Zeitlicher Ablauf des Sorgerechtsstreits

 

 

   
 

1993

  
16. Feb. Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen: Richter Taxis stellt klar, dass er niemals die Besuchskontakte beim Kinderschutzbund ausgesetzt hat und auch kein Antrag dazu vorlag. Die Mutter weigert sich 15 Minuten lang ihre Adresse zu nennen. Dann gibt sie eine Adresse in Bollschweil an.
24. Feb. Scheidungsurteil: Die elterliche Sorge hat die Mutter; der Vater darf die Kinder an jedem dritten Wochenende eines Monats von Samstag früh bis Sonntag abend zu sich nehmen und mit ihnen im Sommer 2 Wochen und nach Weihnachten eine Woche in Ferien fahren.
08. Mrz. Vater informiert die Mutter per Einschreiben, dass er die Kinder am 20.März um 11:00 Uhr holen wird. Die Mutter nimmt das Einschreiben entgegen.
20. Mrz. Beim Versuch, die Kinder zu holen, stellt der Vater fest: Die Mutter wohnt nicht mehr an dem vor Gericht angegebenen Wohnort in Bollschweil.
23. Mrz. Auskunft der Gemeinde Bollschweil: Die Mutter hat sich nicht ab- oder umgemeldet. Die Kinder gingen nie in Bollschweil in die Schule.
24. Feb. Scheidungsurteil: Die elterliche Sorge hat die Mutter; der Vater darf die Kinder an jedem dritten Wochenende eines Monats von Samstag früh bis Sonntag abend zu sich nehmen und mit ihnen im Sommer 2 Wochen und nach Weihnachten eine Woche in Ferien fahren.
30. Mrz. Beschwerde des Vaters gegen die Sorgerechtsentscheidung beim OLG Stuttgart
02. Apr. Die Mutter hat mit Datum 29. Mrz. ebenfalls Beschwerde gegen das Umgangsrecht eingereicht als Adresse gibt sie die bekannte Adresse in Bollschweil an.
08. Apr. Vater stellt Strafantrag wegen Kindesentzug.
24. Apr. Ein Brief des Vaters an die Adresse Bollschweil kommt zurück mit der Notiz: 'nicht abgeholt'.
07. Mai Mit Datum 3. Mai, begründet die Gegenseite die 8 Wochen zuvor eingelegte Beschwerde mit den zentralen Aussagen: Ein konkreter Missbrauchsverdacht sei vom Jugendamt bestätigt worden und die Therapeuten bei KOBRA äußerten sich inzwischen, dass ein sexueller Missbrauch vorliege.
25. Mai Anhörung vor dem OLG Stuttgart - die Mutter weigert sich, ihre Adresse zu nennen. Die Kinder spielen draußen und beziehen Jutta, deren Identität sie nicht kennen, mit ein. Jutta wird Zeugin, wie die Kinder von der Mutter unter Androhung körperlicher Gewalt (erhobener Arm der Mutter - schützende Gesten der Kinder) auf die Anhörung vor dem OLG vorbereitet: "Wenn der Papa herauskommt, kein Kontakt ! -kein Kuß ! ..." Nach einer Verhandlungspause ist Juttas Identität geklärt und den Kindern untersagt, weiter mit ihr Kontakt zu haben.
27. Jul. Prof. Lempp ruft an und sagt, dass Mutter und Kinder nicht zum Gutachtentermin erschienen sind. Er fragt nach der Adresse. (nach wie vor unbekannt)
28. Jul. Gespräch mit dem Gutachter, Prof. Lempp
11. Aug. RA Stoll teilt dem Vater die neue Adresse der Mutter in Sonstwo mit - der schreibe sofort einen Brief bzgl. des Umgangsrechts und beauftrage Herrn Stoll, einen Bestrafungsantrag zu stellen.
14. Aug. Vater versucht, wie angekündigt, in Sonstwo die Kinder zum Wochenende abzuholen - es wird niemand angetroffen.
16. Aug. Brief kommt zurück: Annahme verweigert!
17. Aug. Der Mutter wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,- DM bei Zuwiderhandlung gegen das beschlossene Besuchsrecht angedroht.
19. Aug. Das Schulamt Freiburg teilt mit, dass die Kinder seit dem Umzug nach Sonstwo dort regelmäßig in die Schule gehen.
25. Aug. Die Staatsanwaltschaft Freiburg, die aus Stuttgart das Verfahren übernahm, stellt das Verfahren wegen Kindesentzug 36 JS 368/93 ein, da die Folgen als gering anzusehen sind.
25. Aug. Der Vater schreibt den Kindern einen Brief - Monate später erklärt die Mutter gegenüber Herrn Weisser vom KJA Freiburg, dass sie den Kindern den Brief unterschlagen hat.
