zu gehen, dann sucht die Kripo bundesweit nach ihm. Ich habe die deutsche Rechtsprechung nicht angerufen, um mich ihr zu entziehen. Auf Wunsch komme ich jederzeit in die Bundesrepublik zurück. Aber es ist meine Verantwortung, die mich die Kinder vorerst nicht zur Mutter zurückbringen läßt.
Mit bestem Gruß
P.S. Ich weiß, dass es vor dem Familiengericht nur gute Väter gibt. Ich selbst war den Kindern in der Vergangenheit ein sehr guter Vater und das bin ich auch heute, und ich finde es
skandalös, dass das Jugendamt sich weigert, sich in unserem
Freundeskreis über diesen Sachverhalt zu informieren. Sie haben es explizit abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Stoll,
vorab zu Ihrer Information: Ich habe meinen Arzt gebeten mich in Kur zu schicken. Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Umgebung ist, aber sie befreit mich eine Weile von der Doppelbelastung der privaten Anspannung einerseits und der Berufstätigkeit andererseits. Bitte veranlassen Sie, dass meine Post hierher zugestellt wird.
Drei Dinge beschäftigen mich im Moment:
1)Ich habe Nachricht vom Amtsgericht BB die mich auffordert binnen 10 Tagen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens in Sachen 'Kindesentzug' vorzubringen?
Was sagen Sie dazu?
2)Bei einem weiteren Termin zur Herausgabe von persönlichen Sachen, am 15.9.92 erhielt ich wiederum nicht meine Ordner, mein Saxophon und den Video-Film. Meine Frau gibt an den Film nicht zu finden, was Unsinn ist. Von Yvonnes Therapeutin, Frau Bareis, weiß
sie, dass ich einen Film in Texel aufgenommen habe, das heißt, s. weiß, dass auf dem Film der Nachweis ist, dass Yvonne in meiner Gegenwart plappert wie ein Wasserfall; daher unterschlägt sie ihn.
3)Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass sie das Verfahren wegen Kindesentzug und Kindesmißhandlung einstellt. Ii ersten Fall bin ich damit einverstanden. Die Kindesmißhandlung aber beschäftigt mich noch. Eine Ermittlung ist eigentlich nichi mehr nötig, da meine Frau die symbolische Verbrennung des Vater~ vor Gericht zugegeben hat, ich frage mich aber, ob es nicht sinnvoll sein kann Einspruch zu erheben und eventuell zu erreichen, dass der Tatbestand auch tatsächlich als Kindesmißhandlung anerkannt wird. Sie sind der Anwalt, entscheiden Sie bitte was sinnvoll ist.
Unabhängig von der Entscheidung bitte ich Sie dem Gericht den ir der Anlage beigefügten Brief an das Jugendamt zur Kenntnis zu geben und wie folgt zu informieren: Daß ich am 15.9.92 ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit Frau Teuber diesbezüglich hatte. Frau Teuber nimmt die Kritik ernst. Wir sind so verblieben, dass ich die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen das KJA ermitteln lassen werde, dem Gericht den Brief zur Kenntnis bringen und Frau Teuber dazu Stellung nehmen wird, sobald die zuständige Sachbearbeiterin aus dem Urlaub zurück ist.
Mit bestem Gruß
T. Alteck
Thomas Alteck
An das
Amtsgericht Böblingen
-Strafrichter-
Betr. Az Ds 604/92
29.11.92
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Rechtsanwalt, Herr Stoll hat mich gebeten, Ihnen beiliegende Krankmeldung direkt zu schicken. Ich bitte Sie, die für den 3. Dezember anberaumte Verhandlung auf einen späteren Termin zu verschieben. Sobald ich wieder gesund bin, werde ich Sie entsprechend informieren.
Mit freundlichem Gruß
T. Alteck
Thomas Alteck
Herrn
Rechtsanwalt Stoll
Esslinger Str. 80
D-7012 Fellbach
13.1.93
Meldeauflage
Sehr geehrter Herr Stoll,
ich weiß nicht, ob Sie es für nötig halten. Ich bitte Sie gegebenenfalls den Haftrichter zu informieren, dass ich wegen der Beisetzung meiner Mutter am Freitag den 15.1. meiner Meldeauflage nicht nachkommen kann.
