Von: Thomas Alteck
An: Polizeidienststelle Müllheim
betr. Stafanzeige
Sehr geehrte Frau Achhammer,
einem Schreiben des OLG Karlsruhe / Zivilsenate in Freiburg habe ich entnommen, dass meine Tochter, Anna Alteck, eine Anzeige wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen mich gestellt hat.
Die Anzeige kommt nicht überraschend. Im November letzten Jahres habe ich mit Anna ca. eine halbe Stunde telefoniert und ihr dazu geraten, um die Behauptungen der Mutter endgültig aus der Welt zu räumen. Ich informierte sie darüber, dass es mir seinerzeit (im Jahr 1992) nicht gelungen war, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu erzwingen.
Mit beiliegendem Schreiben informiere ich Sie über das Verfahren gegen Ute Alteck, (Az. 349/99 Staatsanwaltschaft Freiburg ) wegen falscher Verdächtigung. Der schnellste Weg, sich einen Überblick über die beinahe ein Jahrzehnt dauernde Auseinandersetzung zu machen, ist der, mein Buch dazu zu lesen: "Der Missbrauch des Missbrauchs", Herder-Verlag 1994, ISBN 3-451-04299-1.
Bitte nehmen Sie meine Tochter ernst. Sie hatte in der Isolation neben ihrer Mutter keine andere Chance, als zu ihrer heutigen Überzeugung zu gelangen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Alteck
Von: Staatsanwaltschaft Freiburg
An: Thomas Alteck
Ermittlungsverfahren gegen Sie
wegen sexuellen Missbrauchs von
Schutzbefohlenen
Sehr geehrter Herr Alteck,
das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 22.03.2000 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt.
Hochachtungsvoll
gez. Frank
Oberstaatsanwalt
Von: RA Stoll
An: Thomas Alteck
Einspruch gegen Einstellung des Strafverfahren wg. Sexuellen Missbrauchs
Lieber Herr Alteck,
es hat zwar etwas lange gedauert, ich kann Ihnen aber mitteilen, dass nach verschiedenen Anläufen bei der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe es mir gelungen ist, ohne erneute Akteneinsicht in Erfahrung zu bringen, dass der Antrag der Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber & Kollegen auf gerichtliche Entscheidung gegen die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg bereits mit Beschluß vom 13.07. diesen Jahres mit dem Aktenzeichen 2 Ws 175/00 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Obwohl es Sie sicher in den Fingern juckt, Frau Alteck wegen falscher Verdächtigungen vor ein Strafgericht zu zitieren, meine ich, man sollte, das habe ich Ihnen bei anderer Gelegenheit wiederholt erklärt, die Konflikte beim Oberlandesgericht lassen. Mir fehlt übrigens die Abschlußentscheidung, mit der die Staatsanwaltschaft Ihre Strafanzeige gegen Frau Alteck zum Abschluß brachte. Haben Sie diese Unterlagen zufällig noch vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stoll
Rechtsanwalt