31. Aug. Mutter ist mit den Kindern bei Prof. Lempp, nachdem sie den zunächst für den 9. August geplanten Termin abgeleht hat.
06. Sep. Die Mutter legt Beschwerde gegen die Zwangsgeldandrohung ein und läßt ihre Anwältin wahrheitswiedrig behaupten, sie verweigere den Umgang, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Vater wegen sexuellen Missbrauchs ermittele.
06. Sep. Der Vater legt Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens wegen Kindesentzugs ein.
13. Sep. Per Einschreiben mit Rückantwort kündigt der Vater seinen Besuch zum 18. d. M. an - Es kommt zurück: "Annahme verweigert"
18. Sep. Mutter und Kinder sind anwesend, öffnen aber nicht die Tür. Vom Balkon fordert die Mutter den Hauswirt, Herrn Kempf auf, die Polizei zu rufen, da der Vater angeblich keinerlei Umgangsrecht habe
21. Sep. Stellungnahme des KJA Freiburg: Häusliche Verhältnisse als o.k. erlebt. Die Kinder gehen alle in Therapie!
20. Sep. Gutachten Prof. Lempp liegt vor: Es fällt zunächst auf, dass die Mutter den Namen von Annas Therapeutin nicht weiß. Erneut findet Lempp keine Hinweis auf sexuellen Missbrauch, aber er schreibt (S. 48): "es bestehen massive Hinweise, darauf, dass ursprüngliche Vermutungen und Ängste der Mutter ... von Anna agierend aufgegriffen wurden" Ferner schreibt er, dass die Mutter nicht immer die volle Realitätskontrolle zu bewahren vermag (S.47) und von einer belastenden Situation der Kinder im Kontakt mit den irrealen Ängsten der Mutter und deren Labilität (S.51) Schließlich (S.49): "Es sollte vermieden werden, dass die Kinder weiterhin unklare negative Phantasien sexueller und anderer Art auf den Vater projizieren."
27. Sep. Der Vater ist nicht bereit, die ungehäuerliche Behauptung vom 6. des Monats einfach hinzunehmen. Er stellt Strafantrag wegen Verleumdung.
15. Okt. Vater schickt Telegramm, wo er Besuch zum Wochenende ankündigt.
16. Okt. Mutter und Kinder wiederum nicht angetroffen. Nach Aussage eines Hausbewohners vor einer halben Stunde abgefahren
18. Okt. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Kindesentzug gegen Ute Alteck entgültig ein. Der Mutter wird zugute gehalten, dass sie von Missbrauch überzeugt ist und sie der Auffassung ist, dass der Kontakt der Kinder mit dem Vater diesen seelisch schade.
22. Okt. Die Beschwerde der Mutter gegen die Strafandrohung wird zurückgewiesen.
27. Sep. Die Staatsanwaltschaft Freiburg stellt auch das Verfahren wegen Verleumdung ein und macht auf den Weg der Privatklage aufmerksam.
27. Okt. Termin im Unterhaltsabänderungsverfahren vor dem Amtsgericht Böblingen. Richter Taxis erfährt - auf seine diesbzgl. Frage -, dass die Besuche noch nie funktioniert haben. Er erklärt daraufhin der Mutter. "Ich möchte, dass das entsprechend meinem Beschluß vom Februar stattfindet - dieser Beschluß hat Rechtskraft." Spontane Antwort der Mutter: "Das interessiert mich nicht!" - worauf Richter Taxis sagt: "Seien sie froh, dass ich nicht noch einmal über das Sorgerecht zu befinden habe."
10. Nov. Im Gespräch mit Herrn Weisser vom KJA Freiburg erfährt der Vater, dass die Mutter den Kindern seine Briefe unterschlägt. Einen betreuten Kontakt beim KJA, wie ihn Herr Weisser auf Initiative des Vaters vorgeschlagen hat, hat die Mutter im Gespräch mit ihm, ohne Angabe von Gründen, zurückgewiesen.
23. Nov. Gegen die Mutter wird vom Amtsgericht Freiburg das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.
13. Dez. Die Mutter legt Beschwerde gegen die Zwangsgeld-Festsetzung ein. Die Anwältin erklärt, dass Prof. Lempp im Gutachten eine Betreuung der Kontakte durch Frau Gehring vorgeschlagen habe, was die Kindesmutter auch begrüßen würde, leider sei Jutta aber nicht verfügbar. Tatsache ist, dass Jutta sowohl am 20. November, als auch am 18. Dezember mit in Sonstwo ist und von der Mutter auch gesehen wird. Die Mutter öffnet trotzdem nicht und lehnt jedes Gespräch ab.