Mit bestem Gruß
T. Alteck
Thomas Alteck
An das Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Müller-Teuber
Bahnhofstr. 14
W-7032 SINDELFINGEN
17.1.93
Sehr geehrte Frau Müller-Teuber,
ich unternehme heute einen letzten Versuch Hilfe für meine Kinder vom Kreisjugendamt zu bekommen. Vorab kann ich nicht umhin auch Ihren letzten Bericht vom 22.12. letzten Jahres auf das schärfste zu kritisieren.
Sie schreiben: "Sonstige Kontakte bzw. Gespräche zwischen Herrn Alteck und dem Kreisjugendamt fanden seit Herbst [15.9.92] nicht statt."
Das ist nicht wahr!
Ich habe Sie mit einem Brief vom 28.10.92 in Kenntnis gesetzt, dass Anna - nach Angaben meiner Frau - mittlerweile stiehlt, und ich habe Sie am Dienstag, den 15. Dezember telefonisch in Kenntnis gesetzt, dass meine Frau offensichtlich ohne Rücksprache mit der Schule verreist ist und damit erneut die Schulpflicht mißachtet.
Ferner schreiben Sie: "Während des Kuraufenthaltes Herr Altecks fanden zwischen Vater und Kindern einmal wöchentlich betreute Besuchskontakte im Kinderschutzbund statt" und "Mit dem Kinderschutzbund sei vereinbart, dass die Kinder ein Nicht-Treffen-Wollen am entsprechenden Tag gegenüber der Betreuungsperson verbalisieren sollten. Frau Alteck berichtete, dass den Kindern dies bewußt sei und sie sich daran halten würden."
Beide Aussagen sind falsch!
Die Treffen haben nicht regelmäßig stattgefunden. Von 20 möglichen Terminen seit August haben lediglich 8 stattgefunden. Ein einziges Mal hatten die Kinder Gelegenheit sich gegenüber der Betreuerin zu erklären. An diesem Termin erklärte Yvonne sie wolle bei mir bleiben, wohingegen meine Frau zuvor erklärt hatte, alle Kinder hätten keine Lust. Nach dieser "Blamage" hat meine Frau den Kinderschutzbund nur noch angerufen und jeweils erklärt die Kinder hätte keine Lust. Auch an die Vereinbarung keine weiteren Personen zu den Terminen mitzubringen hat sich meine Frau nicht gehalten. So hat sie z.B. Annas Freundin mitgebracht, um sodann Anna erklären zu lassen, sie wolle lieber mit der Freundin - in der bereits geplanten Weise - spielen.
Frau Müller-Teuber, mittlerweile liegt das Gutachten vor. Es bescheinigt meiner Frau geistige Gesundheit. Ich werde ab sofort nicht mehr behaupten meine Frau sei psychisch krank, aber ich tituliere sie nunmehr als das was sie wirklich ist - eine Verbrecherin. Verleumdung und seelische Kindesmißhandlung sind Verbrechen.
Die Annahme, dass meine Frau krank sei beruhte darauf, dass ich mir selbst nicht vorstellen konnte, dass eine Mutter vorsätzlich so agieren kann. Ich bitte Sie ganz ganz dringend, sich endlich von der Vorstellung zu lösen ich hätte meine Töchter missbraucht. Meine Frau lügt und verleumdet vorsätzlich und sie missbraucht auch das Jugendamt und Sie persönlich für diesen Zweck. Am schlimmsten aber ist, dass sie unsere Kinder rücksichtslos instrumentalisiert, um ihre Wut an mir auszulassen.
Aus diesem Grund steuern wir auf eine Katastrophe zu, wenn Sie weiter bei Ihrer Aussage bleiben, dass sie in Ihren Berichten die Aussagen dritter niemals zitieren, ja offenbar Dritte nicht einmal hören. Ich hätte erwartet, dass sie vor einer Stellungnahme, wie sie gerade erfolgt ist, zumindest die Bereuer des Kinderschutzbundes und die andere Seite - mich - zu den Aussagen meiner Frau hören.
