Der STERN
Nr. 51/2002
Eltern! Wenn ihr euch trennt - Redet miteinander, einigt euch und, vor allem, denkt an eure Kinder! Das ist die Idee, die sich mit dem neuen Kindschaftsrecht durchsetzen sollte. Doch der Alltag zeigt: Viele Eltern wollen davon nichts wissen; Wenn der STREIT UMS SORGERECHT zum Psychokrieg wird, sind Töchter und Söhne die Verlierer.
Am Anfang stand er noch manchmal vor dem Haus und starrte von der gegenüberliegenden Straßenseite auf die ehemalige Wohnung. Die Mutter scheuchte die Kinder dann vom Fenster weg. Er versuchte anzurufen, er schrieb Briefe, schaltete Anwälte ein, lungerte vor der Schule herum. Das Letzte, was die Kinder von ihm sahen, war, wie er im Auto saß und weinte.
Thomas Alteck* ist am Ende. Er hat alles verloren. Seine Frau sowieso, die Kinder wohl endgültig. Aber auch seinen Job, seine Ehre, sein Selbstwertgefühl. Es ist ja ein schönes Sprichwort, dass, wer nicht kämpft, schon verloren hat. Aber wer Jahre seines Lebens, alle Kraft, alle Zeit, alles Geld in einen aussichtslosen Kampf steckt, ist auch nicht viel besser dran.
DREI TÖCHTER HATTE ER. Eine gute Position bei IBM. Und eine Frau, mit der er sich auseinander gelebt hatte. Die Kinder, zum Zeitpunkt der Trennung sieben, fünf und drei Jahre alt, blieben bei der Mutter.
Die Trennung wurde zur Schlacht. Altecks Ex-Frau bezichtigte ihn des sexuellen Missbrauchs seiner Töchter. Quälend lange durfte er die Kinder nicht sehen. Zwar fanden Gutachter für einen Missbrauch keine Anhaltspunkte, und die Staatsanwaltschaft schaltete sich gar nicht erst ein. Gesehen hat Alteck seine Kinder trotzdem nicht. Immer, wenn der Vater zu den gerichtlich festgesetzten Besuchen kam, war niemand zu Hause, waren die Kinder angeblich krank, oder keiner öffnete die Tür. Das Gericht ermahnte die Mutter, verhängte Zwangsgeld - ohne Erfolg. Aus Verzweiflung entführte Alteck die Kinder in einen dreiwöchigen Urlaub, den sie, wie er meint, sehr genossen. Seine Lage wurde dadurch nicht besser.
Die ganze Geschichte füllt mittlerweile eine Schrankwand voller Aktenordner. Irgendwann stellte eine Gutachterin fest, die Töchter lebten in einer "Angstabhängigkeit" von der Mutter, für die Entwicklung der Mädchen sei es besser, sie lebten zeitweise woanders.
Aber nur mit Gewalt hätte man die drei von der Mutter trennen können. Die Richterin entschied, die Kinder bei der Mutter zu belassen, und schrieb in die Begründung: "Es gibt Grenzen, jenseits derer die Justiz machtlos ist:"
Über elf Jahre sind vergangen seit Altecks Trennung von seiner Frau. Die Kinder hat der Vater seit jenen Ferien nur noch hin und wieder auf einem Gerichtsflur gesehen. Sein Fall ist einer der längsten Sorgerechtsprozesse in Deutschland und steht exemplarisch für die Ohnmacht von Männern, die nach einer Trennung Väter bleiben wollten, aber nicht durften.
Das alte Kindschaftsrecht war ungerecht, aber einfach: Eine Ehe zerbrach, die Scheidung wurde eingereicht, die Kinder blieben in der Regel bei der Frau, und die Väter fanden sich in der Regel damit ab. Klagen gab es höchstens darüber, dass manche Väter anschließend nicht zahlten.
Heute reicht das vielen Vätern nicht mehr. Sie wollen bewusst Vater sein und an der Erziehung mitwirken. Die Beziehung von Söhnen und Töchtern zum Papa ist intensiver geworden - damit aber auch der Schmerz bei der Trennung. Unabhängig von altem oder neuem Sorgerecht mehren sich seit Jahren die Fälle von Vätern, die im Kampf ums Kind vor Gericht ziehen.
von: FRAUKE HUNFELD