 

 

   
 

1994

 
15. Jan. Obwohl der Besuch des Vaters in Begleitung von Jutta per Telegramm angekündigt wurde, öffnet die Mutter wiederum nicht die Tür.
03. Feb. Das OLG Karlsruhe hebt den Zwangsgeld-Beschluß auf und verweist die Sache an das Amtsgericht zurück. Zur Begründung heißt es, das Gericht habe versäumt im einzelnen detailiert festzusetzen, welche Handlung wie hoch bestraft wird.
04. Feb. Verhandlung vor dem OLG Stuttgart: RA Dr. Kellermann-Körber übergibt eine Stellungnahme von KOBRA: Anna habe sich nie in Richtung sexueller Missbrauch geäußert und ihr Rollenspiel ließe keinen eindeutigen Schluß zu. Ferner: Das kann den Verdacht nicht vollständig entkräften. (Offen bleibt weiter, was den Verdacht eigentlich begründen soll. P.S. siehe Aussage vom 7. Mai) Prof. Lempp wird gehört und gefragt, wo er die Kinder lieber sehen würde - seine Aussage wörtlich: "Von der Bindung sicher bei der Mutter, das kann nach so langer Zeit ohne Vater auch nicht anders sein, in diesem Fall ist aber zu überlegen, ob nicht § 1666 dagegen spricht."
Das Gericht macht den Vorschlag, aufgrund der Ängste der Mutter auf ein betreutes Umgangsrecht zurückzugehen. Die Mutter stimmt sofort und energisch zu. Der Hinweis des Vaters, dass sie das in der Vergangenheit auch deutlich abgelehnt hat,(siehe Termin 10. November) wird verworfen, da die Mutter ja jetzt zustimmt. Dem Gericht schweben betreute Kontakte mit anschließenden Beratungsgesprächen mit beiden Elternteilen vor. Diese sollen bereits im kommenden Monat beginnen und so schnell als möglich (Vision des Gerichts: September '94) in ein 'normales' Umgangsrecht münden.
Nachdem der Vergleich im Wortlauf verlesen ist, flüstert die Mutter ihrer Anwältin zu, dass sie nun erst einmal in den Mutterschutz zu gehen gedenke. Der Vater macht die Kammer darauf aufmerksam und erhält zur Antwort: "Hören Sie doch auf, ihre Frau zu diffamieren - erstens ist die Niederkunft erst im Mai, zweitens ist Mutterschutz kein Grund, ihnen die Kinder zu verwehren und drittens hat die Mutter gerade erklärt, dass sie den Kontakt schnellstmöglich ermöglichen werde."
Im Protokoll steht (S.3) 'Bei einem scheitern des Umgangsrechts des Vaters stelle sich die Frage einer Abänderung der dezeitigen Sorgerechtsregelung.'
18. Feb. Da noch kein Beschluß des OLG vorliegt, versucht der Vater neuerlich, sein Umgangsrecht zu erhalten. Der Besuch in Sonstwo ergibt, dass die Mutter am 27.1 verzogen ist; also hat sie erneut vor Gericht eine falsche Adresse angegeben. Eine Schulfreundin von Anna weiß die neue Adresse in Sonstwo.
02. Mrz. Prof. Strunk ruft an und fragt, wie er die Mutter erreichen kann, da alle seine Bemühungen ins Leere gelaufen sind - es gibt keinen Nachsendeantrag. Er läd sie erneut für den 22. März ein - sie verschiebt auf den 29. März.
07. Mrz. Das Amtsgericht Freiburg setzt das Zwangsgeld erneut fest.
08. Apr. Die Mutter läßt erneut eine Beschwerde gegen die Zwangsgeldfestsetzung einlegen.
11. Apr. Termin des Vaters zum Vorgespräch bei Prof. Strunk - bislang kein Gespräch mit der Mutter. Prof. Strunk gefällt es nicht, ungefragt vom OLG mit dieser Aufgabe betraut worden zu sein.
26. Apr. Annas Kommunion. Ute hat bislang nichts unternommen, dem Vergleich zu entsprechen.Anna entdeckt Jutta und mich in der Kirche - sie freut sich offensichtlich; ihr persönliches Wort an die Gemeinde: "Ich bete für meine Eltern." Nach der Messe wird der Vater vom neuen Lebensgefährten der Mutter hart attakiert, als er sich den Töchtern Yvonne und Maria nähern will. Herr Ries versucht, das mit Gewalt zu verhindern. Die Kinder werden von der Mutter abgegedrängt. Als der Vater ihnen ein kleines Geschenk reicht, sagt sie: "Ihr braucht das nicht zu nehmen!" Es ist unmöglich, mit den Kindern in Kontakt zu kommen. Anna nimmt ihr Geschenk gern entgegen, ist aber offensichtlich in Gewissensnöten, in Gegenwart der Mutter zu reden. Anmerkung: Eine erstaunliche Reaktion der Mutter, die betreute Kontakte so nachhaltig beführwortet.
26. Apr. Zum ersten gemeinsamen Termin bei Prof. Strunk ist die Mutter nicht erschienen. Sie sagt 30 Minuten vorher per Fax ab, wegen Schwangerschaftsbeschwerden.