Meine Frau verleumdet mich ja nicht nur indem sie sexuellen Missbrauch unterstellt. Sie hat Ihnen gegenüber geäußert, dass die Kinder Angst vor mir hätten. Diese Aussage hat sie auch gegenüber Lempp wiederholt. Die Tatsache, dass niemand bereit war das zu überprüfen hat zu dem Kindesentzug geführt. Da Lempp und Klosinski zu dieser Zeit Urlaub hatten, war ich bei Dr. Wirtz in Köln. Er hat bestätigt, dass die Kinder weder Angst noch irgendwelche Abwehrreaktionen zeigen. Auf sein Anraten habe ich die Kinder nicht sofort zurückgebracht.
Gegenüber Lempp hat meine Frau gesagt ich würde die Kinder mit "Angst und Druck" erziehen. Gegenüber Prof. Täschner sagte sie, ich hätte früher kein Interesse an den Kindern gezeigt und würde das erst jetzt - nach der Trennung - tun. Alle diese Aussagen sind infame Lügen. Es gibt mit Sicherheit niemanden aus der Nachbarschaft, Verwandtschaft oder dem Freundeskreis, der das bestätigen wird.
Sie selbst haben mit Dr. Weisbach gesprochen. Er hat Ihnen erzählt, dass meine Frau mich diffamiert hat und dabei Yvonne auf dem Schoß hatte. Er hat Ihnen erzählt, dass meine Frau nach ihrer Kur im Beisein der Kinder sagte, dass es wunderbar war ohne die Kinder und dies das einzig wahre Leben sei. Herr Dr. Weisbach wird Ihnen auch erzählt haben, wie die Kinder in diesem Moment darauf reagiert haben. Er hat Ihnen auch erzählt, dass er selbst von seinen Nachbarn darauf angesprochen wurde, dass ihnen aufgefallen sei, dass meine Frau sich während der Besuche nie mit den Kindern beschäftigt, wohingegen ich immer mit den Kindern spielen würde.
Ähnliche Aussagen würden Sie bestimmt auch von Anderen hören. Bitte informieren Sie Sich. Ich weiß, dass es unglaublich klingt, dass eine Mutter vorsätzlich so handelt wie meine Frau handelt, aber ich bin ja selbst absolut fassungslos ob dieser Dinge. Meine Mutter hat sich am vergangenen Wochenende das Leben genommen, weil sie nicht verkraftet hat, was meine Frau mit mir, vor allem aber mit den Kindern macht. Ich habe ihr nicht erklären können, warum niemand zu einer Überprüfung dieser Verleumdungen bereit ist.
Unsere Kinder werden immer auffälliger. Schon jetzt ist ihre Bindungsfähigkeit, vor allem aber das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung vielleicht für immer schwer geschädigt. Helfen Sie mir das zu beenden. Stellen Sie Sich auf die richtige Seite. Überprüfen Sie - auch wenn es gegen Ihre Überzeugung ist - meine Aussagen.
Fragen Sie nicht warum. Das Gutachten, das ich Ihnen in Kopie zusende enthält die Wahrheit. Meine Frau ist unzufrieden, zutiefst frustriert. Sie will ihre Rolle nicht, sie hat sie nicht gewollt. Sie gibt mir die Schuld und versucht mich zu strafen. Sei hat in der Vergangenheit ihren Frust an mir ausgelassen, bis dass ich mich einer anderen zugewandt habe. Dadurch noch tiefer verletzt versucht sie mich zu treffen wo immer es geht und sie weiß, dass sie mich über den Entzug der Kinder am meisten trifft.
In der Anlage schicke ich Ihnen das Gutachten und ein Manuskript, das die Vorgänge zwischen Nov '91 und Sep '92 darstellt. Bitte setzen Sie Sich damit auseinander.
