Strafantrag - 08.10.99

Von: RA Gimbot
An: Staatsanwaltschaft Freiburg

Hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn Thomas Alteck, Rudolf-Diesel-Straße 40, 56220 Kaltenengers, vertreten. Unsere diesbezügliche Vollmacht ist diesem Schreiben in Kopie beigefügt.

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten erstatten wir hiermit

Strafanzeige

gegen Frau Ute Alteck, Hufschmiedstr.. 18, 79427 Sonstwo.

 

Begründung:

Bei der Beschuldigten handelt es sich um die geschiedene Frau unseres Mandanten.

Unmittelbar nach der Trennung im November 1991 behauptete die Beschuldigte erstmals, dass unser Mandant die gemeinsamen Töchter sexuell missbraucht habe.

Unser Mandant konnte sich jedoch zunächst die Ursache für diese falschen Behauptungen nicht erklären. Erst nach ausführlichen Gesprächen mit kompetenten Personen mußte er erkennen, dass bei der Beschuldigten eine psychische Erkrankung vorliegen muß.

Demzufolge wurde im Januar 1992, mit Hinweis auf diese Krankheit und die Folgen für die Kinder, das Sorgerecht von unserem Mandanten beantragt.

In den vier darauffolgenden Jahren zog sich der Sorgerechtsstreit vom Amtsgericht Böblingen über das OLG Stuttgart und, aufgrund des Wohnungswechsels der Beschuldigten, vom Amtsgericht Freiburg bis zum OLG Karlsruhe hin.

Zwar haben alle Gerichte den sexuellen Missbrauch verworfen, sie sind jedoch auch der Darstellung unseres Mandanten bezüglich der Gefährdung der Kinder nicht gefolgt.

In diesem Zusammenhang ist auf die Ausführungen unseres Mandanten in seinem Buch "Der Missbrauch des Missbrauchs", erschienen im Herder Verlag 1994, welches die ganze Auseinandersetzung und Eigendynamik dieser Problematik schildert, hinzuweisen.

Am 05.10.1999 erhob die Beschuldigte in dem Verfahren über das Umgangsrecht vor dem Amtsgericht-Freiburg erneut Vorwürfe gegen unseren Mandanten.

Hierbei behauptete sie, dass sie von zwei Fällen des Missbrauchs der gemeinsamen Tochter Anna wisse. Zum einen sei es im Frühjahr 1991, während die Mutter eine Kur machte, in der Waschküche des damaligen Hauses zu sexuellen Handlungen gekommen. Die Tochter habe ihr erzählt, dass sie ihr Höschen habe runterziehen müssen, woraufhin unser Mandant sie zwischen den Schenkeln berührt habe. Anschließend habe die Tochter sich entblößt und habe ihn sexuell befriedigen müssen.

Zum anderen habe sich die Tochter im Sommer 1992, als unser Mandant mit den Kindern auf Texel Urlaub gemacht hat, in einer Scheune auf das Stroh legen müssen, woraufhin es zu Analverkehr gekommen sei.

Bei dieser Gerichtsverhandlung war neben der Richterin Merck und dem Vertreter der Kinder, Herr Österle, auch Frau Maier vom Jugendamt anwesend.

Die dort gemachten Behauptungen entbehren jeder Grundlage und sind frei erfunden. Zu keiner Zeit ist es zu sexuellen Handlungen zwischen unserem Mandanten und seinen Kindern gekommen.

Trotzdem geht es unserem Mandanten hier nicht um Rache, obwohl die immer massiveren und detaillierteren Ausschmückungen ihn zutiefst verletzen.

Vielmehr sind zwischenzeitlich die negativen Auswirkungen dieser Wahnvorstellungen auf die drei Kinder nicht mehr zu übersehen, so dass ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus erwähnte die Beschuldigte, dass sie bei der Schutzorganisation "Wendepunkt" arbeitet oder gearbeitet hat und somit Einfluß auf unbeteiligte Personen hat. Daher besteht auch hier die Gefahr der Beeinflussung und Manipulation von Dritten.

Durch diese Strafanzeige soll keine Bestrafung der Beschuldigten erreicht werden. Vielmehr soll sie notwendige therapeutische Hilfe erhalten.

Wie bereits in einem Gespräch zwischen unserem Mandanten und dem Oberstaatsanwalt Restle erwähnt wurde, können die Zeugen Merck und Österle ein unabhängiges Bild von der Situation darstellen.

Aus den vorgenannten Gründen bitten wir daher um Überprüfung des Sachverhaltes unter Einbeziehung aller strafrechtlich relevanten Vorschriften.-

Diesbezügliche Strafanträge werden hiermit namens und in Vollmacht unseres Mandanten gestellt.


Gimbot
Rechtsanwalt





 

Brief - 15.02.00

Von: RA Gimbot
An: Thomas Alteck


Ermittlungsverfahren gegen Ute Alteck

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

in obiger Angelegenheit übersenden wir Ihnen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. vom 07.02.2000 zur Kenntnisnahme.

Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, wurden die Ermittlungen gegen Ihre geschiedene Frau eingestellt, da bei einer Verurteilung die Schuld als gering anzusehen wäre.

Jedoch wird darin zum einen der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen Sie ausgeräumt und zum anderen erhebliche Bedenken gegen die Schuldfähigkeit der Beschuldigten geäußert. Insofern erfüllt die Einstellungsverfügung zumindest einen gewünschten Zweck.

Anbei erhalten Sie noch unsere Kostennote mit der Bitte um Ausgleich des Betrages auf eines der oben genannten Konten.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt





 

Einstellung - 07.02.00

Von: Staatsanwaltschaft
An: RA Gimbrot

Ermittlungsverfahren gegen Ute Alteck wegen falscher Verdächtigung

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

das Ermittlungsverfahren habe ich mit Verfügung vom 04.02.2000 gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozeßordnung eingestellt.

Gründe:

 

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.

Nach Durchsicht der Akten des Familiengerichts Freiburg, 42 F 18/99, wurde festgestellt, dass der am 06.10.1999 in der nicht öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts -Familiengericht- Freiburg erhobene Vorwurf des sexuellen Missbrauchs bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar für alle Beteiligten und insbesondere für das Familiengericht ausgeräumt war. Im Rahmen der Verwerfbarkeit bestehen erhebliche Bedenken an der Schuldfähigkeit der Beschuldigten. Eine Maßnahme nach § 63 StGB steht außer Verhältnis zur vorgeworfenen Tat.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden von dieser Entscheidung nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Zäh
Staatsanwalt

Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.