06. Mai Sorgerechtsantrag seitens des Vaters beim Amtsgericht Freiburg, da die Mutter offensichtlich auch in Zukunft alle Kontakte verhindern wird.
09. Jun. Das OLG Karlsruhe gibt der neuerlichen Beschwerde gegen das Zwangsgeld vom 8.4. teilweise statt.
12. Aug. Die Mutter teilt dem Gericht mit, sie habe bislang Alles entsprechend des Vergleichs getan und das OLG Stuttgart habe ihr den Mutterschutz voll zugestanden.
17. Aug. Erstes gemeinsames Gespräch bei Prof. Strunk. Strunk erklärt, er habe mittlerweile in einem Termin die Kinder gesehen. Yvonne und Maria hätten den Kontakt mit mir abgelehnt. Anna sei ambivalent gewesen, darum habe er ihr etwas zum Nachdenken mitgegeben. Sodann fragt er die Mutter: "Wie hat sich Anna geäußert. Ute sagt, Anna habe sich gegen einen Kontakt ausgesprochen.
Der Hinweis des Vaters, er möge doch bitte Anna persönlich fragen wird von Strunk wörtlich wie folgt beantwortet: "Herr Alteck, nun glauben Sie doch endlich ihrer Exfrau, dass sie sich nach Kräften bemüht, den Kindern wieder ein positives Bild vom Vater zu vermitteln." (Vater erinnert an die symbolische Verbrennung - Prof. Strunk glaubt es nicht). Sodann schlägt er vor, die Kinder alle Vierteljahr zu sich einzubestellen und den Vater zu informieren, wenn sie ihn sehen wollen.
17. Aug. Beschluß des Amtsgerichts Freiburg: Der Antrag auf das Sorgerecht wird zurückgewiesen, da das OLG Stuttgart erst im Februar entschieden habe.
21. Aug. Der Vater schreibt einen Brief an Prof. Strunk, in dem er ihn wegen seiner unkritischen Haltung kritisiert.
29. Aug. Prof. Strunk rät dem Vater brieflich, einen anderen Sachverständigen zu suchen, da er seine Arbeit nicht gewürdigt sieht.
14. Sep. Vater wendet sich erneut an das KJA und bittet Herrn Weisser, mit der Mutter nach einer neuen Lösung zu suchen.
16. Sep. Der Vater benutzt einen Termin in Freiburg zu einem Abstecher nach Sonstwo. Anna kommt auf ihrem Weg von der Schule vorbei und erkennt den Vater im Auto auf der anderen Straßenseite. Sie traut sich nicht, mit ihm in Kontakt zu treten, schaut auf den Boden und geht weiter.
19. Sep. Der Vater greift den Vorschlag des KJA auf, die psychosoziale Beratungsstelle in Freiburg mit der Umsetzung des Vergleichs zu betrauen. Grundsätzlich erklärt man sich bereit, erwartet aber einen gerichtlichen Auftrag. Der Vater wendet sich mit einem entsprechenden Antrag an das Amtsgericht Freiburg.
19. Okt. RA Stoll wendet sich im Auftrag des Vaters mit einem Sorgerechtsantrag an das OLG Karlsruhe und mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Amtsgericht.
25. Okt. Herr Weisser schreibt, dass sich die Mutter endlich telefonisch auf sein Schreiben gemeldet habe. Sie hat ihm sinngemäß mitgeteilt, dass der Vater bei Prof. Strunk seine Chance gehabt habe. Da er den Vorschlägen nicht gefolgt sei, sehe sie keinen Grund für ein weiteres Entgegenkommen. Den Vorschlag, die psychosoziale Beratungsstelle zu betrauen, lehnte sie ab.
??. Nov. In einem Telefonat mit der Ex-Schwiegermutter erfährt der Vater, dass die Großeltern auch keinen Kontakt mit den Enkelkindern haben. Zwei spontane Besuche der Mutter (Anreise 700 km) führten lediglich dazu, dass sie die Kinder auf der Straße traf. Beim letzten Versuch, im Aug. '94 fertigte die Tochter ihre Mutter wiederum vor der Tür ab. Ihren neuen Enkel "Joscha" durfte sie nicht sehen. Kommentar der Mutter. "ich verstehe Ute nicht, aber man muß sie wohl in Ruhe lassen."
07. Dez. Der Vater realisiert zusammen mit seiner Partnerin Jutta deren Idee, den Töchtern ihren Stiefbruder Marcel vorzustellen. Gemeinsam fahren sie nach Sonstwo. Wegen Glatteis kommen sie zu spät und treffen nur noch Marias Klasse, die geschlossen vor der Tür wartet. Jutta und Thomas stellen Marcel vor und überreichen Maria ein paar Fotos, damit die anderen Marcel auch sehen können. Maria ist zurückhaltend und einsilbig.
21. Dez. Vom OLG Karlsruhe wird einer der Richter aus der Kammer damit betraut, ein Gespräch mit den Beteiligten zu führen. Termin 27. Januar.