Mit bestem Gruß
Von: Thomas Alteck
An: Oberstaatsanwalt
Sehr geehrter Herr Nusser,
ich erlaube mir noch einmal diesen Fall an Sie heranzutragen und ich bitte Sie ihn sorgfältig zu prüfen. Allzuleicht entsteht der Eindruck, dass sich hier zwei erwachsene Menschen auf allen Instanzen bekriegen, weil sie offenbar nicht in der Lage sind ihre Streitigkeiten selbst auszumachen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass im Falle der Entziehungsungeeignetheit eines Elternteils der andere den 'Vorteil' hat bei den Kindern zu sein und ich will auch gar nicht abstreiten, dass ich mir die Kinder bei mir wünsche, trotzdem ist mein Motiv ein anderes. Ich muß erleben, daß unsere Kinder seit (zu) vielen Monaten seelisch mißhandelt werden und ich rufe als natürlicher Stellvertreter der Kinder den staatlichen Wächter um Hilfe an.
Seit nunmehr 15 Monaten versuche ich vergeblich dieser schrecklichen Mißhandlung ein Ende zu bereiten. Ich habe dabei als äußerstes Mittel, und zum Schutz eines höheren Rechtsguts, selbst eine Straftat (Kindesentzug) begangen - alles ohne Erfolg. Die staatlichen Organe haben bislang versagt.
Mein größter Vorwurf richtet sich dabei gegen das Jugendamt, dass durch den falschen Vorwurf meiner Frau ich hätte unsere älteste Tochter sexuell missbraucht vollkommen paralysiert war. So haben sie nicht nur eine rasche Aufklärung verhindert sondern die Sache auch noch verschlimmert, dadurch dass sie meine Frau aktiv unterstützt haben den Kontakt zwischen Kindern und Vater zu unterbinden. Sie sind meinem Wunsch die falschen Aussagen meiner Frau zu überprüfen immer mit dem Hinweis begegnet, dass dieses nicht zu ihren Aufgaben gehöre.
Daneben habe ich ein Familiengericht erlebt, dass sich vermutlich überfordert sah den Sachverhalt zu klären und ebenso wie das Jugendamt auf die Anhörung Dritter, ja selbst auf die Anhörung der Kinder verzichtet hat.
Das Bundesverfassungsgericht sagt:
Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschwürde und dem Recht
auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne des Art. 1 Abs.
1 und 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Eine Verfassung, die die
Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertesystems
stellt, kann bei der Ordnung zwischenmenschlicher Beziehungen
grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen
einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die
Menschenwürde des anderen respektieren.
Das Intersse des Kindes ist auf eine kindheitslange unauflösliche Eltern-Kind Beziehung gerichtet. Es entspricht den Erkenntnissen in allen kinderkundlichen wissenschaftsbereichen, dass die Dauerhaftigkeit familiärer Sozialbeziehungen heute als entscheidende Grundlage für eine stabile und gesunde psychozoziale Entwicklung des heranwachsenden Menschen gesehen wird.
Für die Eltern ergibt sich damit die Verpflichtung: - die regelmäßig mit der Trennung verbundene Schädigung nach Möglichkeit zu mildern und eine vernünftige, den Interessen des Kindes entsprechende Lösung für seine Pflege und Erziehung sowie seine weiteren persönlichen Beziehungen zu ihnen zu finden.
Jetzt ist es an Ihnen, Herr Nusser festzustellen, ob der auf den folgenden Seiten dargestellte Sachverhalt richtig ist und eine Straftat gegenüber den Kindern darstellt. Ich kann abschließend nur bemerken, dass ich dem Ganzen nach wie vor absolut fassungslos gegenüber stehe und glaubte, dass die so agierende Mutter psychisch krank sein muß. Ein entsprechendes Gutachten hat das nicht bestätigt, weshalb ich nunmehr davon ausgehen muß, daß sie dies alles vorsätzlich und mit dem einen Ziel tut, den Kindern den Kontakt zu ihrem Vater zu untersagen.