 

 

   
 

1995

 
27. Jan. Der beauftragte Richter faßt die Geschehnisse zusammen Er hat sich gründlich vorbereitet. Er erklärt, dass der Vater verständlicherweise nicht mit dem Verlauf unter Prof. Strunk zufrieden sein kann, und er schlägt vor, dass man einen neuen Anlauf macht. Er wird das Jugendamt Freiburg damit beauftragen, betreute Kontakte zu organisieren. Wieder stimmt die Mutter zu, aber sie betont, dass sie keinesfalls gegen den Willen der Kinder solche Kontakte unterstützen wird. Es wird vereinbart, das Sorgerechtsverfahren und das Bestrafungsverfahren zunächst auszusetzen.
??. Feb. Das Jugendamt beauftragt den Kinderschutzbund. Die für den Kinderschutzbund arbeitende Psychologin läd beide Eltern zum gemeinsamen Gespräch am 21. Februar ein.
21. Feb. Im Gespräch wiederholt die Mutter, dass sie Kontakte beführwortet, die Kinder aber nicht wollen, und sie nicht gegen den Willen der Kinder agieren will. Es wird verabredet, dass Frau Storz, die Psychologin, zunächst die Kinder kennenlernt und, gegebenenfalls am 17. März ein betreuter Kontakt mit dem Vater stattfindet.
08. Mrz. Mutter ist mit den Kindern bei Frau Storz. Diese ruft später an und erklärt, dass die Kinder den Vater treffen wollen. merkwürdig: Die Mutter behauptet doch immer das Gegenteil.
17. Mrz. Zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren treffen sich Kinder und Vater. Große Unsicherheit auf beiden Seiten. Der Vater weint vor Glück. Die Kinder beziehen ihn mehr und mehr in ihr Spiel mit ein. Gesprochen wird nur ein wenig über die Schule, um keinerlei Kritik seitens der Mutter zu provozieren.
23. Mrz. Nachbearbeitung: Beide Eltern bei Frau Storz: Mutter erklärt, dass die Kinder wieder unruhiger schlafen. Yvonne (7) habe zwei Tage nach dem Termin darauf bestanden, ohne Windel zu schlafen und sei seitdem trocken - angeblich, weil sie jetzt nicht mehr so viel Angst vor dem Vater hat. Die Kinder wollen den Vater angeblich nicht eher wieder sehen, bis dass er sich bei ihnen für die Vergangenheit entschuldigt hat. Frau Storz hält das für eine gute Idee. Auf Nachfrage des Vaters, wofür er sich entschuldigen soll, meint sie, er könne doch einfach einen Brief schreiben, in dem er pauschal erklärt, dass er sich für die Dinge der Vergangenheit entschuldigt. Der Vater macht deutlich, dass das nicht in Frage kommt, da er sich außer Kindesentzug nichts vorzuwerfen hat und eine Pauschalentschuldigung den von der Mutter unwahr behaupteten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einschließen würde. Ferner erklärt die Mutter, dass Maria auf keinen Fall will, dass der Vater zu ihrer Kommunion kommt.
11. Apr. Frau Storz trifft die Kinder zum Nachgespräch.
12. Apr. Frau Storz meldet sich telefonisch. Die Kinder haben erklärt, dass sie den Vater nicht eher treffen wollen, bis dass er sich schriftlich für die Vergangenheit entschuldigt hat.
13. Apr.  Da der Wunsch der schriftl. Entschuldigung nicht von den Kindern kommt, entschließt sich der Vater, zweigleisig zu fahren. Er fordert seinen Anwalt auf, das Sorgerechtsverfahren weiterzuführen und schreibt den Kindern einen Brief, in dem er sich für den Kindesentzug entschuldigt.
18. Apr. Heute sollte der zweite Besuchstermin stattfinden. Die Mutter meldet sich nicht - er platzt.
02. Mai Auf dem Anrufbeantworter erklärt Frau Storz, dass die weiteren Besuchstermine am 5. und 15. Mai nicht stattfinden werden. Die Mutter habe angerufen und erklärt, dass die Entschuldigung unzureichend sei und die Kinder Angst vor weiteren Kontakten hätten.
03. Mai Vater erhält Einschreibebrief von Maria. Der Umschlag ist von der Mutter geschrieben. Inhalt: An Thomas Alteck. Papa, ich sag' es dir, du sollst nicht an meiner Kommunion kommen! Und wenn du kommst, gibt es Ärger! Deine Tochter Maria Alteck. Der Brief enthält mitsamt der Groß-Klein Schreibung 10 Fehler, einschließlich einmaliger falscher Schreibweise des eigenen Familiennamens. Diese, sowie die Wortwahl deuten darauf hin, dass Maria zu diesem Brief gedrängt worden ist; zumal sie überhaupt keine Schulprobleme hat. Eine ebenfalls auf den Brief gemalte Maus paßt ebensowenig zum Charakter des Briefes.
30. Mai Frau Storz läßt den Vater telefonisch wissen, dass sie für sich keine weitere Möglichkeit sieht, Kontakte herzustellen.
01. Jun. Neuerliches Schreiben an das OLG mit Bitte um schnellstmögliche Terminierung.
06. Jun. Im persönlichen Gespräch mit dem Vater wiederholt Frau Storz ihre Ohnmacht gegenüber der Situation.
31. Jul. Das OLG weist den Befangenheitsantrag des Vaters gegen die Richterin Merk am Amtsgericht Freiburg zurück.
15. Aug. Das Amtsgericht läd zur Verhandlung über das Umgangsrecht am 5. September.
05. Sept. Pünktlich zu Verhandlungsbeginn um 8:30 Uhr ruft die Mutter bei Gericht an und erklärt, dass sie wegen Krankheit nicht kommen kann.
15. Sep. vor dem OLG erklären Mutter, Vater und Jugendamt den Versuch betreuter Kontakte bei Prof. Strunck für gescheitert
18. Sep. Die Mutter beantragt den Ausschluß des Umgangs. Sie sagt, dass die Kinder -trotz aller Bemühungen der Mutter- zu keinem weiteren Kontakt mit dem Vater bereit sind.
03. Nov. Beschluß des OLG. Die Beschwerde gegen die Sorgerechtsentscheidung wird zurückgewiesen. Die Kinder bleiben bei der Mutter. Es wurden keine neuen Erkenntnisse vorgetragen.
03. Nov. Die Anwältin der Mutter versucht durch Taktieren Zeit zu gewinnen. Sie beantragt Terminverlegung für die Umgangsregelung.
10. Nov. Nachdem das Gericht der Terminverlegung nicht zugestimmt hat, stellt die Gegenpartei einen Befangenheitsantag um eine Umgangsentscheidung weiter zu verzögern.
01. Dez. Da die Gerichte offensichtlich sehr schnell sind, bittet die Anwältin nun, ihr mehr Zeit zur Antwort auf die Stellungnahme der Richterin zu geben.
20. Dez. Der Befangenheitsantrag gegen die Richterin Merk wird vom OLG als unbegründet zurückgewiesen.