Ich verbleibe in großer Sorge,
mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck
Am 16. November 1991 ist unsere Ehe bereits seit vielen Monaten in Frage gestellt. An diesem Tag ist die Beschuldigte bei Freunden, wo sie das Buch 'Väter als Täter' von 'yyy' zur Hand nimmt. Sie klappt es zu mit den Worten: "Das ist es!"
Zeuge: Robert Friedrch
Noch am gleichen Abend fordert sie mich auf auszuziehen. Einen Tag später behauptet sie gegenüber Dritten zum ersten Mal ich hätte unsere Tochter sexuell missbraucht.
Zeuge: Dr. Bärbel Weisbach
Ich erfahre am 22. November durch Herrn Dr. Weisbach von der Verleumdung. Ich bin einige Tage abwesend. Meine Frau benutzt die Zeit, um alle Schlösser am gemieteten Haus auszutauschen - ich bin ausgesperrt. Im weiteren verweigert sie den Kindern den Umgang mit mir. Im Beisein der Kinder werde ich ständig verunglimpft, was meine Frau abstreitet. Ferner spricht sie ständig und im Beisein der Kinder davon, dass Anna, die älteste und eventuell Yvonne , die jüngste von mir sexuell missbraucht worden seien.
Zeuge: Veronika Müller
Die Kinder vermissen mich und wissen auch, dass ihre Mutter die Unwahrheit sagt. Sie wehren sich durch Toben und Schreien, verweigern der Mutter den Gehorsam und sind ständig krank (Erbrechen, Durchfall, Mittelohrentzündung - also psychosomatische Reaktionen). Die Jüngste verweigert schließlich die Nahrungsaufnahme und muß in der Kinderklinik Böblingen künstlich ernährt werden. Nur durch Zufall erfahre ich davon und kann sie besuchen.
Ich wende mich an den Stationsarzt. Er bietet Ute an die Tochter durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen - sie lehnt es ab. Ich wende mich an das Kreisjugendamt und bekomme gesagt, dass es deren Aufgabe sei den Vater von der Tochter fernzuhalten. Sie stellen sich hinter meine Frau und lehnen ein kinderpsychologisches Gutachten ab, da es nach Aussage meiner Frau eine zusätzliche Belastung für die Kinder wäre. Meine Frau verweigert auch einen gemeinsamen Termin bei Prof. Klosinski (Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uni Tübingen).
Mittlerweile ist es Ende Dezember. Meine Frau äußert gegenüber
einer Freundin, dass ich die Kinder niemals wieder sehen werde.
Zeugin: Elke Deuschle
In der Tat läßt sie keinen Kontakt zu. Die Kinder dürfen auch nicht mit mir telefonieren oder mich am Fenster sehen. Die Mutter bricht mit allen Freunden, die noch Kontakt zu mir haben und nimmt damit auch den Kindern ihre Spielkameraden. Weil diese so rücksichtslose Agitation in meinen Augen nicht 'normal' ist, stelle ich einen Sorgerechtsantrag, da meine Frau offensichtlich unter Wahnvorstellungen leidet.
Anstatt die Tochter von einer seriösen Stelle (s.o.) begutachten zu lassen wendet sich die Mutter der KOBRA in Stuttgart zu. Dort wird ihr geglaubt. Ihre Schilderungen zusammen mit dem Gebahren des Kindes ist in Augen der dortigen Frau Iskenius ein hinreichender Beweis für sexuellen Missbrauch. Es gehört zu den Maximen dieses Vereins uneingeschränkt zu glauben was man an sie heranträgt.
Die Kinder schlafen nachts nicht mehr durch, wachen häufig auf und schreien - eine Folge der Agitation der Mutter. Eine Spätfolge sexuellen Missbrauchs wie die Mutter jedem erzählt. Seltsamerweise aber haben die Kinder bis zu meinem Auszug in aller Regel ruhig geschlafen. Niemand will mich hören oder mir glauben. Jeder identifiziert sich mit dem vermeintlichen Opfer und stempelt mich als Täter ab. Der Standardspruch, den ich fortan zu hören bekomme ist: "Niemald behauptet so etwas ohne Grund!"
In der Verhandlung vor dem Familiengericht im Februar 1992 fordert der Richter meine Frau auf bis zur gutachterlichen Klärung nicht mehr zu behaupten ich hätte die Tochter sexuell missbraucht. Eine Woche später gibt sie ein Radiointerview mit eben diesem Inhalt.
Die Mutter erzählt offenbar, dass Anna immer von Gespenstern träumt. Ende April oder Anfang Mai '92 inszeniert die Mutter folgendes:
Während die Tochter Anna mit einer Freundin auf der Treppe sitzt, tritt die Mutter an den Kleiderschrank der Tochter heran und fängt an laut zu reden: "Kommst du jetzt 'raus du Gespenst."
Sie holt aus dem Schrank die Zeichnung eines Gespenstes - angeblich von der Tochter gemalt - behauptet dies sei der Vater, steckt das Bild in eine Tüte und alles zusammen wird mit zeremoniellem Aufwand auf der Terasse verbrannt. Die Tochter kann daraufhin die halbe Nacht nicht schlafen.
In diese Zeit fällt ein Kinderpsychologisches Gutachten zur Frage der Bindung der Kinder von Prof. Lempp. Lempp wird von der Mutter genauso schamlos belogen wie das Jugendamt. Auch hier behauptet sie die Kinder hätten Angst vor mir, ich würde mit Angst und Druck erziehen, sie hätte mich nie verunglimpft und im übrigen hätte ich mich in der Vergangenheit überhaupt nicht um die Kinder gekümmert. Auch das ist eine infame Lüge, wie z.B. Dr. Weisbach als Pädagoge bestätigen wird. Niemand ist bereit diese Aussagen zu überprüfen. Immer und immer wieder fordere ich das Jugendamt dazu auf - Ablehnung. "Wir haben keinen Grund die Aussagen ihrer Frau zu bezweifeln. Wir hören niemals Dritte." Auch Lempp ist nicht bereit die Kinder mit mir zusammenzuführen und die Aussage der Mutter zu überprüfen.
"Sie sollte sich wieder um einen Kontakt mit ihren Kindern bemühen", ist seine Aussage. Er stellt fest, dass die Kinder, insbesondere Anna Angst haben, hinterfragt aber diese Angst nicht.
Trotz der dringenden Ermahnung von Lempp, den Kindern und insbesondere Maria den Kontakt mit mir zu erlauben, stellt sich die Mutter bei einer zufälligen Begegnung im Beisein von Zeugen zwischen Tochter und mich und schreit: "Wenn du nicht sofort verschwindest rufe ich die Polizei."
Zeuge: Robert Friedrich
Und weiter: "Der Richter hat dir den Kontakt zu den Kindern verboten." Letzteres erzählt sie überall herum. Daß dem nicht so ist hat der Richter bereits in der Verhandlung Mitte Juni bestätigt.
Zeuge: Richter Taxis
Mitte Juni, 6 Wochen nach dem Gutachten haben die Kinder trotz gutachterlichen Rats ihren Vater noch nicht gesehen. Das Gericht kommt der Mutter entgegen und beschließt ein betreutes Besuchsrecht beim Kinderschutzbund in Böblingen, wöchentlich 2 Stunden. Die Mutter erklärt später dies gelte nur für die mittlere Tochter, die anderen hätten Angst vor dem Vater und darüberhinaus fahre sie jetzt erst einmal in Urlaub, so dass vor August nichts geschehen werde.