 

 

   
 

1996

 
30. Jan Zum Termin erscheint die Mutter ohne die Kinder und erklärt, diese seien alle Krank. Dazu gibt sie ein ärztliches 'Attest ohne Datum ab. (siehe Protokoll)
27. Feb. Zu diesem Termin fehlt nur Anna; sie ist angeblich auf einem Schulausflug. Maria und Yvonne werden gehört. Maria erklärt, dass sie den Vater gerne wieder sehen möchte (Verhandlungsprotokoll). Es wird ein Termin zur Anhörung Annas festgelegt.
12. Mrz. Anna erklärt der Richterin, dass sie ihren Vater nicht sehen möchte; sagt aber auch, dass sie gern ihren Halbbruder Marcell kennen lernen würde.

Es ergeht Beschluß zum Umgang: Betreute Kontakte aus Rücksicht auf die Ängste der Mutter!
12. Mrz. Die Amtsrichterin verfügt eine neue --->Umgangsregelung. Maria und Yvonne sollen ihren Vater in Zukunft einmal im Monat unter Betreuung sehen.
19. Apr. Ab April diesen Jahres kommt es monatlich zu einem dreistündigen Kontakt zwischen Maria, Yvonne und dem Vater (siehe Jugendamtsbericht vom August des Jahres). Anna ist häufig bei der "Übergabe" dabei. Auch sie begrüßt den Vater mit Umarmung.

Die Betreuerin, Frau Haack ist eine sympathische Frau. Manchmal bringt sie ihre beiden Töchter, die im gleichen Alter wie Maria und Yvonne sind, mit. Man geht Schlittschuhlaufen, Bootfahren, Picknicken etc. Bei zwei Terminen sind auch P. und S., die Söhne der Lebensgefährtin des Vaters dabei.
Insgesamt kommt es bis zum Spätsommer 1997 zu 11 Kontakten. Am letzten nimmt auch Anna teil - es werden Pilze gesucht. Offenbar ist sie durch die positiven Schilderungen ihrer Mutter motiviert. Daß Anna nun auch dabei sein will, geht der Mutter wohl zu weit.
Sie will ihren Anteil für die Betreuerin nicht mehr zahlen und vereitelt fortan den Umgang.




 

 

   
 

1997

 
 kein Eintrag




 

 

   
 

1998

 
05. Jan.  Der monatelange Streit um die Bezahlung findet zunächst ein Ende, weil der Vater sich bei einem Unfall das Fußgelenk bricht.. An Umgangskontakte ist vorerst nicht zu denken.
??. Aug.  Der Vater kann wieder Autofahren. Neuerlich streitet man sich um die 180,- DM Betreuungskosten. Bis zum Januar 1999 gibt es keine Termine, danach ist ein ganzer Tag gemeinsamens Skilaufen im Schwarzwald geplant. Das war vonden Kindern bereits zwei Jahre zuvor gewünscht, war aber damals wegen Schneemangels nicht zustande gekommen.