In meiner Verzweiflung habe ich die Kinder mit List an mich genommen, um mit ihnen zu Klosinski oder Lempp zu fahren. Wer,
wenn nicht der andere sorgeberechtigte Elternteil soll die
Interessen der Kinder vertreten wenn ein Elternteil derart
versagt? Beide sind in Urlaub. Daraufhin besuche ich mit den
Kindern einen Kinderpsychologen in Köln. Dieser kann keinerlei
Angst oder Distanzreaktion feststellen. Mittlerweile haben mir
die Kinder von der Gespensterverbrennung erzählt. Immer und
immer wieder fragen sie mich, ob ich als Gespenst in Annas
Schrank gesessen habe. Nach Rücksprache mit dem Psychologen,
Herrn Dr. Wirtz beschließe ich die Kinder nicht sofort
zurückzubringen sondern fahre in die Niederlande und nehme
Kontakt mit dem Jugendamt auf. Ich schlage vor, dass das
Aufenthaltsbestimmungsrecht zunächst an das Jugendamt geht und
die Kinder vorübergehend bei Freunden untergebracht werden.
Da sich die Mutter einer Unterbringung bei Freunden verschließt
einige ich mich mit dem KJA schließlich 'schweren Herzens' auf
eine Fremdunterbringung im Kinderdorf Ellwangen. Dort schicken
sich die Kinder nicht. Ohne Rücksprache mit mir gibt das KJA sie
der Mutter zurück. Ich muß erleben, dass sie meine Frau wegen der
symbolischen Verbrennung des Vaters nicht einmal zur Rede
gestellt haben - sie glauben mir nicht.
Vor dem Familiengericht - Mitte August - streitet die Mutter die Tat ab. Als ich mein Diktiergerät mit den Aussagen der Kinder vorspiele gibt sie den Sachverhalt zu und erklärt, die sei in Absprache mit der KOBRA geschehen. Ich halte von KOBRA nichts. Dies sind 'Therapeuten von selbsternannten Gnaden'.
Aber das die Bezeichnung des Gespenstes als Vater auf Initiative von Frau Iskenius geschehen sein soll glaube ich nie und nimmer. Niemand überprüft die Sachlage. Ersatzweise dehne ich die Klage wegen seelischer Kindesmißhandlung hier auf Frau Iskenius aus.
Im August stellt das Gericht zum ersten Mal fest, dass bislang nichts vorgetragen wurde, was auch nur den Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet. Noch einmal wird die Mutter ermahnt das Besuchsrecht einzuhalten. Im Gerichtsbeschluß wird die Mutter ferner noch einmal auf die gesetzliche Schulpflicht hingewiesen, da sie zu diesem Zeitpunkt Anna nicht in die Schule schickt und Maria nicht eingeschult hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sie erhält, schließt den einseitigen Schulwechsel nach Willen des Richters nicht ein, womit er das Unterlaufen des Besuchsrechts durch den angekündigten Umzug unterbinden will.
Im Januar ziehe ich Bilanz. Von 25 möglichen Besuchsterminen sind nur 7 zustande gekommen. Obwohl mit dem Kinderschutzbund vereinbart, dass die Kinder sich dort erklären ob sie ihren Vater sehen wollen, ruft die Mutter einfach an und sagt: "Die Kinder wollen nicht." Auch das eine Lüge, die weder das KJA noch das Gericht zu überprüfen bereit ist. Der Babysitter gibt an, daß die Kinder sich immer auf den Besuch gefreut haben und auch danach ganz glücklich waren. Die Mutter behauptet, daß die Kinder immer furchtbare Angst nach den Besuchskontakten hatten.
Zeugin: Nicole Schaten (Babysitter)
Nach einem Gespräch mit den Lehrerinnen unserer Kinder, bei dem ich in der Schule war, behauptet die Mutter die Kinder hätten Angst vor mir und deshalb nicht mehr in die Schule gewollt. Und schließlich wollten sie auch nicht mehr im Haus wohnen sondern hätten die Mutter gedrängt umzuziehen. Auch das sind Lügen.
Zeugin Frau Schaten.
Zudem ist auf dem Anrufbeantworter meiner Frau nachvollziehbar, dass die Kinder in die Schule wollten und die Mutter zudem bitten, wieder nach Hause zu dürfen. Mitte Januar hat Maria in der Schule bereits 33 Fehltage. Bereits eine Woche vor den Weihnachtsferien fährt die Mutter ohne Abstimmung mit der Schule in die Ferien und kommt erst eineinhalb Wochen nach Wiederbeginn der Schule zurück. Dann gehen die Kinder drei Tage zur Schule, danach wiederum nicht. Bei der Verhandlung im Februar gibt die Mutter an sie wohne jetzt in Freiburg und die Kinder würden dort auf eine staatliche Schule gehen.