 

 

   
 

1999

 
??. Feb. Am Morgen des geplanten Tages ruft Frau Haack völlig heiser an und muß absagen. Da der Vater bereits mit P. und S. in Freiburg ist und sich alle Kinder darauf freuen, akzeptiert er die Begleitung des Besuchs durch die Kindesmutter. In Sachen Betreuung und Bezahlung gibt es keien Annäherung - das Skifahren ist schön.
17. Mrz. Der Vater beantragt beim Familiengericht die Änderung des Umgangsrechts. Er will unbetreute Kontakte.
07. Mai Das Familiengericht stellt den Kindern einen Verfahrenspfleger zur Seite.
06. Okt. In der Gerichtsverhandlung wehrt sich die Mutter gegen unbetreuten Umgang. Sie behauptet, Anna würde sich nunmehr an den Missbrauch erinnern. Danach schildert sie wortreich und detailgenau eine nie stattgefundene Vergewaltigung.
08. Okt. Aufgrund der ungeheuerlichen Anschuldigungen stellt der Vater erneut Strafantrag wegen Verleumdung.
04. Nov. Das Familiengericht beschließt ein normales Umgangsrecht.
??. Nov. In einem 40 Minuten dauernden Telefongespräch hat der Vater erstmals Gelegenheit mit Anna über die Aussagen der Mutter zu sprechen. Anna sagt, sie meine sich an Missbrauch zu erinnern, ohne das sie dieses konkretisiert. Sie droht dem Vater mit einer Strafanzeige und mag nicht glauben, dass der Vater sie zu diesem Schritt ermutigt.
24. Nov. Aufgrund dessen, dass Anna mittlerweile von Missbrauch überzeugt ist, beantragt der Vater neuerlich die elterliche Sorge.




 

 

   
 

2000

 
07. Feb.  Das Ermittlungsverfahren gegen die Kindesmutter wird eingestellt.
??. ??? Die Mutter erhebt Beschwerde beim OLG gegen die neue Umgangsregelung. Dem Schreiben ist auch zu entnehmen, dass Anna einen Strafantrag gegen den Vater gestellt hat.
24. Mrz. Das Ermittlungsverfahren gegen den Vater wird eingestellt. In einem Telefonat mit dem zuständigen Staatsanwalt erfährt der Vater, dass Anna auch gegen Herrn Ries, den mehrjährigen Lebensgefährten der Mutter, Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs gestellt hatte. Das enbehrt einer gewissen Situationskomik nicht. Sobald ein Partner der Mutter Umgang mit seinem Kind möchte, wird ein Missbrauchsvorwurf erhoben.
25. Apr. Das Amtsgericht entscheidet: Keine Sorgerechtsänderung!
18. Mai Der Vater legt Beschwerde gegen den Sorgerechtsbeschluß beim OLG ein.
08. Sep. Die Verfahren zum Umgangsausschluß und zum Sorgerecht vor dem OLG Karlsruhe wurden zusammengelegt und eine Gutachterin beauftragt. Nach mehreren Gesprächen mit beiden Parteien, äußert die Gutachterin am 10.9. gegenüber dem Vater, dass sie sich definitiv für eine Sorgerechsänderung aussprechen wird. Die ungewöhnliche Aussage macht sie in einem Telefonat. Sie ruft den Vater um 19:3o Uhr abends an und zeigt sich merklich betroffen von den Beobachtungen, die sie zuvor bei einem Besuch im Haus der Mutter gemacht hat. In dem zweistündigen Telefonat versucht sie, durch viele Fragen an den Vater, ihre Beobachtungen zu bewerten. Am Ende bittet sie den Vater noch einmal zu einem persönlichen Gespräch in der daraufffolgenden Woche. (siehe Brief)




 

 

   
 

2001

 
16. Feb. Nachdem nunmehr 5 Monaten vergangen sind, liegt das Gutachten vor.
08. Mai In einer 6,5 stündigen Verhandlung versucht das OLG die Parteien zu einem Kompromiß in Richtung betreuter Umganskontakte zu bewegen. Um 20:3o Uhr wird die Verhandlung vertagt. Der Eindruck des Vaters ist, dass die Richter völlig unvorbereitet in den Termin gekommen sind.
15. Mai Die Verhandlung wird fortgesetzt. Über das Gutachten will man nicht reden. Der Vater wird gescholten, weil er betreute Kontakte ablehnt. Nach 4,5 Stunden gibt es kein Ergebnis. Der Vater läßt sich auf keine Kompromisse ein, da sich die Mutter in der Vergangenheit an keine Vereinbahrung und keinen Beschluß gehalten hat. Der vorsitzende Richter erklärt das Gutachten für irrelevant, er will darüber nicht reden.
08. Aug. Es ergeht Beschluß des OLG in der Sorgerechtsfrage und bzgl. des Umgangsrechts. Da der Richter das Gutachten vermutlich überhaupt nicht verstanden hat ist das Ergebnis entsprechend.