Damit hat die Mutter gegen alle gerichtlichen Beschlüsse verstoßen. Das Gericht nimmt daran keinen Anstoß. Selbst als in einem Gespräch zwischen KJA und Richter herauskommt, dass die Mutter das KJA dahingehend belogen hat, der Richter habe die besuchskontakte vorübergehend ausgesetzt, bleibt das ohne Reaktion.
Der Umzug ist gegen den Willen der Kinder erfolgt, die damit um ihre Sozialkontakte gebracht wurden. Auch das Verbot die Schule zu besuchen ist ausschließlich auf die Initiative der Mutter zurückzuführen und keinesfalls der Wunsch der Kinder gewesen. Gericht und Jugendamt schauen weg.
Bei der Verhandlung am 16. Februar '93 stellt der Richter fest, dass die Kinder ja überhaupt keine Angst vor mir haben, sondern fröhlich auf mich zugehen und auch den Körperkontakt suchen. Noch einmal stellt er klar, dass dem Gericht nichts vorliegt, das auch nur den Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet und er persönlich sich nach den soeben gemachten eigenen Beobachtungen so etwas nicht vorstellen kann. Obwohl die Mutter angibt, dass sie auch in Zukunft kein Besuchsrecht für den Vater will bekommt sie das Sorgerecht für die Kinder.
Vielleicht werden Sie jetzt sagen, dass es so etwas nicht gibt und doch ist es so. In 15 Monaten ist nicht ein einziger Zeuge gefragt worden; nicht einmal die Töchter wurden gehört, obwohl sie zwischen 4 und 8 Jahre alt sind.
Thomas Alteck
An den
WEISSEN RING
z.Hd. Herrn E. Zimmermann
Postf. 26 13 55
W-6500 Mainz
17.5.93
1. Finanzielle Unterstützung
2. Buch: 'Der Missbrauch des Missbrauchs'
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
seit einigen Monaten gibt es eine Sorgerechtsauseinandersetzung zwischen meiner Ex-Frau und mir. Nicht zuletzt mit Hilfe der großzügigen finanziellen Unterstützung Ihrer Organisation ist meine Ex-Frau seit Mitte Dezember mit unseren Töchtern verschwunden. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist seit dem 8.4. dieses Jahres unter dem Az: 20 JS 31216/93 ein Strafverfahren wegen Kindesentzugs gegen sie anhängig (eine Kopie des Strafantrages liegt bei). Die Kripo sucht sie seit 4 Wochen vergeblich.
Ich bitte Sie hiermit eindringlich um Ihre finanzielle Unterstützung, weil ich aus diesem Verfahren mittlerweile rd. 30 TDM Schulden habe und inzwischen arbeitslos bin, da ich, wegen der ständigen Sorge um meine Kinder, meiner Arbeit nicht mehr entsprechend nachkommen konnte. Ich möchte das Geld dafür verwenden, mich selbst auf die Suche nach meinen Kindern zu machen.
Als Anlage schicke ich Ihnen eine umfassende Dokumentation der Ereignisse. Dieses Manuskript wird - ohne die darin enthaltenen Fremddokumente, wie z.B. der Brief Ihres Herrn Schwab (Teil IV, Seite 69)- im Januar als Buch erscheinen.
Obwohl ich persönlich allen Grund habe Ihre Organisation zu kritisieren, halte ich sie doch für eine sehr sinnvolle und wichtige Einrichtung. Ich möchte Ihnen daher mit dem Manuskript frühzeitig Gelegenheit geben, Sich auf die Fragen vorzubereiten, die mit Veröffentlichung des Buches auf Sie zukommen werden. Möglicherweise finden Sie eine Strategie den Missbrauch Ihrer Organisation in Zukunft zu verhindern.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Alteck